Logo VVN/BdA NRW

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

27.04.2012

Prüfsteine zur Landtagswahl NRW 2012 – VVN-BdA legt erste Ergebnisse vor: Die Linke

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) Landesvereinigung NRW hat für die am 13. Mai stattfindende Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen Wahlprüfsteine an die kandidierenden Parteien gesendet. Hiermit wird eine Zwischenbilanz der Aktion vorgelegt. Inhaltlich und konkret haben bisher nur der Landesvorstand der Partei Die Linke und der Fraktionsvorstand der Lionken im 15. Landtag geantwortet. Ihre Ausführungen stehen am Ende der Pressemitteilung. 

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) Landesvereinigung NRW hat für die am 13. Mai stattfindende Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen Wahlprüfsteine an die kandidierenden Parteien gesendet. Den kandidieren Parteien wurden für die Stimmabgabe folgende Fragen gestellt:

Wie stehen Sie

  • zum Verbot der NPD;
  • zur Abschaltung aller V-Leute des Verfassungsschutzes;
  • zur Auflösung aller Nachfolge- und Tarnorganisationen der NSDAP nach Art. 139 GG;
  • zur Aufhebung der Legalisierung neofaschistischer Propaganda durch das BVG;
  • zum Verbot aller neofaschistischen Aufmärsche;
  • zur Durchsetzung des Art. 27 der Verfassung von NRW nach Vergesellschaftung von Großunternehmen, die ihre Macht missbrauchen;
  • zur Beendigung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr;
  • zum Sofortiger Stopp des Waffenexports deutscher Rüstungsunternehmen.
  • Bisher haben die Parteien SPD, Grüne, FDP und Piraten nicht darauf reagiert.

Die CDU sandte nur ihren Wahlaufruf, in dem allerdings die genannten Fragen keine Erwähnung finden. Einzig die Partei Die Linke antwortete umfassend und unterstützte die Wahlprüfsteine.

Die Nichtbeantwortung der Wahlprüfsteine durch diese Parteien unterstreicht die Besorgnis der VVN-BdA, dass im zukünftigen Landtag von NRW die Bekämpfung von Neofaschismus, die Beendigung von Militäreinsätzen und Waffenexport wenig Unterstützung finden wird.

VVN-BdA Landesverband NRW

Ulrike Düwel, Falk Mikosch, Jochen Vogler

(Landessprecherin und Landessprecher)

Fragen der VVN-BdA NRW an die zum 16. NRW-Landtag kandidierenden Parteien (Wahlprüfsteine) und die Antworten aus dem Bereich der Partei DieLinke. (Von anderen Parteien liegen noch keine Antworten zu den Fragen vor.)

1) Unterstützt Ihre Partei die Forderung nach einem Verbot der neofaschistischen NPD?

Ja, DIE LINKE unterstützt ein Verbot der neofaschistischen NPD und fordert dieses seit Jahren. Die NPD propagiert Rassismus, Vertreibung und Bekämpfung von MigrantInnen, andersartigen Lebensmodellen, von gesellschaftlich Schwachen und arbeitet dabei mit dem militanten Spektrum der Neonaziszene zusammen. Die NPD finanziert aus öffentlichen Geldern die Präsentation und Verbreitung ihrer menschenfeindlichen und menschenverachtenden Ideologie und die von ihr finanzierte Infrastruktur wird auch von den militanten neofaschistischen Gruppen mitbenutzt und stärkt somit letztere.

Ein Parteiverbotsverfahren löst selbstverständlich nicht das Problem des erstarkenden Neofaschismus und Rassismus in der Gesellschaft, sondern setzt ein wichtiges Signal. Zentral ist weiterhin der Kampf gegen Neofaschismus und auch rassistische und antisemitische Einstellungen bis hin in die Mitte der Gesellschaft. Auf der Straße, in den Parlamenten, in den Köpfen. Durch gute Präventions- und Bildungsarbeit, Aufklärung auch über neue rassistische Erscheinungsbilder, wie bei Pro NRW, Zukunftschancen für junge Menschen, aktive Beteiligung an Protesten gegen Rechts und antifaschistische Arbeit in den Stadtteilen.

