02.02.07
Nazis bauten den Verfassungsschutz auf
Aus dem "Weißbuch - In
Sachen Demokratie"
Herausgegeben von der VVN 1960 - Neu
herausgegeben von der VVN-BdA 2004 im Verlag Druckwerkstatt Renchen
1) Auszug aus dem Vorwort von
Ulrich Sander aus dem Jahre 2004
Die NPD wurde im November 1964 in Hannover gegründet. Ihr traten
sofort zahlreiche alte Nazis und junge Neonazis bei. Darunter die
V-Leute und wohl auch bewährten Jungnazis Wolfgang Frenz und Udo
Holtmann vom Verfassungsschutz, die es zu Bundesvorstandsmitgliedern
brachten. Oberster Agentenführer war Verfassungsschutzpräsident
Hubert Schrübbers (Ex-NSDAP-Mitglied), vor 1945 in Hamm an
zahlreichen harten Urteilen in Hochverratsprozessen gegen
antifaschistische Widerstandskämpfer beteiligt. Schrübbers' Chef
war Bundesinnenminister Dr. Gerhard Schröder, früher SA, nunmehr
CDU. Die der CDU nahestehende Zeitung "Rheinischer Merkur"
schrieb damals: "Der Verfassungsschutz scheint sich fast
ausschließlich mit der Abwehr kommunistischer Agenten zu
beschäftigen und das verfassungswidrige Treiben völkischer
Ideologen, das auf die Rehabilitierung der Kernstücke des
Nationalsozialismus zielt, nicht so wichtig zu nehmen."
Der Verfassungsschutz wurde von ehemaligen Nazis im starken Maße
beeinflusst, und "das Amt" hatte von Anfang an in der NPD
"seine Finger drin" und seine Leute platziert. Es ist also
verfehlt, den heutigen Innenministern allein die Schuld am Desaster
von Karlsruhe - d.h. am Platzen des NPD-Verbotsverfahrens - zu
geben. Die amtlichen V-Leute im NPD-Apparat stellten für diesen von
Anfang an die Schutzengel dar. Sie waren nunmehr sogar in der Lage,
die NPD vor dem Verbot zu bewahren.
Das Bundesverfassungsgericht habe hinsichtlich des missglückten
NPD-Prozesses nicht anders handeln können, wurde gesagt. Zu
unrecht. Allenfalls wurde kritisiert, das Gericht habe nicht
inhaltlich Stellung bezogen. Auch das stimmt nicht ganz. Im
Zusammenhang mit dem Neonazismus hat das Gericht mit dem Spruch
einer Kammer von drei Verfassungsrichtern immer wieder dafür
gesorgt, dass Neonazibanden auf den Straßen unseres Landes
aufmarschieren und Organisationsverbote der Bundes- und
Länderinnenminister umgehen durften: Den Neonazis wurde
bescheinigt, allenfalls eine "missliebige Meinung" zu
vertreten.
Damit wurden Verwaltungsgerichte, die der Meinung waren, dass
"sich eine rechtsextremistische Ideologie auch nicht mit den
Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren lässt" (so das
oberste Verwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen), ausgebremst.
Die drei Verfassungsrichter aus der Karlsruher Kammer, die
zugunsten der Naziaufmärsche votierten und die im Namen aller 16
Verfassungsrichter sprachen, wurden nie von diesen Richtern
korrigiert. Die Sympathien mancher Karlsruher Richter, so musste man
vermuten, waren grundsätzlich eher bei den Rechten angesiedelt. Die
NPD kann jetzt ihre Hetzkampagnen ausweiten und sich immer frecher
gebärden. Beruhigt kann sie ihrem 40. Gründungstag entgegengehen.
Es sei die sarkastische Frage erlaubt: Vielleicht kann dann der
ehemalige Bundespräsident und vormalige
Bundesverfassungsgerichtspräsident Roman Herzog (CDU) zum
Festvortrag gewonnen werden? Etwa über das Thema: "Wie ich den
Artikel 139 des Grundgesetzes - andauerndes Verbot des
Nationalsozialismus entsprechend den alliierten Bestimmungen von
1945 - unwirksam machte und wie mir dabei mein teurer Lehrer Prof.
Maunz half." Maunz und Herzog gehören zu den maßgeblichen
Grundgesetzkommentatoren, und ihnen gelang es zu erreichen, dass
kein Richter und Staatsanwalt mehr mit dem Artikel 139 Grundgesetz
gegen die Nazis und Neonazis arbeitet, obwohl er noch immer im
Grundgesetz enthalten ist. Prof. Dr. Theodor Maunz war führender
Staatsrechtler sowohl in der NS-Zeit als auch in der westdeutschen
Nachkriegsrepublik; von 1957 bis 1964 war er CSU-Kultusminister in
Bayern; er musste infolge von Enthüllungen aus der DDR entlassen
werden. Nach seiner Entlassung vertrieb er sich die Zeit u.a. mit
Gutachten über die Frage, wie die DVU des Herrn Dr. Frey aus
München ein Parteiprogramm und -statut bekommt, das
grundgesetzlichen Prüfungen standhält.
Gerichte, Geheimdienste, Strafverfolgungsbehörden, ja ganze
Politikergenerationen haben immer wieder versagt, wenn es um die
Zurückweisung alter und neuer Nazis ging. Da wird es schon besser
sein, wenn mündige Demokraten dafür sorgen, daß die Feststellung
verantwortungsvoller Verwaltungsrichter von der grundsätzlichen
Illegalität rechtsextremistischen Handelns in wirkungsvolle
öffentliche Bewegung umgesetzt wird.
Sowohl die Abschaffung der NPD wie des Verfassungsschutzes sind
auf die Tagesordnung zu setzen.
Zur Erörterung dieser Tagesordnung kann es hilfreich sein, das
vorliegende "Weißbuch" immer wieder zur Hand zu nehmen.
Es zeigt ein Stück Geschichte auf, die nicht "erledigt"
ist. Es gilt, die Lehren der Geschichte von vor und auch von nach
1945 zu beherzigen.
2) Wer schützt Demokratie und
Demokraten vor Polizei und Verfassungsschutz?
(Seiten 90 bis 108 des "Weissbuchs"
von 1960)
Im Potsdamer Abkommen heißt es u. a.:
"Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet
und die Alliierten treffen nach gegenseitiger Vereinbarung in der
Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen, die notwendig
sind, damit Deutschland nie mehr seine Nachbarn oder die Erhaltung
des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann."
Wie sieht es nach der von den Alliierten geforderten Ausrottung
des militaristischen und nationalsozialistischen Geistes bei den
für die demokratische Entwicklung äußerst wichtigen Behörden,
dem Verfassungsschutz und der Polizei aus? Es müßte eigentlich als
Selbstverständlichkeit gelten, daß z. B. Angehörige der Geheimen
Staatspolizei (Gestapo) und des Sicherheitsdienstes (SD) bei
bundesdeutschen Behörden, deren Aufgabe es ist, die Demokratie zu
schützen, außer in deren Gefängnissen aber sonst nirgends mehr zu
finden sein sollten. Ehe wir den Nachweis erbringen, wie wenig
hierzulande solche Selbstverständlichkeiten selbstverständlich
sind, scheint es nicht überflüssig, daran zu erinnern, welche
Bedeutung diese nationalsozialistischen Organisationen hatten. Im
Nürnberger Prozeß hieß es unter dem Abschnitt "Die
angeklagten Organisationen" über "Gestapo und SD" u.
a.:
"Die Anklagevertretung hat die Geheime Staatspolizei
(Gestapo) und den Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD) als
Gruppen oder Organisationen bezeichnet, die für verbrecherisch
erklärt werden sollen. Die Anklagevertretung hat die Fälle gegen
die Gestapo und den SD zusammengefaßt vorgetragen, und zwar mit der
Begründung, dies sei wegen der engen Zusammenarbeit zwischen ihnen
notwendig …
Eine der ersten Aufgaben der Gestapo bestand ursprünglich in der
Verhinderung jeglicher politischer Opposition gegen das Naziregime;
diese Aufgabe führte sie mit Hilfe des SD durch. Die Hauptwaffe zur
Durchführung dieser Aufgabe war das Konzentrationslager. Die
Gestapo hatte nicht die verwaltungsmäßige Kontrolle der
Konzentrationslager, sie war jedoch über das RSHA für die
Gefangenhaltung politischer Häftlinge in diesen Lagern
verantwortlich. Gestapobeamte waren gewöhnlich für die Vernehmung
politischer Gefangener in den Lagern zuständig.
