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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

09.05.2012

Die “Piraten” antworten der VVN-BdA zu ihren Wahlprüfsteinen

Für die Zusendung der VVN-BdA-Wahlprüfsteine an die “Piraten” dankten diese. Sie schrieben an die VVN-BdA NRW:

Antwort auf Ihren offenen Brief vom 4.4.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Partei, und beantworten Ihnen gerne Ihren offenen Brief vom 04. April 2012 und die darin gestellten Fragen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass zu manchen konkreten Fragen Ihres Briefes bisher in unserer Partei nur allgemeine Positionierungen existieren. Uns ist unser basisdemokratischer Ansatz sehr wichtig, weswegen wir um Verständnis bitten, wenn wir in manchen Sachfragen lediglich den aktuellen Diskussionsstand in unserer Partei wiedergeben können.

Um den zugrunde liegenden Geist unserer Partei wiederzugeben, welcher Ihre Fragen unmittelbar berührt, möchten wir vor der Beantwortung derselben betonen, dass die PIRATEN NRW sich deutlich gegen Rechtsextremismus, Faschismus und Antisemitismus positionieren. Ein Zitat aus unserem Wahlprogramm:
„In unserer Gesellschaft darf kein Platz für Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sein. Rechtsextreme Propaganda muss als solche bloßgestellt und unsere demokratischen Werte ihr gegenübergestellt werden.“

Ebenfalls sei in diesem Zusammenhang auf §1 Abs. 1 unserer Bundessatzung hingewiesen:

"(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab."

Zu Ihren Fragen:

1. Unterstützt Ihre Partei die Forderung nach einem Verbot der neofaschistischen NPD? Falls nein, warum nicht. Bitte ausführen.

Ein Verbotsverfahren gegen die NPD würde von uns, sofern dieses nach vorhergehender Überprüfung und Ermittlung erfolgversprechend ist, voraussichtlich unterstützt. Verbotsverfahren gegen anerkannte Parteien sind grundsätzlich kritisch zu bewerten. Wenn eine Partei sich von den demokratischen Grundwerten unseres Landes entfernt hat, hat sie jedoch ihr Existenzrecht verwirkt. Eine Partei muss unter Wahrung der demokratischen Grundordnung und ohne Aufrufe zur Gewalt jeder Art versuchen, ihren Ansichten politisch Geltung zu verschaffen. Sollte sich also im Rahmen der Ermittlungen ergeben, dass die NPD konkrete Gewalttaten und antidemokratische Tendenzen zu verantworten hat, muss sie selbstverständlich verboten werden.

Es ist unser Anliegen, und es sollte auch ein Anliegen der gesamten Gesellschaft sein, derartigen Tendenzen entschieden entgegen zu treten. Wir betrachten die Meinungsfreiheit als eins der höchsten Güter unserer Demokratie. Wer hierbei allerdings die Grundrechte anderer mit Füßen tritt, kann für sich in diesem Bereich keine Schutzrechte beanspruchen.

Wir weisen genauso darauf hin, dass für Menschen mit derartiger Gesinnung kein Platz in unserer Partei ist.

2. Tritt Ihre Partei für eine sofortige Abschaltung aller V-Leute (Vertrauensleute) des Verfassungsschutzes in den Führungsebenen der NPD ein? Falls nein, warum nicht? Bitte ausführen.

Sollten die Ermittlungen ergeben, dass ein Verbot der NPD gerechtfertigt ist, müssen die V-Leute schon allein deshalb abgeschaltet werden, weil dies laut Urteil des BVerfG unbedingte Voraussetzung für ein Verbot ist. Sollten die Beweise für ein Verbot jedoch nicht ausreichen, stellen V-Leute zwar ein wichtiges Instrument dar, um diese Partei zu beobachten, es muss jedoch sichergestellt werden, dass bezahlte Informanten des Staates nicht selbst Inhalt und Vorgehen der Partei bestimmen, oder dass die Partei gar durch die Gehälter der V-Leute ungewollt zusätzliche Unterstützung erhält.

3. Ist Ihre Partei für die sofortige Auflösung aller Nachfolge- und Tarnorganisationen der NSDAP auf der Grundlage des Artikel 139 Grundgesetz? Falls nein, warum nicht? Bitte ausführen.

Derartige Organisationen müssen in der Tat aufgelöst werden. Artikel 139 Grundgesetz erlaubt allerdings die Außerkraftsetzung des gesamten Grundgesetzes zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus." Dies mag im Nachkriegsdeutschland notwendig gewesen sein, in der heutigen Gesellschaft sollte ein Wirken innerhalb unseres Grundgesetzes ausreichend sein.

5. Ist Ihre Partei der Auffassung, dass Artikel 5/Absatz 1 des Grundgesetzes das Recht auf Verbreitung neofaschistischer Propaganda einschließt? Wenn ja, bitte begründen.

Wir sehen an dieser Stelle die Frage durch Absatz 2 des gleichen Artikels beantwortet, welcher dieses Recht in den allgemeinen Gesetzen und den Rechten anderer seine Grenzen finden lässt. Neofaschistische Propaganda ist untrennbar mit Menschenverachtung und Volksverhetzung verbunden. Daher ist sie nicht als durch Artikel 5 gedeckt zu betrachten.

Und weiter: Hält Ihre Partei den Spruch des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 8. Dezember 2010 für richtig, dass ein Publikationsverbot für die "Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts" das Grundrecht auf Meinungsfreiheit Artikel 5/Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt? Wenn ja, bitte begründen.