2) Tritt Ihre Partei für die sofortige Abschaltung aller V-Leute (Vertrauensleute) des Verfassungsschutzes in der NPD ein?

Ja. Schon für ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren müssen sofort die V-Leute in der NPD und ihrem engen Umfeld abgeschaltet werden. Das zuständige Verfassungsgericht sprach bei dem gescheiterten Verbotsverfahren – gerade mit Blick auf die NRW-NPD – von einer „staatlichen Veranstaltung“. Es war nicht klar, welche der für ein Verbotsverfahren relevanten Äußerungen und Taten von V-Leuten und welche von „normalen“ NPD-Mitgliedern begangen wurden.

Darüber hinaus gibt es viele weitere Gründe für die Abschaltung der V-Leute. Denn diese sind eng mit den neofaschistischen Organisationen verknüpft. V-Leute sind nicht steuerbar, sie sind immer aktiver Teil der Szene, wenn sie Informationen aus dem internen Bereich der Szene liefern sollen. Es entsteht dadurch teilweise die Situation, dass V-Leute sich sogar extra an Aktionen beteiligen, um Informationen liefern zu können. Hinzu kommt, dass die V-Leute im Falle NSU offenbar kaum verwertbare Informationen geliefert haben. Wenn V-Leute zum Erkenntnisgewinn des Geheimdienstes und der Polizei zur Bekämpfung der Gefahr durch Rechts betragen würden, hätte das Morden der NSU deutlich eher auffliegen müssen. Bekannte Rädelsführer der Naziszene, so wie Tino Brandt aus Thüringen, brüsten sich ja auch damit, das staatliche Geld für die Organisationen abgegriffen zu haben ohne Informationen zu liefern. Rund 200.000 DM, die er vom Verfassungsschutz bekam, sind in den Aufbau des „Thüringischen Heimatschutzes“ geflossen. Das könnte man staatlich geförderten Terrorismus nennen.

Aus diesen Gründen müssen V-Leute nicht nur in und um die NPD, sondern in der gesamten neofaschistischen Szene sofort abgeschaltet werden.

3) Ist Ihre Partei für die sofortige Auflösung aller Nachfolge- und Tarnorganisationen der NSDAP auf der Grundlage des Artikel 139 Grundgesetz?

Für die wirksame Bekämpfung rassistischer, nationalistischer, völkischer und anderer menschenverachtender Ideologien ist auch der Rückgriff auf Organisationsverbote ein mögliches Mittel. Auf welche Rechtsgrundlage sich diese Verbote stützen, ist letztlich eine juristische und keine politische Frage. Zugleich muss klar sein, dass solche Verbote als repressive Mittel des Staates nur ein Mittel beim Kampf gegen diese Ideologien sein können – wenn sie angewendet werden müssen, ist es eigentlich schon zu spät. Wichtiger ist zu verhindern, dass junge Menschen überhaupt erst auf die Idee kommen, sich Neofaschisten anzuschließen

4) und 5) Ist Ihre Partei der Auffassung, dass Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes das Recht auf Verbreitung neofaschistischer Propaganda einschließt? Und hält Ihre Partei den Spruch des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 8. Dezember 2010 für richtig, dass ein Publikationsverbot für die Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts das Grundrecht auf Meinungsfreiheit Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt?

