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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

 

 

 

 

 

 

Nazis raus aus dem Internet

 

22.07.03

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung Nordrhein Westfalen

Wuppertal, den 20. Juli 2003

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Liebe Freundinnen und Freunde!

Aufruf: "Die Nazioffensive nach dem NPD-Freispruch stoppen!"Seit dem Karlsruher Quasi-Freispruch für die NPD werden wir Zeuge eines alarmierenden Aufschwungs der Nazi- und Neonaziszene. Was zumeist übersehen wird: Es scheint eine Hauptsorge von Verfassungsschutzämtern, Polizei und Strafverfolgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen darin zu bestehen, eine störungsfreie Betätigung der Neonazis zu ermöglichen. Zugleich werden die Antifaschistinnen und Antifaschisten der VVN-BdA NRW in dem im Frühjahr 2003 vorgestellten Bundesverfassungsschutzbericht 02 als Verfassungsfeinde dargestellt, weil sie den die Rechtsentwicklung begünstigenden Umgang von Behörden mit den Rechten angeprangert und auch Bundesrichter kritisiert hatten. Die sogenannten "Kameradschaften" als unmittelbare Nachfolgeorganisationen der in den neunziger Jahren verbotenen Neonazigruppen dürfen nahezu ungehindert agieren. Sie konnten mittels ihren Aufmärschen schon große Ortsgruppen in vielen Städten und Orten rekrutieren.

Andererseits wurden die Jugendlichen und anderen Bürger, die gegen die Nazis demonstrierten, von der Polizei und Teilen der Justiz mit immer groteskeren Maßnahmen überzogen. Darüber berichten wir in beiliegendem Aufruftext.

Die geradezu ausufernde Betätigungsfreiheit der Neonazis erfolgt in einer Zeit, da mittels Sozialabbau und der Abwälzung aller Lasten auf die Ärmsten - den Reichen werden Steuern erlassen, den Arbeitslosen wird auch noch die Arbeitslosenhilfe gestrichen - die Grundlage gelegt wird für eine verstärkte soziale Demagogie der Rechten, die sich als Retter der Mühseligen und Beladenen aufspielen.

Wir möchten vorschlagen, in Nordrhein-Westfalen ein landesweites Bündnis gegen Rechts und gegen die staatliche Begünstigung der Neonazis zu schaffen. 

Wir bitten Sie, die unheilvolle Entwicklung in unserem Bundesland nicht hinzunehmen. Wir ersuchen Sie, dem beigefügten Aufruf an die Landesregierung und den Landtag, an alle Demokraten im Lande "Die Nazioffensive nach dem NPD-Freispruch stoppen!" zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Angenfort (Düsseldorf) Ulrich Sander (Dortmund) Jochen Vogler (Wuppertal)

Landessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten*)

*) gegründet 1946 von den Vertreterinnen und Vertreter der 50.000 Überlebenden des Naziterrors in Nordrhein-Westfalen, Mitglied der Internationalen Föderation des Widerstandes (FIR), Nichtregierungsorganisation bei der UNO.

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Aufruf an die Landesregierung und den Landtag, an alle Demokraten im Lande

Die Nazioffensive nach dem NPD-Freispruch stoppen!

Mit Einstellung des Verfassungsgerichtsverfahrens wähnen sich NPD und andere Neonazigruppen im Aufwind. An fast jedem Wochenende findet irgendwo in der Republik ein Aufmarsch von einigen Dutzend bis hin zu einigen Tausend Neonazis statt. Die NPD hat ihren "legalistischen Kurs", wie auch ihre zeitweilige Zurückhaltung gegenüber Naziskin- und Kameradschaftskreisen aufgegeben, die ihrerseits von dem Karlsruher NPD-Erfolg profitieren und ihn nutzen. Das neue Selbstbewusstsein der NPD wie auch anderer Neonazikreise soll auf der Straße demonstriert und der jeweilige "Führungsanspruch" zur Schau gestellt werden. Die Zahl nazistischer Gewalttaten steigt wieder bedrohlich an.

Die Hauptsorge von Verfassungsschutzämtern und Strafverfolgungsbehörden ist auf den störungsfreien Ablauf von Neonaziaktionen gerichtet. Antifaschistische Protestaktionen werden nach dem Desaster von Karlsruhe als verfassungsfeindliche Infragestellung von Bürgerrechten der politischen Konkurrenten dargestellt. Der Schutz der Nazis erhält geradezu Verfassungsrang! 