Die Gestapo und der SD befaßten sich ebenfalls mit Anklagen
wegen Hochverrats sowie mit Fragen, welche die Presse, die Kirchen
und die Juden betrafen. Als das Nazi-Programm zur Judenverfolgung
intensiver wurde, nahm die Wichtigkeit dieser Gruppen wachsend zu.
Am frühen Morgen des 10. November 1938 sandte Heydrich an alle
Gestapo- und SD-Dienststellen ein Telegramm, in welchem er Weisungen
für die Durchführung der Pogrome jenes Tages erteilte und
anordnete, so viele Juden, vor allem reiche, zu verhaften, wie die
Gefängnisse aufnehmen konnten…
Am 24. Januar 1939 wurde Heydrich, der Chef der
Sicherheitspolizei und des SD, mit der Durchführung der
Auswanderung und Evakuierung der Juden aus Deutschland und am 31.
Juli 1941 mit der Endlösung der Judenfrage in dem von den Deutschen
beherrschten Europa beauftragt. Unter der Leitung des
Standartenführers Eichmann wurde im RSHA eine besondere Abteilung
der Gestapo geschaffen, die für die jüdischen Angelegenheiten
zuständig war und zur Erforschung der Judenfrage in den besetzten
Gebieten ihre eigenen Agenten verwandte. Örtliche
Gestapo-Dienststellen wurden zunächst dazu benutzt, die
Auswanderung der Juden zu überwachen und später dazu, sie sowohl
aus Deutschland als auch aus den während des Krieges besetzten
Gebieten nach dem Osten zu deportieren.
Einsatztruppen der Sicherheitspolizei und des SD, die hinter den
Linien der Ostfront operierten, führten Massenmorde an Juden durch.
Eine Sonderabteilung der Gestapoleitung im RSHA wurde dazu verwandt,
die Deportierung von Juden aus den Satellitenstaaten der Achse nach
Deutschland für die ,Endlösung' zu organisieren … Insbesondere
während des Krieges gegen die UdSSR traten Einsatzgruppen der
Sicherheitspolizei und des SD in Aktion und führten neben brutalen
Befriedungsmaßnahmen gegenüber der Zivilbevölkerung
Massenhinschlachtungen von Juden durch …
Schlußlfolgerung: Die Gestapo und der SD wurden für Zwecke
verwandt, die gemäß Statut verbrecherisch waren; dazu gehören die
Verfolgung und Ausrottung der Juden, Grausamkeiten und Morde in
Konzentrationslagern, Ausschreitungen in der Verwaltung der
besetzten Gebiete, die Durchführung des Zwangsarbeitsprogrammes und
Mißhandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen …" (Der
Nürnberger Prozeß, Rütten & Löning, Berlin - 1957)
In einem kürzlich erschienenen Buch von Edward Crankshaw,
"Die Gestapo", Colloquium-Verlag, Berlin - 1959, wird die
Gestapo sehr zutreffend als die "Speerspitze der SS"
bezeichnet.
Die Gestapo und der SD waren nicht irgendeine Polizeibehörde,
sondern sie "waren gemeinsam für den Massenmord an Millionen
unschuldigen Zivilisten in den besetzten Gebieten und für die
Folterung und Mißhandlung von Tausenden weiterer Menschen
verantwortlich". (Lord Russell of Liverpool "Geißel der
Menschheit", Röderberg-Verlag, Frankfurt am Main -1955)
Die Gestapo und der SD waren nach Auffassung des Nürnberger
Gerichtshofes "die Männer, die mit der Zigarette im Mund am
Rand von Panzergräben saßen und ihre nackten Opfer mit
automatischen Waffen kaltblütig ins Genick schossen. Das waren die
Männer, die, ihren eigenen Leichenzählungen zufolge, rund 2
Millionen Männer, Frauen und Kinder ermordeten".
Die Gestapo und der SD waren die Leute, über die sich selbst der
"Generalkommissar für Weißruthenien" beim
"Reichsminister für die besetzten Ostgebiete" beschwerte
und schrieb: "… daß man Schwerverwundete lebendig begraben
hat, die sich dann aus den Gräben wieder herausgearbeitet haben,
ist eine so bodenlose Schweinerei, daß der Vorfall dem Führer und
dem Reichsmarschall gemeldet werden müßte". (Lord Russell of
Liverpool "Geißel der Menschheit") Die Gestapo und der SD
waren für die Durchführung des "Kugelerlasses" vom 4.
März 1944 verantwortlich. Nach diesem sollten geflüchtete
kriegsgefangene Offiziere und Unteroffiziere - mit Ausnahmen der
Angehörigen der britischen und amerikanischen Armee - nach ihrer
erneuten Festnahme in den Konzentrationslagern erschossen werden.
Selbstverständlich kann man nicht alle Beamte, die der Gestapo
von Anfang an angehörten, als bewußte Nationalsozialisten
bezeichnen. Doch wurde die Gestapo in verhältnismäßig kurzer Zeit
zu einem verläßlichen Instrument des NS-Staates umgestellt und im
Zuge dieser Maßnahme wurden alle im Sinne der NSDAP
unzuverlässigen Beamten versetzt oder entlassen.
Doch alle jene, die bis 1945 in dieser Organisation dem Dritten
Reich dienten, haben durch ihre Teilnahme an Verbrechen ihre
bedingungslose Treue zu dem Terrorstaat unter Beweis gestellt.
Was ist mit diesen Menschenjägern geschehen? Wurden sie zur
Verantwortung gezogen? Nur in wenigen Fällen. Viele von ihnen
beziehen Pensionen oder haben neue Verwendung gefunden.
Was ist mit diesen Menschenjägern des Militarismus und Nazismus,
mit den NS-Propagandisten, -beamten und "Sachbearbeitern"
des "Dritten Reiches" geworden? Was tun die
"Reichsfrauen", wovon lebt die "Hohe Frau",
Ehefrau des "Reichsmarschalls" Göring? Müssen diese
Nutznießer des Dritten Reiches auch mit der kleinen Rente einer
Witwe eines von der SS erschossenen Widerstandskämpfers auskommen?
Oder wurde ihnen aus, wie es so heißt,
"formalrechtlichen" Gründen nicht nur der Großteil ihrer
unter Hitler gewonnenen Vermögen zur Nutznießung freigegeben,
sondern darüber hinaus auch zuerkannt, ganz erhebliche Renten und
Pensionen zu beziehen?
Da lebte nach 1945 der ehemalige Gestapochef Dr. Rudolf Diels
nicht von der Fürsorge; bis zu seinem Tode bezog er vom Land
Niedersachsen ein monatliches "Wartegeld" von DM 658,78.
Zugleich hatte er bei Gericht eine Gehaltsnachzahlung von DM 30 000
eingeklagt. Dieser Diels, der von einigen Kreisen in der
Bundesrepublik sozusagen als "Widerstandskämpfer"
charakterisiert wird, schrieb am 10. Oktober 1933 an den
Reichsführer-SS, Himmler:
"Mein Reichsführer! Mit der Ernennung zum
Obersturmbannführer der SS haben Sie mir eine große Freude
bereitet, wie ich es mit diesen kurzen Worten des Dankes nicht
andeuten kann. Ich hoffe, daß ich auf Grund der menschlichen
Beziehungen, die mich sowohl bereits mit der Front der SS als auch
mit Ihnen, mein Reichsführer, verbinden, Ihnen die Gewißheit
bieten kann, daß ich SS-mäßig zu denken und zu leben in der Lage
sein werde. Ich verspreche Ihnen, daß ich die Grundsätze, die die
Schutzstaffeln ausgeprägt haben, insbesondere in meinem beruflichen
Wirkungskreis, bei dem Aufbau und den Arbeiten der preußischen
Politischen Polizei durchsetzen werde."
