18.06.2015
Warum prozessiert Ulrich
Sander gegen Ackermann?
Als
Rechtsanwälte von Ulrich Sander teilen wir Folgendes mit
Wir haben für Ulrich
Sander eine einstweilige Verfügung beantragt und erwirkt, mit
der er sich gegen die gröbsten Verleumdungen und
Falschdarstellungen durch Günter Ackermann gewehrt hat. Zur
Vermeidung irgendeiner Legendenbildung halten wir dazu Folgendes fest:
Bevor wir das Gericht eingeschaltet haben, hatten
wir Günter Ackermann mit einer außergerichtlichen
Abmahnung Gelegenheit gegeben, seine falschen Behauptungen aus dem
Internet zu entfernen und eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung abzugeben. Herr Ackermann hat diese
Abmahnung ausdrücklich zurückgewiesen. Erst nachdem
wir unseren Antrag gestellt haben, hat er den ursprünglichen
Artikel entweder gelöscht oder durch ein Passwort
geschützt.
Dass die Angelegenheit beim Landgericht verhandelt
wurde, ergibt sich nicht aus dem angedrohten Zwangsgeld von 250.000,00
€, wie Ackermann behauptet, sondern aus einem Streitwert von
8.000,00 €. Dass Herr Ackermann sich mangels Anwalt nicht
verteidigen konnte, ist ebenfalls unzutreffend. Er hat nicht einmal
seine Argumente dem Gericht mitgeteilt, warum angeblich seine
Behauptungen zutreffend seien. Offenbar ist Herr Ackermann sich selbst
darüber im Klaren, dass er Unwahres berichtet hat.
Wären seine Argumente auch nur ansatzweise zutreffend, so
hätte er diese dem Gericht vortragen und ggf.
Prozesskostenhilfe beantragen und einen Anwalt zu seiner
Interessenvertretung vorschlagen können. Um Prozesskostenhilfe
zu erhalten muss man nicht nur arm sein, sondern die Verteidigung muss
eine gewisse Aussicht auch Erfolg haben. Dass er nicht einmal versucht
hat, Prozesskostenhilfe zu erhalten, belegt nur, dass er sich selbst
darüber im Klaren ist, dass seine Rechtsposition aussichtslos
ist. Dementsprechend hat er auch keinen Einspruch gegen das
Versäumnisurteil einlegen lassen.
Also bleibt nur die abgeschmackte Behauptung, dass
Kommunisten nicht die bürgerliche Justiz anrufen, wenn sie
Meinungsverschiedenheiten hätten. Dies gilt für
Meinungsverschiedenheiten sicherlich. Nicht aber für
offensichtlich verleumderische Falschbehauptungen. Wie kommt jemand
dazu, Herrn Sander als Verfassungsschutzmann zu bezeichnen und zu
behaupten, er stände im Solde des Bundesamtes für
Verfassungsschutz u. ä., obwohl bekannt ist, dass in
verschiedenen Verfassungsschutzberichten gerade Ulrich Sander als
angeblicher Gegner der freiheitlich demokratischen Grundordnung
bezeichnet wird und dies schon dazu herhalten musste, um die
Gemeinnützigkeit der VVN anzuzweifeln. Mit welchem Recht
dürfen Kommunisten bzw. solche, die sich dafür
ausgeben, falsch zitieren, um damit ihre unwahren Behauptungen zu
begründen?
Wer ernsthaft den Marxismus als Wissenschaft
betreibt, sollte zumindest die Minimalanforderungen an Belege
erfüllen, die auch im bürgerlichen
Wissenschaftsbetrieb üblich sind. Wer das nicht will oder
nicht kann, darf sich nicht über den Weg zur Justiz wundern,
wenn er die ausführliche Abmahnung zurückweist.
Bestes Beispiel aus der aktuellen Veröffentlichung: Im
Mittelpunkt der Hetze gegen Ulrich Sander steht dessen Artikel
„Lehren aus dem Iran“ aus dem November 2004 in der
UZ. Während Ackermann bei anderen Fußnoten Links
setzt, gibt er hier nur die Fundstelle an, obwohl auch dieser Artikel
im Internet noch zugänglich ist.
(http://www.dkp-online.de/uz/3648/s0202.htm). Der Grund ist einfach:
Jeder, der den Artikel im Original insgesamt liest, erkennt wie
unsinnig die Schlussfolgerungen sind, die Ackermann daraus zieht.
Auch uns ist es ohne Zweifel lieber,
Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Linken (und auch mit solchen
die sich dafür halten) ohne Gerichte zu klären. Dies
setzt aber eine minimale wissenschaftliche Redlichkeit voraus, die
erkennbar bei Günter Ackermann nicht vorhanden war.
Reinecke/Rechtsanwalt
Siehe auch:
Viele Anfragen gingen dazu bei uns ein
Das Urteil im Rechtsstreit Ulrich Sander vs. Günter Ackermann ist nunmehr rechtskräftig
|