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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

18.06.2015

Warum prozessiert Ulrich Sander gegen Ackermann?

Als Rechtsanwälte von Ulrich Sander teilen wir Folgendes mit

Wir haben für Ulrich Sander eine einstweilige Verfügung beantragt und erwirkt, mit der er sich gegen die gröbsten Verleumdungen und Falschdarstellungen durch Günter Ackermann gewehrt hat. Zur Vermeidung irgendeiner Legendenbildung halten wir dazu Folgendes fest:

Bevor wir das Gericht eingeschaltet haben, hatten wir Günter Ackermann mit einer außergerichtlichen Abmahnung Gelegenheit gegeben, seine falschen Behauptungen aus dem Internet zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Herr Ackermann hat diese Abmahnung ausdrücklich zurückgewiesen. Erst nachdem wir unseren Antrag gestellt haben, hat er den ursprünglichen Artikel entweder gelöscht oder durch ein Passwort geschützt.

Dass die Angelegenheit beim Landgericht verhandelt wurde, ergibt sich nicht aus dem angedrohten Zwangsgeld von 250.000,00 €, wie Ackermann behauptet, sondern aus einem Streitwert von 8.000,00 €. Dass Herr Ackermann sich mangels Anwalt nicht verteidigen konnte, ist ebenfalls unzutreffend. Er hat nicht einmal seine Argumente dem Gericht mitgeteilt, warum angeblich seine Behauptungen zutreffend seien. Offenbar ist Herr Ackermann sich selbst darüber im Klaren, dass er Unwahres berichtet hat. Wären seine Argumente auch nur ansatzweise zutreffend, so hätte er diese dem Gericht vortragen und ggf. Prozesskostenhilfe beantragen und einen Anwalt zu seiner Interessenvertretung vorschlagen können. Um Prozesskostenhilfe zu erhalten muss man nicht nur arm sein, sondern die Verteidigung muss eine gewisse Aussicht auch Erfolg haben. Dass er nicht einmal versucht hat, Prozesskostenhilfe zu erhalten, belegt nur, dass er sich selbst darüber im Klaren ist, dass seine Rechtsposition aussichtslos ist. Dementsprechend hat er auch keinen Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegen lassen.

Also bleibt nur die abgeschmackte Behauptung, dass Kommunisten nicht die bürgerliche Justiz anrufen, wenn sie Meinungsverschiedenheiten hätten. Dies gilt für Meinungsverschiedenheiten sicherlich. Nicht aber für offensichtlich verleumderische Falschbehauptungen. Wie kommt jemand dazu, Herrn Sander als Verfassungsschutzmann zu bezeichnen und zu behaupten, er stände im Solde des Bundesamtes für Verfassungsschutz u. ä., obwohl bekannt ist, dass in verschiedenen Verfassungsschutzberichten gerade Ulrich Sander als angeblicher Gegner der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezeichnet wird und dies schon dazu herhalten musste, um die Gemeinnützigkeit der VVN anzuzweifeln. Mit welchem Recht dürfen Kommunisten bzw. solche, die sich dafür ausgeben, falsch zitieren, um damit ihre unwahren Behauptungen zu begründen?

Wer ernsthaft den Marxismus als Wissenschaft betreibt, sollte zumindest die Minimalanforderungen an Belege erfüllen, die auch im bürgerlichen Wissenschaftsbetrieb üblich sind. Wer das nicht will oder nicht kann, darf sich nicht über den Weg zur Justiz wundern, wenn er die ausführliche Abmahnung zurückweist. Bestes Beispiel aus der aktuellen Veröffentlichung: Im Mittelpunkt der Hetze gegen Ulrich Sander steht dessen Artikel „Lehren aus dem Iran“ aus dem November 2004 in der UZ. Während Ackermann bei anderen Fußnoten Links setzt, gibt er hier nur die Fundstelle an, obwohl auch dieser Artikel im Internet noch zugänglich ist. (http://www.dkp-online.de/uz/3648/s0202.htm). Der Grund ist einfach: Jeder, der den Artikel im Original insgesamt liest, erkennt wie unsinnig die Schlussfolgerungen sind, die Ackermann daraus zieht.

Auch uns ist es ohne Zweifel lieber, Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Linken (und auch mit solchen die sich dafür halten) ohne Gerichte zu klären. Dies setzt aber eine minimale wissenschaftliche Redlichkeit voraus, die erkennbar bei Günter Ackermann nicht vorhanden war.

Reinecke/Rechtsanwalt

Siehe auch: 

Viele Anfragen gingen dazu bei uns ein
Das Urteil im Rechtsstreit Ulrich Sander vs. Günter Ackermann ist nunmehr rechtskräftig