Sein angeblich späterer "Widerstand" gegen das Dritte
Reich wirkte sich so aus, daß er Regierungspräsident wurde.
Als Diels eine Broschüre veröffentlichte, in der er die
Bundesrepublik als "Riesentrugbild aus genialer Teufelei
erdacht" bezeichnete, bezog er vom Land Niedersachsen ein
monatliches ,,Wartegeld" und hatte bei Gericht eine Klage wegen
Gehaltsnachzahlung angestrengt.
Die Veröffentlichung der Diels'schen Broschüre führte zu einer
Debatte im Bundestag, hatte aber auch zur Folge, daß er "…
bald nach ihrem Erscheinen … von dem Innenminister eines
Bundeslandes um einen Besuch gebeten und von einem anderen Minister
animiert wurde, zum Thema Neuorganisation des Verfassungsschutzes
noch mehr zu sagen …" (Der Spiegel vom 1. 12. 1954)
Außerdem gratulierten Herrn Diels "mehr als ein Dutzend
Bundestagsabgeordnete zu seiner Broschüre". Auf Grund der
Bundestagsdebatte wurde gegen den Oberregierungsrat z. Wv., Rudolf
Diels "ein dienstrechtliches Ermittlungsverfahren"
eingeleitet. Im August 1956 erfolgte die Einstellung dieses
Verfahrens.
Ungeachtet aller Proteste und Parlamentsdebatten erhielt Diels
sein "Wartegeld" bis zu seinem Tode weiter ausbezahlt.
Möglicherweise "wartete" Diels, in diesem Glauben von
den nazistischen und militaristischen Kreisen in Bonn bestärkt,
tatsächlich darauf, wieder als Chef einer neuen politischen Polizei
eingesetzt zu werden. Möglicherweise ersparte nur sein Tod der
Bevölkerung dieses makabre Schauspiel. Immerhin war es die
Bundesrepublik bzw. das Land Niedersachsen, das unter Bezugnahme auf
die 131er Gesetzgebung auch einem Diels "Wartegeld"
gezahlt hat. Die 131er Gesetzgebung hat hunderten führenden Nazis
und Militaristen ein auskömmliches Leben garantiert und ihnen die
materiellen Grundlagen schaffen helfen, die es diesem Kreis
Unverbesserlicher überhaupt erst möglich macht, sich zu neuen
nazistischen Organisationen zusammenzuschließen.
In den letzten Monaten haben 63 ehemalige Gestapo-Beamte beim
Westberliner Innensenator Lipschitz beantragt, ihnen die Jahre,
während denen sie sich als Mordschergen Hitlers betätigten, als
ruhegehaltsfähige Dienstzeit anzurechnen.
Wie die SS, so wurde auch die Gestapo in Nürnberg als
verbrecherische Organisation verurteilt. Und das zu recht. Waren es
doch gerade die Gestapo-"Beamten", die die blutige
"Kleinarbeit" des Aufspürens politischer Gegner oder
jüdischer Menschen, der Geständniserpressung durch brutale Folter,
der Überführung in die KZ und andere Mordstätten vornahmen.
Es war auch die Gestapo, die politische und andere Häftlinge
nach ihrer Verurteilung und Strafverbüßung am Zuchthaustor
abholte, um sie in einem KZ liquidieren zu lassen. Alle diese
gesetzlosen Verbrechen kommen auf das Konto der Gestapoleute, die
sich nicht nur als Mörder der eigenen Landsleute betätigten,
sondern noch brutaler und skrupelloser gegen Angehörige anderer
Nationen vorgingen.
Hier Namen ehemaliger Gestapoleute, die um Anerkennung ihrer
Bezüge einkamen:
- HELBING, Willi, 1941 - 1945, RSH Berlin
- STUBBE, Erich, 1934 - 1945, Stapo Berlin
- BLEICK, Herbert, 1941 - 1945, HPF Riga, Smolensk
- LUX, Harry, 1941 - 1945, RSH Berlin
- KRUMREY, Theodor, 1934 1945, RSH, Berlin, Recklh.
- SAMUEL, Hermann, 1933 - 1945, Stapo Berlin
- REMER, Willi, 1933 - 1945, Stapo Berlin, Norwegen
- HEINRICH, Gustav, 1934 - 1945, Stapo Berlin
- SCHONBRUNN, 1935 - 1945, Stapo Berlin
- FEUSSNER, Konrad, 1933 - 1945, Stapo, RSH Berlin
- BORCHARD, Hellmut, 1936 - 1945, Stapo Breslau, RSH
- RICHTER, Erich, 1937 - 1945 RSH Berlin
- WASSERBERG, Hans, 1933 - 1945, Stapo, RSH Berlin
- QUOSS, Kurt, 1933 - 1945, RSH, Stapo Prag
- JUNGNICKEL, Hellmuth, 1943 - 1944, Litzmannstadt
- KNOP, Heinrich, 1937 - 1945, Stapo Berlin
- GELLESZUN, Emil, 1941 - 1942, RSH, Stapo Berlin
- HEUBLEIN, Adolf, 1935 - 1945, RSH, Stapo Wien
- HÜBNER, Heinrich, 1937 - 1945, RSH, Stapo Berlin
- WEISS, Karl, 1934 - 1944, Stapo Berlin, Hohensalza
- RENZ August, 1937 - 1945, Stapo Frankfurt (Oder)
- MEHL, Gerhard, 1940 1945, RSH Berlin
- HOLZHÄUSER, Walter, 1933 - 1945, RSH Berlin
- HAYN, Wilhelm, 1937 - 1945, RSH Berlin
- EMMERSLEBEN, Erich, 1938 - 1945, Stapo Berlin
- SATTLER, Erich, 1936 - 1945, RSH, SD-Belgrad
- PAULI, Reinhard, 1941 - 1945, Stapo Berlin
- KANIA, Josef, 1938 - 1945, Stapo Berlin
- GUENTHER, Johannes, 1941 - 1945, Stapo Berlin, Halle
- GOHLKE, Walter, 1939 - 1945, Stapo Berlin
- FISCHER, Friedrich, 1933 - 1945, Berun, Teschen, Prag
- ALTMANN, Johannes, 1935 - 1945, RSH Berlin
- VÖLKNER, Bernhard, 1937 - 1945, Stapo Berlin, Wien
- BELOW, Walter, 1934 - 1945, Stapo Berlin
- PRASDORF, Fritz, 1936 - 1945, RSH Wien, Aachen
- BURKHARDT, Martin, 1939 - 1945, Stapo Berlin
- DAUBITZ, Otto, 1935 - 1945, Stapo Berlin
- PREPENS, 1937 - 1945, Stapo Berlin
- ZUCKEL, Rudolf, 1937 - 1945, Stapo Breslau
- MÜLLER, Otto, 36 - 45, Stapo, Berl., Salzb. Danz., Opp.
