Logo VVN/BdA NRW

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

02.02.07

no.npd - NPD-Verbot jetzt!Nazis bauten den Verfassungsschutz auf

Aus dem "Weißbuch - In Sachen Demokratie" 

Herausgegeben von der VVN 1960 - Neu herausgegeben von der VVN-BdA 2004 im Verlag Druckwerkstatt Renchen

1) Auszug aus dem Vorwort von Ulrich Sander aus dem Jahre 2004

Die NPD wurde im November 1964 in Hannover gegründet. Ihr traten sofort zahlreiche alte Nazis und junge Neonazis bei. Darunter die V-Leute und wohl auch bewährten Jungnazis Wolfgang Frenz und Udo Holtmann vom Verfassungsschutz, die es zu Bundesvorstandsmitgliedern brachten. Oberster Agentenführer war Verfassungsschutzpräsident Hubert Schrübbers (Ex-NSDAP-Mitglied), vor 1945 in Hamm an zahlreichen harten Urteilen in Hochverratsprozessen gegen antifaschistische Widerstandskämpfer beteiligt. Schrübbers' Chef war Bundesinnenminister Dr. Gerhard Schröder, früher SA, nunmehr CDU. Die der CDU nahestehende Zeitung "Rheinischer Merkur" schrieb damals: "Der Verfassungsschutz scheint sich fast ausschließlich mit der Abwehr kommunistischer Agenten zu beschäftigen und das verfassungswidrige Treiben völkischer Ideologen, das auf die Rehabilitierung der Kernstücke des Nationalsozialismus zielt, nicht so wichtig zu nehmen."

Der Verfassungsschutz wurde von ehemaligen Nazis im starken Maße beeinflusst, und "das Amt" hatte von Anfang an in der NPD "seine Finger drin" und seine Leute platziert. Es ist also verfehlt, den heutigen Innenministern allein die Schuld am Desaster von Karlsruhe - d.h. am Platzen des NPD-Verbotsverfahrens - zu geben. Die amtlichen V-Leute im NPD-Apparat stellten für diesen von Anfang an die Schutzengel dar. Sie waren nunmehr sogar in der Lage, die NPD vor dem Verbot zu bewahren.

Das Bundesverfassungsgericht habe hinsichtlich des missglückten NPD-Prozesses nicht anders handeln können, wurde gesagt. Zu unrecht. Allenfalls wurde kritisiert, das Gericht habe nicht inhaltlich Stellung bezogen. Auch das stimmt nicht ganz. Im Zusammenhang mit dem Neonazismus hat das Gericht mit dem Spruch einer Kammer von drei Verfassungsrichtern immer wieder dafür gesorgt, dass Neonazibanden auf den Straßen unseres Landes aufmarschieren und Organisationsverbote der Bundes- und Länderinnenminister umgehen durften: Den Neonazis wurde bescheinigt, allenfalls eine "missliebige Meinung" zu vertreten.

Damit wurden Verwaltungsgerichte, die der Meinung waren, dass "sich eine rechtsextremistische Ideologie auch nicht mit den Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren lässt" (so das oberste Verwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen), ausgebremst.

Die drei Verfassungsrichter aus der Karlsruher Kammer, die zugunsten der Naziaufmärsche votierten und die im Namen aller 16 Verfassungsrichter sprachen, wurden nie von diesen Richtern korrigiert. Die Sympathien mancher Karlsruher Richter, so musste man vermuten, waren grundsätzlich eher bei den Rechten angesiedelt. Die NPD kann jetzt ihre Hetzkampagnen ausweiten und sich immer frecher gebärden. Beruhigt kann sie ihrem 40. Gründungstag entgegengehen.

Es sei die sarkastische Frage erlaubt: Vielleicht kann dann der ehemalige Bundespräsident und vormalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Roman Herzog (CDU) zum Festvortrag gewonnen werden? Etwa über das Thema: "Wie ich den Artikel 139 des Grundgesetzes - andauerndes Verbot des Nationalsozialismus entsprechend den alliierten Bestimmungen von 1945 - unwirksam machte und wie mir dabei mein teurer Lehrer Prof. Maunz half." Maunz und Herzog gehören zu den maßgeblichen Grundgesetzkommentatoren, und ihnen gelang es zu erreichen, dass kein Richter und Staatsanwalt mehr mit dem Artikel 139 Grundgesetz gegen die Nazis und Neonazis arbeitet, obwohl er noch immer im Grundgesetz enthalten ist. Prof. Dr. Theodor Maunz war führender Staatsrechtler sowohl in der NS-Zeit als auch in der westdeutschen Nachkriegsrepublik; von 1957 bis 1964 war er CSU-Kultusminister in Bayern; er musste infolge von Enthüllungen aus der DDR entlassen werden. Nach seiner Entlassung vertrieb er sich die Zeit u.a. mit Gutachten über die Frage, wie die DVU des Herrn Dr. Frey aus München ein Parteiprogramm und -statut bekommt, das grundgesetzlichen Prüfungen standhält.

Gerichte, Geheimdienste, Strafverfolgungsbehörden, ja ganze Politikergenerationen haben immer wieder versagt, wenn es um die Zurückweisung alter und neuer Nazis ging. Da wird es schon besser sein, wenn mündige Demokraten dafür sorgen, daß die Feststellung verantwortungsvoller Verwaltungsrichter von der grundsätzlichen Illegalität rechtsextremistischen Handelns in wirkungsvolle öffentliche Bewegung umgesetzt wird.

Sowohl die Abschaffung der NPD wie des Verfassungsschutzes sind auf die Tagesordnung zu setzen.

Zur Erörterung dieser Tagesordnung kann es hilfreich sein, das vorliegende "Weißbuch" immer wieder zur Hand zu nehmen. Es zeigt ein Stück Geschichte auf, die nicht "erledigt" ist. Es gilt, die Lehren der Geschichte von vor und auch von nach 1945 zu beherzigen.

2) Wer schützt Demokratie und Demokraten vor Polizei und Verfassungsschutz?

(Seiten 90 bis 108 des "Weissbuchs" von 1960)

Im Potsdamer Abkommen heißt es u. a.:

"Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig sind, damit Deutschland nie mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann."

Wie sieht es nach der von den Alliierten geforderten Ausrottung des militaristischen und nationalsozialistischen Geistes bei den für die demokratische Entwicklung äußerst wichtigen Behörden, dem Verfassungsschutz und der Polizei aus? Es müßte eigentlich als Selbstverständlichkeit gelten, daß z. B. Angehörige der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) und des Sicherheitsdienstes (SD) bei bundesdeutschen Behörden, deren Aufgabe es ist, die Demokratie zu schützen, außer in deren Gefängnissen aber sonst nirgends mehr zu finden sein sollten. Ehe wir den Nachweis erbringen, wie wenig hierzulande solche Selbstverständlichkeiten selbstverständlich sind, scheint es nicht überflüssig, daran zu erinnern, welche Bedeutung diese nationalsozialistischen Organisationen hatten. Im Nürnberger Prozeß hieß es unter dem Abschnitt "Die angeklagten Organisationen" über "Gestapo und SD" u. a.:

"Die Anklagevertretung hat die Geheime Staatspolizei (Gestapo) und den Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD) als Gruppen oder Organisationen bezeichnet, die für verbrecherisch erklärt werden sollen. Die Anklagevertretung hat die Fälle gegen die Gestapo und den SD zusammengefaßt vorgetragen, und zwar mit der Begründung, dies sei wegen der engen Zusammenarbeit zwischen ihnen notwendig …

Eine der ersten Aufgaben der Gestapo bestand ursprünglich in der Verhinderung jeglicher politischer Opposition gegen das Naziregime; diese Aufgabe führte sie mit Hilfe des SD durch. Die Hauptwaffe zur Durchführung dieser Aufgabe war das Konzentrationslager. Die Gestapo hatte nicht die verwaltungsmäßige Kontrolle der Konzentrationslager, sie war jedoch über das RSHA für die Gefangenhaltung politischer Häftlinge in diesen Lagern verantwortlich. Gestapobeamte waren gewöhnlich für die Vernehmung politischer Gefangener in den Lagern zuständig.

