27.04.2012 Prüfsteine zur Landtagswahl NRW 2012
– VVN-BdA legt erste Ergebnisse vor: Die Linke Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
– Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)
Landesvereinigung NRW hat für die am 13. Mai stattfindende
Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen Wahlprüfsteine an die
kandidierenden Parteien gesendet. Hiermit wird eine
Zwischenbilanz der Aktion vorgelegt. Inhaltlich und konkret haben
bisher nur der Landesvorstand der Partei Die Linke und der
Fraktionsvorstand der Lionken im 15. Landtag geantwortet. Ihre
Ausführungen stehen am Ende der Pressemitteilung. Die
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der
Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) Landesvereinigung NRW
hat für die am 13. Mai stattfindende Landtagswahl in
Nordrhein-Westfalen Wahlprüfsteine an die kandidierenden
Parteien gesendet. Den kandidieren Parteien wurden für die
Stimmabgabe folgende Fragen gestellt: Wie stehen Sie - zum
Verbot der NPD;
- zur Abschaltung aller V-Leute des
Verfassungsschutzes;
- zur Auflösung aller
Nachfolge- und Tarnorganisationen der NSDAP nach Art. 139 GG;
- zur
Aufhebung der Legalisierung neofaschistischer Propaganda durch das BVG;
- zum
Verbot aller neofaschistischen Aufmärsche;
- zur
Durchsetzung des Art. 27 der Verfassung von NRW nach Vergesellschaftung
von Großunternehmen, die ihre Macht missbrauchen;
- zur
Beendigung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr;
- zum
Sofortiger Stopp des Waffenexports deutscher
Rüstungsunternehmen.
- Bisher haben die
Parteien SPD, Grüne, FDP und Piraten nicht darauf reagiert.
Die
CDU sandte nur ihren Wahlaufruf, in dem allerdings die genannten Fragen
keine Erwähnung finden. Einzig die Partei Die Linke antwortete
umfassend und unterstützte die Wahlprüfsteine. Die
Nichtbeantwortung der Wahlprüfsteine durch diese Parteien
unterstreicht die Besorgnis der VVN-BdA, dass im zukünftigen
Landtag von NRW die Bekämpfung von Neofaschismus, die
Beendigung von Militäreinsätzen und Waffenexport
wenig Unterstützung finden wird. VVN-BdA
Landesverband NRW Ulrike Düwel, Falk
Mikosch, Jochen Vogler (Landessprecherin und
Landessprecher) Fragen
der VVN-BdA NRW an die zum 16. NRW-Landtag kandidierenden Parteien
(Wahlprüfsteine) und die Antworten aus dem Bereich der Partei
DieLinke. (Von anderen Parteien liegen noch keine Antworten zu den
Fragen vor.) 1) Unterstützt Ihre Partei die Forderung nach einem Verbot der neofaschistischen NPD? Ja,
DIE LINKE unterstützt ein Verbot der neofaschistischen NPD und
fordert dieses seit Jahren. Die NPD propagiert Rassismus, Vertreibung
und Bekämpfung von MigrantInnen, andersartigen Lebensmodellen, von
gesellschaftlich Schwachen und arbeitet dabei mit dem militanten
Spektrum der Neonaziszene zusammen. Die NPD finanziert aus
öffentlichen Geldern die Präsentation und Verbreitung ihrer
menschenfeindlichen und menschenverachtenden Ideologie und die von ihr
finanzierte Infrastruktur wird auch von den militanten
neofaschistischen Gruppen mitbenutzt und stärkt somit letztere. Ein
Parteiverbotsverfahren löst selbstverständlich nicht das
Problem des erstarkenden Neofaschismus und Rassismus in der
Gesellschaft, sondern setzt ein wichtiges Signal. Zentral ist weiterhin
der Kampf gegen Neofaschismus und auch rassistische und antisemitische
Einstellungen bis hin in die Mitte der Gesellschaft. Auf der
Straße, in den Parlamenten, in den Köpfen. Durch gute
Präventions- und Bildungsarbeit, Aufklärung auch über
neue rassistische Erscheinungsbilder, wie bei Pro NRW, Zukunftschancen
für junge Menschen, aktive Beteiligung an Protesten gegen Rechts
und antifaschistische Arbeit in den Stadtteilen. 2) Tritt Ihre Partei für die sofortige Abschaltung aller V-Leute (Vertrauensleute) des Verfassungsschutzes in der NPD ein? Ja.
