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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

28.03.07

no.npd - NPD-Verbot jetzt!"...gegen die Faschisten verteidigen!"

Neonazi-Zusammenrottung am 1. Mai in Dortmund 

Die NPD-Landesverband NRW, diverse Nazi-„Kameradschaften“ und die niederländische „Volksunion“ wollen den Gewerkschaften und der ganzen Arbeiterbewegung ausgerechnet am 1. Mai in Dortmund ihren Kampftag mit demagogischen Parolen streitig machen. Sie wollen in Dortmund-Brackel aufmarschieren. Ihre Route berührt den Jüdischen Friedhof, die Standorte diverser „Stolpersteine“ und den Ort, an dem im Jahr 2000 der 31-jährige Neonazi Michael Berger einen Polizeibeamten (anschließend zwei weitere in Waltrop) erschoss. Einen Aufruf zu Aktionen gegen den Naziaufmarsch werden wir nach Ostern veröffentlichen, wenn die organisatorischen Voraussetzungen geklärt sind. Schon heute sind wir alle aufgefordert, uns nicht nur an der Antifaschistischen Kundgebung am Morgen des 1. Mai am Theater auf dem Platz der Alten Synagoge (Redner: DGB-Vorsitzender Michael Sommer), sondern auch danach im Dortmunder Osten einzufinden, um jeden Stolperstein, jeden Friedhof, jede Mahntafel für die Widerstandskämpfer und den Ort der Judendeportaionen gegen die Faschisten zu verteidigen.

Nazi-Aufmärsche sind nicht zu verbieten...!? 

Zu diesem Schluss kam der Versammlungsrechtsexperte Prof. Dr. Ulli Rühl von der Uni Bremen. Eingeladen hatte der „Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus“ in Dortmund, der Rühls Schlussfolgerungen teilt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bürstete der Gastredner wegen seiner Verbote von Nazi-Aufmärschen mit der schnodderigen Bemerkung ab, die Richter seien „auch nur Menschen“ und „Eitelkeiten“ seien ihnen „nicht ganz fremd“. Zur Sache sagte der ganz uneitle Prof:: Versammlungsrecht und Meinungsfreiheit „...gelte(n) auch für Neonazis“. Die Grundrechte erlaubten, zu provozieren. Dabei dürften sie auch Gefühle verletzen. Als gäbe es den Artikel 1 des Grundgesetzes für die Menschenwürde nicht: „Einen Gefühlsschutz“ existiere nicht. Der Wunsch nach Verboten der Neonazi-Aufmärsche sei nachvollziehbar „..aber es gibt eben kein Sonderrecht gegen Rechts“. Quelle: WR 28.2.07.

Ursula Richter vom antifaschistischen Bündnis Dortmund gegen Rechts brachte es auf den Punkt: “Musste ein Professor Dr. Rühl bemüht werden, um bestätigt zu bekommen, dass das Bundesverfassungsgericht immer im Zweifel für die Nazis entscheidet? Für unsere obersten Richter ist neofaschistische Ideologie nur eine ‚missliebige Meinung’. Ganz anders das Oberverwaltungsgericht Münster, das feststellt: eine rechtsradikale Ideologie wird nicht durch das Demonstrationsrecht abgedeckt. Damit stehen die Münsteraner Richter deutlich fester auf dem Boden des Grundgesetzes als die hohen Herren in Karlsruhe. Wenn diese seit Jahren für die Nazis entscheiden, ist dieses auf keinen Fall hinzunehmen!“ (Aus einem Leserbrief an die WR)

Siehe dazu auch: "Stellen Sie sich den Nazis in den Weg! - Eine Erklärung Dortmunder Seniorinnen und Senioren: http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0292_senioren_do.htm.

Siehe auch:Siehe auch:

05.03.07

Stellen Sie sich den Nazis in den Weg!

Eine Erklärung Dortmunder Seniorinnen und Senioren

 

14.02.07

60 Jahre VVN Dortmund

Stadt Dortmund: Ankündigung eines neuen Gedenkortes in Hörde

 

12.02.07

60 Jahre VVN Dortmund

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06.02.07

Es geht um Verbrechensbekämpfung

Zur Verbotskampagne gegen die NPD. Interview mit Landessprecher Ulrich Sander

 

02.02.07

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Aus dem "Weissbuch - In Sachen Demokratie" 

 

29.01.07

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26.01.07

VVN-BdA will NPD-Verbot jetzt 

Bericht von der Arbeitstagung der VVN-BdA NRW

 

23.01.07

Düsseldorf: 26.01.2007, 13.00 Uhr, Innenministerium NRW:

Start der bundesweiten Kampagne „NPD-Verbot jetzt!“ der VVN-BdA