Die Gestapo und der SD befaßten sich ebenfalls mit Anklagen wegen Hochverrats sowie mit Fragen, welche die Presse, die Kirchen und die Juden betrafen. Als das Nazi-Programm zur Judenverfolgung intensiver wurde, nahm die Wichtigkeit dieser Gruppen wachsend zu. Am frühen Morgen des 10. November 1938 sandte Heydrich an alle Gestapo- und SD-Dienststellen ein Telegramm, in welchem er Weisungen für die Durchführung der Pogrome jenes Tages erteilte und anordnete, so viele Juden, vor allem reiche, zu verhaften, wie die Gefängnisse aufnehmen konnten…

Am 24. Januar 1939 wurde Heydrich, der Chef der Sicherheitspolizei und des SD, mit der Durchführung der Auswanderung und Evakuierung der Juden aus Deutschland und am 31. Juli 1941 mit der Endlösung der Judenfrage in dem von den Deutschen beherrschten Europa beauftragt. Unter der Leitung des Standartenführers Eichmann wurde im RSHA eine besondere Abteilung der Gestapo geschaffen, die für die jüdischen Angelegenheiten zuständig war und zur Erforschung der Judenfrage in den besetzten Gebieten ihre eigenen Agenten verwandte. Örtliche Gestapo-Dienststellen wurden zunächst dazu benutzt, die Auswanderung der Juden zu überwachen und später dazu, sie sowohl aus Deutschland als auch aus den während des Krieges besetzten Gebieten nach dem Osten zu deportieren.

Einsatztruppen der Sicherheitspolizei und des SD, die hinter den Linien der Ostfront operierten, führten Massenmorde an Juden durch. Eine Sonderabteilung der Gestapoleitung im RSHA wurde dazu verwandt, die Deportierung von Juden aus den Satellitenstaaten der Achse nach Deutschland für die ,Endlösung' zu organisieren … Insbesondere während des Krieges gegen die UdSSR traten Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD in Aktion und führten neben brutalen Befriedungsmaßnahmen gegenüber der Zivilbevölkerung Massenhinschlachtungen von Juden durch …

Schlußlfolgerung: Die Gestapo und der SD wurden für Zwecke verwandt, die gemäß Statut verbrecherisch waren; dazu gehören die Verfolgung und Ausrottung der Juden, Grausamkeiten und Morde in Konzentrationslagern, Ausschreitungen in der Verwaltung der besetzten Gebiete, die Durchführung des Zwangsarbeitsprogrammes und Mißhandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen …" (Der Nürnberger Prozeß, Rütten & Löning, Berlin - 1957)

In einem kürzlich erschienenen Buch von Edward Crankshaw, "Die Gestapo", Colloquium-Verlag, Berlin - 1959, wird die Gestapo sehr zutreffend als die "Speerspitze der SS" bezeichnet.

Die Gestapo und der SD waren nicht irgendeine Polizeibehörde, sondern sie "waren gemeinsam für den Massenmord an Millionen unschuldigen Zivilisten in den besetzten Gebieten und für die Folterung und Mißhandlung von Tausenden weiterer Menschen verantwortlich". (Lord Russell of Liverpool "Geißel der Menschheit", Röderberg-Verlag, Frankfurt am Main -1955)

Die Gestapo und der SD waren nach Auffassung des Nürnberger Gerichtshofes "die Männer, die mit der Zigarette im Mund am Rand von Panzergräben saßen und ihre nackten Opfer mit automatischen Waffen kaltblütig ins Genick schossen. Das waren die Männer, die, ihren eigenen Leichenzählungen zufolge, rund 2 Millionen Männer, Frauen und Kinder ermordeten".

Die Gestapo und der SD waren die Leute, über die sich selbst der "Generalkommissar für Weißruthenien" beim "Reichsminister für die besetzten Ostgebiete" beschwerte und schrieb: "… daß man Schwerverwundete lebendig begraben hat, die sich dann aus den Gräben wieder herausgearbeitet haben, ist eine so bodenlose Schweinerei, daß der Vorfall dem Führer und dem Reichsmarschall gemeldet werden müßte". (Lord Russell of Liverpool "Geißel der Menschheit") Die Gestapo und der SD waren für die Durchführung des "Kugelerlasses" vom 4. März 1944 verantwortlich. Nach diesem sollten geflüchtete kriegsgefangene Offiziere und Unteroffiziere - mit Ausnahmen der Angehörigen der britischen und amerikanischen Armee - nach ihrer erneuten Festnahme in den Konzentrationslagern erschossen werden.

Selbstverständlich kann man nicht alle Beamte, die der Gestapo von Anfang an angehörten, als bewußte Nationalsozialisten bezeichnen. Doch wurde die Gestapo in verhältnismäßig kurzer Zeit zu einem verläßlichen Instrument des NS-Staates umgestellt und im Zuge dieser Maßnahme wurden alle im Sinne der NSDAP unzuverlässigen Beamten versetzt oder entlassen.

Doch alle jene, die bis 1945 in dieser Organisation dem Dritten Reich dienten, haben durch ihre Teilnahme an Verbrechen ihre bedingungslose Treue zu dem Terrorstaat unter Beweis gestellt.

Was ist mit diesen Menschenjägern geschehen? Wurden sie zur Verantwortung gezogen? Nur in wenigen Fällen. Viele von ihnen beziehen Pensionen oder haben neue Verwendung gefunden.

Was ist mit diesen Menschenjägern des Militarismus und Nazismus, mit den NS-Propagandisten, -beamten und "Sachbearbeitern" des "Dritten Reiches" geworden? Was tun die "Reichsfrauen", wovon lebt die "Hohe Frau", Ehefrau des "Reichsmarschalls" Göring? Müssen diese Nutznießer des Dritten Reiches auch mit der kleinen Rente einer Witwe eines von der SS erschossenen Widerstandskämpfers auskommen? Oder wurde ihnen aus, wie es so heißt, "formalrechtlichen" Gründen nicht nur der Großteil ihrer unter Hitler gewonnenen Vermögen zur Nutznießung freigegeben, sondern darüber hinaus auch zuerkannt, ganz erhebliche Renten und Pensionen zu beziehen?

Da lebte nach 1945 der ehemalige Gestapochef Dr. Rudolf Diels nicht von der Fürsorge; bis zu seinem Tode bezog er vom Land Niedersachsen ein monatliches "Wartegeld" von DM 658,78. Zugleich hatte er bei Gericht eine Gehaltsnachzahlung von DM 30 000 eingeklagt. Dieser Diels, der von einigen Kreisen in der Bundesrepublik sozusagen als "Widerstandskämpfer" charakterisiert wird, schrieb am 10. Oktober 1933 an den Reichsführer-SS, Himmler:

"Mein Reichsführer! Mit der Ernennung zum Obersturmbannführer der SS haben Sie mir eine große Freude bereitet, wie ich es mit diesen kurzen Worten des Dankes nicht andeuten kann. Ich hoffe, daß ich auf Grund der menschlichen Beziehungen, die mich sowohl bereits mit der Front der SS als auch mit Ihnen, mein Reichsführer, verbinden, Ihnen die Gewißheit bieten kann, daß ich SS-mäßig zu denken und zu leben in der Lage sein werde. Ich verspreche Ihnen, daß ich die Grundsätze, die die Schutzstaffeln ausgeprägt haben, insbesondere in meinem beruflichen Wirkungskreis, bei dem Aufbau und den Arbeiten der preußischen Politischen Polizei durchsetzen werde."

