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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

09.05.2012

Wahlprüfsteine: Frau Kraft ließ antworten

Für die Zusendung der VVN-BdA-Wahlprüfsteine an die NRWSPD bedankt diese sich “auch im Namen unserer Landesvorsitzenden und Spitzenkandidatin Hannelore Kraft”. Für die weitere Arbeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes wurde viel Erfolg gewünscht. Die Fragen wurden wie folgt beantwortet.

Frage1: JA

Wir stehen für ein tolerantes und demokratisches NRW. Wir bekämpfen entschieden antidemokratische Tendenzen. Deshalb sind wir für ein Verbot der NPD, das wir über den Bundesrat gemeinsam mit dem Bund rechtssicher und erfolgreich umsetzen wollen.

Frage 2: JA

Die Sonderkonferenz der Innenminister am 22. März war sich einig, zügig alle V-Leute aus Führungsgremien der NPD abzuschalten. NRW hat seine Hausaufgaben gemacht und dieses Hindernis für ein erfolgreiches Verbotsverfahren bereits ausgeräumt.

Frage 3: JA

In der Vergangenheit sind immer wieder rechtsextremistische Vereine und sogar eine solche Partei (die SRP) verboten worden. Allerdings sind dem bundesdeutschen Rechtsstaat hohe Hürden für den massiven Eingriff in politisch essentielle Grundrechte wie die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit auferlegt. Nichtauflösung bzw. Nicht-Vorgehen gegen solche Organisationen nach dem bundesrepublikanischen Vereins- und Parteiengesetz bzw. dem Grundgesetz sind daher kein Zeugnis fehlenden Willens gegen den Rechtsextremismus vorzugehen. Das Scheitern eines Verbotsverfahrens wäre eine schlimme Niederlage der Demokratie.

Frage 5a: JA

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass die Meinungsfreiheit grundsätzlich – in den Schranken von Art. 5 Abs. 2 GG – auch die Verbreitung rechtsextremistischer Meinungen schützt. Auch wenn wir grundsätzlich gegen jegliche Verbreitung dieser und nationalsozialistischen Gedankenguts sind, müssen wir die Auffassung des Verfassungsgerichts akzeptieren.

Frage 5b: NEUTRAL

Die zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts enthält nicht die grundsätzliche Feststellung, dass ein Publikationsverbot für die Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzt. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass über Art. 5 Abs. 2 GG grundsätzlich die Möglichkeit der verfassungsgemäßen Anordnung eines Publikationsverbots möglich ist. In dem verfahrensgegenständlichen Fall ergab sich die Verfassungswidrigkeit allein aus Unbestimmtheit der erteilten Weisung.

Frage 6: JA

Wir dulden nicht, dass unsere Städte und Gemeinden zum Aufmarschgebiet neonazistischer Demonstrationen werden. Nichtsdestotrotz ist Versammlungsfreiheit ein hohes Gut der Demokratie und gilt unabhängig vom Inhalt der verbreiteten Meinung solange die strafrechtlichen und die sonstigen Grenzen eingehalten werden. Diese Gewährleistung muss unabhängig davon bestehen, wie groß die Zustimmung zu der kundgegebenen Meinung ist: Denn das Versammlungsrecht dient gerade auch dem Schutz von Minderheiten.

Frage 7: NEUTRAL

Für uns ist nicht nachvollziehbar, aus welcher Broschüre des Ministeriums für Inneres und Kommunales der zitierte Satz stammt und in welchem weiteren Kontext er formuliert ist.

Anmerkung VVN-BdA NRW: Unsere Frage 7 bezog sich auf eine Broschüre des Innenministers mit seinem persönlichen Vorwort “Andy3”, in der er die Losung “Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen” für gesetzwidrig erklärt. Die Broschüre wurde allen Schulen in NRW in großer Auflage zur Verfügung gestellt.

Frage 8: NEIN

Die Forderung nach Vergesellschaftung von Großunternehmen, die ihre Macht missbrauchen, stellt – so allgemein formuliert – keinen Angriff auf die demokratische Grundordnung dar. Im Gegenteil: Diese Forderung kann sich – wenn nicht wortwörtlich so doch sinngemäß – auf die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, Artikel 27, berufen. Dieser Artikel dokumentiert eine der Lehren aus dem Faschismus der Jahre 1933-1945 und dem 2. Weltkrieg 1939-1945. Es gibt überhaupt keinen Grund, diese Lehre zu vergessen. Die Frage ist heute – mehr als 60 Jahre nach der Beschlussfassung über die Verfassung in Nordrhein-Westfalen – an wen sich die Forderung nach Vergesellschaftung genau richtet und welche Großunternehmen heute konkret gemeint sein könnten.

Frage 9: NEUTRAL

Die Bundeswehr wird außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich zu friedenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen eingesetzt. Die Einsätze halten sich in den durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 festgelegten Grenzen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Einsätzen. Bei laufenden wie auch künftigen Auslandseinsätzen der Bundeswehr werden wir uns für die Verfassungsgemäßheit der Einsätze einsetzen.

Frage 10: NEUTRAL

Nach Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes dürfen zur Kriegsführung bestimmte Waffen nur mit Genehmigung der Bundesregierung in Verkehr gebracht werden. Das Kriegswaffenkontrollgesetz regelt weitere Einzelheiten bezüglich des Genehmigungsverfahrens und der zuständigen Genehmigungsbehörden. Die in § 6 Kriegswaffenkontrollgesetz aufgeführten Versagungsgründe halten wir für ausreichend. Insbesondere § 6 Abs. 2 c und Abs. 3 a Kriegswaffenkontrollgesetz stellen eine hinreichende Grundlage für eine Versagung von Waffenexporten in Spannungsgebieten dar.

Frage 11: NEIN

Wir sehen ihn der Rekrutierung von Frauen in die Bundeswehr keine Zwangsarbeit, die nach Art. 12 Abs. 3 des Grundgesetzes nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig ist. Am 11.01.2000 hat der EuGH entscheiden, dass die deutschen Rechtsvorschriften, die Frauen vollständig vom Dienst mit der Waffe ausschließen, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Nach der erforderlichen Änderung des Grundgesetzes sind seit dem 01.01.2001 daher in Deutschland alle Laufbahnen der Bundeswehr uneingeschränkt für Frauen geöffnet. Eine Rekrutierung von Frauen erfolgt indes nur, wenn diese sich freiwillig für die Bundeswehr und den Dienst an der Waffe entscheiden.

Die Antworten der Piraten NRW.

Die Antworten von Die Linke NRW.

Die Wahlprüfsteine.