19.01.10
Mumia Abu-Jamal: Leben gerettet,
Gerechtigkeit nicht
US Supreme Court lehnt endgültige Bestätigung
der Todesstrafe ab
Wie soeben bekannt gegeben wurde, hat der US Supreme Court, der
Oberste Gerichtshof der USA, am Freitag, den 15. Januar 2010,
entschieden, den Antrag der Staatsanwaltschaft Philadelphias auf
endgültige Bestätigung der Todesstrafe gegen den
afroamerikanischen Journalisten und Publizisten Mumia Abu-Jamal
abzulehnen.
Das Oberste Gericht der USA verwies den Fall zurück an ein
Bundesberufungsgericht im Bundesstaat Pennsylvania. Dieses solle ein
Urteil aus dem Jahr 2008 überprüfen, in dem Abu-Jamals Todesstrafe
in lebenslange Haft umgewandelt wurde, urteilten die höchsten
US-Richter in Washington. In dem für Abu-Jamal ungünstigsten Fall
könnte das Berufungsgericht nun entscheiden, dass das Todesurteil
gegen Abu-Jamal wieder gültig wird. Das Gericht in Pennsylvania
könnte aber auch entscheiden, Abu-Jamals Hinrichtung endgültig
abzuwenden.
Mumia
Abu-Jamal wurde am 9. Dezember 1981 verhaftet, weil er den
Polizisten Daniel Faulkner erschossen haben soll. Glaubwürdige
Beweise lagen nicht vor, trotzdem wurde er im Juni/Juli 1982 in
einem fünfzehntägigen Verfahren aufgrund manipulierter Akten,
erpresster Zeugenaussagen und einer von Richter und Staatsanwalt
beeinflussten Jury zum Tode verurteilt. Seit vielen Jahren kämpft
er, unterstützt von Amnesty International und anderen
Menschenrechtsorganisationen, für die Wiederaufnahme seines
Verfahrens, um seine Unschuld beweisen zu können.
Zum Zeitpunkt
seiner Verhaftung war Mumia Abu-Jamal ein mehrfach preisgekrönter
Radiojournalist und der Präsident der Vereinigung der Schwarzen
Journalisten Philadelphias. Bis heute publiziert er, während seiner
Haft schrieb er sechs Bücher und der P.E.N. Club USA ernannte ihn
2009 aufgrund seiner vielfältigen publizistischen Tätigkeiten zu
seinem Mitglied.
Am 27. März 2008 entschied das 3.
Bundesberufungsgericht Philadelphia, dass es kein neues Verfahren
geben wird, sondern lediglich neu über das Strafmaß - lebenslange
Haft oder Todesstrafe - entschieden werden kann. Dagegen legte der
Anwalt Mumia Abu-Jamals, Robert R. Bryan, Berufung beim Supreme
Court Berufung ein. Der Oberste Gerichtshof bestätigte indes am 6.
April 2009 das Votum des 3. Bundesberufungsgerichtes, nach dem es
kein neues Verfahren über Schuld oder Unschuld Abu-Jamals geben
wird. Die Staatsanwaltschaft Pennsylvania beantragte nach der
Entscheidung vom 27. März 2008 beim Supreme Court die endgültige
Bestätigung der Todesstrafe für Mumia Abu-Jamal. Dieser Antrag
wurde jetzt abgelehnt.
"Das ist ein großer Schritt in Richtung
Gerechtigkeit für meinen Mandanten", kommentierte Robert R.
Bryan die Entscheidung. Er wies jedoch ausdrücklich darauf hin,
dass die Todesgefahr für seinen Mandanten damit auf keinen Fall
gebannt sei. Vielmehr sei jetzt, wenn die Anklage dies wie bereits
angekündigt beantragt, ein neues Juryverfahren beim ursprünglichen
Prozessgericht möglich, in dem aber lediglich über das Strafmass
verhandelt werde. Zur Auswahl stehe hier nur lebenslange Haft ohne
Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung oder aber die Todesstrafe.