Sein angeblich späterer "Widerstand" gegen das Dritte Reich wirkte sich so aus, daß er Regierungspräsident wurde.

Als Diels eine Broschüre veröffentlichte, in der er die Bundesrepublik als "Riesentrugbild aus genialer Teufelei erdacht" bezeichnete, bezog er vom Land Niedersachsen ein monatliches ,,Wartegeld" und hatte bei Gericht eine Klage wegen Gehaltsnachzahlung angestrengt.

Die Veröffentlichung der Diels'schen Broschüre führte zu einer Debatte im Bundestag, hatte aber auch zur Folge, daß er "… bald nach ihrem Erscheinen … von dem Innenminister eines Bundeslandes um einen Besuch gebeten und von einem anderen Minister animiert wurde, zum Thema Neuorganisation des Verfassungsschutzes noch mehr zu sagen …" (Der Spiegel vom 1. 12. 1954)

Außerdem gratulierten Herrn Diels "mehr als ein Dutzend Bundestagsabgeordnete zu seiner Broschüre". Auf Grund der Bundestagsdebatte wurde gegen den Oberregierungsrat z. Wv., Rudolf Diels "ein dienstrechtliches Ermittlungsverfahren" eingeleitet. Im August 1956 erfolgte die Einstellung dieses Verfahrens.

Ungeachtet aller Proteste und Parlamentsdebatten erhielt Diels sein "Wartegeld" bis zu seinem Tode weiter ausbezahlt.

Möglicherweise "wartete" Diels, in diesem Glauben von den nazistischen und militaristischen Kreisen in Bonn bestärkt, tatsächlich darauf, wieder als Chef einer neuen politischen Polizei eingesetzt zu werden. Möglicherweise ersparte nur sein Tod der Bevölkerung dieses makabre Schauspiel. Immerhin war es die Bundesrepublik bzw. das Land Niedersachsen, das unter Bezugnahme auf die 131er Gesetzgebung auch einem Diels "Wartegeld" gezahlt hat. Die 131er Gesetzgebung hat hunderten führenden Nazis und Militaristen ein auskömmliches Leben garantiert und ihnen die materiellen Grundlagen schaffen helfen, die es diesem Kreis Unverbesserlicher überhaupt erst möglich macht, sich zu neuen nazistischen Organisationen zusammenzuschließen.

In den letzten Monaten haben 63 ehemalige Gestapo-Beamte beim Westberliner Innensenator Lipschitz beantragt, ihnen die Jahre, während denen sie sich als Mordschergen Hitlers betätigten, als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anzurechnen.

Wie die SS, so wurde auch die Gestapo in Nürnberg als verbrecherische Organisation verurteilt. Und das zu recht. Waren es doch gerade die Gestapo-"Beamten", die die blutige "Kleinarbeit" des Aufspürens politischer Gegner oder jüdischer Menschen, der Geständniserpressung durch brutale Folter, der Überführung in die KZ und andere Mordstätten vornahmen.

Es war auch die Gestapo, die politische und andere Häftlinge nach ihrer Verurteilung und Strafverbüßung am Zuchthaustor abholte, um sie in einem KZ liquidieren zu lassen. Alle diese gesetzlosen Verbrechen kommen auf das Konto der Gestapoleute, die sich nicht nur als Mörder der eigenen Landsleute betätigten, sondern noch brutaler und skrupelloser gegen Angehörige anderer Nationen vorgingen.

Hier Namen ehemaliger Gestapoleute, die um Anerkennung ihrer Bezüge einkamen:

  1. HELBING, Willi, 1941 - 1945, RSH Berlin 
  2. STUBBE, Erich, 1934 - 1945, Stapo Berlin 
  3. BLEICK, Herbert, 1941 - 1945, HPF Riga, Smolensk 
  4. LUX, Harry, 1941 - 1945, RSH Berlin 
  5. KRUMREY, Theodor, 1934 1945, RSH, Berlin, Recklh. 
  6. SAMUEL, Hermann, 1933 - 1945, Stapo Berlin 
  7. REMER, Willi, 1933 - 1945, Stapo Berlin, Norwegen 
  8. HEINRICH, Gustav, 1934 - 1945, Stapo Berlin 
  9. SCHONBRUNN, 1935 - 1945, Stapo Berlin 
  10. FEUSSNER, Konrad, 1933 - 1945, Stapo, RSH Berlin 
  11. BORCHARD, Hellmut, 1936 - 1945, Stapo Breslau, RSH 
  12. RICHTER, Erich, 1937 - 1945 RSH Berlin 
  13. WASSERBERG, Hans, 1933 - 1945, Stapo, RSH Berlin 
  14. QUOSS, Kurt, 1933 - 1945, RSH, Stapo Prag 
  15. JUNGNICKEL, Hellmuth, 1943 - 1944, Litzmannstadt 
  16. KNOP, Heinrich, 1937 - 1945, Stapo Berlin 
  17. GELLESZUN, Emil, 1941 - 1942, RSH, Stapo Berlin 
  18. HEUBLEIN, Adolf, 1935 - 1945, RSH, Stapo Wien 
  19. HÜBNER, Heinrich, 1937 - 1945, RSH, Stapo Berlin 
  20. WEISS, Karl, 1934 - 1944, Stapo Berlin, Hohensalza 
  21. RENZ August, 1937 - 1945, Stapo Frankfurt (Oder) 
  22. MEHL, Gerhard, 1940 1945, RSH Berlin 
  23. HOLZHÄUSER, Walter, 1933 - 1945, RSH Berlin 
  24. HAYN, Wilhelm, 1937 - 1945, RSH Berlin 
  25. EMMERSLEBEN, Erich, 1938 - 1945, Stapo Berlin 
  26. SATTLER, Erich, 1936 - 1945, RSH, SD-Belgrad 
  27. PAULI, Reinhard, 1941 - 1945, Stapo Berlin 
  28. KANIA, Josef, 1938 - 1945, Stapo Berlin 
  29. GUENTHER, Johannes, 1941 - 1945, Stapo Berlin, Halle 
  30. GOHLKE, Walter, 1939 - 1945, Stapo Berlin 
  31. FISCHER, Friedrich, 1933 - 1945, Berun, Teschen, Prag 
  32. ALTMANN, Johannes, 1935 - 1945, RSH Berlin 
  33. VÖLKNER, Bernhard, 1937 - 1945, Stapo Berlin, Wien 
  34. BELOW, Walter, 1934 - 1945, Stapo Berlin 
  35. PRASDORF, Fritz, 1936 - 1945, RSH Wien, Aachen 
  36. BURKHARDT, Martin, 1939 - 1945, Stapo Berlin 
  37. DAUBITZ, Otto, 1935 - 1945, Stapo Berlin 
  38. PREPENS, 1937 - 1945, Stapo Berlin 
  39. ZUCKEL, Rudolf, 1937 - 1945, Stapo Breslau 
  40. MÜLLER, Otto, 36 - 45, Stapo, Berl., Salzb. Danz., Opp. 
  41. THOMAS, Alfred, 1938 - 1945, Stapo Leipzig 
  42. MEYER, Hermann, 1937 - 1945, Stapo, RSH Berlin 
  43. NEUMANN, Kurt, 1937 - 1945, Berlin, Königsberg 
  44. PITTIG, Franz, 1939 - 1945, Stapo Berlin 
  45. KROHN, Emil, 1934 1945, Stapo Berlin 
  46. STULPE, Georg, 1940 - 1945, Stapo Potsdam 
  47. MÜCKE, Paul, 1942 - 1944, Stapo Dresden 
  48. SOMMER, Ferdinand, 1937 - 1945, Stapo, RSH Berlin 
  49. HERDEN, August, 1937 - 1945, RSH und Amt IV 
  50. KRAMER, Otto, 1936 - 1945, Stapo Berlin 
  51. HEITMANN, Wilhelm, 1938 - 1945, Stapo Berlin 
  52. ROSSBACH, Hermann, 1935 - Ende, Stapo Plauen 
  53. ALZUHN, Otto, 1937 - 1945, Stapo Berlin 
  54. HAACK, Wilhelm, 1936 - 1945, Stapo, RSH Berlin 
  55. STRATMANN, Friedrich, 1939 - 1941, Stapo Berlin 
  56. KIRCHHOFF, Joseph, 1940 - 1945, Stapo Berlin 
  57. HOFMANN, Karl, 1935 - 1945, Stapo Berlin, Holland 
  58. LAUX, Max, 1944 - 1945, Stapo Berlin 
  59. NEUENFELD, Kurt, 1941 - 1945, Stapo Berlin 
  60. BERNHARDT, Erich, 1939 - 1945, Stapo Berlin 
  61. BIESE, Karl, 1937 - 1945, Stapo, Aachen, RSH Berlin 
  62. HANNEMANN, August, 1933 - 1936 Stapo Berlin 
  63. NAWROT, Johannes 1936 - 1945, Stapo Berlin 