- THOMAS, Alfred, 1938 - 1945, Stapo Leipzig
- MEYER, Hermann, 1937 - 1945, Stapo, RSH Berlin
- NEUMANN, Kurt, 1937 - 1945, Berlin, Königsberg
- PITTIG, Franz, 1939 - 1945, Stapo Berlin
- KROHN, Emil, 1934 1945, Stapo Berlin
- STULPE, Georg, 1940 - 1945, Stapo Potsdam
- MÜCKE, Paul, 1942 - 1944, Stapo Dresden
- SOMMER, Ferdinand, 1937 - 1945, Stapo, RSH Berlin
- HERDEN, August, 1937 - 1945, RSH und Amt IV
- KRAMER, Otto, 1936 - 1945, Stapo Berlin
- HEITMANN, Wilhelm, 1938 - 1945, Stapo Berlin
- ROSSBACH, Hermann, 1935 - Ende, Stapo Plauen
- ALZUHN, Otto, 1937 - 1945, Stapo Berlin
- HAACK, Wilhelm, 1936 - 1945, Stapo, RSH Berlin
- STRATMANN, Friedrich, 1939 - 1941, Stapo Berlin
- KIRCHHOFF, Joseph, 1940 - 1945, Stapo Berlin
- HOFMANN, Karl, 1935 - 1945, Stapo Berlin, Holland
- LAUX, Max, 1944 - 1945, Stapo Berlin
- NEUENFELD, Kurt, 1941 - 1945, Stapo Berlin
- BERNHARDT, Erich, 1939 - 1945, Stapo Berlin
- BIESE, Karl, 1937 - 1945, Stapo, Aachen, RSH Berlin
- HANNEMANN, August, 1933 - 1936 Stapo Berlin
- NAWROT, Johannes 1936 - 1945, Stapo Berlin
(Entnommen nach Unterlagen des "Der Mahnruf", Nr. 11,
1959, Westberlin)
Bundesaußenminister von Brentano äußerte 1954
"verwundert", "daß solche Ratten … wieder aus den
Löchern kommen". Der Speck der 131er Gesetzgebung war ein
Anlaß dazu. Für dieses Gesetz hat auch von Brentano im
Bundeskabinett gestimmt. Es war die Bundesregierung unter Dr.
Adenauer und mit einem Mann wie Herrn von Brentano, die alle diese
braunen "Ratten" und ihre Witwen hervorgeholt und
unterstützt haben. Wie wäre es denn ansonsten zu erklären, daß
so viele Angehörigen der Gestapo und der Nazi-Polizei, Inhaber
führender Positionen, heute finanzielle Ansprüche stellen und
erfüllt bekommen wie viele Beispiele bewiesen haben, die den Etat
der Bundesrepublik und der Bundesländer erheblich belasten? Wir
denken hier - um nur einige zu nennen - an den SA-Obergruppenführer
und Frankfurter Polizeipräsidenten Adolf Beckerle, der nach seiner
Verurteilung als Kriegsverbrecher und vorzeitigen Entlassung aus
sowjetrussischem Gewahrsam nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts
Frankfurt vom 25. Juli 1956 eine
"Kriegsgefangenen-Entschädigung" von 5600 DM zugesprochen
erhielt; an den NS-Polizeirat Anton, dem die Stadt Lübeck auf Grund
seiner Klage wegen der 1945 "verlorenen
Wohnungseinrichtung" nach einem Urteil des Karlsruher
Bundesgerichtshofes vom Januar 1958 "einen Betrag von 8000,- DM
zu zahlen" hat; an den SS-Obersturmführer Hermann Krumey, der
zu den engsten Mitarbeitern des berüchtigten Obergruppenführers
Adolf Eichmann zählte und der als BHE-Kreistagabgeordneter ein
zinsloses Aufbaudarlehen von 12 000,- DM erhielt und an den
ehemaligen Generalmajor und SS-Standartenführer Paul Will, der auf
Anweisung des bayerischen Finanzministeriums eine monatliche Pension
von 1090, - DM bekommt. Beckerle und Krumey sind nach der
sensationellen Entdeckung und Verhaftung des früheren
SS-Obersturmbannführers Eichmann wegen Verdachtes auf
Mitwisserschaft und Mittäterschaft an den millionenfachen
Judenmorden neuerlich in Untersuchungshaft genommen worden. Krumey
war zuvor immerhin über den sogenannten Gesamtdeutschen Block / BHE
ins politische Leben zurückgekehrt. Beckerle, dessen Rolle bei den
Judendeportationen auf dem Balkan, in Griechenland, nunmehr
gerichtlich geklärt werden soll, lebte in Frankfurt am Main.
Einige prominente Schuldige und Hauptschuldige der NS-Zeit sind
zwischenzeitlich verstorben. An ihrer Stelle kassieren ihre Witwen.
So erhält die Witwe eines Heydrich, an dessen Fingern das Blut des
tschechischen Volkes geklebt hat, monatlich rund 1000, - DM. Das
Landessozialgericht in Kiel stellte sich auf den Standpunkt,
Heydrich sei "in Erfüllung seiner soldatischen Pflicht
gefallen".
Der NS-Staatsrat, Ministerialdirektor und spätere
SS-Generalleutnant Dr. Harald Thurner, der auch die Funktion des
Militärbefehlshabers in Serbien bekleidete, schrieb in seinen
Briefen aus den Jahren 1941/42 "Aus dem Felde" u. a.:
"Schon seit Monaten habe ich alles an Juden im hiesigen
Lande Greifbare erschießen und sämtliche Judenfrauen und Kinder in
einem Lager konzentrieren lassen und zugleich mit Hilfe des SD einen
,Entlausungswagen' angeschafft, der nun in etwa vierzehn Tagen bis
vier Wochen auch die Räumung des Lagers endgültig durchgeführt
haben wird…
Vor fünf Wochen ungefähr hatte ich bereits die ersten von 600
an die Wand gestellt, seitdem haben wir bei der Aufräumungsaktion
etwa wieder 2000 umgelegt, bei einer weiteren wieder etwa 1000 und
zwischendurch habe ich dann in den letzten acht Tagen 2000 Juden und
200 Zigeuner erschießen lassen…"
Die Witwe dieses Massenmörders erhält eine monatliche
Oberregierungsrats-Pension von fast 700, - DM.
Doch gebt es uns bei dieser Betrachtung nicht nur darum, welche
Pensionen z. B. die ehemaligen Angehörigen der Gestapo und des SD
bzw. deren Hinterbliebene erhalten, sondern daß sich viele von
ihnen heute wieder beim Verfassungsschutz und ähnlichen
Einrichtungen betätigen. - In welchem Ausmaße dies der Fall ist,
soll die folgende, natürlich auch keinen Anspruch auf
Vollständigkeit erhebende Zusammenstellung beweisen:
Rheinland-Pfalz
Im Juli 1959 wurde der Chef des Landeskriminalamtes von
Rheinland-Pfalz, Kriminaloberrat Dr. Georg Häuser verhaftet. Er
steht unter dem dringenden Verdacht, als ehemaliger
SS-Hauptsturmführer und Leiter eines Exekutionskommandos in Minsk
für Massenerschießungen verantwortlich zu sein.
Nach 1945 war der Genannte in der Wirtschaft tätig und wurde
überraschenderweise 1954 Polizeidirektor in Kaiserslautern: Schon
nach drei Jahren Tätigkeit im Polizeidienst von Rheinland-Pfalz
wurde Häuser Chef des Landeskriminalamtes.
Es ist in diesem Zusammenhang sicherlich bemerkenswert, daß
Rheinland-Pfalz zu den Ländern gehört, in denen die Deutsche
Reichspartei und andere rechtsradikale Gruppen ungehindert ihre
neonazistischen Propagandaaktionen durchführen können und daß
sich bei Wahlversammlungen der DRP-Oberst Rudel bedingungslos zum
nationalsozialistischen Unrechtstaat bekannte.
Dem ehemaligen Leiter von Exekutionskommandos und
SS-Hauptsturmführer Dr. Georg Häuser oblag es, die Verfassung in
Rheinland-Pfalz zu schützen!
Dieser Dr. Georg Häuser schrieb in seinem Tagebuch:
"25. Juli 1943, Raum Schitomir. Heiß steht die Sonne über
Felder und Wälder. Ein Dorf steht in Flammen. Von besonderen
Kommandos wird das Vieh zusammengetrieben. Eine Lastwagenkolonne ist
aufgefahren, auf denen junge russische Frauen und Männer verladen
werden. Sie kommen zum Arbeitseinsatz nach Deutschland.