Schon für ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren müssen
sofort die V-Leute in der NPD und ihrem engen Umfeld abgeschaltet
werden. Das zuständige Verfassungsgericht sprach bei dem
gescheiterten Verbotsverfahren – gerade mit Blick auf die NRW-NPD
– von einer „staatlichen Veranstaltung“. Es war nicht
klar, welche der für ein Verbotsverfahren relevanten
Äußerungen und Taten von V-Leuten und welche von
„normalen“ NPD-Mitgliedern begangen wurden. Darüber
hinaus gibt es viele weitere Gründe für die Abschaltung der
V-Leute. Denn diese sind eng mit den neofaschistischen Organisationen
verknüpft. V-Leute sind nicht steuerbar, sie sind immer aktiver
Teil der Szene, wenn sie Informationen aus dem internen Bereich der
Szene liefern sollen. Es entsteht dadurch teilweise die Situation, dass
V-Leute sich sogar extra an Aktionen beteiligen, um Informationen
liefern zu können. Hinzu kommt, dass die V-Leute im Falle NSU
offenbar kaum verwertbare Informationen geliefert haben. Wenn V-Leute
zum Erkenntnisgewinn des Geheimdienstes und der Polizei zur
Bekämpfung der Gefahr durch Rechts betragen würden,
hätte das Morden der NSU deutlich eher auffliegen müssen.
Bekannte Rädelsführer der Naziszene, so wie Tino Brandt aus
Thüringen, brüsten sich ja auch damit, das staatliche Geld
für die Organisationen abgegriffen zu haben ohne Informationen zu
liefern. Rund 200.000 DM, die er vom Verfassungsschutz bekam, sind in
den Aufbau des „Thüringischen Heimatschutzes“
geflossen. Das könnte man staatlich geförderten Terrorismus
nennen. Aus diesen Gründen müssen V-Leute nicht nur in
und um die NPD, sondern in der gesamten neofaschistischen Szene sofort
abgeschaltet werden. 3) Ist Ihre
Partei für die sofortige Auflösung aller Nachfolge- und
Tarnorganisationen der NSDAP auf der Grundlage des Artikel 139
Grundgesetz? Für die wirksame Bekämpfung rassistischer,
nationalistischer, völkischer und anderer menschenverachtender
Ideologien ist auch der Rückgriff auf Organisationsverbote ein
mögliches Mittel. Auf welche Rechtsgrundlage sich diese Verbote
stützen, ist letztlich eine juristische und keine politische
Frage. Zugleich muss klar sein, dass solche Verbote als repressive
Mittel des Staates nur ein Mittel beim Kampf gegen diese Ideologien
sein können – wenn sie angewendet werden müssen, ist es
eigentlich schon zu spät. Wichtiger ist zu verhindern, dass junge
Menschen überhaupt erst auf die Idee kommen, sich Neofaschisten
anzuschließen 4) und 5) Ist
Ihre Partei der Auffassung, dass Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes
das Recht auf Verbreitung neofaschistischer Propaganda
einschließt? Und hält Ihre Partei den Spruch des 1. Senats
des Bundesverfassungsgerichtes vom 8. Dezember 2010 für richtig,
dass ein Publikationsverbot für die Verbreitung
rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts das
Grundrecht auf Meinungsfreiheit Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes
verletzt? Es ist zunächst einmal so, dass jede Meinung vom
Schutz durch die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes umfasst ist. Das
bedeutet auch, dass nicht der Staat darüber zu befinden hat,
welche Meinung schützenswert ist und welche nicht. Das sollte
gerade auch für uns als Linke und Antifaschisten einen hohen Wert
haben. Auch das Bundesverfassungsgericht hat allerdings nie