(Entnommen nach Unterlagen des "Der Mahnruf", Nr. 11, 1959, Westberlin)

Bundesaußenminister von Brentano äußerte 1954 "verwundert", "daß solche Ratten … wieder aus den Löchern kommen". Der Speck der 131er Gesetzgebung war ein Anlaß dazu. Für dieses Gesetz hat auch von Brentano im Bundeskabinett gestimmt. Es war die Bundesregierung unter Dr. Adenauer und mit einem Mann wie Herrn von Brentano, die alle diese braunen "Ratten" und ihre Witwen hervorgeholt und unterstützt haben. Wie wäre es denn ansonsten zu erklären, daß so viele Angehörigen der Gestapo und der Nazi-Polizei, Inhaber führender Positionen, heute finanzielle Ansprüche stellen und erfüllt bekommen wie viele Beispiele bewiesen haben, die den Etat der Bundesrepublik und der Bundesländer erheblich belasten? Wir denken hier - um nur einige zu nennen - an den SA-Obergruppenführer und Frankfurter Polizeipräsidenten Adolf Beckerle, der nach seiner Verurteilung als Kriegsverbrecher und vorzeitigen Entlassung aus sowjetrussischem Gewahrsam nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 25. Juli 1956 eine "Kriegsgefangenen-Entschädigung" von 5600 DM zugesprochen erhielt; an den NS-Polizeirat Anton, dem die Stadt Lübeck auf Grund seiner Klage wegen der 1945 "verlorenen Wohnungseinrichtung" nach einem Urteil des Karlsruher Bundesgerichtshofes vom Januar 1958 "einen Betrag von 8000,- DM zu zahlen" hat; an den SS-Obersturmführer Hermann Krumey, der zu den engsten Mitarbeitern des berüchtigten Obergruppenführers Adolf Eichmann zählte und der als BHE-Kreistagabgeordneter ein zinsloses Aufbaudarlehen von 12 000,- DM erhielt und an den ehemaligen Generalmajor und SS-Standartenführer Paul Will, der auf Anweisung des bayerischen Finanzministeriums eine monatliche Pension von 1090, - DM bekommt. Beckerle und Krumey sind nach der sensationellen Entdeckung und Verhaftung des früheren SS-Obersturmbannführers Eichmann wegen Verdachtes auf Mitwisserschaft und Mittäterschaft an den millionenfachen Judenmorden neuerlich in Untersuchungshaft genommen worden. Krumey war zuvor immerhin über den sogenannten Gesamtdeutschen Block / BHE ins politische Leben zurückgekehrt. Beckerle, dessen Rolle bei den Judendeportationen auf dem Balkan, in Griechenland, nunmehr gerichtlich geklärt werden soll, lebte in Frankfurt am Main.

Einige prominente Schuldige und Hauptschuldige der NS-Zeit sind zwischenzeitlich verstorben. An ihrer Stelle kassieren ihre Witwen. So erhält die Witwe eines Heydrich, an dessen Fingern das Blut des tschechischen Volkes geklebt hat, monatlich rund 1000, - DM. Das Landessozialgericht in Kiel stellte sich auf den Standpunkt, Heydrich sei "in Erfüllung seiner soldatischen Pflicht gefallen".

Der NS-Staatsrat, Ministerialdirektor und spätere SS-Generalleutnant Dr. Harald Thurner, der auch die Funktion des Militärbefehlshabers in Serbien bekleidete, schrieb in seinen Briefen aus den Jahren 1941/42 "Aus dem Felde" u. a.:

"Schon seit Monaten habe ich alles an Juden im hiesigen Lande Greifbare erschießen und sämtliche Judenfrauen und Kinder in einem Lager konzentrieren lassen und zugleich mit Hilfe des SD einen ,Entlausungswagen' angeschafft, der nun in etwa vierzehn Tagen bis vier Wochen auch die Räumung des Lagers endgültig durchgeführt haben wird…

Vor fünf Wochen ungefähr hatte ich bereits die ersten von 600 an die Wand gestellt, seitdem haben wir bei der Aufräumungsaktion etwa wieder 2000 umgelegt, bei einer weiteren wieder etwa 1000 und zwischendurch habe ich dann in den letzten acht Tagen 2000 Juden und 200 Zigeuner erschießen lassen…"

Die Witwe dieses Massenmörders erhält eine monatliche Oberregierungsrats-Pension von fast 700, - DM.

Doch gebt es uns bei dieser Betrachtung nicht nur darum, welche Pensionen z. B. die ehemaligen Angehörigen der Gestapo und des SD bzw. deren Hinterbliebene erhalten, sondern daß sich viele von ihnen heute wieder beim Verfassungsschutz und ähnlichen Einrichtungen betätigen. - In welchem Ausmaße dies der Fall ist, soll die folgende, natürlich auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebende Zusammenstellung beweisen:

Rheinland-Pfalz

Im Juli 1959 wurde der Chef des Landeskriminalamtes von Rheinland-Pfalz, Kriminaloberrat Dr. Georg Häuser verhaftet. Er steht unter dem dringenden Verdacht, als ehemaliger SS-Hauptsturmführer und Leiter eines Exekutionskommandos in Minsk für Massenerschießungen verantwortlich zu sein.

Nach 1945 war der Genannte in der Wirtschaft tätig und wurde überraschenderweise 1954 Polizeidirektor in Kaiserslautern: Schon nach drei Jahren Tätigkeit im Polizeidienst von Rheinland-Pfalz wurde Häuser Chef des Landeskriminalamtes.

Es ist in diesem Zusammenhang sicherlich bemerkenswert, daß Rheinland-Pfalz zu den Ländern gehört, in denen die Deutsche Reichspartei und andere rechtsradikale Gruppen ungehindert ihre neonazistischen Propagandaaktionen durchführen können und daß sich bei Wahlversammlungen der DRP-Oberst Rudel bedingungslos zum nationalsozialistischen Unrechtstaat bekannte.

Dem ehemaligen Leiter von Exekutionskommandos und SS-Hauptsturmführer Dr. Georg Häuser oblag es, die Verfassung in Rheinland-Pfalz zu schützen!