Soweit uns bekannt ist, handelte es sich bei diesem Urteilsspruch nicht um eine Definition von rechtsextremistischem oder nationalsozialistischem Gedankengut als von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern es ging um ein im Rahmen der Führungsaufsicht verhängtes allgemeines Publikationsverbot. Dies wurde vom OLG München dadurch begründet, dass diese Person auch künftig gegen das Volksverhetzungsgebot verstoßen würde. Dieses Verbot im Vorfeld - und nur um dieses ging es, nicht den Inhalt der entsprechenden Äußerungen - wurde vom Bundesverfassungsgericht als nicht mit Artikel 5 GG vereinbar erklärt. Die Äußerungen selbst sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, und als solche zu ahnden.

6. Ist Ihre Partei der Auffassung, dass es mit Artikel 8/Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist, dass Justiz- und Polizeiorgane gewaltsam neofaschistische Aufmärsche gegen den erklärten Willen der Bevölkerungsmehrheit durchsetzen? Falls ja, bitte begründen.

Auch der Wille der Bevölkerungsmehrheit ist an das Grundgesetz gebunden. Die Frage sollte also nicht sein, ob dieser durchgesetzt werden sollte, sondern ob derartige Aufmärsche überhaupt genehmigt werden sollten. Dies sehen wir zwar durch Artikel 8 des Grundgesetzes gegeben, bemängeln aber, dass gegen das Tragen verfassungsfeindlicher Symbole und Volksverhetzung nicht entschieden genug vorgegangen wird. Das in unseren Augen richtige Vorgehen wäre also, ganz einfach ausgedrückt, den Aufmarsch zu genehmigen, aber konsequent jeden erhobenen rechten Arm und jeden volksverhetzerischen Ruf sofort mit einer Festnahme und Anklage zu quittieren.

7. Teilt Ihre Partei die in einer Broschüre des NRW-Innenministeriums/Verfassungsschutz verbreitete Auffassung, dass die Losung "Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen" eine Aufforderung zum Gesetzesbruch darstellt, weil mit dieser Losung "Linksextremisten" ihrem politischen Gegener demokratische Rechte absprechen würden? Falls ja, bitte begründen.

Diese Meinung teilen wir nicht. Die Aufforderung zu einem Gesetzesbruch können wir nicht erkennen. Derartige Losungen bezeichnen wir als legitime Gegenwehr gegen menschenverachtende Positionen.

8. Ist Ihre Partei der Meinung, dass die Forderung nach Vergesellschaftung von Großunternehmen (Art. 27 der Verfassung von NRW), die ihre Macht missbrauchen, einen Angriff auf die demokratische Grundordnung des Bundesrepublik darstellt? Wenn ja, warum?

Ein solches Vorgehen sehen wir durch den genannten Artikel der Verfassung von NRW gedeckt, daher wird diese Meinung von uns nicht vertreten. Eine weiterführende Antwort ist an dieser Stelle mangels entsprechender Beschlüsse innerhalb unserer Partei nicht möglich.

9. Tritt Ihre Partei auf der Grundlage von Artikel 26/Absatz 1 des Grundgesetzes dafür ein, die Auslandseinsätze der Bundeswehr als grundgesetzwidrig zu beenden? Falls nein, bitte begründen.

Zu diesem Thema haben wir uns bisher nicht positioniert. Auch ist es an dieser Stelle nicht möglich, eine Ableitung aufgrund von existierenden Positionierungen vorzunehmen. Daher wäre die korrekte Antwort auf Ihre Frage wohl "nein." Dies wollen wir allerdings nicht als Unterstützung des Gegenteils verstanden sehen, nur ist hierzu einfach noch kein Beschluss gefasst worden.

10. Wird sich Ihre Partei auf der Grundlage von Artikel 26/Absatz 2 und gestützt auf das Kriegswaffenkontrollgesetz für eine Beendigung des Waffenexports deutscher Rüstungskonzerne (insbesondere in Spannungsgebiete) einsetzen? Falls nein, bitte begründen.

Auch an dieser Stelle existiert von uns noch keine eindeutige Positionierung, was die Beantwortung dieser Frage erschwert. Wir sind jedoch der Auffassung, dass solche Exporte von einer deutlichen Mehrheit der Parteibasis ausgesprochen kritisch gesehen werden. Eine Position zur Beendigung selbiger wäre daher bei uns wahrscheinlich mehrheitsfähig. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit NGOs wird insbesondere in diesem Punkt eines unserer vorrangigen Ziele sein.

11. Ist Ihre Partei der Auffassung, dass die Rekrutierung von Frauen in die Bundeswehr dem Artikel 12/Absatz 3 des Grundgesetzes entspricht? Wenn ja, bitte begründen.

Die Wehrpflicht wird von einer Mehrheit der Piraten kritisch gesehen. Es muss unterschieden werden zwischen einem vollständig freiwilligen Wehrdienst, und einer Wehrpflicht bzw. einem Wehrzwang. Das Geschlecht betrachten wir in dieser Frage als nicht relevant.

Wir bedanken uns erneut für Ihr Interesse an unserer Partei. Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnten, und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre PIRATEN NRW

Michele Marsching, 1. Vorsitzender
Kai Schmalenbach, 2. Vorsitzender
Alexander Reintzsch, Pol. Geschäftsführer
Nadine Krämer, Schatzmeisterin
Carsten Trojahn, Verwaltungspirat
Jörg Franke, Verwaltungspirat
Dennis Westermann Verwaltungspirat

Die Antworten der SPD NRW

Die Antworten von Die Linke NRW.

Die Wahlprüfsteine.