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Nazis raus aus dem Internet

 

06.03.03

Btr.: Unverzügliche Strafverfolgung der Mörder von Kephallonia gefordert...

Ermittlungen aufgenommen!

Antwort des Oberstaatsanwalts Maaß, Dortmund, an die VVN-BdA NRW

Zu Vorgeschichte: 

Oberstaatsanwalt Maaß hatte in einer ARD-Sendung vom 15. Januar 2003 behauptet, dass sie nicht in der Lage seien, die verantwortlichen Massenmörder von Kephallonia ausfindig zu machen. Als Reaktion darauf hatte die VVN-BdA NRW einen Brief an die düsseldorfer Landesregierung geschrieben und sich über die Untätigkeit der dortmunder Staatsanwaltschaft beschwert. Dabei hatte die VVN-BdA NRW der Landesregierung eine umfassende Dokumentation über die Verbrechen der Wehrmacht in Kephallonia samt Namen der Täter vorgelegt. (Siehe auch unsere Meldung vom 18.01.03 "VVN-BdA fordert unverzügliche Strafverfolgung der Mörder von Kephallonia: Brief an die Landesregierung - Beschwerde über Dortmunder Staatsanwaltschaft")

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Dortmund geantwortet. Es würde schon seit 2001 in dieser Sache wieder ermittelt. Wir dokumentieren im Folgenden die Antwort des Oberstaatsanwalts Maaß an die VVN-BdA NRW:

Abschrift der Antwort:

Der Leiter der Zentralstelle im Lande Nordrhein-Westfalen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund

Gerichtsplatz 1
44135 Dortmund
3.2.03
Geschäfts-Nr. 45 Js 34/64

VVN Bund der Antifaschisten NRW
Gathe 55
42107 Wuppertal 

Ihr Schreiben vom 14.01.03 an den Justizminister des Landes NW

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom 14. 01. 2003, mit dem Sie eine Dokumentation zu Wehrmachtsverbrechen an den Justizminister des Landes NW übergeben haben, ist mir vom Justizministerium zugeleitet worden.

Dazu bemerke ich, dass ich am 12. 09. 2001 die Ermittlungen in unserem Vorgang gegen Barge u.a. wegen der Tötung entwaffneter oder gefangen genommener italienischer Offiziere und Soldaten auf der griechischen Insel Kefalonia im September 1943 durch damalige Angehörige der ehemaligen deutschen Wehrmacht aufgrund eines von Hitler erteilten Sonderbefehls wieder aufgenommen habe. Das Verfahren war zuvor am 17. 09. 1968 eingestellt worden.

Wegen des außerordentlichen Umfangs der inzwischen im In- und Ausland erfolgten Erhebungen und der noch zu tätigenden Ermittlungen kann mit einer längeren Verfahrensdauer gerechnet werden.

Von der von Ihnen überreichten Dokumentation habe ich eine Ablichtung gefertigt und diese an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

Maaß
Oberstaatsanwalt

VVN/BdA fordert unverzügliche Strafverfolgung der Mörder von Kephallonia:

Pressemitteilung der VVN-BdA NRW:

Angreifbare Traditionspflege:

Mörder unterm Edelweiß – noch immer unter uns: