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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

30.08.2010

Urteil rechtskräftig

Rechter Filmemacher verlor gegen VVN-BdA

Am 26. 8. 09 hat auf der Homepage der VVN-BdA NRW ein Bericht von Ulrich Sander gestanden unter der Überschrift "VVN-BdA protestiert bei der WR-Chefredaktion - Die Zeitungen der WAZ-Gruppe werben für rechtsextremen Filmemacher". Gegen die Verantwortlichen Jürgen Schuh (NRW-Seite) und Thomas Willms (Bundesseite) klagte Karl Höffkes vor dem Landgericht Berlin. Die Klage wurde am 29. Juni 2010 abgewiesen. Karl Höffkes hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Karl Höffkes ist Besitzer einer Unmenge von Filmmaterial aus der Nazizeit. Er wollte offenbar mit seinem fehlgeschlagenen Prozess Kritiker an seinen früheren Aktivitäten mundtot machen. Das ging schief.

Seine Aktivitäten und Eigenschaften werden vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart in den Worten zusammengefasst: „Der rechtsextreme Historiker Karl Höffkes befragt Artur Axmann, der von 1940 bis 1945 Reichsjugendführer war.“ Höffkes hat die Schriften Axmanns, der die Jugend in den Tod trieb, selbst aber 83 Jahre alt wurde, verlegt und hat ihm in „Nation und Europa“ einen hymnischen Nachruf gewidmet. Nach heutiger Erkenntnis würde er nicht mehr derartiges veröffentlichten, sagte Höffkes vor Gericht – hat aber eine detaillierte öffentliche Distanzierung von seiner Vergangenheit bis heute unterlassen. Doch nicht nur länger zurückliegende Aktivitäten Höffkes hatte die VVN-BdA als rechtsextrem bewertet. Es wurden auch Beispiele aus jüngerer Vergangenheit herangezogen. Zu hoffen ist, dass die großen Medien vom Gebrauch von Höffkes Propagandamaterial endgültig absehen, erklärte Ulrich Sander abschließend.

Dem Hartmut-Meyer-Archiv und dem Duisburger Institut für Sprache und Sozialforschung (DISS) danken wir herzlich für ihre Solidarität. Ein herzlicher Dank geht an Rechtsanwalt Eberhard Reinecke (Köln) für seine engagierte und kluge Prozessführung. U. S.

Aktenzeichen Landgericht Berlin, 27 01161 / 09 vom 29.06.2010.

Weitere Informationen in der Sept./Oktober-Ausgabe 2009 der „antifa“ und unter

http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0551_wrwerbung_rechts.htm

Das Urteil: http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0662_urteil.htm