"Der Staat möchte Mumia Abu-Jamal nach wie vor
umbringen", betont Robert R. Bryan, der überzeugt davon ist,
in einem solchen Prozess dennoch die Unschuld seines Mandanten
beweisen zu können.
Die weltweite Solidaritätsbewegung für den
afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal begrüßt die
Entscheidung gegen die Todesstrafe, unterstreicht jedoch wie Robert
Bryan deren vorläufigen Charakter und wird außerdem weiterhin und
mit allem Nachdruck für Abu-Jamals Freilassung kämpfen. "Die
Unterstützungsarbeit muss jetzt intensiviert und verstärkt
werden", erläutert Anton Mestin vom Berliner
Solidaritäts-Bündnis. "Mumia Abu-Jamal ist immer noch in sehr
großer Gefahr. Unser Ziel bleibt nach wie vor die Freilassung des
seit über 28 Jahren inhaftierten kritischen Journalisten. Die
können wir nur durchsetzen, wenn wir den juristischen Kampf seiner
Verteidigung mit internationalem öffentlichen Druck
begleiten". Wir bitten Sie daher, über den Fall Mumia
Abu-Jamal und unsere Protestaktionen zu berichten.
Sabine Schubert, Sprecherin des Berliner Free Mumia Bündnis Presse: Süddeutsche
Zeitung vom 19.01.2010
Verurteilter Journalist
Mumia Abu-Jamal - Hoffnung hinter Gittern
Verurteilter Polizistenmörder und Held der Linken: Der
schwarze US-Journalist Mumia Abu-Jamal sitzt seit 28 Jahren im
Gefängnis - jetzt kann er auf einen neuen Prozess hoffen.
Günter Grass, Susan Sarandon und Paul Newman ergriffen Partei
für ihn, das Grafitti "Free Mumia!" prangt noch heute auf
Wänden von Kreuzberg bis Philadelphia. Der Fall des ursprünglich
wegen Mordes an einem Polizisten zum Tode verurteilten
US-Journalisten Mumia Abu-Jamal wird jetzt neu aufgerollt.
Das Oberste Gericht der USA verwies den Fall am Dienstag zurück
an ein Bundesberufungsgericht im Bundesstaat Pennsylvania. Dieses
solle ein Urteil aus dem Jahr 2008 überprüfen, in dem Abu-Jamals
Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wurde, urteilten die
höchsten US-Richter in Washington.
Der Bundesstaat Pennsylvania hatte das Oberste Gericht
eingeschaltet, um die Todesstrafe gegen Abu-Jamal aufrecht zu
erhalten.
Der heute 54 Jahre alte Journalist war 1982 wegen Mordes an einem
weißen Polizisten zum Tode verurteilt worden. Er hatte stets seine
Unschuld beteuert. Zudem waren immer wieder Vorwürfe laut geworden,
in dem Verfahren habe es rassistische Vorbehalte gegeben. Der
Geschworenen-Jury hatten damals zehn Weiße und zwei Afroamerikaner
angehört.
Während seiner Haft setzte Abu-Jamal seine politische Arbeit
fort und veröffentliche unzählige Texte. Er wurde zur Ikone der
Bewegung gegen die Todesstrafe. Vielen Bürgerrechtsaktivisten gilt
sein Fall als exemplarisch für den institutionalisierten Rassismus
im US-Justizsystem.