Dieser Dr. Georg Häuser schrieb in seinem Tagebuch:

"25. Juli 1943, Raum Schitomir. Heiß steht die Sonne über Felder und Wälder. Ein Dorf steht in Flammen. Von besonderen Kommandos wird das Vieh zusammengetrieben. Eine Lastwagenkolonne ist aufgefahren, auf denen junge russische Frauen und Männer verladen werden. Sie kommen zum Arbeitseinsatz nach Deutschland. Arbeitssklaven der nordischen Herrenrasse. Am Rande eines Getreidefeldes liegen, an Händen und Füßen zusammgeschnürt, fünfzehn Mädels. Alter zwischen fünfzehn und achtzehn Jahren. Arbeitskräfte (Küchenpersonal) der Partisanen. Gefangene Partisanen schaufeln ein Massengrab aus. Ein Sturmbannführer des SD erscheint. Die Fesseln werden durchschnitten. Sie treten ihren letzten Gang an. In kniender Haltung erwarten sie den Genickschuß. Dumpf poltern die Körper in die Grube. In den Getreidefeldern blüht der rote Mohn. Eine Lerche trillert am Himmel."

Niedersachsen

Einer der leitenden Beamten im niedersächsischen Verfassungsschutz ist Oberregierungsrat Walter Odewald.

Im April 1958 fühlte sich der SPD-Abgeordnete Lothar Urbanczyk bemüßigt, seinen Parteifreund, Innenminister Hinrich Wilhelm Kopf, zu fragen, ob es zutreffe, "daß jener Odewald früher Sturmbannführer beim SD gewesen sei, der heute als Oberregierungsrat im hannoverschen Verfassungsschutzamt sitze".

Der sozialdemokratische Innenminister bestätigte dies und erklärte zum nicht geringen Erstaunen seiner eigenen Parteifreunde:

"… daß man aber Odewald aus seiner Sturmbannführer-Eigenschaft beim SD keinen Vorwurf machen könne, denn 1939 sei das Reichskriminalpolizeiamt Bestandteil des Reichssicherheitshauptamtes geworden. Damit hätten alle Kriminalbeamten einen Angleichungsdienstgrad bei der SS und dem SD erhalten, ohne Unterschied und unbeschadet der Frage, ob sie im SD tätig gewesen seien."

Diese Antwort und den tatsächlichen Sachverhalt kommentierte eine der SPD nahestehende Zeitung:

"Unter den niedersächsischen Landtagsabgeordneten erhob sich aber alsbald das Gerücht, daß die Auskunft des Innenministers Kopf über Odewald nur die halbe Wahrheit erfaßt habe, was in Anbetracht der Umstände einer falschen Auskunft sehr ähnlich sieht. Die Abgeordnete Maria Meyer-Sevenich (SPD) … ging diesen Gerüchten nach. Es stellte sich dabei heraus, daß Odewald vor 1933 als Kriminalpolizeibeamter der Arbeitsgemeinschaft nationalsozialistischer Polizeibeamter angehört hatte, die er, weil sie verboten und illegal war, eigentlich hatte bekämpfen sollen. Auch gibt es Menschen, die ihn schon vor 1939, nämlich 1937, in der Uniform der Allgemeinen SS gesehen haben; bald danach ist er als Nicht-Abiturient zum Kriminalrat befördert worden und damit in den höheren Beamtendienst gekommen. Seine Karriere ging weiter bis zum Abteilungsleiter beim Chef des SD und der Gestapo in Paris, Oberg, und endete bei Kriegsende als Chef der nichtuniformierten Polizei im Protektorat Böhmen." (Frankfurter Rundschau vom 15. 1. 1958)

Chef der Landeskriminalpolizeistelle in Niedersachsen ist Walter Zirpins. Er bekleidete im Dritten Reich die Funktion eines Oberregierungs- und Kriminalrats, und außerdem war er SS-Sturmbannführer. Im Jahre 1933 überführte er den "Reichstagsbrandstifter" van der Lubbe. Er bewährte sich im Sinne der SS so gut, daß ihm die "Betreuung" des Ghettos von Litzmannstadt übertragen wurde. Dort entwickelte er sich in der blutigen Praxis des Dritten Reiches zu einem Ghetto-Fachmann und schrieb auch einen Artikel über "Das Ghetto in Litzmannstadt kriminalpolizeilich gesehen", in dem es u. a. hieß: "Es bedarf keines kriminalistischen Scharfblicks, um auf den ersten Blick zu ahnen, daß eine solche Zusammenpferchung von Kriminellen, Schiebern, Wucherern und Betrügern auch sofort ihre besonderen kriminalpolizeilichen, bedeutsamen Erscheinungsformen gezeigt hat … Es hat eines umfangreichen Studiums der jüdischen Mentalität und Gepflogenheiten bedurft, um die Wege zur präventiven und repressiven Bekämpfung durch die Kriminalpolizei herauszufinden … (Dr. Walter Zirpins "Das Ghetto in Litzmannstadt kriminalpolizeilich gesehen" - "Kriminalistik" Heft 9/10 - 1941)

Zu seiner "Entlastung" erklärte Dr. Zirpins, daß er nicht in der "Partei" gewesen sei. Der Referent des damaligen sozialdemokratischen Innenministers meinte auf eine diesbezügliche Anfrage: "Die dienstliche Vergangenheit des Herrn Dr. Zirpins ist im niedersächsischen Ministerium des Inneren sehr eingehend nach allen Richtungen geprüft worden. Es besteht danach für den Herrn Minister keine Veranlassung mehr, eine Erklärung dazu abzugeben". (Allgemeine Wochenzeitung der Juden in Deutschland vom 25. April 1952)

Schleswig-Holstein

Beim Verfassungsschutz ist der frühere Kieler SD-Kommissar und SS-Untersturmführer, Werner, als Außenstellenleiter des Amtes tätig. Er erhielt diese Stellung als 131er. (CrP-Informationsdienst vom Januar 1958)

Hamburg

Der ehemalige SS-Untersturmführer und Gestapomann Josef Baumer hatte sich vor einer Strafkammer des Landgerichts Hamburg wegen der ihm nachgewiesenen Mißhandlungen von Untersuchungsgefangenen zu verantworten. Über das bestialische Verhalten dieses Gestapomannes erklärte der als Zeuge vernommene Dr. Bauer, der Angeklagte habe ihn schon bei Beginn "der Vernehmung ins Gesicht geschlagen". Später, so erklärte der Zeuge, sei er von mehreren Gestapoleuten mißhandelt worden, und Leiter dieser "Vernehmung" sei ebenfalls Baumer gewesen. Während es der Verteidiger des Angeklagten, ein ehemaliger Generalstaatsanwalt des Volksgerichtshofes, für richtig hielt, zu erklären, "die Verfahren vor dem Volksgerichtshof seien rechtens gewesen", sprach der Angeklagte von dem berüchtigten Blut-Freisler als dem "Herrn Senatspräsidenten". Josef Baumer wurde wegen Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit Aussageerpressung zu eineinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt.