entschieden, dass Aufstachelung zum Rassenhass, Aufruf zu Gewalt und
das Verbot der Leugnung des Holocausts durch die Meinungsfreiheit
geschützt werden. Es hat lediglich die Grenze definiert, ab der
eine Meinung nicht mehr durch das Grundgesetz geschützt wird. Dass
dann immer noch eine ganze Reihe Meinungen übrig bleiben, die man
aus gutem Grund falsch und gefährlich findet und entsprechend
politisch bekämpfen muss, liegt auf der Hand. Alle demokratischen
Parteien und vor allem alle antifaschistischen Kräfte müssen
diesen Meinungen und Haltungen entgegentreten, sich den Nazis und
Rassisten auf der Straße und im Parlament entgegenstellen und
diese menschenverachtenden Positionen inhaltlich bekämpfen. 6)
Ist Ihre Partei der Auffassung, dass es mit Artikel 8 Absatz 1 des
Grundgesetzes vereinbar ist, dass Justiz und Polizeiorgane gewaltsam
neofaschistische Aufmärsche gegen den erklärten Willen der
Bevölkerungsmehrheit durchsetzen? Grundrechte stehen
häufig im Widerstreit und auch DIE LINKE ist der Meinung, dass die
Demonstrationsfreiheit ein hohes Gut ist. Bei den zahlreich stattfinden
Neonaziaufmärschen sollte immer grundsätzlich geprüft
werden, ob ein Verbot, z.B. auf Basis des sogenannten
"Wunsiedelparagraphen" (§ 130 StGB) möglich ist. In der
Vergangenheit haben Polizeipräsidenten auch immer wieder versucht,
Naziaufmärsche zu verbieten, wenn z.B. im Vorfeld klar wurde, dass
die Anmelder militante Straftäter waren, ja, sogar Anschläge
auf die GegendemonstrantInnen oder die Polizei geplant waren. Dennoch
sind diese Verbote leider regelmäßig vom
Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Dennoch fordert DIE LINKE die
Polizei weiterhin auf, bei jedem Neonaziaufmarsch ein Verbot zu
prüfen. Wenn eine Demonstration genehmigt ist, hat die
Polizei zwar die Aufgabe diese im Ablauf zu gewährleisten,
allerdings muss sie sich dabei an den Grundsatz von Gesetz- und
Verhältnismäßigkeit halten. Und das polizeiliche
Aufgebot, mit dem zuletzt in Münster und Dortmund
Naziaufmärsche ermöglicht wurden, mit dem ganze Stadtteile
abgesperrt und BürgerInnen und Demonstrierende in der
Ausübung ihrer Grundrechte empfindlich verletzt wurden, ist aus
unserer Sicht nicht verhältnismäßig. DIE LINKE sieht
nicht, dass die Aufgabe einer Polizei ist, im Vorfeld eines Aufmarsches
die OrganisatorInnen friedlicher Sitzblockaden einzuschüchtern und
an der Ausübung ihrer Grundrechte hindern zu wollen, so wie in
Dresden, Duisburg, Dortmund und Münster geschehen. In Dresden ist
es einem breiten Bündnis zwei Mal gelungen, mit Hilfe friedlicher
Sitzblockaden Europas größten Naziaufmarsch zu verhindern.
Daran sollten wir anknüpfen. 7)
Teilt Ihre Partei die in einer Broschüre des
NRW-Innenministeriums/Verfassungsschutz verbreitete Auffassung, dass
die Losung „Faschismus ist keine Meinung sondern ein
Verbrechen!“ eine Aufforderung zum Gesetzesbruch darstellt,
weil mit dieser Losung Linksextremisten ihrem politischen Gegner
demokratische Rechte absprechen würden? Nein. Es geht in
diesem Slogan, unter dessen Banner in der Vergangenheit auch immerhin
einige Grüne und SPD mitmarschiert sind, um die Feststellung, dass
die menschenverachtende faschistische Ideologie nicht nur in der
deutschen und europäischen jüngsten Vergangenheit zu
unvorstellbaren Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt hat.
