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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

 

 

 

 

 

 

Nazis raus aus dem Internet

 

21.12.03

Nach dem Scheitern des NPD-Verbots:

Der Tolerierung faschistischer Umtriebe entschieden entgegentreten!

Der Bundesausschuß der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten beschloss auf seiner Tagung am 22. November 2003 in Braunschweig:

Mit der Einstellung des Verfassungsgerichtsverfahrens wähnen sich NPD und andere (Neo-)Nazi-gruppen im Aufwind. An fast jedem Wochenende findet irgendwo in der Republik ein Aufmarsch von einigen Dutzend bis hin zu einigen Tausend Nazis statt. Die NPD hat ihren "legalistischen" Kurs wie auch ihre zeitweilige Zurückhaltung gegenüber Naziskin- und Kameradschaftskreisen aufgegeben, die ihrerseits von dem Karlsruher NPD-Erfolg profitieren und ihn nutzen. Das neue Selbstbewusstsein der NPD und anderer (Neo-)Nazikreise soll auf der Straße demonstriert und er jeweilige "Führungsanspruch" zur Schau gestellt werden. Die Zahl nazistischer Gewalttaten steigt wieder erheblich an.

  • Wir fordern, endlich dem antifaschistischen Auftrag des Grundgesetzes Geltung zu verschaffen und die Auflösung aller Nazi-Organisationen durchzusetzen!

Der Grund für das Scheitern des NPD-Verbots ist bekannt: Die große Zahl von Mitarbeitern des "Verfassungsschutzes" in hohen Parteiämtern und die erhebliche Zahl von Nazi-Funktionären mit Staats-Salär machten es dem Verfassungsgericht unmöglich zu unterscheiden, ob die angeführten Verfassungsverstöße nun von der NPD oder vom "Verfassungsschutz" zu verantworten seien. Manche Beobachter fragten sich gar, was von der NPD ohne die personelle und finanzielle staatliche Einflussnahme noch übrig wäre. Der Verbotsantrag wurde mangels gerichtsfähiger Begründungs- und Beweislage gar nicht inhaltlich behandelt und zurückgewiesen.

Es kann niemanden wundern, dass die NPD selbst diese Entscheidung als Bestätigung ihrer Legitimität und als Ermutigung zu neuen Taten versteht.

Das Gericht hat seine Entscheidung auf die ungeheuerliche Tatsache gegründet, der Inlandsgeheimdienst - der, so meinen wir, irreführend den Namen "Verfassungsschutz" trägt - sei so weit mit der NPD verstrickt, dass sich nicht mehr klären läßt, ob nicht auf diese Weise der Staat selbst wesentlich für faschistische Politik und Propaganda verantwortlich ist. In dieser Situation hätte man von den beantragenden Verfassungsorganen erwartet, dass sie diesen Skandal, zum Anlass nehmen, die Funktion und Arbeitsweise dieses Dienstes zu hinterfragen, wenn nicht gar den gesamten "Verfassungsschutzapparat" in Frage zu stellen. Zumindest die Forderung nach parlamentarischer Kontrolle und Aufarbeitung des Skandals statt weiterer Verschanzung im "Geheimdienstausschuss" hätte erhoben werden müssen. Nichts dergleichen ist geschehen.

  • Wir fordern eine demokratische Untersuchung der Praktiken des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern und die Abschaffung des die Nazis begünstigenden V-Leute-Systems.

Die aktuelle Entwicklung lässt nun sogar vermuten, auch Politik und Justiz deuteten das Scheitern des NPD-Verbotsprozesses als Hinweis auf die Legitimität nicht nur der NPD, sondern faschistischer Propaganda und Aktion im umfassenden Sinne.

Während die Erinnerung an den antifaschistischen Auftrag des Grundgesetzes als extremistisch und verfassungsfeindlich gilt, und die Schlussfolgerung "Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen" - gezogen aus den Lehren von Krieg und Völkermord mit 55 Millionen Toten - angeblich mit den Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaats unvereinbar ist, werden Nazis zur staatsgeschützten Spezies.

Schon in der Vergangenheit war es schwer, Nazi-Aufmärsche juristisch zu verhindern. Der Artikel 139 des Grundgesetzes, der die Fortgeltung der zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften zum Inhalt hat, wird nach der herrschenden Grundgesetz-Interpretation des ehemaligen Nazi-Staatsrechtlers, CSU-Ministers und (bis zu seinem Tod 1993) DVU-Rechtsberaters Theodor Maunz regelmäßig nicht angewendet. Wenn doch - wie im Fall des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Verbindung mit "verfassungsimmanenten Grenzen der Versammlungsfreiheit"- , dann wurde diese Rechtsprechung auch in der Vergangenheit von einer dreiköpfigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben.

