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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

26.01.07

no.npd - NPD-Verbot jetzt!VVN-BdA will NPD-Verbot jetzt 

Bericht von der Arbeitstagung der VVN-BdA NRW

Die VVN-BdA beginnt am Holocaustgedenktag 27. Januar ihre bundesweite Kampagne für ein Verbot der neonazistischen NPD. Die Kampagne wurde jetzt in Berlin und Düsseldorf eröffnet. Ihr Start war in mehreren Landeshauptstädten mit Aktionen vor Innenministerien und Behörden begleitet.

Bild: arbeiterfotografie.com-jochen vogler

Bild: arbeiterfotografie.com-jochen vogler

Zur Verbotskampagne traf sich der VVN-BdA-Landesverband NRW bei einer landesweiten Tagung im Düsseldorfer Gewerkschaftshaus mit antifaschistischen Aktivisten. Bekanntlich waren vor allem die V-Leute des Verfassungsschutzes NRW in der NPD die Ursache für ein Scheitern des ersten Verbotsverfahrens. An der Tagung nahmen 55 Vertreter von VVN- und anderen antifaschistischen Gruppe teil. Sie wurde geleitet von Kurt Heiler (Aachen) und Ulrich Sander (Dortmund).

Es ist geplant, in großer Zahl Unterschriften unter einen Aufruf an die Bundestagsabgeordneten zu sammeln, in dem dazu aufgefordert wird, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD auf den Weg zu bringen. Denn „die seinerzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat geltend gemachten Verbotsgründe bestehen nach wie vor.“ Die NPD stehe in der Tradition der NSDAP, sie sei rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich, wolle ein neues „Drittes Reich“ und lehne die Demokratie ab. Die VVN-BdA verweist auch auf das Grundgesetz, das die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften in Artikel 139 bestätigte. Ein Verbotsverfahren soll nach Artikel 21, Absatz 2 Grundgesetz geführt werden. Dass die Kampagne gegen die NPD als Hebel angesehen wird, im Kampf gegen den gesamten Neofaschismus ein Stück voranzukommen – ohne die Probleme mit einem Schlag zu lösen – und sämtliche neofaschistischen Kräfte zu attackieren, wird in dem Satz des Aufrufs an den Bundestag deutlich, der lautet: „Die NPD muss mitsamt ihren Gliederungen, Neben- und Nachfolgeorganisationen verboten und konsequent aufgelöst werden.“

Auf der Tagung im Düsseldorfer Gewerkschaftshaus wurde dazu vom Landesausschuss der VVN-BdA bekräftigt, dass in den Mittelpunkt der bis zum 9. November laufenden Kampagne auch die Forderung nach staatlichem Handeln gegen die faschistischen „freien Kameradschaften“ und nach Abschaffung des V-Leute-Systems stehen muss. Die „Kameradschaften“ werden derzeit wieder verstärkt von Innenministern und Medien als gleichartiges Pendant zu den linken autonomen Gruppen dargestellt; diese ungeheuerliche Gleichsetzung von Faschisten und Antifaschisten müsse entschieden zurückgewiesen werden.

Besonders die Landesregierungen von NRW - sowohl von SPD/Grünen als auch von CDU und FDP - trügen große Verantwortung für das Erstarken von NPD und gewalttätigen „Kameradschaften“. Wie aus vielen Landkreisen und Städten des Landes berichtet wurde, haben die „Kameradschaften“ – ermuntert durch die NPD – vielerorts die leitende Rolle in der NPD übernommen.

Erinnert wurde daran, dass der von Jupp Angenfort, Landessprecher der VVN-BdA, vor drei Jahren angestrengte Prozess gegen die Rechtsrock-Bands Oidoxie/Weisse Wölfe vor Eröffnung am Aussage-Verbot des NRW-Innenministers für einen V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes scheiterte. Die im Dezember vom Landtag beschlossenen weitest gehenden Eingriffsmöglichkeiten in private Computer ohne Benachrichtigung der Betroffenen unter dem Vorwand der „Terroristen-Bekämpfung“ stammen aus dem Haus des Innenministers. NRW-Innenministers. Dr. Wolf gehört – gewollt oder ungewollt - zu den wirksamsten Beschützern der Kameradschaften und der NPD, deren Verbot er „gefährlich“ nennt.

Verurteilt wurden weitere die Neonazis begünstigende Handlungen von Politikern und höchsten Richtern und Staatsanwälten. So die Drohung mit Gefängnisstrafen, wenn Antifaschisten das Versammlungsrecht der Nazis nicht achten und angeblich gegen Paragraph 21 des Versammlungsrechtes verstoßen, das „Störungen“ der Nazizusammenrottungen verbiete. Die meisten der V-Leute, die für die NPD arbeiten, werden vom Land NRW bezahlt und dieses Land lehne es ab, gegen die „Kameradschaften“ entsprechend dem Verbot von Ersatzvereinigungen für die in den 90er Jahren aufgelösten Naziorganisationen vorzugehen.

Zum 8. Mai, Tag der Befreiung von Krieg und Faschismus, ist eine neue antifaschistische Landeskonferenz geplant, mit der eine Zwischenbilanz der Kampagne gezogen wird. Jupp Angenfort: „Es kommt auf jeden einzelnen an. Das heißt: Ständig eine Unterschriftenliste dabei haben und im Familien- und Bekannten- und Kollegenkreis Gespräche führen und Unterschriften sammeln, Großveranstaltungen wie Ostermärsche, evangelischen Kirchentag und UZ-Pressefest ebenso nutzen wie Infostände und Versammlungen."

Es wurde auf der Arbeitstagung beschlossen, Ende Februar in Dortmund ein Treffen einzuberufen, um zu beraten, wie die nordrhein-westfälischen Antifaschistinnen und Antifaschisten auf die Provokation der Neonazis reagieren, einen 1.-Mai-Aufmarsch im Ruhrgebiet durchführen zu wollen.

Mit iranischen Demokraten soll eine Beratung durchgeführt, wie auf den Antisemitismus und Rechtsextremismus der iranischen Führung zu reagieren ist.

Ulrich Sander

Siehe auch:Siehe auch:

23.01.07

Düsseldorf: 26.01.2007, 13.00 Uhr, Innenministerium NRW:

Start der bundesweiten Kampagne „NPD-Verbot jetzt!“ der VVN-BdA