13.04.2013 Ludwigsburg muss auch gegen die
Wehrmachtsverbrecher vorgehen Zu
den Ermittlungsergebnissen der Ludwigsburger Zentralstelle gab der
Landesausschuss der VVN-BdA NRW diese Erklärung ab: Die
geplanten 50 Gerichtsverfahren gegen KZ-Aufseher des Vernichtungslagers
Auschwitz sind notwendig und gerechtfertigt. Sie kommen allerdings
äußerst spät. Die Aktivitäten der
Ludwigsburger Zentralstelle sind unterstützenswert. Aber sie
sind nicht vollständig. Vor Gericht müssen endlich
auch die Kriegsverbrecher aus der Wehrmacht. Vor zehn
Jahren hat unsere Vereinigung gemeinsam mit der Gruppe "Angreifbare
Traditionspflege" Strafanzeige erstattet gegen 196 Täter aus
der Wehrmacht, denen wir begründet vorwarfen, an Massakern in
Griechenland und Italien beteiligt gewesen zu sein. Leider kam es nicht
zu Verfahren; die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart hat
sie schlicht hintertrieben. Aber auch aus Ludwigsburg erhielten wir
seit drei Jahren keinen Bescheid mehr. Einige Verurteilungen erfolgten
in Italien, ohne dass Deutschland die Verbrecher auslieferte. Bemerkenswert
ist, dass sich aktive Bundeswehrangehörige und Reservisten
sowie ihre Verbände für die Veteranen mit
mörderischer Vergangenheit einsetzten. Sie forderten mit Blick
auf die heutige deutsche Kriegsführung die Straffreiheit
für die Verbrecher z. B. aus der Wehrmachts-Gebirgstruppe,
denn: "Auch unsere Soldaten können heute noch in Situationen
geraten, in denen sie aus Angst, Kurzschluss oder Wut, etwa über
eine grausame Behandlung gefangener Kameraden, überreagieren, wie
jüngst ein Vorfall in Kunduz gezeigt hat." Die Bundeswehrsoldaten
würden in
diesem Fall sicher entlastet werden, schrieb Generalmajor a.D.
Jürgen Reichardt weiter, aber sie sollten nicht
fürchten müssen, nach Jahrzehnten noch vor Gericht
gestellt zu werden. (aus: Gebirgstruppe 6/2008). Reichardt,
Präsident des Bayerischen Soldatenbundes, behielt leider
recht. Oberst Georg Klein, Mörder von über 100
Zivilisten am Kunduz in Afghanistan im September 2009, blieb straffrei,
und er wurde sogar zum Brigadegeneral befördert. In diesem
Licht betrachtet, sind die 50 Verfahren gegen Auschwitz-Aufseher zu
bewerten - als richtig, aber inkonsequent, weil spät und nicht
umfassend. Vernichtungskrieger dürfen nicht straffrei bleiben.
Die Zentrale Stelle in Ludwigsburg und die anderen zuständigen
Staatsanwaltschaften sowie Justizministerien rufen wir zum weiteren
Handeln auf. Wir erneuern unsere Auforderung, gegen die 196 genannten
Personen zu ermitteln und gegen sie vor Gericht zu verhandeln. Beschlossen
vom Landesausschuss der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes,
Bund der Antifaschisten, Nordrheinwestfalen, Wuppertal, den
13. April Siehe
auch: 04.06.2010 Aufklärung von
NS-Verbrechen Zwischenbescheid
aus Ludwigsburg 18.01.2003 VVN-BdA fordert
unverzügliche Strafverfolgung der Mörder von
Kephallonia Brief
an die Landesregierung – Beschwerde über Dortmunder
Staatsanwaltschaft 17.11.2002 Mörder unterm
Edelweiß – noch immer unter uns Die Blutspur der
Gebirgsjäger reicht bis zu den Auslandseinsätzen von
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