Heute bezieht Baumer "Beamtenübergangsbezüge" und wird "beim Verfassungsschutzamt" beschäftigt." (Die Zeit vom 21. 11. 1957)

Baden-Württemberg

Auf Grund der Anfrage des sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Helmstädter teilte die Landesregierung mit, daß sich im Dienste des Landes 152 ehemalige Angehörige der Gestapo befanden und fügte hinzu, "eine Entlassung von früheren Gestapoangehörigen oder eine Zurücknahme ihrer Ernennung ist nach Ansicht der Landesregierung nur unter den besonderen Voraussetzungen des Beamten- oder des Tarifrechtes möglich". (Frankfurter Rundschau vom 16. 3. 1958)

Nordrhein-Westfalen

Sowohl die bundesdeutsche wie auch die ausländische Presse hat sich schon ausführlich mit den Verhältnissen, die bei der Polizei des größten Bundeslandes herrschen, beschäftigt. Über die diesbezügliche Personalpolitik berichtet ein Fachblatt, dessen Darlegung wir auszugsweise wiedergeben:

"Die von den betreffenden Beamten heute vertretene These, sie hätten ,doch nur einen SS-Angleichungsdienstgrad' getragen, hat zu der eingangs erwähnten Verharmlosungsthese geführt. Hiernach will man glauben machen, als hätten nach einem seinerzeit bestehenden Erlaß alle Polizeibeamten angeglichene SS-Dienstgrade verliehen bekommen. Zum Beispiel wäre ein Kriminalrat ohne weiteres SS-Hauptsturmführer geworden. Das war aber nicht der Fall.

Die Tatsache, daß der weitaus größte Teil aller leitenden Positionen und fast aller Schlüsselstellungen innerhalb der Kriminalpolizei des Landes NRW sich in Händen von Beamten befindet, die während der nationalsozialistischen Zeit ordnungsgemäße Mitglieder der SS waren und SS--Führerdienstgrade trugen (und nicht ,nur einen sogenannten SS-Angleichungsdienstgrad' führten), stellt insofern ein politisches Problem von großer Tragweite dar, als diese Leute z. Z. nahezu ausschließich das personalpolitische Geschehen innerhalb der Kriminalpolizei des Landes NRW bestimmen…

Es wird in diesem Zusammenhang erinnert an die beabsichtigte Einsetzung des Kriminalrates Dr. Keunecke als Leiter des Landeskriminalamtes.

Ist es nicht bezeichnend für die Charakterhaltung des betreffenden Herrn, daß er die Erreichung dieses Dienstpostens durch ausdrückliches Ableugnen seiner NS-Vergangenheit durchsetzen wollte, obwohl er in einem eigenhändig geschriebenen Lebenslauf zur Aufnahme in die SS u. a. erklärte: "Seit November 1933 gehöre ich der SA an, seit Mai 1937 bin ich Mitglied der Partei. Vom 28. 4. - 5. 5. 1941 nahm ich erfolgreich an einem SS-Führerlehrgang in Fulda teil".

In diesem Zusammenhang bleibt lediglich die Frage offen, ob das Ableugnen der SS-Vergangenheit nur ein ,Kavaliersdelikt' ist, das disziplinarrechtliche Maßnahmen nicht nach sich zieht …

Weiterhin erinnern wir an den stellvertretenden Leiter der Dortmunder Kriminalpolizei, Kriminalrat Dr. Braschwitz, für den auch schon ein Beförderungsvorschlag bei der Bezirksregierung Arnsberg vorgelegt worden war …

Auch Dr. Braschwitz war seit 1933 förderndes Mitglied der SS, trat am 1. Mai 1933 in die NSDAP ein, war seit dem 30. April 1943 Mitglied der Allgemeinen SS und wurde am 9. November 1943 zum SS-Sturmbannführer befördert!

Darüber hinaus wird erinnert an den jetzigen Kriminalhauptkommissar Tholen, KPB Essen, der Ende April einem unbelasteten Beamten bei der Beförderung zum KHK vorgezogen wurde, obwohl uns von der zuständigen Stelle bei einer mündlichen Vorsprache die Zusage erteilt wurde, daß der Beförderungsvorschlag des ehemaligen Gestapo-Beamten Tholen wegen seiner NS-Belastung zurückgezogen wird. Der Beförderungsvorschlag des unbelasteten Beamten wurde aber von den sachbearbeitenden Herren des Innenministeriums gar nicht in Erwägung gezogen …

Die Gewerkschaft ÖTV sieht in dieser Personalpolitik im einzelnen eine bewußte systematische Besetzung der leitenden Funktionen in der Kriminalpolizei mit ehemaligen SS-Führern in der Gesamtheit. Eine solche Entwicklung ist gefährlich und daher die Personalpolitik in der Gesamtheit bei diesen Vorzeichen unhaltbar.

Dieses umso mehr, da dem verantwortlichen Beamten für die Personalangelegenheiten der Polizei des Landes NRW, Ministerialrat Dr. Sporrer … die SS-Personalvorgänge bestens bekannt sind … Herr Dr. Sporrer ist nämlich in erster Linie mitverantwortlich für die personellen Veränderungen der letzten Wochen bei der Kriminalpolizei in den Städten Aachen, Köln, Düsseldorf, Gelsenkirchen und Dortmund. Vielleicht war es Zufall, vielleicht war es auch Absicht; bei diesen personellen Veränderungen handelt es sich ausnahmslos um Beamte mit ehemaligen hohen SS-Dienstgraden, obwohl wir uns in unserem staatspolitischen Mitverantwortungsgefühl auch in diesen Fällen gestattet hatten, hochqualifizierte Kriminalbeamte vorzuschlagen, die (leider) keine NS-Vergangenheit aufzuweisen hatten …

Unverantwortlich erscheint es uns nämlich, den ehemaligen SS-Sturmbannführer, Kriminalrat Dr. Menke, als Leiter der Kriminalpolizei in Dortmund einzusetzen, obwohl den verantwortlichen Herren im Innenministerium die SS-Akte des Herrn Dr. Menke bekannt war und er auf Einspruch der Gewerkschaft ÖTV eben wegen seiner NS-Vergangenheit für eine Ernennung als Leiter des Landeskriminalamtes auch vom Innenministerium aus als nicht würdig befunden wurde. Hierbei fragen wir uns, warum man aber der Bevölkerung im Bereich der Kreispolizeibehörde Dortmund mit einer Einwohnerzahl von 750 000 zumutet, sich der kriminalpolizeilichen Sicherheit eines ehemaligen SS-Sturmbannführers anzuvertrauen? Zu der Person des Dr. Menke stellen wir fest:

Eintritt in die Polizei: 4. 7. 1934 Ernennung: Im Jahre 1936 zum Kriminalkommissar, im Jahre 1940 zum Kriminalrat, im Jahre 1942 zum Reg.- und Krim.-Rat. Aus den Akten der parteistatistischen Erhebung: Eintritt in die NSDAP: 1. 5. 1933 (Mitglieds-Nr. 3152.619), Mitglied der SA vom 1. 7. 1933 bis zum 12. 7. 1934, förderndes Mitglied der SS. Aus den SS-Offiziers- und RSHA-Akten: Mitglied der Allgemeinen SS seit dem 17. 12. 1939 (Mitglieds-Nr. 351096). Dienstgrade: Am 1. 1. 1940 Untersturmführer, am 23. 1. 41 Hauptsturmführer, am 20. 4. 1943 Sturmbannführer. Einheiten: SD-Hauptamt, Reichssicherheitshauptamt.

