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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

09.06.2015

Viele Anfragen gingen dazu bei uns ein

Das Urteil im Rechtsstreit Ulrich Sander vs. Günter Ackermann ist nunmehr rechtskräftig

Neben den grobschlächtigen Verleumdungen auf intellektuell sehr niedrigem Niveau, geäußert von Günter Ackermann, gab es noch solche, die die Kritiker der Montagsmahnwachen und der Band "Die Bandbreite" als von der NATO oder Geheimdiensten bezahlt ansahen. Darauf machten uns Leserinnen und Leser aufmerksam. Und es gab eine ausführliche Analyse der gemeinsamen inhaltlichen Positionen jener, die eine „neue  Friedensbewegung“ zu verkörpern vorgeben. Diese Analyse hat der Antifaschist und Friedensaktivist Jan Grosse Nobis (Münster) vorgenommen, die unter dem im folgenden genannten Artikel zum Download bereit steht. Seine ausführliche Behandlung des Falls Ackermann vor dem Hintergrund der Darstellungen ähnlicher Positionen hilft bei der Auseinandersetzung mit jenen, welche die Öffnung der Friedensbewegung nach rechts verlangen.

Jans Analyse ist unter dem Titel "Ein angeblicher Kommunist als Helfer der Gegner der Friedensbewegung: Ackermann, die Zweite: Die völlig einfach gestrickte Welt eines vermeintlichen Linken – und was ihn mit anderen obskuren Gestalten verbindet…" auf seiner Website nachzulesen: http://www.grosse-nobis.info/texte/ackermann.htm.

Eine erste Bewertung des Urteils des Duisburger Landgerichts gegen Ackermann siehe hier: http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/1423_vor_gericht.htm.