Logo VVN/BdA NRW

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

19.01.10

Mumia Abu-Jamal: Leben gerettet, Gerechtigkeit nicht

US Supreme Court lehnt endgültige Bestätigung der Todesstrafe ab

Wie soeben bekannt gegeben wurde, hat der US Supreme Court, der Oberste Gerichtshof der USA, am Freitag, den 15. Januar 2010, entschieden, den Antrag der Staatsanwaltschaft Philadelphias auf endgültige Bestätigung der Todesstrafe gegen den afroamerikanischen Journalisten und Publizisten Mumia Abu-Jamal abzulehnen. 

Das Oberste Gericht der USA verwies den Fall zurück an ein Bundesberufungsgericht im Bundesstaat Pennsylvania. Dieses solle ein Urteil aus dem Jahr 2008 überprüfen, in dem Abu-Jamals Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wurde, urteilten die höchsten US-Richter in Washington. In dem für Abu-Jamal ungünstigsten Fall könnte das Berufungsgericht nun entscheiden, dass das Todesurteil gegen Abu-Jamal wieder gültig wird. Das Gericht in Pennsylvania könnte aber auch entscheiden, Abu-Jamals Hinrichtung endgültig abzuwenden.

Mumia Abu-Jamal wurde am 9. Dezember 1981 verhaftet, weil er den Polizisten Daniel Faulkner erschossen haben soll. Glaubwürdige Beweise lagen nicht vor, trotzdem wurde er im Juni/Juli 1982 in einem fünfzehntägigen Verfahren aufgrund manipulierter Akten, erpresster Zeugenaussagen und einer von Richter und Staatsanwalt beeinflussten Jury zum Tode verurteilt. Seit vielen Jahren kämpft er, unterstützt von Amnesty International und anderen Menschenrechtsorganisationen, für die Wiederaufnahme seines Verfahrens, um seine Unschuld beweisen zu können. 

Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung war Mumia Abu-Jamal ein mehrfach preisgekrönter Radiojournalist und der Präsident der Vereinigung der Schwarzen Journalisten Philadelphias. Bis heute publiziert er, während seiner Haft schrieb er sechs Bücher und der P.E.N. Club USA ernannte ihn 2009 aufgrund seiner vielfältigen publizistischen Tätigkeiten zu seinem Mitglied. 

Am 27. März 2008 entschied das 3. Bundesberufungsgericht Philadelphia, dass es kein neues Verfahren geben wird, sondern lediglich neu über das Strafmaß - lebenslange Haft oder Todesstrafe - entschieden werden kann. Dagegen legte der Anwalt Mumia Abu-Jamals, Robert R. Bryan, Berufung beim Supreme Court Berufung ein. Der Oberste Gerichtshof bestätigte indes am 6. April 2009 das Votum des 3. Bundesberufungsgerichtes, nach dem es kein neues Verfahren über Schuld oder Unschuld Abu-Jamals geben wird. Die Staatsanwaltschaft Pennsylvania beantragte nach der Entscheidung vom 27. März 2008 beim Supreme Court die endgültige Bestätigung der Todesstrafe für Mumia Abu-Jamal. Dieser Antrag wurde jetzt abgelehnt. 

"Das ist ein großer Schritt in Richtung Gerechtigkeit für meinen Mandanten", kommentierte Robert R. Bryan die Entscheidung. Er wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Todesgefahr für seinen Mandanten damit auf keinen Fall gebannt sei. Vielmehr sei jetzt, wenn die Anklage dies wie bereits angekündigt beantragt, ein neues Juryverfahren beim ursprünglichen Prozessgericht möglich, in dem aber lediglich über das Strafmass verhandelt werde. Zur Auswahl stehe hier nur lebenslange Haft ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung oder aber die Todesstrafe. "Der Staat möchte Mumia Abu-Jamal nach wie vor umbringen", betont Robert R. Bryan, der überzeugt davon ist, in einem solchen Prozess dennoch die Unschuld seines Mandanten beweisen zu können. 