Es ist zunächst einmal so, dass jede Meinung vom Schutz durch die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes umfasst ist. Das bedeutet auch, dass nicht der Staat darüber zu befinden hat, welche Meinung schützenswert ist und welche nicht. Das sollte gerade auch für uns als Linke und Antifaschisten einen hohen Wert haben. Auch das Bundesverfassungsgericht hat allerdings nie entschieden, dass Aufstachelung zum Rassenhass, Aufruf zu Gewalt und das Verbot der Leugnung des Holocausts durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Es hat lediglich die Grenze definiert, ab der eine Meinung nicht mehr durch das Grundgesetz geschützt wird. Dass dann immer noch eine ganze Reihe Meinungen übrig bleiben, die man aus gutem Grund falsch und gefährlich findet und entsprechend politisch bekämpfen muss, liegt auf der Hand. Alle demokratischen Parteien und vor allem alle antifaschistischen Kräfte müssen diesen Meinungen und Haltungen entgegentreten, sich den Nazis und Rassisten auf der Straße und im Parlament entgegenstellen und diese menschenverachtenden Positionen inhaltlich bekämpfen.

6) Ist Ihre Partei der Auffassung, dass es mit Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist, dass Justiz und Polizeiorgane gewaltsam neofaschistische Aufmärsche gegen den erklärten Willen der Bevölkerungsmehrheit durchsetzen?

Grundrechte stehen häufig im Widerstreit und auch DIE LINKE ist der Meinung, dass die Demonstrationsfreiheit ein hohes Gut ist. Bei den zahlreich stattfinden Neonaziaufmärschen sollte immer grundsätzlich geprüft werden, ob ein Verbot, z.B. auf Basis des sogenannten "Wunsiedelparagraphen" (§ 130 StGB) möglich ist. In der Vergangenheit haben Polizeipräsidenten auch immer wieder versucht, Naziaufmärsche zu verbieten, wenn z.B. im Vorfeld klar wurde, dass die Anmelder militante Straftäter waren, ja, sogar Anschläge auf die GegendemonstrantInnen oder die Polizei geplant waren. Dennoch sind diese Verbote leider regelmäßig vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Dennoch fordert DIE LINKE die Polizei weiterhin auf, bei jedem Neonaziaufmarsch ein Verbot zu prüfen.

Wenn eine Demonstration genehmigt ist, hat die Polizei zwar die Aufgabe diese im Ablauf zu gewährleisten, allerdings muss sie sich dabei an den Grundsatz von Gesetz- und Verhältnismäßigkeit halten. Und das polizeiliche Aufgebot, mit dem zuletzt in Münster und Dortmund Naziaufmärsche ermöglicht wurden, mit dem ganze Stadtteile abgesperrt und BürgerInnen und Demonstrierende in der Ausübung ihrer Grundrechte empfindlich verletzt wurden, ist aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig. DIE LINKE sieht nicht, dass die Aufgabe einer Polizei ist, im Vorfeld eines Aufmarsches die OrganisatorInnen friedlicher Sitzblockaden einzuschüchtern und an der Ausübung ihrer Grundrechte hindern zu wollen, so wie in Dresden, Duisburg, Dortmund und Münster geschehen. In Dresden ist es einem breiten Bündnis zwei Mal gelungen, mit Hilfe friedlicher Sitzblockaden Europas größten Naziaufmarsch zu verhindern. Daran sollten wir anknüpfen.

7) Teilt Ihre Partei die in einer Broschüre des NRW-Innenministeriums/Verfassungsschutz verbreitete Auffassung, dass die Losung „Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen!“ eine Aufforderung zum Gesetzesbruch darstellt,  weil mit dieser Losung Linksextremisten ihrem politischen Gegner demokratische Rechte absprechen würden?

Nein. Es geht in diesem Slogan, unter dessen Banner in der Vergangenheit auch immerhin einige Grüne und SPD mitmarschiert sind, um die Feststellung, dass die menschenverachtende faschistische Ideologie nicht nur in der deutschen und europäischen jüngsten Vergangenheit zu unvorstellbaren Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt hat. Auch heute lehnen Akteure mit (neo-)faschistischen Einstellungen es ab, ein Menschenbild zu akzeptieren, nach dem alle Menschen gleichwertig und die Menschwürde unantastbar ist. Im Gegenteil, sie fordern auch noch in Hetzschriften und Internetforen dazu auf, MigrantInnen, Obdachlose, Andersdenke und alle Menschen mit alternativen Lebensmodellen zu verfolgen, auszugrenzen, zu vertreiben, bis hin zum Aufruf zu tätlichen Angriffen auf Leib und Leben, denen sie Taten folgen lassen.