Damit gehen Justiz und Polizei einen großen Schritt weiter - einmal weg vom Grundgesetz, das in Artikel 139 den illegalen Status von "Nationalsozialismus und Militarismus" festschreibt, und zum zweiten von der bisherigen Praxis des Einsatzes von Polizei und Justiz für "Gewaltlosigkeit" bei Nazi-Aufmärschen und bei der Reaktion der Demokraten auf diese Märsche. Die demokratiefeindlichen Eilentscheidungen der Dreier-Kammer des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der "Meinungs- und Versammlungsfreiheit" der Neonazis tat ihr übriges.

Die geradezu ausufernde Betätigungsfreiheit der Neonazis erfolgt in einer Zeit, da mittels Sozialabbau und der Abwälzung aller Lasten auf die Ärmsten - den Reichen werden Steuern erlassen, den Arbeits-losen wird auch noch die Arbeitslosenhilfe gestrichen - die Grundlage gelegt wird für eine verstärkte soziale Demagogie der Rechten, die sich als Retter der Mühseligen und Beladenen aufspielen.

Es ist ein Irrtum anzunehmen, alle Verfassungsorgane hätten in Bezug auf den NPD-Prozess versagt, nur das Verfassungsgericht nicht. Auch Karlsruhe versagte. Was als medialer Höhepunkt des "Aufstandes der Anständigen" im Januar 2001 begann, endete mit einer Bruchlandung, stärkt die NPD und alle anderen Neonazis und lässt Dank der Verfassungsorgane, wirksame Erfolge gegen den Rechtsextremismus in weite Ferne rücken. 

All dies mit Hilfe auch der Verfassungsrichter - wer sie jedoch kritisiert, wie es die VVN-BdA tat, dem wird vorgehalten, dass diese Kritik auf die Verfassungsfeindlichkeit des Kritisierenden hinweist, der damit seine Missachtung der Unabhängigkeit der Justiz bekunde. (Siehe den neuen Bundesverfassungsschutzbericht.)

In einer Republik, in der Bundeswehrsoldaten gegen das Tucholsky-Zitat-Urteil von Karlsruhe auf die Barrikaden getrieben wurden und sowohl Abtreibungs- und Kruzifixurteile ganze Volksbewegungen unter CSU-Führung auslösten, ist ein solcher Umgang mit antifaschistischer Kritik an Karlsruher Richtern mehr als unsinnig. 

Daher sei die Kritik an den Richtern in der roten Robe als gerechtfertigt dargestellt und wiederholt: Das Gericht hat nicht nur den NPD-Prozess verweigert, es hat auch - entgegen landläufiger Ansicht - durchaus inhaltlich zum Neonazismus Stellung genommen: Es hat mit dem Spruch einer Kammer von drei Verfassungsrichtern immer wieder dafür gesorgt, daß Neonazibanden auf den Straßen unseres Landes aufmarschieren und Organisationsverbote der Innenminister umgehen durften. Den Neonazis wurde bescheinigt, allenfalls eine "missliebige Meinung" zu vertreten. Damit wurden Verwaltungsgerichte, die der Meinung waren, daß "sich eine rechtsextremistische Ideologie auch nicht mit den Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren lässt" (so das oberste Verwaltungsgericht von NRW) aus-gebremst. Die drei Verfassungsrichter aus der Karlsruher Kammer, die zugunsten der Nazis votierten und die im Namen aller 16 Verfassungsrichter sprachen, wurden nie von diesen Richterkollegen korrigiert - dies ist aber unbedingt notwendig und auch möglich. Die Sympathien der federführenden Karlsruher Richter, so mußte man vermuten, waren grundsätzlich eher bei den Rechten angesiedelt. Die NPD und andere Neonazis können jetzt ihre Hetzkampagnen ausweiten und sich immer frecher gebärden. 

Dessen ungeachtet halten wir an den unverzichtbaren Positionen des Grundgesetzes fest, die in unseren Losungen verankert sind: "Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg" (Artikel 26) und "Der Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen" (Artikel 139). Weil der enge Zusammenhang zwischen Nazi-Herrschaft und Expansionskrieg damals gar nicht mehr zu übersehen war, stieß nach 1945 der Vorsatz "Nie wieder Faschismus - nie wieder Krieg" auf breite Zustimmung. Die alliierte Gesetzgebung, die neben der Entmilitarisierung Deutschlands die Auflösung der Nazi-Organisationen und das Verbot eventueller Nachfolge-Organisationen vorschrieb, wurde noch 1949 - zusammen mit vielen anderen Bestimmungen, die der historischen Erfahrung zu verdanken sind - ins Grundgesetz übernommen.

