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20.02.04

"Bisher einmalige Provokation von rechten Juristen!"

NPD darf vorerst doch marschieren - Empörung bei VVN/BdA NRW

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Demonstrationsverbot für die NPD-Demonstration gegen den Bau der Synagoge in Bochum des dortigen Polizeipräsidiums aufgehoben. Alle Appelle, dieses Verbot doch nicht aufzuheben, sind damit vorerst gescheitert. Die Gelsenkirchener Verwaltungsrichter konnten an dem Motto "Stoppt den Synagogenbau - 4 Millionen fürs Volk" rein gar nichts Antisemitisches finden, wie die taz ruhr heute berichtete. Die VVN/BdA NRW sieht darin eine "bisher einmalige Provokation rechten Juristen!"

Die von der NPD geplante Demonstration gegen den Bau der Synagoge in Bochum störe nach Ansicht der Richter nicht die öffentliche Ordnung. "Und wenn, dann nur geringfügig", sagte der Vorsitzende Richter am Gelsenkirchener Verwaltungsgericht Hans-Justus Charlier gegenüber der taz. "Da ist die Versammlungsfreiheit ein höheres Gut." Die Parole "Stoppt den Synagogenbau - 4 Millionen fürs Volk" sei eine legitime Forderung - schließlich sei die NPD eine zugelassene Partei und dürfe daher "Vorschläge zur Steuerpolitik machen", so der Richter weiter. In ihrem Demonstrationsantrag habe sich die NPD "deutlich von jeglicher Form des Antisemitismus distanziert", so Charlier, Beweise, dass die geplante Veranstaltung rechtsextrem und antisemitisch sei, habe der Polizeipräsident nicht geliefert. "Das Verbot ist somit unangemessen repressiv." Ihre Motivation, dass das Geld in Kindergärten und Schulen gesteckt werde, könne nicht in Zweifel gezogen werden.

Aber das haben die VVN/BdA NRW, viele Bochumer Bürgerinnen, 24 Bochumer RichterInnen und auch der Bochumer Polizeipräsident und der dortige Stadtrat getan: Diese Demonstration sei eine Verletzung der Menschenwürde, so hieß es einhellig (vgl. auch den Appell). "Dass 60 Jahre nach dem Holocaust gegen Synagogen demonstriert wird, muss in Deutschland ein Tabu sein", sagt auch Dieter Fleskes, Vorsitzender der Bochumer SPD-Fraktion, gegenüber der taz. Das Verwaltungsgerichtsurteil sei "beschämend, aber nicht überraschend." "Die Stadt Bochum wird weiterhin alles tun, damit diese Demonstration nicht stattfindet", so Fleskes in der taz weiter. Der Stadtrat sei sich einig, "dass die Demonstration eine unerträgliche Provokation mit antisemitischer Intention ist". 

Das Polizeipräsidium arbeitet derweil an einer Beschwerde gegen das Urteil. Die Stadtverwaltung will das ebenfalls abgelehnte Verbot der NPD-Infostände wiederaufnehmen. "Das Verwaltungsgericht hat uns informell geraten, straßenrechtliche Gründe anzuführen", so Dieter Fleskes gegenüber der taz. Es müsse doch möglich sein, "antisemitische Propaganda aus politischen Gründen verbieten zu lassen."

Und es ist möglich: Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren eine NPD-Demo, die am Holocaust-Gedenktag stattfinden sollte verboten: Eine derartige Demonstration sei eine "unerträgliche Provokation der Öffentlichkeit", so das BVerfG damals.

Wenn alle Stricke reißen: Die Stadt Bochum, attac, die dortige Antifa und Friedensgruppehaben für diesen Fall Proteste angekündigt. 

Siehe auch:

Nie wieder dürfen Nazis gegen Synagogen hetzen!

Polizeipräsident soll Neonazi-Demo gegen neue Synagoge verbieten