Auch heute lehnen Akteure mit (neo-)faschistischen Einstellungen es ab,
ein Menschenbild zu akzeptieren, nach dem alle Menschen gleichwertig
und die Menschwürde unantastbar ist. Im Gegenteil, sie fordern
auch noch in Hetzschriften und Internetforen dazu auf, MigrantInnen,
Obdachlose, Andersdenke und alle Menschen mit alternativen
Lebensmodellen zu verfolgen, auszugrenzen, zu vertreiben, bis hin zum
Aufruf zu tätlichen Angriffen auf Leib und Leben, denen sie Taten
folgen lassen. Mindestens 180 Menschen sind in den letzten 20
Jahren von Nazis umgebracht worden. All das spiegelt sich in dieser
Losung, die nach wie vor richtig ist. Außerdem lehnt DIE LINKE,
den unwissenschaftlichen und gefährlichen
„Extremismus“-Begriff ab, der wie im oben genannten
Beispiel eine Gleichsetzung von Rechts und Links vornimmt, eine
lupenreine „demokratische Mitte“ mit extremistischen
Rändern attestiert und so die Gefahr von Rechts massiv verharmlost. 8)
Ist Ihre Partei der Meinung, dass die Forderung nach Vergesellschaftung
von Großunternehmen (Art. 27 der Verfassung von NRW), die ihre
Macht missbrauchen, einen Angriff auf die demokratische Grundordnung
der Bundesrepublik darstellt? Nein. DIE LINKE fordert seit langen
und auch in ihrem NRW-Wahlprogramm, diesen Artikel der Landesverfassung
endlich umzusetzen und einzuhalten. Darauf wies DIE LINKE. NRW zuletzt
am 14. März 2012 hin, im Zusammenhang mit dem Energieriesen EON. 9)
Tritt Ihre Partei auf der Grundlage von Artikel 26 Absatz 1 des
Grundgesetzes dafür ein, die Auslandseinsätze der Bundeswehr
als grundgesetzwidrig zu beenden? Ja, DIE LINKE sieht den Artikel
26 (1) als wichtigen Auftrag der in der konkreten Politik der
Bundesregierung leider kontinuierlich missachtet wird. Sowohl die
Auslandseinsätze der Bundeswehr, als auch die Militärpolitik
der NATO und der Europäischen Union widersprechen dem GG Artikel
26 (1), der "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht
vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu
stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
vorzubereiten.." als verfassungswidrig einordnet. In § 80 des
Strafgesetzbuches (StGB) wird folglich die Vorbereitung eines
Angriffskrieges unter Strafe gestellt. Leider ist nach der derzeitigen
(dem Zweck Sinn des Grundgesetzes komplett zuwiderlaufenden) Anwendung
der Gesetzeslage, zwar die Vorbereitung strafbar, nicht jedoch das
Führen des Angriffskrieges selber. Dies jedenfalls ist die
Interpretation seitens des Generalbundesanwalts, der behauptet der
Angriffskrieg selbst sei nicht verboten und deswegen sei auch
„die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg
nicht strafbar“. Um eine solche vollständige Verdrehung des
Grundgesetzes zukünftig zu verhindern, hat die Fraktion DIE LINKE
bereits in der letzten Legislaturperiode eine Ergänzung des §
80 StGB gefordert (Bundestagsdrucksache 16/6379), so dass nicht nur die
Vorbereitung eines Angriffskrieges, sondern auch dessen Auslösung,
Durchführung oder Unterstützung einen Straftatbestand
darstellt. Einen vergleichbaren Antrag bringt die Bundestags zur Zeit
wieder ins parlamentarische Verfahren. 10)
Wird sich Ihre Partei auf Grundlage von Artikel 26 Absatz 2 und
gestützt auf das Kriegswaffenkontrollgesetz für eine
Beendigung des Waffenexports deutscher Rüstungskonzerne
(insbesondere in Spannungsgebiete) einsetzen? Ja, DIE LINKE teilt
das Ziel der Beendigung des Waffenexports deutscher
Rüstungskonzerne (insbesondere in Spannungsgebiete). Wir
bemühen uns durch parlamentarische und außerparlamentarische
Initiativen darum, dass zumindest die gesetzlichen Grundlagen
eingehalten werden, wobei auch für uns das Grundgesetz Artikel 26