Die weltweite Solidaritätsbewegung für den afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal begrüßt die Entscheidung gegen die Todesstrafe, unterstreicht jedoch wie Robert Bryan deren vorläufigen Charakter und wird außerdem weiterhin und mit allem Nachdruck für Abu-Jamals Freilassung kämpfen. "Die Unterstützungsarbeit muss jetzt intensiviert und verstärkt werden", erläutert Anton Mestin vom Berliner Solidaritäts-Bündnis. "Mumia Abu-Jamal ist immer noch in sehr großer Gefahr. Unser Ziel bleibt nach wie vor die Freilassung des seit über 28 Jahren inhaftierten kritischen Journalisten. Die können wir nur durchsetzen, wenn wir den juristischen Kampf seiner Verteidigung mit internationalem öffentlichen Druck begleiten". Wir bitten Sie daher, über den Fall Mumia Abu-Jamal und unsere Protestaktionen zu berichten.

Sabine Schubert, Sprecherin des Berliner Free Mumia Bündnis

Presse:

Süddeutsche Zeitung vom 19.01.2010

Verurteilter Journalist 
Mumia Abu-Jamal - Hoffnung hinter Gittern

Verurteilter Polizistenmörder und Held der Linken: Der schwarze US-Journalist Mumia Abu-Jamal sitzt seit 28 Jahren im Gefängnis - jetzt kann er auf einen neuen Prozess hoffen.

Günter Grass, Susan Sarandon und Paul Newman ergriffen Partei für ihn, das Grafitti "Free Mumia!" prangt noch heute auf Wänden von Kreuzberg bis Philadelphia. Der Fall des ursprünglich wegen Mordes an einem Polizisten zum Tode verurteilten US-Journalisten Mumia Abu-Jamal wird jetzt neu aufgerollt.

Das Oberste Gericht der USA verwies den Fall am Dienstag zurück an ein Bundesberufungsgericht im Bundesstaat Pennsylvania. Dieses solle ein Urteil aus dem Jahr 2008 überprüfen, in dem Abu-Jamals Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wurde, urteilten die höchsten US-Richter in Washington.

Der Bundesstaat Pennsylvania hatte das Oberste Gericht eingeschaltet, um die Todesstrafe gegen Abu-Jamal aufrecht zu erhalten.

Der heute 54 Jahre alte Journalist war 1982 wegen Mordes an einem weißen Polizisten zum Tode verurteilt worden. Er hatte stets seine Unschuld beteuert. Zudem waren immer wieder Vorwürfe laut geworden, in dem Verfahren habe es rassistische Vorbehalte gegeben. Der Geschworenen-Jury hatten damals zehn Weiße und zwei Afroamerikaner angehört.

Während seiner Haft setzte Abu-Jamal seine politische Arbeit fort und veröffentliche unzählige Texte. Er wurde zur Ikone der Bewegung gegen die Todesstrafe. Vielen Bürgerrechtsaktivisten gilt sein Fall als exemplarisch für den institutionalisierten Rassismus im US-Justizsystem.

In den neunziger Jahren gingen weltweit Millionen Menschen für Abu-Jamals Freilassung auf die Straße, in Paris ist eine Straße nach ihm benannt. Erst am Montag hatten mehr als 7000 Unterzeichner einer Petition einen Appell zur Rettung Abu-Jamals an US-Präsident Barack Obama gerichtet. Nach Angaben seines Anwalts Robert Bryan fordern die Unterstützer Obama auf, "sich gegen die Todesstrafe für Mumia Abu-Jamal sowie für viele Männer, Frauen und Kinder in der Welt" auszusprechen. Zu den Unterzeichnern gehören der Schriftsteller Günter Grass sowie die Witwe des früheren französischen Präsidenten François Mitterrand, Danielle Mitterrand. Sie argumentieren, dass die Todesstrafe für eine zivilisierte Gesellschaft "inakzeptabel sei und die Menschenrechte verletze.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/390/500654/text/

