28.03.07
"...gegen die Faschisten verteidigen!"
Neonazi-Zusammenrottung am 1.
Mai in Dortmund
Die NPD-Landesverband NRW, diverse Nazi-„Kameradschaften“ und
die niederländische „Volksunion“ wollen den Gewerkschaften und
der ganzen Arbeiterbewegung ausgerechnet am 1. Mai in Dortmund ihren
Kampftag mit demagogischen Parolen streitig machen. Sie wollen in
Dortmund-Brackel aufmarschieren. Ihre Route berührt den Jüdischen
Friedhof, die Standorte diverser „Stolpersteine“ und den Ort, an
dem im Jahr 2000 der 31-jährige Neonazi Michael Berger einen
Polizeibeamten (anschließend zwei weitere in Waltrop) erschoss.
Einen Aufruf zu Aktionen gegen den Naziaufmarsch werden wir nach
Ostern veröffentlichen, wenn die organisatorischen Voraussetzungen
geklärt sind. Schon heute sind wir alle aufgefordert, uns nicht nur
an der Antifaschistischen Kundgebung am Morgen des 1. Mai am Theater
auf dem Platz der Alten Synagoge (Redner: DGB-Vorsitzender Michael
Sommer), sondern auch danach im Dortmunder Osten einzufinden, um
jeden Stolperstein, jeden Friedhof, jede Mahntafel für die
Widerstandskämpfer und den Ort der Judendeportaionen gegen die
Faschisten zu verteidigen.
Nazi-Aufmärsche sind nicht zu
verbieten...!?
Zu diesem Schluss kam der Versammlungsrechtsexperte Prof. Dr.
Ulli Rühl von der Uni Bremen. Eingeladen hatte der „Arbeitskreis
gegen Rechtsextremismus“ in Dortmund, der Rühls
Schlussfolgerungen teilt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster
bürstete der Gastredner wegen seiner Verbote von Nazi-Aufmärschen
mit der schnodderigen Bemerkung ab, die Richter seien „auch nur
Menschen“ und „Eitelkeiten“ seien ihnen „nicht ganz fremd“.
Zur Sache sagte der ganz uneitle Prof:: Versammlungsrecht und
Meinungsfreiheit „...gelte(n) auch für Neonazis“. Die
Grundrechte erlaubten, zu provozieren. Dabei dürften sie auch
Gefühle verletzen. Als gäbe es den Artikel 1 des Grundgesetzes
für die Menschenwürde nicht: „Einen Gefühlsschutz“ existiere
nicht. Der Wunsch nach Verboten der Neonazi-Aufmärsche sei
nachvollziehbar „..aber es gibt eben kein Sonderrecht gegen Rechts“.
Quelle: WR 28.2.07.
Ursula Richter vom antifaschistischen Bündnis Dortmund gegen
Rechts brachte es auf den Punkt: “Musste ein Professor Dr. Rühl
bemüht werden, um bestätigt zu bekommen, dass das
Bundesverfassungsgericht immer im Zweifel für die Nazis
entscheidet? Für unsere obersten Richter ist neofaschistische
Ideologie nur eine ‚missliebige Meinung’. Ganz anders das
Oberverwaltungsgericht Münster, das feststellt: eine rechtsradikale
Ideologie wird nicht durch das Demonstrationsrecht abgedeckt. Damit
stehen die Münsteraner Richter deutlich fester auf dem Boden des
Grundgesetzes als die hohen Herren in Karlsruhe. Wenn diese seit
Jahren für die Nazis entscheiden, ist dieses auf keinen Fall
hinzunehmen!“ (Aus einem Leserbrief an die WR)
Siehe dazu auch: "Stellen Sie sich den Nazis in den Weg! - Eine
Erklärung Dortmunder Seniorinnen und Senioren: http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0292_senioren_do.htm.
05.03.07
Stellen
Sie sich den Nazis in den Weg!
Eine Erklärung Dortmunder
Seniorinnen und Senioren
14.02.07
60
Jahre VVN Dortmund
Stadt
Dortmund: Ankündigung eines neuen Gedenkortes in Hörde
12.02.07
60
Jahre VVN Dortmund
Kampagne
"NPD-Verbot jetzt!" in Dortmund gestartet
06.02.07
Es
geht um Verbrechensbekämpfung
Zur
Verbotskampagne gegen die NPD. Interview mit Landessprecher Ulrich
Sander
02.02.07
Nazis
bauten den Verfassungsschutz auf
Aus
dem "Weissbuch - In Sachen Demokratie"
29.01.07
VVN-BdA
NRW enthüllt: Solche Leute führten den Verfassungsschutz!
Als
die NPD u.a. von Verfassungsschutz-V-Leuten gegründet wurde, war
der blutige Nazijurist Schrübbers Verfassungsschutzpräsident
26.01.07
Was
ist das besondere an dieser Kampagne gegen die NPD in NRW?
Rede
von Landessprecher Ulrich Sander auf der Auftaktkundgebung in NRW
zur Kampagne "NPD-Verbot jetzt!"
26.01.07
VVN-BdA
will NPD-Verbot jetzt
Bericht
von der Arbeitstagung der VVN-BdA NRW
23.01.07
Düsseldorf:
26.01.2007, 13.00 Uhr, Innenministerium NRW:
Start
der bundesweiten Kampagne „NPD-Verbot jetzt!“ der VVN-BdA
|