Absatz 2 und das Kriegswaffenkontrollgesetz eine wichtige Rolle
spielen. Weitergehend fordert die Fraktion DIE LINKE im Bundestag: - den
sofortigen Stopp sämtlicher Rüstungsexporte sowie ein Gesetz
zum Verbot des Exports von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern,
- die substantielle Ausweitung der
Unterrichtungsverpflichtungen der Bundesregierung (z.B. über
Lizenzen und Waffenkomponenten) und die zeitnahe Veröffentlichung
der Daten zu sämtlichen Rüstungsexporten, Programme zur
Konversion von Rüstungsproduktion in die Herstellung von
ökologischen und zukunftsfähigen Produkten
Begründung: Der
weltweite Markt für Rüstungsgüter wächst
kontinuierlich. Deutsche Waffen tauchen bei vielen Konflikten auf
beiden Seiten der Front (z.B. im Libyenkrieg) auf. Deutschland nimmt
unter den globalen Waffenexporteuren nach den USA und Russland den
dritten Platz ein. Waffenlieferungen erhöhen die Gefahr von
inneren Unruhen und grenzüberschreitenden Konflikten in den
Empfängerregionen. Besonders gravierend ist dies bei
Waffenlieferungen an Entwicklungsländer, da die Gelder, die
für Rüstung ausgegeben werden dann z.B. im Gesundheits- oder
Bildungssektor fehlen. Zu den Empfängerländern deutscher
Waffen gehören unter anderem: Saudi-Arabien, Jemen, Ägypten,
Indien, Afghanistan, Israel, Nigeria, Pakistan und Thailand. Diese
Länder sind alle entweder in interne oder
grenzüberschreitende Konflikte verwickelt. Viele der Exporte
werden durch staatliche Kreditbürgschaften (Hermeskredite)
abgesichert und teilweise erst dadurch ermöglicht. Es gibt
außerdem gravierende Kontrolllücken beim Export von
Waffenkomponenten und bei der Vergabe von Lizenzen zur Produktion von
Rüstungsgütern in Drittländern. Die vielen
Waffenlieferungen aus Deutschland an Diktaturen,
Menschenrechtsverletzer und sogar direkt in Kriegs- und Krisengebiete
zeigen, dass weder die „Politischen Grundsätze“ der
Bundesregierung (noch der „Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP
des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für
die Ausfuhrkontrolle von Militärtechnologie und
Militärgütern“ der Europäischen Union geeignete
Instrumente sind, um den Export von Kriegswaffen und
Rüstungsgütern nachhaltig und wirksam einzuschränken.
Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
in dem ein Verbot des Exports von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern geregelt wird. Für die
öffentliche Auseinandersetzung mit Rüstungsexporten aus
Deutschland ist auch eine wesentlich transparentere Berichtspraxis der
Bundesregierung über die genehmigten Exporte nötig. Denn von
Jahr zu Jahr wird die Kontrolle der tatsächlich ausgeführten
Rüstungsgüter und deren Empfänger schwieriger, da die
veröffentlichten Daten in der Zwischenzeit mehrheitlich aus so
genannten Sammelausfuhrgenehmigungen bestehen, auch im Zuge der
Zusammenarbeit mit anderen EU- und NATO-Ländern. 11)
Ist Ihre Partei der Auffassung, dass die Rekrutierung von Frauen in die
Bundeswehr dem Artikel 12 Absatz 3 des Grundgesetzes entspricht? Der
Artikel 12(3) des Grundgesetzes verbietet Zwangsdienste, dies ist ein
wichtiger zivilisatorischer Fortschritt. Für DIE LINKE bedeutet
dies, dass sowohl ein militärischer Zwangsdienst als auch
Zwangsdienste im Rahmen der Sozialgesetzgebung (1-Euro-Jobs etc.) dem
Grundgesetz widersprechen. Grundsätzlich hat die Tätigkeit in
militärischen Organisationen – allein schon wegen des
Prinzips von Befehl und Gehorsam – nichts emanzipatorisches,
weder für Männer noch für Frauen. Die Linke, Nordrhein-Westfalen Katharina Schwabedissen (Landessprecherin), Hubertus Zdebel (Landessprecher) Die Antworten der Piraten NRW. Die Antworten der SPD NRW. Die Wahlprüfsteine. |