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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
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Nazis raus aus dem Internet

 

08.12.03

Btr. Vorverurteilung: "Es wäre doch sicher noch Platz gewesen für ein klitzekleines Fragezeichen?"

Leserbrief an die Westdeutsche Allgemeine Zeitung bzgl. Hausdurchsuchung bei der VVN/BdA NRW

 

08.12.03

 

An die Redaktion der

Westdeutsche Allgemeine Ztg.

Dortmund

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Am Freitag, dem 5. 4. 03 berichteten Sie über die Hausdurchsuchung bei mir und im Landesbüro der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten. Sie wählten die Überschrift "In Briefen als Staatsanwalt ausgegeben". Es wäre doch sicher noch Platz gewesen für ein klitzekleines Fragezeichen? Warum dann ohne?

Sie waren die einzige Redaktion, die mich vor Veröffentlichung des Beitrages nicht befragte. Sie stützten sich mit Ihrer Vorverurteilung auf die Angaben des Oberstaatsanwälte Bernhard Düllmann und Ulrich Maaß. Die wieder stützten sich auf die Angaben der bayerischen Justiz, die sich wieder auf die Angaben der völkisch-nationalistischen Gebirgsjäger stützte, bei denen ihr Ministerpräsident Stoiber Ehrenmitglied ist. Die bayerische Justiz hat es nicht fertig gebracht, die Festplatte des Strauß-Sohnes Max, auf der Angaben über seine millionenschwere Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit seinen illegalen Waffengeschäften enthalten waren, sicherzustellen. Aber mit Hilfe der NRW-Justiz, des Staats- und Verfassungsschutzes gelang es ihr, meinen Computer zu beschlagnahmen. Den wollten der Inlandsgeheimdienst und andere schon lange mal haben.

Deshalb wurde absurden Gerüchten der Vereinigung von des Massenmordes Verdächtigen, genannt "Kameradenkreis Gebirgstruppe", geglaubt, und ich wurde zum Beschuldigten gestempelt. Ich soll einen Brief des Staatsanwaltes gefälscht und an verdächtige Gebirgstruppler gesandt haben, denn ich hätte Kenntnis von Fakten, die in der Fälschung wieder auftauchten und aus dem Briefwechsel VVN - Staatsanwaltschaft, Abt. NS-Massenverbrechen, in Dortmund stammen sollen. Diesen Briefwechsel haben wir jedoch sofort ins Internet gestellt: www.nrw.vvn-bda.de. Dort konnte sie jeder lesen, auch der mir unbekannte Fälscher und auch die Herren Staatsanwälte. Bevor die mir nun "Amtsanmaßung" anhängten, hätten sie ja mal ihres Amtes walten können - sie hätten mich fragen können. Rechtliches Gehör nennt man so was, und jedem Staatsbürger steht es zu. Nur mir nicht? Weil ich Wehrmachtsverbrecher entlarvte? Vielleicht deshalb, weil ich beim Gehör nur Zeuge gewesen wäre? Nun aber bin ich in einem geheimen Verfahren, das seit Juni des Jahres läuft und mir bisher nicht bekannt war, Beschuldigter. Und ein Beschuldigter, auch wenn er wie ich Journalist ist, hat kein Zeugnisverweigerungsrecht!

Ich sollte aber kein Zeugnisverweigerungsrecht haben, sondern sollte meinen Computer rausrücken! So läuft das in diesem Rechtsstaat. Das hätte ich Ihnen gern erklärt. Aber Sie, liebe WAZ, mussten ja unbedingt den intriganten Unsinn der bayerischen und nordrhein-westfälischen Justiz inklusive des Verfassungs- und Staatsschutzes und der belasteten Wehrmachtsveteranen kolportieren.

Bitte drucken Sie diesen Leserbrief.

Mit freundlichen Grüßen

- Ulrich Sander -

Der Leserbrief ist am 10.12.03 in der WAZ erschienen.

Siehe auch:

Staatsanwaltschaft durchsucht Räume der VVN/BdA NRW - Vorwürfe haltlos

Neues von der Aufarbeitung der NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz

Ermittlungen aufgenommen!

Antwort des Oberstaatsanwalts Maaß, Dortmund, an die VVN-BdA NRW