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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

26.01.07

no.npd - NPD-Verbot jetzt!Was ist das besondere an dieser Kampagne gegen die NPD in NRW?

Rede von Landessprecher Ulrich Sander auf der Auftaktkundgebung in NRW zur Kampagne "NPD-Verbot jetzt!"

Bild: arbeiterfotografie.com-jochen vogler

Bild: arbeiterfotografie.com-jochen vogler

Die NPD hat sich in den letzten Jahren zum gefährlichen Kristallisationskern des gesamten Neofaschismus entwickelt. Der Einzug in zwei Landesparlamente, die daraus folgende staatliche Finanzierung der NPD und die Zusammenarbeit mit anderen, teils gewaltbereiten neofaschistischen Gruppen stellen die Frage des Verbots der NPD erneut auf die Tagesordnung. Vor diesem Hintergrund führt die VVN-BdA ihre Kampagne für das Verbot der NPD durch. Sie startet am 27. Januar, dem Holocaust-Gedenktag.

Wir wollen ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD auf den Weg zu bringen. Denn „die seinerzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat geltend gemachten Verbotsgründe bestehen nach wie vor.“ Die VVN-BdA verweist auch auf das Grundgesetz, das die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften in Artikel 139 bestätigte. Ein Verbotsverfahren soll nach Artikel 21, Absatz 2 Grundgesetz geführt werden.

Besondere – zumeist problematische - Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Politik des Landes Nordrhein-Westfalen im Umgang mit dem Neofaschismus. Deshalb stehen wir heute vor dem Innenministerium in Düsseldorf. Denn bekanntlich waren vor allem die V-Leute des Verfassungsschutzes NRW in der NPD die Ursache für ein Scheitern des ersten Verbotsverfahrens.

Die VVN-BdA von NRW bekräftigt, dass in den Mittelpunkt jeder Auseinandersetzung mit dem Neofaschismus auch die Forderung nach staatlichem Handeln gegen die faschistischen „freien Kameradschaften“ und nach Abschaffung des V-Leute-Systems stehen muss.

  • Besonders die Landesregierung von NRW trägt große Verantwortung für das Erstarken von NPD und gewalttätigen „Kameradschaften“. Wie aus vielen Landkreisen und Städten des Landes berichtet wird, haben die „Kameradschaften“ – ermuntert durch die NPD – vielerorts die leitende Rolle in der NPD übernommen. Diese Kameradschaften hätten als Nachfolgeorganisationen der in den 90er Jahren verbotenen FAP, NO und ähnlichen Gruppen schon lange verboten werden müssen – doch die Landesregierung blieb untätig.
  • Das V-Leute-System hat nichts gegen die Nazis bewirkt, aber vieles zu ihrer Unterstützung. Denn jeder siebte NPD-Funktionär wird vom Staat bezahlt. Der vor drei Jahren angestrengte Prozess gegen die Rechtsrock-Bands Oidoxie/Weisse Wölfe scheiterte vor Eröffnung am Aussageverbot des NRW-Innenministers für einen V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes.
  • Der Innenminister macht sich Sorgen um die Bürgerrechte wie das Versammlungsrecht der Nazis, aber nicht um jene der normalen Bürger. Die im Dezember vom Landtag beschlossenen weitest gehenden Eingriffsmöglichkeiten in private Computer ohne Benachrichtigung der Betroffenen unter dem Vorwand der „Terroristen-Bekämpfung“ stammen aus dem Haus des NRW-Innenministers Dr. Wolf. Er gehört – gewollt oder ungewollt - zu den wirksamsten Beschützern der „Kameradschaften“ und der NPD, deren Verbot er „gefährlich“ nennt.
  • Verurteilt werden von der VVN-BdA weitere die Neonazis begünstigenden Handlungen von Politikern und höchsten Richtern und Staatsanwälten. So die Drohung mit Gefängnisstrafen, wenn Antifaschisten Versammlungen und Märsche der Nazis „stören“.
  • Die meisten der V-Leute, die für die NPD arbeiten, werden vom Land NRW bezahlt, und dieses Land lehne es nach wie vor ab, gegen die „Kameradschaften“ entsprechend dem Verbot von Ersatzvereinigungen für die in den 90er Jahren aufgelösten Naziorganisationen vorzugehen. In NRW (in Bochum) war es der NPD möglich, die erste antisemitische Hetzkundgebung seit 1945 durchzuführen.

Dass die Kampagne der VVN-BdA gegen die NPD als Hebel angesehen wird, im Kampf gegen den gesamten Neofaschismus ein Stück voranzukommen – ohne das gesamte Problem Rechtsextremismus mit einem Schlag zu lösen -, wird in dem Satz des Aufrufs an den Bundestag deutlich, der lautet: „Die NPD muss mitsamt ihren Gliederungen, Neben- und Nachfolgeorganisationen verboten und konsequent aufgelöst werden.“

Siehe auch:Siehe auch:

26.01.07

VVN-BdA will NPD-Verbot jetzt 

Bericht von der Arbeitstagung der VVN-BdA NRW

 

23.01.07

Düsseldorf: 26.01.2007, 13.00 Uhr, Innenministerium NRW:

Start der bundesweiten Kampagne „NPD-Verbot jetzt!“ der VVN-BdA