Junge Welt vom 19.01.2010 

Mumia weiter in Gefahr 

Von Jürgen Heiser

Am Dienstag kurz nach 10 Uhr Ortszeit gab der Oberste Gerichtshof der USA die seit langem erwartete Entscheidung im Fall des 1982 zum Tode verurteilten Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal bekannt. Das Gericht gab dem Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft statt, bestätigte aber nicht das Todesurteil, sondern verwies den Fall zunächst an das 3. Bundesberufungsgericht in Philadelphia zurück. Dort soll die Frage, ob die Geschworenen ausreichend über die Berücksichtigung mildernder Umstände belehrt worden sind, noch einmal neu behandelt werden. Das Bundesgericht wird aufgefordert, nach diesen rechtlichen Erörterungen den Fall neu zu entscheiden.

In einer ersten Stellungnahme erklärte Robert R. Bryan, Abu-Jamals Hauptverteidiger, gegenüber junge Welt: »Die Entscheidung ist nicht schlecht, weil wir Zeit gewonnen haben. Wir gehen einen Schritt zurück und verhandeln erneut über das Todesurteil vor einem unteren Gericht.« Mumia Abu-Jamal sei aber weiterhin zum Tode verurteilt und im Todes­trakt. »Sein Leben ist weiter in Gefahr! Der Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung ist nur aufgeschoben«, so der Anwalt.

Am 9. Dezember 1981 war der Radiomoderator und Präsident der Vereinigung schwarzer Journalisten Mumia Abu-Jamal in Philadelphia von einer Polizeikugel lebensgefährlich verletzt worden, als er seinem Bruder zu Hilfe kommen wollte, der in einer Verkehrskontrolle von dem weißen Polizisten Daniel Faulkner mißhandelt wurde. Am Ende des bis heute gerichtlich nicht wirklich aufgeklärten Vorfalls lag auch der Polizeibeamte Faulkner schwerverletzt am Boden und verstarb. Sicher ist nur, daß mehrere Zeugen einen Unbekannten flüchten sahen, der offensichtlich in den Schußwechsel mit Faulkner verwickelt war.

Schon im Juli 1982 folgte das Todesurteil nach kurzem Prozeß, über den die Menschenrechtsorganisation Amnesty International feststellte, daß »zahlreiche Aspekte dieses Falles eindeutig gegen die internationalen Mindeststandards zur Gewährleistung eines fairen Prozesses verstoßen«.

Doch alle von den erst seit 1992 für Abu-Jamal tätigen Vertrauensanwälten vorgelegten Unschuldsbeweise wurden abgeschmettert und die Wiederaufnahme des Verfahrens bis hin zum Supreme Court abgelehnt. Nur zwei Bundesgerichtsentscheidungen räumten 2001 und 2008 ein, wegen möglicher Rechtsfehler bei der Auswahl und Belehrung von Geschworenen solle die Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt werden. Doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, weshalb Abu-Jamals Todesurteil bestehen blieb und er 28 Jahre im Todestrakt verbringen mußte. Nun hat die Anklagebehörde zwar insofern einen Rückschlag erlitten, als der Oberste Gerichtshof den Weg zum Henker noch nicht freigegeben hat, aber Sprecher der Staatsanwaltschaft kündigten schon an, man werde weiter auf die Hinrichtung Mumia Abu-Jamals hinarbeiten.

Dagegen wird die internationale Solidaritätsbewegung, die schon seit Monaten zu verstärkten Protesten aufruft, weiter mobilisieren. Allerdings teilten Sprecher der Free-Mumia-Bündnisse bei jW-Redaktionsschluß mit, die weiteren Aktivitäten würden zunächst neu beraten.

