30.03.07
Kein Fußbreit Boden für die Nazis am 1. Mai
Erklärung von Ulrich Sander,
Landessprecher der VVN-BdA, für „Heiße Eisen“
Die NPD-Landesverband NRW, diverse Nazi-„Kameradschaften“ und
die niederländische „Volksunion“ wollen die Gewerkschaften und
die ganze Arbeiterbewegung ausgerechnet am 1. Mai in Dortmund, ihrem
Kampf- und Feiertag, mit einem Aufmarsch unerträglich provozieren.
Sie wollen in Dortmund-Brackel aufmarschieren. Ihre Route
berührt den Jüdischen Friedhof, die Standorte der
Judendeportationen und diverser „Stolpersteine“ (Gedenksteine
für Naziopfer) und den Ort, an dem im Jahr 2000 der 31-jährige
Neonazi Michael Berger einen Polizeibeamten (anschließend zwei
weitere in Waltrop) erschoss.
Route und Losungen wie auch die Veranstalter – unter ihnen sind
Fortsetzer der in den 90er Jahren von den Innenministern verbotenen
NS-Gruppen – weisen auf den verbotswürdigen Charakter der
Mai-Provokation hin.
Die VVN-BdA schrieb an den Polizeipräsidenten von Dortmund:
Wir fordern das Verbot des Nazi-Aufmarsches vom 1. Mai und bitten
Sie um entsprechende Schritte.
Die Nazis und ihre Hetze sind nach
dem Völkerrecht verboten
Die VVN-BdA stimmt dem höchsten Gericht von NRW zu, das
erklärte: „Eine rechtsextremistische Ideologie lässt sich auch
nicht mit den Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren.“
(Beschluss des OVG Münster, 2001) Internationales wie deutsches
Verfassungsrecht stehen dem legalen Wirken von Neonazis entgegen.
Noch bei der Schaffung des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland bestanden die westlichen Alliierten darauf, dass darin
die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus
und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften erhalten blieben
(Artikel 139 GG von 1949, bekräftigt für Gesamtdeutschland im
Jahre 1990).
Konkret zu dem geplanten Naziaufmarsch ist festzustellen:
1. Die Nazis und Neonazis haben kein Recht, an den geplanten
Plätzen aufzumarschieren. Auf Bundesebene wurde ein Gesetz
erlassen, das Naziversammlungen an Gedenkstätten verbietet. Sollen
die Nazis nun in Dortmund an jüdischen Friedhöfen (wie in
Dortmund-Brackel), an Stätten der Judendeportationen, der
Zwangsarbeit und der Dortmunder Karfreitagsmorde wie an den
Stolpersteinen und der Steinwache aufmarschieren dürfen? Wir sagen
nein. Wir verweisen besonders darauf, dass die Ankündigung des
weltweiten Sieges des „nationalen Sozialismus“ durch die
heutigen Nazis die Drohung mit Krieg, Faschismus, Völkermord und
neuen Massenmord an den Juden darstellt. Das ist Volksverhetzung.