  • Wir fordern die Verhinderung von Naziaufmärschen, da "sich eine rechtsextremistische Ideologie auch nicht mit den Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren lässt" (so das oberste Verwaltungsgericht von NRW)! Jede Nazi-Propaganda ist zu unterbinden.

Besonders alarmierend ist, dass seit dem Scheitern des NPD-Verbotsprozesses die Störung eines Nazi-Aufmarschs immer häufiger als Straftat nach § 21 des Versammlungsgesetzes bewertet und entsprechend verfolgt wird.

Ein Beispiel: Unseren Kameraden von der VVN-BdA Bayern Martin Löwenberg, der in seiner Jugend von den Nazis ins KZ gesperrt wurde, hat die Münchner Justiz als "Störer" verurteilt. Er hatte in einem Kundgebungsbeitrag gegen einen Aufmarsch der Nazi-Truppe ,Kameradschaft Süd' protestiert, die mittlerweile samt ihrem ,Führer' Martin Wiese wegen der Vorbereitung eines Attentats zur Grundsteinlegung für die neue Münchener Synagoge bundesweit als terroristische Vereinigung bekannt geworden ist. Wörtlich sagte er: Verhindern wir gemeinsam den Aufmarsch von alten und neuen Nazis. Es ist legitim, ja legal, sich den Totengräbern der Demokratie entgegen zu stellen.

Wir stellen fest: Wenn Nazi-Aufmärsche nicht nur behördlich und/oder gerichtlich erlaubt und polizeilich geschützt werden, sondern darüber hinaus protestierende Antifaschisten kriminalisiert und zu den eigentlichen Verfassungsfeinden erklärt werden, ist aus staatlicher Tolerierung aktive Förderung von alten und neuen Nazis geworden. Das ist für alle, die aus der Geschichte gelernt haben, nicht hinnehmbar, für alle, die noch eigene leidvolle Erinnerungen haben, unerträglich.

  • Wir fordern die Beendigung der Prozesse gegen angebliche "Störer" von Neonaziversammlungen, denn der Faschismus ist kein schützenswertes Gut!

Das eigentliche Problem ist die solchem Handeln zugrunde liegende Haltung, faschistische Propaganda sei eine grundgesetzlich geschützte und deshalb zu schützende Meinung, die als "Extremismus" gleichermaßen "missliebig" sei wie sozialistische oder kommunistische Positionen. Mit dieser, dem Antikommunismus und der daraus gespeisten "Totaliarismus"theorie geschuldeten Haltung unterscheidet sich die Bundesrepublik Deutschland im Umgang mit Faschisten in Deutschland grundsätzlich von der viel beschworenen europäischen "Normalität".

Während im Zuge des neoliberalen Staatsumbaus parteienübergreifend selbst gewerkschaftliche Interessenvertretung als einem imaginären "Gemeinwohl" abträglich kritisiert wird - ganz im Sinne von Wilhelm II, der "nur noch Deutsche" sah, als er den ersten Weltkrieg lostrat - sorgen der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Hohmann und der höchste Ausbilder des "Kommandos Spezialkräfte", Günzel, mit der Wiederbelebung des faschistischen Feindbilds vom "jüdischen Bolschewismus" dafür, dass die Grenzen zwischen Faschismus und ganz ordinärer Reaktion verschwimmen.

  • Wir fordern die Abkehr der Bundeswehr von Wehrmachtsgenerälen und anderen Reaktionären in ihrer Traditionspflege!

Die Entfernung einzelner Exponenten dieser Grauzone aus einer Position löst das Problem nicht. Die breite Zustimmung, die Hohmann aus seinem Wahlkreis und durch etliche Funktionsträger der CDU erfahren hat, macht deutlich, wie verbreitet seine Weltsicht ist. Die Regelmäßigkeit, mit der zahlreiche Repräsentanten der CDU im Umfeld von (Neo-)Faschisten auftreten, zeigt, wie durchlässig die Grenzen sind.

Die Fälle von antisemitischen, rassistischen und den Faschismus verharmlosenden Äußerungen, die öffentlich werden und nicht als "Tabubruch" positiv zu wenden sind, werden nur zu oft als "Einzelfälle" ausgegeben. Dies heißt, eine gefährliche gesellschaftliche Tendenz zu verharmlosen. Schleichend kehrt das, was zu den ideologischen Grundlagen des deutschen Faschismus gehört und Mitmachen, Wegschauen, Geschehenlassen bei Holocaust, Vernichtungskrieg und "Ausmerzung" politischer Gegner begründete, in die gesellschaftliche Normalität zurück.

Das dürfen wir nicht geschehen lassen!

Siehe auch:

Aufruf: "Die Nazioffensive nach dem NPD-Freispruch stoppen!"

Unsere dringende Bitte: Jetzt unterschreiben!