30.08.2010
Urteil rechtskräftig
Rechter Filmemacher verlor
gegen VVN-BdA
Am 26. 8. 09 hat auf der Homepage der VVN-BdA NRW
ein Bericht von Ulrich Sander gestanden unter der Überschrift
"VVN-BdA protestiert bei der WR-Chefredaktion - Die Zeitungen
der WAZ-Gruppe werben für rechtsextremen Filmemacher". Gegen
die Verantwortlichen Jürgen Schuh (NRW-Seite) und Thomas Willms
(Bundesseite) klagte Karl Höffkes vor dem Landgericht Berlin. Die
Klage wurde am 29. Juni 2010 abgewiesen. Karl Höffkes hat die
Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Karl Höffkes ist Besitzer einer Unmenge von Filmmaterial aus der
Nazizeit. Er wollte offenbar mit seinem fehlgeschlagenen Prozess
Kritiker an seinen früheren Aktivitäten mundtot machen. Das ging
schief.
Seine Aktivitäten und Eigenschaften werden vom Hauptstaatsarchiv
Stuttgart in den Worten zusammengefasst: „Der rechtsextreme
Historiker Karl Höffkes befragt Artur Axmann, der von 1940 bis 1945
Reichsjugendführer war.“ Höffkes hat die Schriften Axmanns, der
die Jugend in den Tod trieb, selbst aber 83 Jahre alt wurde, verlegt
und hat ihm in „Nation und Europa“ einen hymnischen Nachruf
gewidmet. Nach heutiger Erkenntnis würde er nicht mehr derartiges
veröffentlichten, sagte Höffkes vor Gericht – hat aber eine
detaillierte öffentliche Distanzierung von seiner Vergangenheit bis
heute unterlassen. Doch nicht nur länger zurückliegende
Aktivitäten Höffkes hatte die VVN-BdA als rechtsextrem bewertet.
Es wurden auch Beispiele aus jüngerer Vergangenheit herangezogen.
Zu hoffen ist, dass die großen Medien vom Gebrauch von Höffkes
Propagandamaterial endgültig absehen, erklärte Ulrich Sander
abschließend.
Dem Hartmut-Meyer-Archiv und dem Duisburger Institut für Sprache
und Sozialforschung (DISS) danken wir herzlich für ihre
Solidarität. Ein herzlicher Dank geht an Rechtsanwalt Eberhard
Reinecke (Köln) für seine engagierte und kluge Prozessführung. U.
S.
Aktenzeichen Landgericht Berlin, 27 01161 / 09 vom 29.06.2010.
Weitere Informationen in der Sept./Oktober-Ausgabe 2009 der „antifa“
und unter
http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0551_wrwerbung_rechts.htm
Das Urteil: http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0662_urteil.htm
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