Dr. Menke hat also dank seiner Aktivität im Dritten Reich nicht nur einen rasanten Aufstieg in einer Berufslaufbahn als Kriminalist erleben können, sondern erfreute sich auch eines großen Wohlwollens seiner SS-Vorgesetzten im Reichssicherheitshauptamt. (Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen - Mitteilungsblatt der ÖTV-Bezirksfachabteilung Polizei v. Sept. 1959)

SS-Führer als Kripo-Chefs

Auf Grund des Aktenmaterials, das der Gewerkschaft ÖTV vorliegt, befinden sich im Lande NRW die folgenden, ehemaligen SS-Führer in leitender Stellung:

"Dr. Fritz Berger, früher SS-Sturmbannführer, der Leiter der Kripo Bonn; Dr. Maly, SS-Sturmbannführer, der Leiter der Kripo Köln; Karl Kichne, SS-Sturmbannführer, der Leiter der Kripo Essen; Dr Eweler, SS-Sturmbannführer, dessen Stellvertreter; Dr. Fritz Keunecke, SS-Obersturmführer, Dr. Josef Menke, Leiter der Kripo Dortmund, ehemaliger SS-Sturmbannführer." (CrP-lnformationsdienst vom November 1959)

Zusammenfassend gelangte eine bundesdeutsche Tageszeitung zu der folgenden Feststellung: "Darüber hinaus wird in den Städten Bonn, Essen, Krefeld und Mönchen-Gladbach die Kripo schon seit Jahren von früheren SS-Sturmbannführern geleitet und weitere 35 bis 40 frühere SS-Führungsdienstgrade sind heute als Kriminalhauptkommissare oder Oberkommissare in Nordrhein-Westfalen tätig." (Frankfurter Rundschau vom 7. 10. 1959)

Es ist bemerkenswert, wie der Polizeipräsident von Düsseldorf, Herr Herbert Klein, auf die bekanntgewordene Tatsache, in welchem Ausmaß die Polizeibehörden von NRW durch SS-Offlziere unterwandert sind, reagierte:

"Haben Sie übrigens schon die Stimmen des Auslandes zu den ÖTV-Angriffen gegen leitende Kriminalbeamte in Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen, z. B. aus der Schweiz und England? Da sind uns zu Unrecht weiter viele Schwierigkeiten bereitet worden, und zwar ohne jegliche Not." (Der Spiegel vom 11. 11. 1959)

Das heißt, man wendet sich nicht gegen die Gestapo-Leute und SS-Offiziere, die innerhalb der Polizei wichtige Stellen bekleiden, sondern gegen die Gewerkschaft, die es wagt, auf diese Tatsachen hinzuweisen. Wie wirkt sich der Tatbestand, daß in Widerspruch zu allen Verträgen und Abkommen, die vor und nach 1945 zwischen den Alliierten geschlossen wurden und aller demokratischen Beteuerungen der Bundesregierung, sich ehemalige führende Gestapo- und SS-Leute bei bundesdeutschen Behörden in Amt und Würden befinden, praktisch aus?

Blühendes Spitzelwesen

Auch hier begnügen wir uns mit der kommentarlosen Wiedergabe der Stellungnahme großer bundesdeutscher Zeitungen. Der bekannte konservative Publizist Paul Sethe schrieb unter dem Titel "Wie man verdächtigt wird", u. a.: "Wir sehen doch, wie eifrig auch deutsche Stellen, sei es nun die Polizei oder das vielberufene Verfassungsschutzamt, dahinter her sind, unseren Umgang, unsere Freunde, unsere Gesinnung ständig zu überwachen. Wenn Solti nicht jene Berufung nach Chikago erhalten hätte, hätte er überhaupt nichts davon erfahren, daß er auf einer schwarzen Liste der Verdächtigen stand. Wieviele Staatsbürger mögen auf dieser Liste stehen, ohne daß sie das geringste davon wissen, und mögen in Wirklichkeit ebenso wenig belastet sein wie er? Es ist ein höchst peinliches Gefühl, bei dieser Gelegenheit zu erfahren, mit welcher Fahrlässigkeit dabei vorgegangen wird. Unsere Empfindungen werden nicht freundlicher, wenn wir hören, daß solche Listen von ,Verdächtigen' auch noch der Besatzungsmacht übergeben werden …"

Die "Süddeutsche Zeitung" schrieb am 14. 7. 1953 u. a.: "Die Gesinnungsschnüffelei greift immer massiver auf unser Land über … Da geht etwa ein V-Mann - V ist die aus SD- und Gestapo-Zeiten noch wohlvertraute Abkürzung ausgerechnet für ,Vertrauen' - in eine Exportfirma und sagt dem Unternehmer: ,Ihr Angestellter, Herr Huber, war bis 1951 Mitglied der Deutsch-Sowjetischen Gesellschaft; wir empfehlen Ihnen dringend, den Mann zu entlassen', winkt ganz leise mit der Entziehung von Staatsaufträgen, und schon ist es um jenen Angestellten geschehen. Normalerweise wird sich der Arbeitgeber nicht die Blöße geben, den wahren Grund für die Kündigung zu nennen, aber selbst, wenn, so ist Herr Huber längst schon durch die Treppenhaus-Ermittlungen des V-Mannes zur Strecke gebracht."

Zu dem Thema "Spitzelunwesen" schrieb die "Frankfurter Rundschau" am 10. 7. 1954:

"Der von Dr. Schröder formulierte, treffliche Grundsatz, daß Material gegen ,politisch unbescholtene Staatsbürger' grundsätzlich nicht verwendet werde, ist mindestens in den Fällen des FDP-Politikers Reinhold Maier und der beiden SPD-Funktionäre Schroth und Scharley von der Praxis Lügen gestraft worden.

Freilich, jeder kann sich wegen vermuteter Rechtsverletzung der Verfassungsschutzbehörden an die Gerichte wenden, erklärt Herr Schröder. Natürlich. Aber was nützt mir der schönste Grundgesetzartikel 19, wenn ich vielleicht gar nichts von der Denunzation erfahre, sondern nur dunkel spüre, daß hinter meinem Rücken etwas gegen mich vorgeht? Oder was nützt mir eine Klage bei Gericht, wenn der Herr Minister dem betreffenden Beamten des Verfassungsschutzamtes wegen ,Gefährdung der Staatsicherheit' keine Aussagegenehmigung erteilt …?

Die schönste Verfassung allein tut's noch nicht. Man kann sie und mit ihr die ganze freiheitliche Demokratie zum inhaltlosen Popanz machen durch ein systematisch betriebenes Angebertum, durch Polizeistaatmethoden und durch eine allzu routinierte Handhabung veralteten Strafprozeßrechtes. Athen, Rom und Venedig sind mit daran zugrunde gegangen. Freie Menschen sind wichtiger für die Freiheit als Spitzel!"

Bereits im Jahre 1953 fühlte sich der ehemalige Innenminister und jetzige SPD-Abgeordnete, Dr. Heinemann, als Spitzenfunktionär der damaligen "Gesamtdeutscben Volkspartei" bemüßigt, an Innenminister Lehr folgendes zu schreiben:

"lch bin im Dritten Reich, sehr geehrter Herr Minister, aufs erbarmungsloseste schikaniert worden und ich weiß daß mein gesamter Briefverkehr durch die Zensur des NS-Staates gegangen ist.

Immerhin hat man mir meine Post nach Kenntnisnahme des Inhalts zugestellt.

Heute ist es aber so, daß der Großteil meiner Post einfach verschwindet … Nicht nur mein politischer Schriftwechsel, sondern auch meine Berufspost kommt nicht an … Wohin sie sich verirrt, weiß ich nicht, vielleicht in den Papierkorb? - - - "

Das Zentralorgan der SPD, das dieses Schreiben veröffentlichte, fügte dem hinzu:

"Herr Bodensteiner, Generalsekretär der Partei des früheren Innenministers der Adenauer-Regierung, hat mir unter Zeugen am 19. März 1953 erklärt, daß dem Landesverbandsvorsitzenden der GVP Bayern, in München auf dem Postamt auf eine Beschwerde über Nichteingang der Post erklärt worden sei, ,man habe den strikten Auftrag gegeben, die Post der GVP in den Papierkorb zu werfen … das sei eine Verfügung der Alliierten' …" (Neuer Vorwärts vom 17. 4. 53)

Am 8. Juli 1954 erklärte Dr. Menzel von der SPD im Bundestag auf Grund der ausweichenden Antwort des Innenministers Dr. Schröder gegenüber den verschiedenen, gegen die Methoden des Verfassungsschutzes gerichteten Angriffen u. a.:

"Das sind hier nur einige Fälle; sie ließen sich leider Gottes erheblich vermehren und keiner von uns, meine Damen und Herren, weiß, ob er nicht morgen selbst das Interesse eines solchen Drei-Groschen-Jungen erweckt, nur damit der seine drei Groschen verdienen kann … Diese Fälle beleuchten schlagartig die Gefahr, die dem Staatsbürger droht, der bisher glaubte, in einem freien Deutschland zu leben …" (Frankfurter Allgemeine vom 15. 7. 1954)

Fassen wir zusammen: Schon in den Jahren 1953/54 - und nur diese Tätigkeit der Verfassungsschutzämter in dieser Zeit wurde bisher behandelt - wurden durch den Verfassungsschutz des Bundes und der Länder ehemalige Minister, Politiker und Bürger, die es wagten, einen der Bundesregierung nicht genehmen Standpunkt einzunehmen, überwacht. Es wurden des weiteren schwarze Listen von allen, der Bundesregierung unliebsamen Personen angefertigt, es wurde nachgewiesenermaßen das verbürgte Postgeheimnis verletzt und es wurden Telefongespräche überwacht.

