23.01.07
Düsseldorf: 26.01.2007, 13.00
Uhr, Innenministerium NRW:
Start der bundesweiten Kampagne „NPD-Verbot
jetzt!“ der VVN-BdA
Die VVN-BdA ruft am 27. Januar, dem Holocaust-Gedenktag, zu einer
bundesweiten Kampagne für ein Verbot der neonazistischen NPD auf.
Der Auftakt zu dieser Kampagne für NRW findet statt am
Freitag, dem 26. Januar 2007 um 13.00 Uhr vor dem
Innenministerium NRW in Düsseldorf, Haroldstraße 5.
Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele die Aktion
tatkräftig unterstützen würden. Aus der unten abgedruckten
Presseerklärung von Landessprecher Ulrich Sander ergibt sich, warum
gerade das Innenministerium der Ort unserer Auftaktveranstaltung
ist.
Weitere Informationen zur Kampagne folgen in der kommenden Woche.
Die VVN-BdA NRW wird auf dieser Internetseite eine Sonderseite für
alle NRW-Aktivitäten einrichten und dort auch den Link zur
bundesweiten Seite veröffentlichen.
Rückfragen bitte unter info@vvn-duesseldorf.de
Pressemitteilung: VVN-BdA will
NPD-Verbot jetzt
Die VVN-BdA ruft am 27. Januar, dem Holocaust-Gedenktag, zur
mehrmonatigen bundesweiten Kampagne für ein Verbot der
neonazistischen NPD auf. Ihr Start wird in mehreren
Landeshauptstädten mit Aktionen vor Innenministerien und Behörden
begleitet, so auch in Düsseldorf.
Bekanntlich waren vor allem die V-Leute des Verfassungsschutzes
NRW in der NPD die Ursache für ein Scheitern des ersten
Verbotsverfahrens.
Bundesweit sollen jetzt in großer Zahl Unterschriften unter
einen Aufruf an die Bundestagsabgeordneten gesammelt werden, in dem
dazu aufgefordert wird, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD auf
den Weg zu bringen. Denn „die seinerzeit von Bundesregierung,
Bundestag und Bundesrat geltend gemachten Verbotsgründe bestehen
nach wie vor.“ Die NPD stehe in der Tradition der NSDAP, sie sei
rassistisch, antisemitisch, gewaltbereit und fremdenfeindlich, wolle
ein neues „Drittes Reich“ und lehne die Demokratie ab. Die
VVN-BdA verweist auch auf das Grundgesetz, das die zur Befreiung des
deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen
Rechtsvorschriften in Artikel 139 bestätigte. Danach ist die NPD
aufzulösen. Ein Verbotsverfahren soll nach Artikel 21, Absatz 2
Grundgesetz geführt werden.
Dass die Kampagne gegen die NPD als Hebel angesehen wird, im
Kampf gegen den gesamten Neofaschismus ein Stück voranzukommen –
ohne die Probleme mit einem Schlag zu lösen -, wird in dem Satz des
Aufrufs an den Bundestag deutlich, der lautet: „Die NPD muss
mitsamt ihren Gliederungen, Neben- und Nachfolgeorganisationen
verboten und konsequent aufgelöst werden.“
Der Landesausschuss der VVN-BdA von NRW bekräftigt, dass in den
Mittelpunkt der bis zum 9. November laufenden Kampagne auch die
Forderung nach staatlichem Handeln gegen die faschistischen „freien
Kameradschaften“ und nach Abschaffung des V-Leute-Systems stehen
muss. Besonders die Landesregierung von NRW trage große
Verantwortung für das Erstarken von NPD und gewalttätigen „Kameradschaften“.
Wie aus vielen Landkreisen und Städten des Landes berichtet wird,
haben die „Kameradschaften“ – ermuntert durch die NPD –
vielerorts die leitende Rolle in der NPD übernommen.
Erinnert wird daran, dass der von Josef Angenfort, Landessprecher
der VVN-BdA, vor drei Jahren angestrengte Prozess gegen die
Rechtsrock-Bands Oidoxie/Weisse Wölfe vor Eröffnung am
Aussageverbot des NRW-Innenministers für einen V-Mann des
NRW-Verfassungsschutzes scheiterte. Die im Dezember vom Landtag
beschlossenen weitest gehenden Eingriffsmöglichkeiten in private
Computer ohne Benachrichtigung der Betroffenen unter dem Vorwand der
„Terroristen-Bekämpfung“ stammen aus dem Haus des
NRW-Innenministers Dr. Wolf. Er gehört – gewollt oder ungewollt -
zu den wirksamsten Beschützern der „Kameradschaften“ und der
NPD, deren Verbot er „gefährlich“ nennt.
Verurteilt werden von der VVN-BdA weitere die Neonazis
begünstigende Handlungen von Politikern und höchsten Richtern und
Staatsanwälten. So die Drohung mit Gefängnisstrafen, wenn
Antifaschisten das Versammlungsrecht der Nazis nicht achten. Die
meisten der V-Leute, die für die NPD arbeiten, werden vom Land NRW
bezahlt, und dieses Land lehne es ab, gegen die „Kameradschaften“
entsprechend dem Verbot von Ersatzvereinigungen für die in den 90er
Jahren aufgelösten Naziorganisationen vorzugehen. In NRW war es der
NPD möglich, die erste antisemitische Hetzkundgebung seit 1945
durchzuführen.
Anfahrt:
Anfahrt über A 46 vom Hildener Kreuz bis Abfahrt 24
Düsseldorf-Wersten, rechts abbiegen auf Werstener Straße,
Witzelstraße, Mecumstraße, Corneliusstraße bis Ende, dann links
abbiegen auf Graf-Adolf-Straße, am Ende auf die Haroldstraße.
Parkplätze unter der Rheinknie-Brücke nutzen.
|