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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

30.03.07

no.npd - NPD-Verbot jetzt!Kein Fußbreit Boden für die Nazis am 1. Mai

Erklärung von Ulrich Sander, Landessprecher der VVN-BdA, für „Heiße Eisen“

Die NPD-Landesverband NRW, diverse Nazi-„Kameradschaften“ und die niederländische „Volksunion“ wollen die Gewerkschaften und die ganze Arbeiterbewegung ausgerechnet am 1. Mai in Dortmund, ihrem Kampf- und Feiertag, mit einem Aufmarsch unerträglich provozieren.

Sie wollen in Dortmund-Brackel aufmarschieren. Ihre Route berührt den Jüdischen Friedhof, die Standorte der Judendeportationen und diverser „Stolpersteine“ (Gedenksteine für Naziopfer) und den Ort, an dem im Jahr 2000 der 31-jährige Neonazi Michael Berger einen Polizeibeamten (anschließend zwei weitere in Waltrop) erschoss.

Route und Losungen wie auch die Veranstalter – unter ihnen sind Fortsetzer der in den 90er Jahren von den Innenministern verbotenen NS-Gruppen – weisen auf den verbotswürdigen Charakter der Mai-Provokation hin.

Die VVN-BdA schrieb an den Polizeipräsidenten von Dortmund:

Wir fordern das Verbot des Nazi-Aufmarsches vom 1. Mai und bitten Sie um entsprechende Schritte. 

Die Nazis und ihre Hetze sind nach dem Völkerrecht verboten

Die VVN-BdA stimmt dem höchsten Gericht von NRW zu, das erklärte: „Eine rechtsextremistische Ideologie lässt sich auch nicht mit den Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren.“ (Beschluss des OVG Münster, 2001) Internationales wie deutsches Verfassungsrecht stehen dem legalen Wirken von Neonazis entgegen. Noch bei der Schaffung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bestanden die westlichen Alliierten darauf, dass darin die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften erhalten blieben (Artikel 139 GG von 1949, bekräftigt für Gesamtdeutschland im Jahre 1990).

Konkret zu dem geplanten Naziaufmarsch ist festzustellen: 

1. Die Nazis und Neonazis haben kein Recht, an den geplanten Plätzen aufzumarschieren. Auf Bundesebene wurde ein Gesetz erlassen, das Naziversammlungen an Gedenkstätten verbietet. Sollen die Nazis nun in Dortmund an jüdischen Friedhöfen (wie in Dortmund-Brackel), an Stätten der Judendeportationen, der Zwangsarbeit und der Dortmunder Karfreitagsmorde wie an den Stolpersteinen und der Steinwache aufmarschieren dürfen? Wir sagen nein. Wir verweisen besonders darauf, dass die Ankündigung des weltweiten Sieges des „nationalen Sozialismus“ durch die heutigen Nazis die Drohung mit Krieg, Faschismus, Völkermord und neuen Massenmord an den Juden darstellt. Das ist Volksverhetzung.

2. Die Nazis und Neonazis haben kein Recht, an diesem Tag unter diesen Losungen zu marschieren. Am 1. Mai 1933 verdrängten die Nazis die Gewerkschaften von den Mai-Veranstaltungen, und am 2. Mai stürmten sie die Gewerkschaftshäuser, misshandelten und töteten sie unzählige Arbeiterfunktionäre, warfen sie ins KZ. Sie errichteten die grausamste Kapitalistenherrschaft der Weltgeschichte. Am 1. Mai 2007 beabsichtigen die Nazis und Neonazis nun den symbolträchtigen Kampf- und Feiertag „Tag der Arbeit“ zu schänden. Jedoch: So wie es am 27. Januar, dem Tag der Befreiung des KZ Auschwitz, nicht erlaubt ist, Naziaufmärsche durchzuführen, so darf es auch nicht gestattet sein, solche Märsche am 1. Mai durchzuführen. Es wurde bereits wiederholt der Antikriegstag 1. September von NS-Leuten missbraucht, in dem sie der Losung „Nie wieder Krieg...“ die Worte hinzufügten „... nach unserem Sieg, dem Sieg des nationalen Sozialismus.“ Jetzt wurden wiederum solche Losungen gewählt, die z. T. sogar der Arbeiterbewegung abgeguckt zu sein scheinen. Wer aber die „systemkritischen“ Losungen ergänzt mit der Forderung nach „Volksgemeinschaft statt Klassenkampf“ und nach „nationalem Sozialismus“, der verlangt die Abschaffung der Demokratie und ihre Ersetzung durch den Führerstaat der „Volksgemeinschaft“, in dem das Kapital und seine ihm hörigen Politiker das alleinige Sagen haben. Die Losungen der Nazis gegen das „amerikanische Finanzkapital“, den „jüdischem Kapitalismus“ und „Arbeitsplätze nur für Deutsche“ bedeuten keinen Antikapitalismus sondern Aufruf zu Rassismus, Antisemitismus und NS-Herrschaft. Anstelle des „globalisierten Kapitalismus“ verlangen die Nazis den weltweiten Sieg des Nationalsozialismus, den sie „nationalen Sozialismus“ nennen; auf die Frage, was dann aus dem jüdischen, dem „auserwählten“ Volk werde; wird geantwortet, ihm gehöre dann doch „das Himmelreich“. Die Absage der Nazis an den Klassenkampf, dem der Rassenkampf und die „Volksgemeinschaft“ entgegengestellt werden soll, besagt: Es geht ihnen nicht darum, Hartz 4 und Sozialabbau zu bekämpfen, dagegen den Klassenkampf zu richten, sondern die Klasse zu spalten in deutsche und ausländische Kollegen. Was sie wollen ist die Sozialpartnerschaft in verschärfter kapitalistischer Form. 

3. Die Nazis und Neonazis haben nach geltenden Gesetzen kein Recht aufzumarschieren. Denn nach allem was wir seit den letzten NS-Aufmärschen wissen, ist am 1. Mai in Dortmund mit Straftaten nach dem Volksverhetzungsparagraphen zu rechnen. Doch der Nationalsozialismus ist seit 1945 völkerrechtlich verboten! Mit ihm zu drohen, ist nach § 130 Absatz 4 STGB, in dem die Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft unter Strafe gestellt ist, strikt untersagt. Dieser neue Volksverhetzungsparagraph des StGB vom 1. April 2005 lautet u. a. „ Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“

Wir fordern daher vom Oberbürgermeister, vom Rat der Stadt, vom Polizeipräsidenten und von Landtag und Landesregierung: Unternehmen Sie alles, um den Nazi-Aufmarsch vom 1. Mai zu verhindern.

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