Mindestens 180 Menschen sind in den letzten 20 Jahren von Nazis umgebracht worden. All das spiegelt sich in dieser Losung, die nach wie vor richtig ist. Außerdem lehnt DIE LINKE, den unwissenschaftlichen und gefährlichen „Extremismus“-Begriff ab, der wie im oben genannten Beispiel eine Gleichsetzung von Rechts und Links vornimmt, eine lupenreine „demokratische Mitte“ mit extremistischen Rändern attestiert und so die Gefahr von Rechts massiv verharmlost.

8) Ist Ihre Partei der Meinung, dass die Forderung nach Vergesellschaftung von Großunternehmen (Art. 27 der Verfassung von NRW), die ihre Macht missbrauchen, einen Angriff auf die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik darstellt?

Nein. DIE LINKE fordert seit langen und auch in ihrem NRW-Wahlprogramm, diesen Artikel der Landesverfassung endlich umzusetzen und einzuhalten. Darauf wies DIE LINKE. NRW zuletzt am 14. März 2012 hin, im Zusammenhang mit dem Energieriesen EON.

9) Tritt Ihre Partei auf der Grundlage von Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes dafür ein, die Auslandseinsätze der Bundeswehr als grundgesetzwidrig zu beenden?

Ja, DIE LINKE sieht den Artikel 26 (1) als wichtigen Auftrag der in der konkreten Politik der Bundesregierung leider kontinuierlich missachtet wird. Sowohl die Auslandseinsätze der Bundeswehr, als auch die Militärpolitik der NATO und der Europäischen Union widersprechen dem GG Artikel 26 (1), der "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten.." als verfassungswidrig einordnet. In § 80 des Strafgesetzbuches (StGB) wird folglich die Vorbereitung eines Angriffskrieges unter Strafe gestellt. Leider ist nach der derzeitigen (dem Zweck Sinn des Grundgesetzes komplett zuwiderlaufenden) Anwendung der Gesetzeslage, zwar die Vorbereitung strafbar, nicht jedoch das Führen des Angriffskrieges selber. Dies jedenfalls ist die Interpretation seitens des Generalbundesanwalts, der behauptet der Angriffskrieg selbst sei nicht verboten und deswegen sei auch „die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar“. Um eine solche vollständige Verdrehung des Grundgesetzes zukünftig zu verhindern, hat die Fraktion DIE LINKE bereits in der letzten Legislaturperiode eine Ergänzung des § 80 StGB gefordert (Bundestagsdrucksache 16/6379), so dass nicht nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, sondern auch dessen Auslösung, Durchführung oder Unterstützung einen Straftatbestand darstellt. Einen vergleichbaren Antrag bringt die Bundestags zur Zeit wieder ins parlamentarische Verfahren.

10) Wird sich Ihre Partei auf Grundlage von Artikel 26 Absatz 2 und gestützt auf das Kriegswaffenkontrollgesetz für eine Beendigung des Waffenexports deutscher Rüstungskonzerne (insbesondere in Spannungsgebiete) einsetzen?

