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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

13.04.2013

Ludwigsburg muss auch gegen die Wehrmachtsverbrecher vorgehen

Zu den Ermittlungsergebnissen der Ludwigsburger Zentralstelle gab der Landesausschuss der VVN-BdA NRW diese Erklärung ab: Die geplanten 50 Gerichtsverfahren gegen KZ-Aufseher des Vernichtungslagers Auschwitz sind notwendig und gerechtfertigt. Sie kommen allerdings äußerst spät. Die Aktivitäten der Ludwigsburger Zentralstelle sind unterstützenswert. Aber sie sind nicht vollständig. Vor Gericht müssen endlich auch die Kriegsverbrecher aus der Wehrmacht.

Vor zehn Jahren hat unsere Vereinigung gemeinsam mit der Gruppe "Angreifbare Traditionspflege" Strafanzeige erstattet gegen 196 Täter aus der Wehrmacht, denen wir begründet vorwarfen, an Massakern in Griechenland und Italien beteiligt gewesen zu sein. Leider kam es nicht zu Verfahren; die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart hat sie schlicht hintertrieben. Aber auch aus Ludwigsburg erhielten wir seit drei Jahren keinen Bescheid mehr. Einige Verurteilungen erfolgten in Italien, ohne dass Deutschland die Verbrecher auslieferte.

Bemerkenswert ist, dass sich aktive Bundeswehrangehörige und Reservisten sowie ihre Verbände für die Veteranen mit mörderischer Vergangenheit einsetzten. Sie forderten mit Blick auf die heutige deutsche Kriegsführung die Straffreiheit für die Verbrecher z. B. aus der Wehrmachts-Gebirgstruppe, denn: "Auch unsere Soldaten können heute noch in Situationen geraten, in denen sie aus Angst, Kurzschluss oder Wut, etwa über eine grausame Behandlung gefangener Kameraden, überreagieren, wie jüngst ein Vorfall in Kunduz gezeigt hat." Die Bundeswehrsoldaten würden in diesem Fall sicher entlastet werden, schrieb Generalmajor a.D. Jürgen Reichardt weiter, aber sie sollten nicht fürchten müssen, nach Jahrzehnten noch vor Gericht gestellt zu werden. (aus: Gebirgstruppe 6/2008).

Reichardt, Präsident des Bayerischen Soldatenbundes, behielt leider recht. Oberst Georg Klein, Mörder von über 100 Zivilisten am Kunduz in Afghanistan im September 2009, blieb straffrei, und er wurde sogar zum Brigadegeneral befördert. In diesem Licht betrachtet, sind die 50 Verfahren gegen Auschwitz-Aufseher zu bewerten - als richtig, aber inkonsequent, weil spät und nicht umfassend. Vernichtungskrieger dürfen nicht straffrei bleiben. Die Zentrale Stelle in Ludwigsburg und die anderen zuständigen Staatsanwaltschaften sowie Justizministerien rufen wir zum weiteren Handeln auf. Wir erneuern unsere Auforderung, gegen die 196 genannten Personen zu ermitteln und gegen sie vor Gericht zu verhandeln.

Beschlossen vom Landesausschuss der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschisten, Nordrheinwestfalen, Wuppertal, den 13. April

Siehe auch:

04.06.2010

Aufklärung von NS-Verbrechen
Zwischenbescheid aus Ludwigsburg

18.01.2003

VVN-BdA fordert unverzügliche Strafverfolgung der Mörder von Kephallonia
Brief an die Landesregierung – Beschwerde über Dortmunder Staatsanwaltschaft

17.11.2002

Mörder unterm Edelweiß – noch immer unter uns
Die Blutspur der Gebirgsjäger reicht bis zu den Auslandseinsätzen von heute