Nach Danielle Mitterand und Günter Grass haben in den letzten Tagen gut 8000 Menschen aus vielen Ländern eine Petition unterschrieben, die US-Präsident Obama auffordert, sich gegen das Todesurteil von Abu-Jamal und die weltweite Todesstrafe auszusprechen (siehe jW vom 15. Januar: »Der Todestrakt ist ein einsamer Ort«).

Infos: www.freedom-now.de

Quelle: http://www.jungewelt.de/2010/01-20/060.php

Aktuelle Stellungnahme von Rechtsanwalt Robert R. Bryan, San Francisco, zur Situation seines Mandanten Mumia Abu-Jamal 17. Januar 2010

Wir veröffentlichen die aktuelle Erklärung vom 17.01.2010 von Robert R. Bryan, Hauptverteidiger von Mumia Abu-Jamal, aus San Francisco: »Das Leben Mumia Abu-Jamals ist seit seiner Verhaftung 1981 noch nie so sehr in Gefahr gewesen wie jetzt. Unabhängig davon, wie der Oberste Gerichtshof jetzt entscheiden wird, hat die Staatsanwaltschaft geschworen, weiterhin auf seine Hinrichtung hinzuarbeiten.«

Liebe Freundinnen und Freunde,

es gibt im Fall meines Mandanten Mumia Abu-Jamal, der sich seit fast drei Jahrzehnten in den Todestrakten Pennsylvanias befindet, entscheidende Entwicklungen:

1.) U.S. Supreme Court - Oberster Gerichtshof der USA

Seit 15 Monaten führen wir im Namen von Mumia die juristische Auseinandersetzung vor dem Obersten Gerichtshof. Zur Entscheidung steht die Frage, ob das Todesurteil gegen ihn aufrechterhalten wird. Es sieht so aus, daß das Gericht seine Entscheidung in der kommenden Woche [ab Dienstag, 19. Jan. 2010; Montag begehen die USA den Feiertag »Martin Luther King Jr. Day«] bekannt geben wird, nachdem es den Fall am 15. Januar 2010 in einer Gerichtskonferenz erörtert hat.

Der Supreme Court hat bislang noch keine Entscheidung treffen wollen, da in einem anderen Verfahren, dem Fall Smith v. Spisak in Ohio, eine Entscheidung anhängig war. In diesem Fall ging es um ähnliche Rechtsfehler in der Phase der Strafzumessung, auch wenn sich die Fakten des Falls Spisak von denen meines Mandanten unterscheiden. Am 12. Januar hat der Oberste Gerichtshof die Gerichtsentscheidung der Vorinstanz aufgehoben, durch die die Todesstrafe für nichtig erklärt worden war. In seiner umfassenden Entscheidung hatte der Oberste Gerichtshof im wesentlichen geltend gemacht, daß die Belehrung der Geschworenen im Fall Spisak und die entsprechenden Formulare ihrem Inhalt nach keinen Verstoß gegen die Verfassung darstellen. Damit waren die Voraussetzungen für eine Entscheidung in Mumias Fall geschaffen.

Mumia und ich sehen der anstehenden Entscheidung mit großer Sorge entgegen. Wir bekommen entweder grünes Licht für eine neue Verhandlung vor einer neu zu wählenden Jury über die Frage Beibehaltung des Todesurteils oder Umwandlung in lebenslange Haft, wie es schon das Bundesberufungsgericht [am 28. März 2008 in einer nicht rechtskräftig gewordenen Entscheidung] beschlossen hatte, oder wir sind der Hinrichtung einen Schritt näher.

Auch wenn ich das immer wieder gefragt werde, ist es mir nicht möglich vorherzusagen, wie der Supreme Court jetzt entscheiden wird. Das ist kompliziert, und es gibt für das, was passieren wird, verschiedene Szenarien.