Arbeitssklaven der nordischen Herrenrasse. Am Rande eines
Getreidefeldes liegen, an Händen und Füßen zusammgeschnürt,
fünfzehn Mädels. Alter zwischen fünfzehn und achtzehn Jahren.
Arbeitskräfte (Küchenpersonal) der Partisanen. Gefangene
Partisanen schaufeln ein Massengrab aus. Ein Sturmbannführer des SD
erscheint. Die Fesseln werden durchschnitten. Sie treten ihren
letzten Gang an. In kniender Haltung erwarten sie den Genickschuß.
Dumpf poltern die Körper in die Grube. In den Getreidefeldern
blüht der rote Mohn. Eine Lerche trillert am Himmel."
Niedersachsen
Einer der leitenden Beamten im niedersächsischen
Verfassungsschutz ist Oberregierungsrat Walter Odewald.
Im April 1958 fühlte sich der SPD-Abgeordnete Lothar Urbanczyk
bemüßigt, seinen Parteifreund, Innenminister Hinrich Wilhelm Kopf,
zu fragen, ob es zutreffe, "daß jener Odewald früher
Sturmbannführer beim SD gewesen sei, der heute als
Oberregierungsrat im hannoverschen Verfassungsschutzamt sitze".
Der sozialdemokratische Innenminister bestätigte dies und
erklärte zum nicht geringen Erstaunen seiner eigenen Parteifreunde:
"… daß man aber Odewald aus seiner
Sturmbannführer-Eigenschaft beim SD keinen Vorwurf machen könne,
denn 1939 sei das Reichskriminalpolizeiamt Bestandteil des
Reichssicherheitshauptamtes geworden. Damit hätten alle
Kriminalbeamten einen Angleichungsdienstgrad bei der SS und dem SD
erhalten, ohne Unterschied und unbeschadet der Frage, ob sie im SD
tätig gewesen seien."
Diese Antwort und den tatsächlichen Sachverhalt kommentierte
eine der SPD nahestehende Zeitung:
"Unter den niedersächsischen Landtagsabgeordneten erhob
sich aber alsbald das Gerücht, daß die Auskunft des Innenministers
Kopf über Odewald nur die halbe Wahrheit erfaßt habe, was in
Anbetracht der Umstände einer falschen Auskunft sehr ähnlich
sieht. Die Abgeordnete Maria Meyer-Sevenich (SPD) … ging diesen
Gerüchten nach. Es stellte sich dabei heraus, daß Odewald vor 1933
als Kriminalpolizeibeamter der Arbeitsgemeinschaft
nationalsozialistischer Polizeibeamter angehört hatte, die er, weil
sie verboten und illegal war, eigentlich hatte bekämpfen sollen.
Auch gibt es Menschen, die ihn schon vor 1939, nämlich 1937, in der
Uniform der Allgemeinen SS gesehen haben; bald danach ist er als
Nicht-Abiturient zum Kriminalrat befördert worden und damit in den
höheren Beamtendienst gekommen. Seine Karriere ging weiter bis zum
Abteilungsleiter beim Chef des SD und der Gestapo in Paris, Oberg,
und endete bei Kriegsende als Chef der nichtuniformierten Polizei im
Protektorat Böhmen." (Frankfurter Rundschau vom 15. 1. 1958)
Chef der Landeskriminalpolizeistelle in Niedersachsen ist Walter
Zirpins. Er bekleidete im Dritten Reich die Funktion eines
Oberregierungs- und Kriminalrats, und außerdem war er
SS-Sturmbannführer. Im Jahre 1933 überführte er den
"Reichstagsbrandstifter" van der Lubbe. Er bewährte sich
im Sinne der SS so gut, daß ihm die "Betreuung" des
Ghettos von Litzmannstadt übertragen wurde. Dort entwickelte er
sich in der blutigen Praxis des Dritten Reiches zu einem
Ghetto-Fachmann und schrieb auch einen Artikel über "Das
Ghetto in Litzmannstadt kriminalpolizeilich gesehen", in dem es
u. a. hieß: "Es bedarf keines kriminalistischen Scharfblicks,
um auf den ersten Blick zu ahnen, daß eine solche Zusammenpferchung
von Kriminellen, Schiebern, Wucherern und Betrügern auch sofort
ihre besonderen kriminalpolizeilichen, bedeutsamen
Erscheinungsformen gezeigt hat … Es hat eines umfangreichen
Studiums der jüdischen Mentalität und Gepflogenheiten bedurft, um
die Wege zur präventiven und repressiven Bekämpfung durch die
Kriminalpolizei herauszufinden … (Dr. Walter Zirpins "Das
Ghetto in Litzmannstadt kriminalpolizeilich gesehen" -
"Kriminalistik" Heft 9/10 - 1941)
Zu seiner "Entlastung" erklärte Dr. Zirpins, daß er
nicht in der "Partei" gewesen sei. Der Referent des
damaligen sozialdemokratischen Innenministers meinte auf eine
diesbezügliche Anfrage: "Die dienstliche Vergangenheit des
Herrn Dr. Zirpins ist im niedersächsischen Ministerium des Inneren
sehr eingehend nach allen Richtungen geprüft worden. Es besteht
danach für den Herrn Minister keine Veranlassung mehr, eine
Erklärung dazu abzugeben". (Allgemeine Wochenzeitung der Juden
in Deutschland vom 25. April 1952)
Schleswig-Holstein
Beim Verfassungsschutz ist der frühere Kieler SD-Kommissar und
SS-Untersturmführer, Werner, als Außenstellenleiter des Amtes
tätig. Er erhielt diese Stellung als 131er. (CrP-Informationsdienst
vom Januar 1958)
Hamburg
Der ehemalige SS-Untersturmführer und Gestapomann Josef Baumer
hatte sich vor einer Strafkammer des Landgerichts Hamburg wegen der
ihm nachgewiesenen Mißhandlungen von Untersuchungsgefangenen zu
verantworten. Über das bestialische Verhalten dieses Gestapomannes
erklärte der als Zeuge vernommene Dr. Bauer, der Angeklagte habe
ihn schon bei Beginn "der Vernehmung ins Gesicht
geschlagen". Später, so erklärte der Zeuge, sei er von
mehreren Gestapoleuten mißhandelt worden, und Leiter dieser
"Vernehmung" sei ebenfalls Baumer gewesen. Während es der
Verteidiger des Angeklagten, ein ehemaliger Generalstaatsanwalt des
Volksgerichtshofes, für richtig hielt, zu erklären, "die
Verfahren vor dem Volksgerichtshof seien rechtens gewesen",
sprach der Angeklagte von dem berüchtigten Blut-Freisler als dem
"Herrn Senatspräsidenten". Josef Baumer wurde wegen
Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit Aussageerpressung zu
eineinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt.
Heute bezieht Baumer "Beamtenübergangsbezüge" und
wird "beim Verfassungsschutzamt" beschäftigt." (Die
Zeit vom 21. 11. 1957)
Baden-Württemberg
Auf Grund der Anfrage des sozialdemokratischen
Landtagsabgeordneten Helmstädter teilte die Landesregierung mit,
daß sich im Dienste des Landes 152 ehemalige Angehörige der
Gestapo befanden und fügte hinzu, "eine Entlassung von
früheren Gestapoangehörigen oder eine Zurücknahme ihrer Ernennung
ist nach Ansicht der Landesregierung nur unter den besonderen
Voraussetzungen des Beamten- oder des Tarifrechtes möglich".