2. Die Nazis und Neonazis haben kein Recht, an diesem Tag
unter diesen Losungen zu marschieren. Am 1. Mai 1933
verdrängten die Nazis die Gewerkschaften von den
Mai-Veranstaltungen, und am 2. Mai stürmten sie die
Gewerkschaftshäuser, misshandelten und töteten sie unzählige
Arbeiterfunktionäre, warfen sie ins KZ. Sie errichteten die
grausamste Kapitalistenherrschaft der Weltgeschichte. Am 1. Mai 2007
beabsichtigen die Nazis und Neonazis nun den symbolträchtigen
Kampf- und Feiertag „Tag der Arbeit“ zu schänden. Jedoch: So
wie es am 27. Januar, dem Tag der Befreiung des KZ Auschwitz, nicht
erlaubt ist, Naziaufmärsche durchzuführen, so darf es auch nicht
gestattet sein, solche Märsche am 1. Mai durchzuführen. Es wurde
bereits wiederholt der Antikriegstag 1. September von NS-Leuten
missbraucht, in dem sie der Losung „Nie wieder Krieg...“ die
Worte hinzufügten „... nach unserem Sieg, dem Sieg des nationalen
Sozialismus.“ Jetzt wurden wiederum solche Losungen gewählt, die
z. T. sogar der Arbeiterbewegung abgeguckt zu sein scheinen. Wer
aber die „systemkritischen“ Losungen ergänzt mit der Forderung
nach „Volksgemeinschaft statt Klassenkampf“ und nach „nationalem
Sozialismus“, der verlangt die Abschaffung der Demokratie und ihre
Ersetzung durch den Führerstaat der „Volksgemeinschaft“, in dem
das Kapital und seine ihm hörigen Politiker das alleinige Sagen
haben. Die Losungen der Nazis gegen das „amerikanische
Finanzkapital“, den „jüdischem Kapitalismus“ und „Arbeitsplätze
nur für Deutsche“ bedeuten keinen Antikapitalismus sondern Aufruf
zu Rassismus, Antisemitismus und NS-Herrschaft. Anstelle des „globalisierten
Kapitalismus“ verlangen die Nazis den weltweiten Sieg des
Nationalsozialismus, den sie „nationalen Sozialismus“ nennen;
auf die Frage, was dann aus dem jüdischen, dem „auserwählten“
Volk werde; wird geantwortet, ihm gehöre dann doch „das
Himmelreich“. Die Absage der Nazis an den Klassenkampf, dem der
Rassenkampf und die „Volksgemeinschaft“ entgegengestellt werden
soll, besagt: Es geht ihnen nicht darum, Hartz 4 und Sozialabbau zu
bekämpfen, dagegen den Klassenkampf zu richten, sondern die Klasse
zu spalten in deutsche und ausländische Kollegen. Was sie wollen
ist die Sozialpartnerschaft in verschärfter kapitalistischer
Form.
3. Die Nazis und Neonazis haben nach geltenden Gesetzen kein
Recht aufzumarschieren. Denn nach allem was wir seit den letzten
NS-Aufmärschen wissen, ist am 1. Mai in Dortmund mit Straftaten
nach dem Volksverhetzungsparagraphen zu rechnen. Doch der
Nationalsozialismus ist seit 1945 völkerrechtlich verboten! Mit ihm
zu drohen, ist nach § 130 Absatz 4 STGB, in dem die Verherrlichung
der NS-Gewaltherrschaft unter Strafe gestellt ist, strikt untersagt.
Dieser neue Volksverhetzungsparagraph des StGB vom 1. April 2005
lautet u. a. „ Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung
den öffentlichen Frieden in einer Weise dadurch stört, dass er die
nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt,
verherrlicht oder rechtfertigt.“
Wir fordern daher vom Oberbürgermeister, vom Rat der Stadt, vom
Polizeipräsidenten und von Landtag und Landesregierung: Unternehmen
Sie alles, um den Nazi-Aufmarsch vom 1. Mai zu verhindern.
28.03.07
no.npd-Kampagne
erfährt breite Unterstützung
ver.di-Gewerkschaftsrat
unterstützt Kampagne
28.03.07
"...gegen
die Faschisten verteidigen!"
Neonazi-Zusammenrottung
am 1. Mai in Dortmund
05.03.07
Stellen
Sie sich den Nazis in den Weg!
Eine
Erklärung Dortmunder Seniorinnen und Senioren
14.02.07
60
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Stadt
Dortmund: Ankündigung eines neuen Gedenkortes in Hörde
12.02.07
60
Jahre VVN Dortmund
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"NPD-Verbot jetzt!" in Dortmund gestartet
06.02.07
Es
geht um Verbrechensbekämpfung
Zur
Verbotskampagne gegen die NPD. Interview mit Landessprecher Ulrich
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02.02.07
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bauten den Verfassungsschutz auf
Aus
dem "Weissbuch - In Sachen Demokratie"
29.01.07
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NRW enthüllt: Solche Leute führten den Verfassungsschutz!
Als
die NPD u.a. von Verfassungsschutz-V-Leuten gegründet wurde, war
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26.01.07
Was
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Rede
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zur Kampagne "NPD-Verbot jetzt!"
26.01.07
VVN-BdA
will NPD-Verbot jetzt
Bericht
von der Arbeitstagung der VVN-BdA NRW
23.01.07
Düsseldorf:
26.01.2007, 13.00 Uhr, Innenministerium NRW:
Start
der bundesweiten Kampagne „NPD-Verbot jetzt!“ der VVN-BdA
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