Ja, DIE LINKE teilt das Ziel der Beendigung des Waffenexports deutscher Rüstungskonzerne (insbesondere in Spannungsgebiete). Wir bemühen uns durch parlamentarische und außerparlamentarische Initiativen darum, dass zumindest die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden, wobei auch für uns das Grundgesetz Artikel 26 Absatz 2 und das Kriegswaffenkontrollgesetz eine wichtige Rolle spielen. Weitergehend fordert die Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

  • den sofortigen Stopp sämtlicher Rüstungsexporte sowie ein Gesetz zum Verbot des Exports von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern,
  • die substantielle Ausweitung der Unterrichtungsverpflichtungen der Bundesregierung (z.B. über Lizenzen und Waffenkomponenten) und die zeitnahe Veröffentlichung der Daten zu sämtlichen Rüstungsexporten, Programme zur Konversion von Rüstungsproduktion in die Herstellung von ökologischen und zukunftsfähigen Produkten

Begründung:

Der weltweite Markt für Rüstungsgüter wächst kontinuierlich. Deutsche Waffen tauchen bei vielen Konflikten auf beiden Seiten der Front (z.B. im Libyenkrieg) auf. Deutschland nimmt unter den globalen Waffenexporteuren nach den USA und Russland den dritten Platz ein. Waffenlieferungen erhöhen die Gefahr von inneren Unruhen und grenzüberschreitenden Konflikten in den Empfängerregionen. Besonders gravierend ist dies bei Waffenlieferungen an Entwicklungsländer, da die Gelder, die für Rüstung ausgegeben werden dann z.B. im Gesundheits- oder Bildungssektor fehlen. Zu den Empfängerländern deutscher Waffen gehören unter anderem: Saudi-Arabien, Jemen, Ägypten, Indien, Afghanistan, Israel, Nigeria, Pakistan und Thailand. Diese Länder sind alle entweder in interne oder grenzüberschreitende Konflikte verwickelt. Viele der Exporte werden durch staatliche Kreditbürgschaften (Hermeskredite) abgesichert und teilweise erst dadurch ermöglicht. Es gibt außerdem gravierende Kontrolllücken beim Export von Waffenkomponenten und bei der Vergabe von Lizenzen zur Produktion von Rüstungsgütern in Drittländern.

Die vielen Waffenlieferungen aus Deutschland an Diktaturen, Menschenrechtsverletzer und sogar direkt in Kriegs- und Krisengebiete zeigen, dass weder die „Politischen Grundsätze“ der Bundesregierung (noch der „Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Ausfuhrkontrolle von Militärtechnologie und Militärgütern“ der Europäischen Union geeignete Instrumente sind, um den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern nachhaltig und wirksam einzuschränken. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem ein Verbot des Exports von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern geregelt wird.

Für die öffentliche Auseinandersetzung mit Rüstungsexporten aus Deutschland ist auch eine wesentlich transparentere Berichtspraxis der Bundesregierung über die genehmigten Exporte nötig. Denn von Jahr zu Jahr wird die Kontrolle der tatsächlich ausgeführten Rüstungsgüter und deren Empfänger schwieriger, da die veröffentlichten Daten in der Zwischenzeit mehrheitlich aus so genannten Sammelausfuhrgenehmigungen bestehen, auch im Zuge der Zusammenarbeit mit anderen EU- und NATO-Ländern.

11) Ist Ihre Partei der Auffassung, dass die Rekrutierung von Frauen in die Bundeswehr dem Artikel 12 Absatz 3 des Grundgesetzes entspricht?

Der Artikel 12(3) des Grundgesetzes verbietet Zwangsdienste, dies ist ein wichtiger zivilisatorischer Fortschritt. Für DIE LINKE bedeutet dies, dass sowohl ein militärischer Zwangsdienst als auch Zwangsdienste im Rahmen der Sozialgesetzgebung (1-Euro-Jobs etc.) dem Grundgesetz widersprechen. Grundsätzlich hat die Tätigkeit in militärischen Organisationen – allein schon wegen des Prinzips von Befehl und Gehorsam – nichts emanzipatorisches, weder für Männer noch für Frauen.

Die Linke, Nordrhein-Westfalen
Katharina Schwabedissen (Landessprecherin), Hubertus Zdebel (Landessprecher)

Die Antworten der Piraten NRW.

Die Antworten der SPD NRW.

Die Wahlprüfsteine.