(Frankfurter Rundschau vom 16. 3. 1958)
Nordrhein-Westfalen
Sowohl die bundesdeutsche wie auch die ausländische Presse hat
sich schon ausführlich mit den Verhältnissen, die bei der Polizei
des größten Bundeslandes herrschen, beschäftigt. Über die
diesbezügliche Personalpolitik berichtet ein Fachblatt, dessen
Darlegung wir auszugsweise wiedergeben:
"Die von den betreffenden Beamten heute vertretene These,
sie hätten ,doch nur einen SS-Angleichungsdienstgrad' getragen, hat
zu der eingangs erwähnten Verharmlosungsthese geführt. Hiernach
will man glauben machen, als hätten nach einem seinerzeit
bestehenden Erlaß alle Polizeibeamten angeglichene SS-Dienstgrade
verliehen bekommen. Zum Beispiel wäre ein Kriminalrat ohne weiteres
SS-Hauptsturmführer geworden. Das war aber nicht der Fall.
Die Tatsache, daß der weitaus größte Teil aller leitenden
Positionen und fast aller Schlüsselstellungen innerhalb der
Kriminalpolizei des Landes NRW sich in Händen von Beamten befindet,
die während der nationalsozialistischen Zeit ordnungsgemäße
Mitglieder der SS waren und SS--Führerdienstgrade trugen (und nicht
,nur einen sogenannten SS-Angleichungsdienstgrad' führten), stellt
insofern ein politisches Problem von großer Tragweite dar, als
diese Leute z. Z. nahezu ausschließich das personalpolitische
Geschehen innerhalb der Kriminalpolizei des Landes NRW bestimmen…
Es wird in diesem Zusammenhang erinnert an die beabsichtigte
Einsetzung des Kriminalrates Dr. Keunecke als Leiter des
Landeskriminalamtes.
Ist es nicht bezeichnend für die Charakterhaltung des
betreffenden Herrn, daß er die Erreichung dieses Dienstpostens
durch ausdrückliches Ableugnen seiner NS-Vergangenheit durchsetzen
wollte, obwohl er in einem eigenhändig geschriebenen Lebenslauf zur
Aufnahme in die SS u. a. erklärte: "Seit November 1933 gehöre
ich der SA an, seit Mai 1937 bin ich Mitglied der Partei. Vom 28. 4.
- 5. 5. 1941 nahm ich erfolgreich an einem SS-Führerlehrgang in
Fulda teil".
In diesem Zusammenhang bleibt lediglich die Frage offen, ob das
Ableugnen der SS-Vergangenheit nur ein ,Kavaliersdelikt' ist, das
disziplinarrechtliche Maßnahmen nicht nach sich zieht …
Weiterhin erinnern wir an den stellvertretenden Leiter der
Dortmunder Kriminalpolizei, Kriminalrat Dr. Braschwitz, für den
auch schon ein Beförderungsvorschlag bei der Bezirksregierung
Arnsberg vorgelegt worden war …
Auch Dr. Braschwitz war seit 1933 förderndes Mitglied der SS,
trat am 1. Mai 1933 in die NSDAP ein, war seit dem 30. April 1943
Mitglied der Allgemeinen SS und wurde am 9. November 1943 zum
SS-Sturmbannführer befördert!
Darüber hinaus wird erinnert an den jetzigen
Kriminalhauptkommissar Tholen, KPB Essen, der Ende April einem
unbelasteten Beamten bei der Beförderung zum KHK vorgezogen wurde,
obwohl uns von der zuständigen Stelle bei einer mündlichen
Vorsprache die Zusage erteilt wurde, daß der Beförderungsvorschlag
des ehemaligen Gestapo-Beamten Tholen wegen seiner NS-Belastung
zurückgezogen wird. Der Beförderungsvorschlag des unbelasteten
Beamten wurde aber von den sachbearbeitenden Herren des
Innenministeriums gar nicht in Erwägung gezogen …
Die Gewerkschaft ÖTV sieht in dieser Personalpolitik im
einzelnen eine bewußte systematische Besetzung der leitenden
Funktionen in der Kriminalpolizei mit ehemaligen SS-Führern in der
Gesamtheit. Eine solche Entwicklung ist gefährlich und daher die
Personalpolitik in der Gesamtheit bei diesen Vorzeichen unhaltbar.
Dieses umso mehr, da dem verantwortlichen Beamten für die
Personalangelegenheiten der Polizei des Landes NRW, Ministerialrat
Dr. Sporrer … die SS-Personalvorgänge bestens bekannt sind …
Herr Dr. Sporrer ist nämlich in erster Linie mitverantwortlich für
die personellen Veränderungen der letzten Wochen bei der
Kriminalpolizei in den Städten Aachen, Köln, Düsseldorf,
Gelsenkirchen und Dortmund. Vielleicht war es Zufall, vielleicht war
es auch Absicht; bei diesen personellen Veränderungen handelt es
sich ausnahmslos um Beamte mit ehemaligen hohen SS-Dienstgraden,
obwohl wir uns in unserem staatspolitischen Mitverantwortungsgefühl
auch in diesen Fällen gestattet hatten, hochqualifizierte
Kriminalbeamte vorzuschlagen, die (leider) keine NS-Vergangenheit
aufzuweisen hatten …
Unverantwortlich erscheint es uns nämlich, den ehemaligen
SS-Sturmbannführer, Kriminalrat Dr. Menke, als Leiter der
Kriminalpolizei in Dortmund einzusetzen, obwohl den verantwortlichen
Herren im Innenministerium die SS-Akte des Herrn Dr. Menke bekannt
war und er auf Einspruch der Gewerkschaft ÖTV eben wegen seiner
NS-Vergangenheit für eine Ernennung als Leiter des
Landeskriminalamtes auch vom Innenministerium aus als nicht würdig
befunden wurde. Hierbei fragen wir uns, warum man aber der
Bevölkerung im Bereich der Kreispolizeibehörde Dortmund mit einer
Einwohnerzahl von 750 000 zumutet, sich der kriminalpolizeilichen
Sicherheit eines ehemaligen SS-Sturmbannführers anzuvertrauen? Zu
der Person des Dr. Menke stellen wir fest:
Eintritt in die Polizei: 4. 7. 1934 Ernennung: Im Jahre 1936 zum
Kriminalkommissar, im Jahre 1940 zum Kriminalrat, im Jahre 1942 zum
Reg.- und Krim.-Rat. Aus den Akten der parteistatistischen Erhebung:
Eintritt in die NSDAP: 1. 5. 1933 (Mitglieds-Nr. 3152.619), Mitglied
der SA vom 1. 7. 1933 bis zum 12. 7. 1934, förderndes Mitglied der
SS. Aus den SS-Offiziers- und RSHA-Akten: Mitglied der Allgemeinen
SS seit dem 17. 12. 1939 (Mitglieds-Nr. 351096). Dienstgrade: Am 1.
1. 1940 Untersturmführer, am 23. 1. 41 Hauptsturmführer, am 20. 4.
1943 Sturmbannführer. Einheiten: SD-Hauptamt,
Reichssicherheitshauptamt.
Dr. Menke hat also dank seiner Aktivität im Dritten Reich nicht
nur einen rasanten Aufstieg in einer Berufslaufbahn als Kriminalist
erleben können, sondern erfreute sich auch eines großen
Wohlwollens seiner SS-Vorgesetzten im Reichssicherheitshauptamt.
(Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen - Mitteilungsblatt der
ÖTV-Bezirksfachabteilung Polizei v. Sept. 1959)
SS-Führer als Kripo-Chefs
Auf Grund des Aktenmaterials, das der Gewerkschaft ÖTV vorliegt,
befinden sich im Lande NRW die folgenden, ehemaligen SS-Führer in
leitender Stellung:
"Dr. Fritz Berger, früher SS-Sturmbannführer, der Leiter
der Kripo Bonn; Dr. Maly, SS-Sturmbannführer, der Leiter der Kripo
Köln; Karl Kichne, SS-Sturmbannführer, der Leiter der Kripo Essen;
Dr Eweler, SS-Sturmbannführer, dessen Stellvertreter; Dr. Fritz
Keunecke, SS-Obersturmführer, Dr. Josef Menke, Leiter der Kripo
Dortmund, ehemaliger SS-Sturmbannführer." (CrP-lnformationsdienst
vom November 1959)
Zusammenfassend gelangte eine bundesdeutsche Tageszeitung zu der
folgenden Feststellung: "Darüber hinaus wird in den Städten
Bonn, Essen, Krefeld und Mönchen-Gladbach die Kripo schon seit
Jahren von früheren SS-Sturmbannführern geleitet und weitere 35
bis 40 frühere SS-Führungsdienstgrade sind heute als
Kriminalhauptkommissare oder Oberkommissare in Nordrhein-Westfalen
tätig." (Frankfurter Rundschau vom 7. 10. 1959)
Es ist bemerkenswert, wie der Polizeipräsident von Düsseldorf,
Herr Herbert Klein, auf die bekanntgewordene Tatsache, in welchem
Ausmaß die Polizeibehörden von NRW durch SS-Offlziere unterwandert
sind, reagierte:
"Haben Sie übrigens schon die Stimmen des Auslandes zu den
ÖTV-Angriffen gegen leitende Kriminalbeamte in Nordrhein-Westfalen
zur Kenntnis genommen, z. B. aus der Schweiz und England? Da sind
uns zu Unrecht weiter viele Schwierigkeiten bereitet worden, und
zwar ohne jegliche Not." (Der Spiegel vom 11. 11. 1959)
Das heißt, man wendet sich nicht gegen die Gestapo-Leute und
SS-Offiziere, die innerhalb der Polizei wichtige Stellen bekleiden,
sondern gegen die Gewerkschaft, die es wagt, auf diese Tatsachen
hinzuweisen. Wie wirkt sich der Tatbestand, daß in Widerspruch zu
allen Verträgen und Abkommen, die vor und nach 1945 zwischen den
Alliierten geschlossen wurden und aller demokratischen Beteuerungen
der Bundesregierung, sich ehemalige führende Gestapo- und SS-Leute
bei bundesdeutschen Behörden in Amt und Würden befinden, praktisch
aus?
Blühendes Spitzelwesen
Auch hier begnügen wir uns mit der kommentarlosen Wiedergabe der
Stellungnahme großer bundesdeutscher Zeitungen. Der bekannte
konservative Publizist Paul Sethe schrieb unter dem Titel "Wie
man verdächtigt wird", u. a.: "Wir sehen doch, wie eifrig
auch deutsche Stellen, sei es nun die Polizei oder das vielberufene
Verfassungsschutzamt, dahinter her sind, unseren Umgang, unsere
Freunde, unsere Gesinnung ständig zu überwachen. Wenn Solti nicht
jene Berufung nach Chikago erhalten hätte, hätte er überhaupt
nichts davon erfahren, daß er auf einer schwarzen Liste der
Verdächtigen stand. Wieviele Staatsbürger mögen auf dieser Liste
stehen, ohne daß sie das geringste davon wissen, und mögen in
Wirklichkeit ebenso wenig belastet sein wie er? Es ist ein höchst
peinliches Gefühl, bei dieser Gelegenheit zu erfahren, mit welcher
Fahrlässigkeit dabei vorgegangen wird. Unsere Empfindungen werden
nicht freundlicher, wenn wir hören, daß solche Listen von
,Verdächtigen' auch noch der Besatzungsmacht übergeben werden …"
Die "Süddeutsche Zeitung" schrieb am 14. 7. 1953 u.
a.: "Die Gesinnungsschnüffelei greift immer massiver auf unser
Land über … Da geht etwa ein V-Mann - V ist die aus SD- und
Gestapo-Zeiten noch wohlvertraute Abkürzung ausgerechnet für
,Vertrauen' - in eine Exportfirma und sagt dem Unternehmer: ,Ihr
Angestellter, Herr Huber, war bis 1951 Mitglied der
Deutsch-Sowjetischen Gesellschaft; wir empfehlen Ihnen dringend, den
Mann zu entlassen', winkt ganz leise mit der Entziehung von
Staatsaufträgen, und schon ist es um jenen Angestellten geschehen.
Normalerweise wird sich der Arbeitgeber nicht die Blöße geben, den
wahren Grund für die Kündigung zu nennen, aber selbst, wenn, so
ist Herr Huber längst schon durch die Treppenhaus-Ermittlungen des
V-Mannes zur Strecke gebracht."
Zu dem Thema "Spitzelunwesen" schrieb die
"Frankfurter Rundschau" am 10. 7. 1954:
"Der von Dr. Schröder formulierte, treffliche Grundsatz,
daß Material gegen ,politisch unbescholtene Staatsbürger'
grundsätzlich nicht verwendet werde, ist mindestens in den Fällen
des FDP-Politikers Reinhold Maier und der beiden SPD-Funktionäre
Schroth und Scharley von der Praxis Lügen gestraft worden.
Freilich, jeder kann sich wegen vermuteter Rechtsverletzung der
Verfassungsschutzbehörden an die Gerichte wenden, erklärt Herr
Schröder. Natürlich. Aber was nützt mir der schönste
Grundgesetzartikel 19, wenn ich vielleicht gar nichts von der
Denunzation erfahre, sondern nur dunkel spüre, daß hinter meinem
Rücken etwas gegen mich vorgeht? Oder was nützt mir eine Klage bei
Gericht, wenn der Herr Minister dem betreffenden Beamten des
Verfassungsschutzamtes wegen ,Gefährdung der Staatsicherheit' keine
Aussagegenehmigung erteilt …?
Die schönste Verfassung allein tut's noch nicht. Man kann sie
und mit ihr die ganze freiheitliche Demokratie zum inhaltlosen
Popanz machen durch ein systematisch betriebenes Angebertum, durch
Polizeistaatmethoden und durch eine allzu routinierte Handhabung
veralteten Strafprozeßrechtes. Athen, Rom und Venedig sind mit
daran zugrunde gegangen. Freie Menschen sind wichtiger für die
Freiheit als Spitzel!"
Bereits im Jahre 1953 fühlte sich der ehemalige Innenminister
und jetzige SPD-Abgeordnete, Dr. Heinemann, als Spitzenfunktionär
der damaligen "Gesamtdeutscben Volkspartei" bemüßigt, an
Innenminister Lehr folgendes zu schreiben:
"lch bin im Dritten Reich, sehr geehrter Herr Minister, aufs
erbarmungsloseste schikaniert worden und ich weiß daß mein
gesamter Briefverkehr durch die Zensur des NS-Staates gegangen ist.
Immerhin hat man mir meine Post nach Kenntnisnahme des Inhalts
zugestellt.
Heute ist es aber so, daß der Großteil meiner Post einfach
verschwindet … Nicht nur mein politischer Schriftwechsel, sondern
auch meine Berufspost kommt nicht an … Wohin sie sich verirrt,
weiß ich nicht, vielleicht in den Papierkorb? - - - "
Das Zentralorgan der SPD, das dieses Schreiben veröffentlichte,
fügte dem hinzu:
"Herr Bodensteiner, Generalsekretär der Partei des
früheren Innenministers der Adenauer-Regierung, hat mir unter
Zeugen am 19. März 1953 erklärt, daß dem
Landesverbandsvorsitzenden der GVP Bayern, in München auf dem
Postamt auf eine Beschwerde über Nichteingang der Post erklärt
worden sei, ,man habe den strikten Auftrag gegeben, die Post der GVP
in den Papierkorb zu werfen … das sei eine Verfügung der
Alliierten' …" (Neuer Vorwärts vom 17. 4. 53)
Am 8. Juli 1954 erklärte Dr. Menzel von der SPD im Bundestag auf
Grund der ausweichenden Antwort des Innenministers Dr. Schröder
gegenüber den verschiedenen, gegen die Methoden des
Verfassungsschutzes gerichteten Angriffen u. a.:
"Das sind hier nur einige Fälle; sie ließen sich leider
Gottes erheblich vermehren und keiner von uns, meine Damen und
Herren, weiß, ob er nicht morgen selbst das Interesse eines solchen
Drei-Groschen-Jungen erweckt, nur damit der seine drei Groschen
verdienen kann … Diese Fälle beleuchten schlagartig die Gefahr,
die dem Staatsbürger droht, der bisher glaubte, in einem freien
Deutschland zu leben …" (Frankfurter Allgemeine vom 15. 7.
