09.06.2015
Viele Anfragen gingen dazu
bei uns ein
Das
Urteil im Rechtsstreit Ulrich Sander vs. Günter Ackermann ist
nunmehr rechtskräftig
Neben den
grobschlächtigen Verleumdungen auf
intellektuell sehr niedrigem Niveau, geäußert von
Günter Ackermann, gab es noch solche, die die Kritiker der
Montagsmahnwachen und der Band "Die Bandbreite" als von der NATO oder
Geheimdiensten bezahlt ansahen. Darauf machten uns Leserinnen und Leser
aufmerksam. Und es gab eine ausführliche Analyse der
gemeinsamen
inhaltlichen Positionen jener, die eine „neue
Friedensbewegung“ zu verkörpern vorgeben. Diese
Analyse hat
der Antifaschist und Friedensaktivist Jan Grosse Nobis
(Münster)
vorgenommen, die unter dem im folgenden genannten Artikel zum Download
bereit steht. Seine ausführliche Behandlung des
Falls Ackermann vor dem
Hintergrund der Darstellungen ähnlicher Positionen hilft bei
der
Auseinandersetzung mit jenen, welche die Öffnung der
Friedensbewegung nach rechts verlangen.
Jans Analyse ist unter dem Titel "Ein angeblicher Kommunist als
Helfer der Gegner der Friedensbewegung: Ackermann, die Zweite: Die
völlig einfach gestrickte Welt eines vermeintlichen Linken
– und was ihn mit anderen obskuren Gestalten
verbindet…" auf seiner Website nachzulesen: http://www.grosse-nobis.info/texte/ackermann.htm.
Eine erste Bewertung des Urteils des Duisburger
Landgerichts gegen Ackermann siehe hier: http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/1423_vor_gericht.htm.
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