Wir werden nicht davon ablassen, den verfassungswidrigen Zustand anzuprangern, der darin besteht,

  • daß heute die größte Nachfolgeorganisation der verbrecherischen NSDAP, die NPD, zusammen mit anderen Alt- und Neonazis an fast jedem Wochenende mit ihren widerlichen Parolen durch irgendeine Stadt unseres Landes marschieren darf und 
  • daß sie mit staatlich bezahlten V-Leuten ihre Kaderbestände auffüllen kann.
  • daß die sogenannten "Kameradschaften" als unmittelbare Nachfolgeorganisationen der in den neunziger Jahren verbotenen Neonazigruppen nahezu ungehindert agieren dürfen und mittels ihrer Aufmärsche schon große Ortsgruppen in vielen Städten und Orten rekrutieren konnten.
  • daß die Jugendlichen, die gegen die Nazis demonstrierten, von der Polizei in Kesseln zusammengepfercht wurden und bisher nicht rehabilitiert worden sind.
  • daß nicht einmal die Versammlungen des Präsidenten des Zentralrates der Juden ohne Aufmärsche der Antisemiten stattfinden können.
  • daß - wie etwa in Wuppertal - Jugendliche von Gericht gestellt werden, weil sie Naziversammlungen störten. (Der Staatsanwalt in Wuppertal ermahnte die Angeklagten jungen Antifaschisten, indem er sie mit den Nazis auf eine Stufe stellte und diesen Nazis noch Tipps für ihren Terror gab: Was Du nicht willst, daß man dir tu, das füg auch keinen andern zu...)
  • daß - wie jetzt in Hagen geschehen - die Polizeipräsidentin sich mit dem Aufruf hervortut, nicht gegen die Nazis zu demonstrieren, auf jeden Fall aber auf die Verwendung von Trillerpfeifen zu verzichten, weil dies eine Störung einer genehmigten Veranstaltung darstelle; eine solche Störung werde mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft.
  • daß im Aachener Raum die Strafverfolgungsbehörden auf Beleidigungsklagen der Neonazis mit Hausdurchsuchungen bei Antinazis, Anfertigen von Fotos der Antifaschisten, Verhören reagieren und den Neonazis faktisch Material für ihren Anti-Antifa-Terror zuschanzen, während gleichzeitig Gesetzesverstöße der Neonazis ohne Strafverfolgung bleiben.

Wir verlangen von der Landesregierung und vom Landtag wirksame Maßnahme zum Schutze der Verfassung. Diese Maßnahmen müssen vor allem ein Umdenken und ein Umsteuern bei den Landesbehörden bewirken. Der antinazistische Urteilsspruch des höchsten Verwaltungsgerichts von NRW sollte zum Maßstab des Handelns der Regierenden gemacht werden - mit einem Widerspruch aus Karlsruhe sollte sich endlich politisch offensiv auseinandergesetzt werden. Keine Toleranz gegenüber den Antidemokraten und Nazis. Diese Maßnahmen müssen auch in der finanziellen Förderung der antifaschistischen Aufklärungsarbeit bestehen. Und sie müssen die Abkehr von einer unsozialen Politik der Umverteilung von unten nach oben und der Zerstörung des Sozialstaates bedeuten. 

Die Auseinandersetzung mit dem Neonazismus kann nicht der Polizei überlassen werden. Auch dürfen die antinazistischen Bemühungen von Polizeien und Behörden in einzelnen Städten nicht länger ohne Unterstützung bleiben: Das Land NRW, der Ministerpräsident, der Landtag sind gefordert!

Und gefordert ist jede Bürgerin und jeder Bürger. Was wir nicht selber anpacken, bleibt ungetan.

Wir sagen Nein zum staatlich geförderten Neofaschismus. Wir sagen Ja zur Demokratie.

Beschlossen vom Landesausschuss NRW der VVN-BdA am 19. Juli 2003 

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Bitte hier unterschreiben:

Den obigen Aufruf an die Landesregierung und den Landtag, an alle Demokraten im Lande "Die Nazioffensive nach dem NPD-Freispruch stoppen!" stimme ich zu. Ich bin mit der Veröffentlichung meiner Unterschrift einverstanden. 

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(wird zur Information mitveröffentlicht/soll nicht veröffentlicht werden - bitte vermerken)

Datum:

Bitte einsenden an VVN-BdA Nordrhein-Westfalen, Gathe 55, 42107 Wuppertal

oder faxen an: 0202/25 49 836

oder formlos mailen an: vvn-bdanrw@freenet.de

Weitere Unterschriften sind erwünscht. Bitte auf weiterem Blatt beifügen. Wer sich an der Finanzierung dieser Aktion beteiligen möchte, benutze dieses Konto der VVN-BdA NRW: Postbank Essen BLZ 360 100 43, Konto Nr. 282 12-435. VVN-BdA ist anerkannt als gemeinnützige steuerbegünstigte Körperschaft. 

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