1954)
Fassen wir zusammen: Schon in den Jahren 1953/54 - und nur diese
Tätigkeit der Verfassungsschutzämter in dieser Zeit wurde bisher
behandelt - wurden durch den Verfassungsschutz des Bundes und der
Länder ehemalige Minister, Politiker und Bürger, die es wagten,
einen der Bundesregierung nicht genehmen Standpunkt einzunehmen,
überwacht. Es wurden des weiteren schwarze Listen von allen, der
Bundesregierung unliebsamen Personen angefertigt, es wurde
nachgewiesenermaßen das verbürgte Postgeheimnis verletzt und es
wurden Telefongespräche überwacht.
Neben dem Verfassungsschutz bestanden damals etwa ein halbes
Dutzend halbamtlicher und von alliierten Stellen unterstützte
Organisationen, die sich ebenfalls mit dem Anlegen schwarzer Listen,
mit dem Bespitzeln und Überwacben aller in ihren Augen unliebsamer
Personen beschäftigten. Zu diesen gesellten sich noch die
alliierten Nachrichtendienste.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Ministerpräsident
von Baden-Württemberg, Reinhold Maier, sagte vor Pressevertretern:
"Es gibt wieder eine Geheime Staatspolizei …"
"Wir haben uns bereits in dem eigenen Netz verstrickt, das
mit den unkontrollierbaren Ämtern für Verfassungsschutz geschaffen
worden ist." (Frankfurter Rundschau v. 26. 4.1954)
"Der hessische Innenminister Zinnkann sah sich gezwungen,
beim Leiter des Bundeskriminalamtes, Dr. Jeß, Beschwerde über eine
in der Fuldaer Verlagsanstalt durchgeführte Hausdurchsuchung zu
erheben, die von 76 Beamten der Bundeskriminalpolizei und des
Grenzschutzes vorgenommen wurde, wegen des dabei nicht gewährten
rechtsstaatlichen Gesichtspunktes. Darüber hinaus haben der
Verleger Heinrich Kierceck und seine Verlagsangehörigen bei der
Fuldaer Staatsanwaltschaft gegen mehrere Beteiligte der Aktion
Strafanzeige wegen Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung
erstattet." (Frankfurter Rundschau vom 11. 6. 1953)
Später, im Jahre 1956 wurde bekannt, daß zu den ständigen
Mitarbeitern des Bundesverfassungsschutzes der ehemalige
"Führer" der neonazistischen "Sozialistischen
Reichs-Partei", Dr. Fritz Dorls ("Frankfurter
Rundschau", 17. 10. 1956) zählte. Vor einiger Zeit erklärte
der Vorsitzende der Bad Nauheimer Stadtverordnetenfraktion der SPD,
Helmut Jakobi, "er und seine Familie würden seit geraumer Zeit
von Agenten des Geheimdienstes überwacht". (Frankfurter
Rundschau, 13. 1. 1958)
Im gleichen Sinne äußerte sich auch "der
sozialdemokratische Landtagsabgeordnete für den Kreis Friedberg,
Olaf Radke" (Frankfurter Rundschau, 13. 1. 1958).
Im Januar 1960 berichtete die "Holzarbeiter-Zeitung",
das Organ der IG Holz, über die Erfahrungen des Geschäftsführers
der IG Holz in Uslar mit bundesdeutschen Nachrichtenmännern:
"Gestützt auf einen der vielen Gummi-Paragraphen, die nur
in der eigenartigen politischen Atmosphäre der Bundesrepublik
entstehen konnten, gestützt auf den § 90 a, der sich gegen
verfassungsfeindliche Vereine richtet, kommt die Nachrichtenpolizei,
durchsucht die Büroräume der Gewerkschaft Holz und nimmt mit, was
ihr interessant genug erscheint, um einen Menschen - und vielleicht
auch die Organisation - politisch verdächtigen zu können. Es muß
einmal gefragt werden, wer und was sich hierzulande eigentlich damit
beschäftigen darf, die Verfassung zu ,schützen'. Da ist der
Verfassungsschutz des Bundes und der Länder; da gibt es die
Sicherheitsgruppe Bonn; da besteht der Bundesnachrichtendienst des
Herrn Gehlen; da lebt der MAD (Militärischer Abschirmdienst); da
arbeitet K 14, das politische Kommissariat der Kriminalpolizei; da
taucht in Niedersachsen die Nachrichtenpolizei auf.
Schließlich sind da die vielen Vereine, Büros und Grüppchen
halboffizieller Art, die ,Material' sammeln. In Uslar nun war es die
Nachrichtenpolizei die in unser Büro kam und … Beschlagnahmungen
vornahm. Sie nahmen mit: das Grundsatzprogramm der SPD, beschlossen
auf dem außerordentlichen Parteitag in Bad Godesberg, den Entwurf
eines gewerkschaftlichen Referates über die Lohnsituation in
Niedersachsen, und die Protokolle von Betriebsratsbesprechungen; das
alles wurde konfisziert. SPD und Gewerkschaften - zu diesen
Schlußfolgerungen muß man ja jetzt kommen - werden also
verdächtigt, verfassungsgefährdende Vereine zu sein.
Nun, das wäre nicht das erste Mal in der Geschichte der
Arbeiterbewegung, aber so deutlich ist es nach 1945 selten gemacht
worden. Diese Vermutung wird noch untermauert durch die Ereignisse
bei der polizeilichen Vernehmung in Northeim.
Man hielt unserem Kollegen u. a. ein Referat vor, in dem er in
Uslar zur Lohnsituation und zum Ortsklassenproblem gesprochen hat.
Die Wiedergabe der Rede war so wortgetreu, daß sofort der Verdacht
auftauchte, daß ungebetene Zuhörer in der Gewerkschaftsversammlung
mitgeschrieben hätten. Später gab man, wenn auch indirekt, zu,
daß das Referat durch eine geheime Abhöranlage aufgenommen wurde.
Das Verhör dauerte acht volle Stunden!"
"Der Rheinische Merkur" schrieb über die Zielsetzung
dieser "Verfassungshüter" am 8. Januar 1960:
"Der Verfassungsschutz scheint sich fast ausschließlich mit
der Abwehr kommunistischer Agenten zu beschäftigen und das
verfassungswidrige Treiben völkischer Ideologen, das auf die
Rehabilitierung der Kernstücke des Nationalsozialismus zielt, nicht
so wichtig zu nehmen, obwohl sich seit Jahren in vielen
Presseorganen und politischen Cliquen die ideologische
NS-Restauration immer offener manifestiert."
29.01.07
VVN-BdA
NRW enthüllt: Solche Leute führten den Verfassungsschutz!
Als
die NPD u.a. von Verfassungsschutz-V-Leuten gegründet wurde, war
der blutige Nazijurist Schrübbers Verfassungsschutzpräsident
26.01.07
Was ist das besondere an dieser Kampagne gegen
die NPD in NRW?
Rede
von Landessprecher Ulrich Sander auf der Auftaktkundgebung in NRW
zur Kampagne "NPD-Verbot jetzt!"
26.01.07
VVN-BdA will NPD-Verbot jetzt
Bericht von der Arbeitstagung
der VVN-BdA NRW
23.01.07
Düsseldorf:
26.01.2007, 13.00 Uhr, Innenministerium NRW:
Start
der bundesweiten Kampagne „NPD-Verbot jetzt!“ der VVN-BdA
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