12.03.04
NPD-Demonstration gegen Synagoge in Bochum bleibt
verboten
Antrag auf Einstweilige
Verfügung gegen das Verbot der Demo beim BVerfG gescheitert
Die von der NPD für Samstag, den 13.03.04 angemeldete
Demonstration gegen den Bau der neuen Synagoge unter dem Motto:
"Stoppt den Synagogenbau - 4 Millionen fürs Volk")
bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das
Verbot des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) bestätigt. Begründung:
Das Motto der Demonstration "Stoppt den Synagogenbau - vier Millionen fürs Volk" erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und verstoße gegen die öffentliche Sicherheit.
Nach Ansicht des BVerfG ging das OVG Münster richtig davon aus, dass das
Motto der NPD-Demo in "hetzerischer und aggressiver Weise das Ziel der Ausgrenzung der in Deutschland lebenden jüdischen Mitbürger
verfolge". Daran ändere auch die Verknüpfung des Mottos mit
finanzpolitischen Forderungen nichts. Auch ändere die
nachträgliche Änderung des Mottos nichts daran.
Wie schon zuvor berichtet, findet trotz Verbotes der NPD-Demo
die "Gegen"-Demo statt. Die Demonstration unter dem
Motto "Den Wiederaufbau der Synagoge unterstützen, den
Neonazi-Aufmarsch verhindern“ beginnt am Samstag, den 13.03.04
um 10.00 Uhr auf dem Dr. Ruer-Platz (Nicht wie bisher
geplant am Hauptbahnhof Bochum). Weitere aktuelle Informationen
unter http://www.bo-alternativ.de/special-13-03-f.htm.
Demonstration gegen NPD-Aufmarsch in Bochum
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