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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

02.03.08

Erfolg in Sachen Kriegsverbrecherbestrafung

Erstmals Mord-Anklage wegen eines Massakers der Gebirgsjäger erhoben

Josef Scheungraber 
Foto: Vogler

Die VVN-BdA und "angreifbare traditionspflege" scheinen Erfolg zu haben in Sachen Kriegsverbrecherbestrafung. Siehe den unten dokumentierten Bericht der Süddeutschen Zeitung und vor allem unseren Briefwechsel mit den Justizministern der Länder: 

Gefordert: Bestrafung von NS-Kriegsverbrechern
In Italien verurteilte deutsche NS-Kriegsverbrecher in Deutschland immer noch in Freiheit

VVN-BdA schreibt an die Justizminister der Länder und des Bundes
Scheungraber und die anderen verurteilten Kriegsverbrecher nach Italien ausliefern oder hier einsperren

VVN-BdA fordert unverzügliche Strafverfolgung der Mörder von Kephallonia
Brief an die Landesregierung – Beschwerde über Dortmunder Staatsanwaltschaft

Das Treffen der Kriegsverbrecher findet dennoch wieder statt, diesmal vor Pfingsten am 2. bis 4. Mai in Mittenwald. Angreifbare Traditionspflege ruft zu Protesten auf. Die VVN-BdA NRW wird mit einer VVN-Delegation hinfahren.

Süddeutsche Zeitung:

Deutsches Massaker im Zweiten Weltkrieg 

Blutbad in der Toskana

Erstmals erhebt die Münchner Staatsanwaltschaft Mord-Anklage wegen eines Massakers der Gebirgsjäger in Italien. Im Visier der Ermittler steht ein 89 Jahre alter Rentner.

Von Alexander Krug

Die Massaker der Gebirgstruppe im Zweiten Weltkrieg werden womöglich erstmals ein deutsches Gericht beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft München I hat nach Informationen der Süddeutschen Zeitung Anklage wegen Mordes gegen den ehemaligen Leutnant Josef S. erhoben.

Der heute 89-Jährige soll 1944 als Kompanieführer eines Gebirgs-Pionier-Bataillons die Ermordung von 14 Zivilisten in dem italienischen Dorf Falzano di Cortona (bei Arezzo) angeordnet haben soll. Der in Ottobrunn lebende Rentner wurde bereits 2006 in Italien in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt.

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge kommandierte S. im Sommer 1944 die 1. Kompanie des Gebirgs-Pionier-Bataillons 818, das in Mittelitalien den deutschen Rückzug sichern sollte. Die Truppe war nicht an der Front eingesetzt und hatte demzufolge nur wenige Verluste. Am 26. Juni 1944 wurde eine Streife von Partisanen überfallen, ein Unteroffizier und ein Gefreiter wurden dabei getötet. Der Kommandeur des Bataillons, Major Herbert St., soll gemeinsam mit dem Angeklagten einen Vergeltungsschlag befohlen haben, der offenbar noch am selben Tag ausgeführt wurde.

Haus in die Luft gesprengt

Zunächst wurden eine 74-jährige Frau und drei Männer erschossen, die den Soldaten zufällig auf einer Straße über den Weg liefen. Anschließend wurden elf Männer festgenommen, die man in dem Dorf Falzano di Cortona im Erdgeschoss eines Bauernhauses zusammenpferchte.

Der Anklage zufolge wurde das Haus anschließend mit Dynamit in die Luft gesprengt. Zehn Männer im Alter zwischen 16 und 66 Jahren starben in den Trümmern. Ein damals 15-jähriger Junge überlebte das Blutbad. Er wurde später Polizist und steht den Anklägern heute als Zeuge zur Verfügung.

Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte erst kürzlich ein ähnliches Verfahren um ein Massaker der Gebirgstruppe auf der griechischen Insel Kephallonia an italienischen Kriegsgefangenen eingestellt. In dem Beschluss hieß es damals, dass allenfalls ein Totschlag in Betracht komme, ein solcher sei aber verjährt.

Vorwurf: Mord aus niedrigen Beweggründen und Grausamkeit

Im Fall S. entschieden die Ankläger diesmal auf Mord aus niedrigen Beweggründen und Grausamkeit. Damit folgten sie erstmals ihren italienischen Kollegen, die bislang weniger Bedenken hatten, ehemalige Wehrmachtsangehörige wegen Kriegsverbrechen anzuklagen.

Ein Militärgericht in La Spezia hat bereits einige deutsche Soldaten wegen verschiedener Massaker in Italien in Abwesenheit verurteilt. Josef S. selbst wurde am 28. September 2006 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da deutsche Staatsbürger ohnehin nicht ausgeliefert werden, ist der Ottobrunner noch immer auf freiem Fuß.

Auch nach der neuen Anklage wird er vorerst nicht ins Gefängnis müssen. Die Münchner Ankläger haben auf einen Haftbefehl verzichtet, da sie weder Verdunklungs- noch Fluchtgefahr sehen. Ob es zu einem Strafprozess kommt, ist noch offen. Zuständig für den Fall ist die 1.Strafkammer des Landgerichts München I. Sie muss zunächst über die Zulassung der Anklage entscheiden. Nach SZ-Informationen hat S. den Richtern ein Attest vorgelegt, demzufolge er verhandlungsunfähig ist. Die Kammer will das nun genau prüfen.

Josef S. hat die Vorwürfe bislang bestritten. In seiner Gemeinde galt er als honoriger Bürger, er saß 20 Jahre im Gemeinderat, ist Ehrenkommandant der Feuerwehr und wurde 2005 wegen besonderer Verdienste mit der "Bürgermedaille" geehrt.

Im vergangenen Jahr scheint er sich beim alljährlichen Treffen des "Kameradenkreises der Gebirgstruppe" in Mittenwald noch bester Gesundheit erfreut zu haben. Der 1951 gegründete "Kameradenkreis" will laut Satzung die "Verantwortung und das Geschichtsbewusstsein'' fördern. Kritiker wie der Arbeitskreis "Angreifbare Traditionspflege" sehen indes in dem Verein eine "Selbsthilfegruppe für NS-Verbrecher", die sich untereinander auch über strafrechtliche Ermittlungen austauschen.

Verteidigt wird der 89-Jährige von dem Anwalt Gerhard Klamert, Jahrgang 1924 und Mitglied des "Kameradenkreises". Dessen Einstellung verdeutlichen seine Tiraden in Die Gebirgstruppe, dem Organ des "Kameradenkreises". Hier diffamierte er die Wehrmachtsausstellung 1997 im Münchner Rathaus als "Umfälschung" der Geschichte, die nur von "kranken Hirnen" stammen könne.

An anderer Stelle verharmloste er Verbrechen der Gebirgstruppe als "Unseligkeiten" oder nannte sie "Hirngespinste", die immer wieder von "abgrundtief hassenden Journailletypen in Szene gesetzt" würden. Mitglied im "Kameradenkreis" ist bis heute der frühere Ministerpräsident Edmund Stoiber. Ein anderer prominenter Fürsprecher der Gebirgsjäger war auch Franz Josef Strauß. Er wurde 1957 zum "Jäger honoris causa" ernannt.

Süddeutsche Zeitung vom 1./2.3.2008/mako