In der letzten Zeit haben Leute, die den Fall nicht begriffen haben, im Internet einige falsche Erklärungen abgegeben. Am unverantwortlichsten fand ich die Aussage, nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs »könnte Mumia innerhalb von 48 Stunden tot sein«. Andere sprechen davon, die Todesstrafe könnte »wiedereingesetzt« werden, obwohl es nichts gibt, was wiedereinzusetzen wäre. Denn Mumia befindet sich nach wie vor im Todestrakt und ist zum Tode verurteilt. Solche irreführenden Informationen wie die genannten schaden nur meinem Mandanten und unseren Bemühungen, sein Leben zu retten. Wir bitten alle, sich die Tatsachen auf unserer Website www.mumialegal.org genau anzusehen.

2.) Petition an US-Präsident Barack Obama

Am 14. Januar 2010 (BRD-Zeit: 15.01.) habe ich unter dem Titel »Mumia Abu-Jamal und die weltweite Abschaffung der Todesstrafe« eine Petition an Präsident Barack Obama online geschaltet. Sie ist dort in zehn Sprachen veröffentlicht: Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch (zwei Dialekte), Urdu und Arabisch. Diese Petition sollten so viele Menschen wie möglich unterzeichnen. Der Link zur Petition:

www.PetitionOnline.com/Mumialaw/petition.html (anklicken!)

In den ersten Tagen gab es bereits weit über 5.000 Unterschriften [aktueller Stand 18.01.2010 um 22:30 Uhr: 6.965] zumeist aus Europa.

Erstunterzeichnerin war Madame Danielle Mitterand (die frühere First Lady Frankreichs), gefolgt von Günter Grass (Literaturnobelpreisträger, BRD), Fatima Bhutto (Schriftstellerin, Pakistan), Noam Chomsky (Philosoph & Autor, USA), Ed Asner (Schauspieler, USA), Mike Farrell (Schauspieler, USA) und Michael Radford (britischer Regisseur des mit dem Oscar ausgezeichneten Films »Il Postino - Der Postmann«).

3.) Website www.mumialegal.org und FaceBook

Als Antwort auf die massenhafte Aufforderung, die Öffentlichkeit über dieses komplizierte Verfahren auf dem laufenden zu halten, haben wir eine neue Website der Verteidigung geschaffen: www.mumialegal.org.

Auch bei FaceBook gibt es eine Mumia-Seite:

www.facebook.com/group.php?gid=407654295516&ref=mf.

4.) Spendensammlung für Mumias Verteidigung in und um Deutschland

Wie auch auf unserer neuen Website unter dem Button »Donate« angegeben, sollten Spenden aus Deutschland und den europäischen Nachbarländern bitte auf folgendes Spendenkonto des Internationalen Verteidigungskomitees (IVK) Bremen überwiesen werden:

Archiv 92/Sonderkonto Jamal
S.E.B. Bank Bremen
Konto-Nr. 100 8738 701 (BLZ 290 101 11)
Stichwort »Verteidigung«
(Überweisungen aus EU-Ländern: IBAN DE78 2901 0111 1008 7387 01 - BIC: ESSEDE5F290)

5.) Fazit

Das Leben Mumia Abu-Jamals ist seit seiner Verhaftung 1981 noch nie so sehr in Gefahr gewesen wie jetzt. Unabhängig davon, wie der Oberste Gerichtshof jetzt entscheiden wird, hat die Staatsanwaltschaft geschworen, weiterhin auf seine Hinrichtung hinzuarbeiten. Während meiner Laufbahn als Anwalt habe ich Menschen, die ihrem Todesurteil entgegensahen, erfolgreich davor bewahrt, und ich werde nicht zulassen, daß sie Mumia umbringen.

Mit besten Wünschen und Grüßen,

Robert R. Bryan
Hauptverteidiger von Mumia Abu-Jamal

[Übersetzung: IVK Bremen]

Weitere Infos:

Solidarität gefordert
Mumia Abu-Jamal in gefährlichster Lage seit seiner Festnahme 1981