Neben dem Verfassungsschutz bestanden damals etwa ein halbes Dutzend halbamtlicher und von alliierten Stellen unterstützte Organisationen, die sich ebenfalls mit dem Anlegen schwarzer Listen, mit dem Bespitzeln und Überwacben aller in ihren Augen unliebsamer Personen beschäftigten. Zu diesen gesellten sich noch die alliierten Nachrichtendienste.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Reinhold Maier, sagte vor Pressevertretern:

"Es gibt wieder eine Geheime Staatspolizei …"

"Wir haben uns bereits in dem eigenen Netz verstrickt, das mit den unkontrollierbaren Ämtern für Verfassungsschutz geschaffen worden ist." (Frankfurter Rundschau v. 26. 4.1954)

"Der hessische Innenminister Zinnkann sah sich gezwungen, beim Leiter des Bundeskriminalamtes, Dr. Jeß, Beschwerde über eine in der Fuldaer Verlagsanstalt durchgeführte Hausdurchsuchung zu erheben, die von 76 Beamten der Bundeskriminalpolizei und des Grenzschutzes vorgenommen wurde, wegen des dabei nicht gewährten rechtsstaatlichen Gesichtspunktes. Darüber hinaus haben der Verleger Heinrich Kierceck und seine Verlagsangehörigen bei der Fuldaer Staatsanwaltschaft gegen mehrere Beteiligte der Aktion Strafanzeige wegen Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung erstattet." (Frankfurter Rundschau vom 11. 6. 1953)

Später, im Jahre 1956 wurde bekannt, daß zu den ständigen Mitarbeitern des Bundesverfassungsschutzes der ehemalige "Führer" der neonazistischen "Sozialistischen Reichs-Partei", Dr. Fritz Dorls ("Frankfurter Rundschau", 17. 10. 1956) zählte. Vor einiger Zeit erklärte der Vorsitzende der Bad Nauheimer Stadtverordnetenfraktion der SPD, Helmut Jakobi, "er und seine Familie würden seit geraumer Zeit von Agenten des Geheimdienstes überwacht". (Frankfurter Rundschau, 13. 1. 1958)

Im gleichen Sinne äußerte sich auch "der sozialdemokratische Landtagsabgeordnete für den Kreis Friedberg, Olaf Radke" (Frankfurter Rundschau, 13. 1. 1958).

Im Januar 1960 berichtete die "Holzarbeiter-Zeitung", das Organ der IG Holz, über die Erfahrungen des Geschäftsführers der IG Holz in Uslar mit bundesdeutschen Nachrichtenmännern:

"Gestützt auf einen der vielen Gummi-Paragraphen, die nur in der eigenartigen politischen Atmosphäre der Bundesrepublik entstehen konnten, gestützt auf den § 90 a, der sich gegen verfassungsfeindliche Vereine richtet, kommt die Nachrichtenpolizei, durchsucht die Büroräume der Gewerkschaft Holz und nimmt mit, was ihr interessant genug erscheint, um einen Menschen - und vielleicht auch die Organisation - politisch verdächtigen zu können. Es muß einmal gefragt werden, wer und was sich hierzulande eigentlich damit beschäftigen darf, die Verfassung zu ,schützen'. Da ist der Verfassungsschutz des Bundes und der Länder; da gibt es die Sicherheitsgruppe Bonn; da besteht der Bundesnachrichtendienst des Herrn Gehlen; da lebt der MAD (Militärischer Abschirmdienst); da arbeitet K 14, das politische Kommissariat der Kriminalpolizei; da taucht in Niedersachsen die Nachrichtenpolizei auf.

Schließlich sind da die vielen Vereine, Büros und Grüppchen halboffizieller Art, die ,Material' sammeln. In Uslar nun war es die Nachrichtenpolizei die in unser Büro kam und … Beschlagnahmungen vornahm. Sie nahmen mit: das Grundsatzprogramm der SPD, beschlossen auf dem außerordentlichen Parteitag in Bad Godesberg, den Entwurf eines gewerkschaftlichen Referates über die Lohnsituation in Niedersachsen, und die Protokolle von Betriebsratsbesprechungen; das alles wurde konfisziert. SPD und Gewerkschaften - zu diesen Schlußfolgerungen muß man ja jetzt kommen - werden also verdächtigt, verfassungsgefährdende Vereine zu sein.

Nun, das wäre nicht das erste Mal in der Geschichte der Arbeiterbewegung, aber so deutlich ist es nach 1945 selten gemacht worden. Diese Vermutung wird noch untermauert durch die Ereignisse bei der polizeilichen Vernehmung in Northeim.

Man hielt unserem Kollegen u. a. ein Referat vor, in dem er in Uslar zur Lohnsituation und zum Ortsklassenproblem gesprochen hat. Die Wiedergabe der Rede war so wortgetreu, daß sofort der Verdacht auftauchte, daß ungebetene Zuhörer in der Gewerkschaftsversammlung mitgeschrieben hätten. Später gab man, wenn auch indirekt, zu, daß das Referat durch eine geheime Abhöranlage aufgenommen wurde. Das Verhör dauerte acht volle Stunden!"

"Der Rheinische Merkur" schrieb über die Zielsetzung dieser "Verfassungshüter" am 8. Januar 1960:

"Der Verfassungsschutz scheint sich fast ausschließlich mit der Abwehr kommunistischer Agenten zu beschäftigen und das verfassungswidrige Treiben völkischer Ideologen, das auf die Rehabilitierung der Kernstücke des Nationalsozialismus zielt, nicht so wichtig zu nehmen, obwohl sich seit Jahren in vielen Presseorganen und politischen Cliquen die ideologische NS-Restauration immer offener manifestiert."

Siehe auch:Siehe auch:

29.01.07

VVN-BdA NRW enthüllt: Solche Leute führten den Verfassungsschutz!

Als die NPD u.a. von Verfassungsschutz-V-Leuten gegründet wurde, war der blutige Nazijurist Schrübbers Verfassungsschutzpräsident

 

26.01.07

Was ist das besondere an dieser Kampagne gegen die NPD in NRW?

Rede von Landessprecher Ulrich Sander auf der Auftaktkundgebung in NRW zur Kampagne "NPD-Verbot jetzt!"

 

26.01.07

VVN-BdA will NPD-Verbot jetzt 

Bericht von der Arbeitstagung der VVN-BdA NRW

 

23.01.07

Düsseldorf: 26.01.2007, 13.00 Uhr, Innenministerium NRW:

Start der bundesweiten Kampagne „NPD-Verbot jetzt!“ der VVN-BdA