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Nazis raus aus dem Internet

 

03.02.04

Zum Fall des SS-Bikker und zum Vorgehen gegen Antifaschisten

Erklärung von VVN-BdA NRW-Landessprecher Jupp Angenfort

Nachdem nun der SS-Mann und Mörder Herbertus Bikker für verhandlungsunfähig erklärt wurde, ist es an der Zeit, die zuständige Staatsanwaltschaft Dortmund für handlungsunwillig zu erklären und durch kompetente engagierte Juristen auszutauschen. Sieben Jahre nachdem antifaschistische Vereinigungen und Journalisten den seit 1954 unbehelligt in Deutschland lebenden Bikker den Behörden präsentiert hatten, kam es zum Prozeß und bald darauf zur "Verhandlungsunfähigkeit". Die Verschleppungstaktik der Dortmunder Staatsanwaltschaft bewährte sich mal wieder - wie im Falle Malloth und Priebke und vielen weiteren. Sie bewährte sich zugunsten der Nazi-Verbrecher. Und sie wird sich wohl auch im Falle der Mörder an den 6000 entwaffneten italienischen Kriegsgefangenen bewähren, deren Ermordung auf der griechischen Insel Kephallonia durch die Wehrmachtsgebirgsdivision 1 auch nach sechzig Jahren nicht zur Anklage führte. Unsere Fähigkeit zur Ironie reicht nicht aus, um auszurechnen, wie viele Jahre die Täter noch unverfolgt bleiben, wenn man die Bikker-Frist von sieben Jahren pro Person zugrunde legt...

Der Handlungsunwilligkeit der Staatsanwaltschaft steht der Übereifer gegenüber, wenn es um die Ausschaltung ihrer Kritiker geht. Da schreckt man nicht vor der gesetzlich verbotenen Nutzung des Justizapparats zur Verfolgung Unschuldiger zurück. Weil die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten mit half, 140 bisher nicht bekannte mutmaßliche Mörder von Kephallonia zu präsentieren und bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, wurde unter einem durchsichtigen Vorwand gegen ihren Landessprecher Ulrich Sander ein Ermittlungsverfahren wegen "Amtsanmaßung" eingeleitet - und kein Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Mörder. Der VVN-BdA und ihrem Landessprecher wurden Computer beschlagnahmt und Dateien mit Daten über die Organisation entwendet, - es ist zu vermuten, dass diese nun dem Staats- und Verfassungsschutz für seine Spitzeltätigkeit zur Verfügung stehen. Oberstaatsanwalt Bernd Düllmann erklärte zwei Monate danach, die Beschlagnahmung habe zwar nichts ergeben, was für die "Amtsanmaßung" des VVN-Sprechers spreche. Doch statt die Dateien zurückzugeben und sich bei der VVN-BdA zu entschuldigen, soll jetzt, laut Düllmann, weiter gesucht werden, bis etwas gefunden werde, das die Ermittlungen gegen Sander rechtfertige.

Die VVN-BdA hat sich an die demokratische Öffentlichkeit gewandt, um zu verlangen:

  • die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Ulrich Sander.
  • die Herausgabe der kopierten Daten.
  • die Verfolgung und Verurteilung der NS-Kriegsverbrecher und die Entschädigung ihrer Opfer.

An die Landesregierungen von NRW und Bayern wurde die Aufforderung gerichtet, in den Staatsanwaltschaften von München und Dortmund dafür zu sorgen, dass endlich das Hauptaugenmerk auf die Ermittlungen gegen die zum Teil betagten mutmaßlichen Täter gerichtet wird und nicht auf die Ausweichmanöver gegen antifaschistische Rechercheure.

Jupp Angenfort

Siehe auch:

Übt weiter Solidarität 

Dateien lieferten keinen Beweis

Staatsanwalt erhält trotzdem Vorwurf der Amtsanmaßung aufrecht - Sander: Beschlagnahme meines Computers war Willkürakt

Polizeiaktion - Solidarität mit Ulrich Sander

Ziel staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen: Ulrich Sander

181 Unterschriften für die Solidaritätserklärung für die VVN/ BdA NRW und Ulrich Sander

Hausdurchsuchung bei Ulrich Sander

"Nicht das Verhalten von Sander, sondern das von Polizei und Staatsanwaltschaft ist Amtsanmaßung"

Müssen "Staatsanwälte bei Ermittlungen gegen NS-Verbrecher wie die 'Hunde zum Jagen getragen werden'"?

"Einschüchterungen durch die Justiz werden politischer Alltag"

Durchsuchung bei VVN-BdA: Komplott gegen Antifaschisten?

Btr. Vorverurteilung: "Es wäre doch sicher noch Platz gewesen für ein klitzekleines Fragezeichen?"

Staatsanwaltschaft durchsucht Räume der VVN/BdA NRW - Vorwürfe haltlos

Neues von der Aufarbeitung der NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz

Ermittlungen aufgenommen!

Antwort des Oberstaatsanwalts Maaß, Dortmund, an die VVN-BdA NRW