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12.03.04

NPD-Demonstration gegen Synagoge in Bochum bleibt verboten

Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen das Verbot der Demo beim BVerfG gescheitert

Die von der NPD für Samstag, den 13.03.04 angemeldete Demonstration gegen den Bau der neuen Synagoge unter dem Motto: "Stoppt den Synagogenbau - 4 Millionen fürs Volk") bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Verbot des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) bestätigt. Begründung: Das Motto der Demonstration "Stoppt den Synagogenbau - vier Millionen fürs Volk" erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und verstoße gegen die öffentliche Sicherheit. Nach Ansicht des BVerfG ging das OVG Münster richtig davon aus, dass das Motto der NPD-Demo in "hetzerischer und aggressiver Weise das Ziel der Ausgrenzung der in Deutschland lebenden jüdischen Mitbürger verfolge". Daran ändere auch die Verknüpfung des Mottos mit finanzpolitischen Forderungen nichts. Auch ändere die nachträgliche Änderung des Mottos nichts daran.

Wie schon zuvor berichtet, findet trotz Verbotes der NPD-Demo die "Gegen"-Demo statt. Die Demonstration unter dem Motto "Den Wiederaufbau der Synagoge unterstützen, den Neonazi-Aufmarsch verhindern“ beginnt am Samstag, den 13.03.04 um 10.00 Uhr auf dem Dr. Ruer-Platz (Nicht wie bisher geplant am Hauptbahnhof Bochum). Weitere aktuelle Informationen unter http://www.bo-alternativ.de/special-13-03-f.htm.

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