In den neunziger Jahren gingen weltweit Millionen Menschen für
Abu-Jamals Freilassung auf die Straße, in Paris ist eine Straße
nach ihm benannt. Erst am Montag hatten mehr als 7000 Unterzeichner
einer Petition einen Appell zur Rettung Abu-Jamals an US-Präsident
Barack Obama gerichtet. Nach Angaben seines Anwalts Robert Bryan
fordern die Unterstützer Obama auf, "sich gegen die
Todesstrafe für Mumia Abu-Jamal sowie für viele Männer, Frauen
und Kinder in der Welt" auszusprechen. Zu den Unterzeichnern
gehören der Schriftsteller Günter Grass sowie die Witwe des
früheren französischen Präsidenten François Mitterrand, Danielle
Mitterrand. Sie argumentieren, dass die Todesstrafe für eine
zivilisierte Gesellschaft "inakzeptabel sei und die
Menschenrechte verletze.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/390/500654/text/
Junge Welt vom 19.01.2010
Mumia weiter in Gefahr
Von Jürgen Heiser
Am Dienstag kurz nach 10 Uhr Ortszeit gab der Oberste Gerichtshof
der USA die seit langem erwartete Entscheidung im Fall des 1982 zum
Tode verurteilten Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal bekannt. Das
Gericht gab dem Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft statt,
bestätigte aber nicht das Todesurteil, sondern verwies den Fall
zunächst an das 3. Bundesberufungsgericht in Philadelphia zurück.
Dort soll die Frage, ob die Geschworenen ausreichend über die
Berücksichtigung mildernder Umstände belehrt worden sind, noch
einmal neu behandelt werden. Das Bundesgericht wird aufgefordert,
nach diesen rechtlichen Erörterungen den Fall neu zu entscheiden.
In einer ersten Stellungnahme erklärte Robert R. Bryan,
Abu-Jamals Hauptverteidiger, gegenüber junge Welt: »Die
Entscheidung ist nicht schlecht, weil wir Zeit gewonnen haben. Wir
gehen einen Schritt zurück und verhandeln erneut über das
Todesurteil vor einem unteren Gericht.« Mumia Abu-Jamal sei aber
weiterhin zum Tode verurteilt und im Todestrakt. »Sein Leben ist
weiter in Gefahr! Der Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung ist
nur aufgeschoben«, so der Anwalt.
Am 9. Dezember 1981 war der Radiomoderator und Präsident der
Vereinigung schwarzer Journalisten Mumia Abu-Jamal in Philadelphia
von einer Polizeikugel lebensgefährlich verletzt worden, als er
seinem Bruder zu Hilfe kommen wollte, der in einer Verkehrskontrolle
von dem weißen Polizisten Daniel Faulkner mißhandelt wurde. Am
Ende des bis heute gerichtlich nicht wirklich aufgeklärten Vorfalls
lag auch der Polizeibeamte Faulkner schwerverletzt am Boden und
verstarb. Sicher ist nur, daß mehrere Zeugen einen Unbekannten
flüchten sahen, der offensichtlich in den Schußwechsel mit
Faulkner verwickelt war.
Schon im Juli 1982 folgte das Todesurteil nach kurzem Prozeß,
über den die Menschenrechtsorganisation Amnesty International
feststellte, daß »zahlreiche Aspekte dieses Falles eindeutig gegen
die internationalen Mindeststandards zur Gewährleistung eines
fairen Prozesses verstoßen«.
Doch alle von den erst seit 1992 für Abu-Jamal tätigen
Vertrauensanwälten vorgelegten Unschuldsbeweise wurden
abgeschmettert und die Wiederaufnahme des Verfahrens bis hin zum
Supreme Court abgelehnt. Nur zwei Bundesgerichtsentscheidungen
räumten 2001 und 2008 ein, wegen möglicher Rechtsfehler bei der
Auswahl und Belehrung von Geschworenen solle die Todesstrafe in
lebenslange Haft umgewandelt werden. Doch die Staatsanwaltschaft
legte Berufung ein, weshalb Abu-Jamals Todesurteil bestehen blieb
und er 28 Jahre im Todestrakt verbringen mußte. Nun hat die
Anklagebehörde zwar insofern einen Rückschlag erlitten, als der
Oberste Gerichtshof den Weg zum Henker noch nicht freigegeben hat,
aber Sprecher der Staatsanwaltschaft kündigten schon an, man werde
weiter auf die Hinrichtung Mumia Abu-Jamals hinarbeiten.
Dagegen wird die internationale Solidaritätsbewegung, die schon
seit Monaten zu verstärkten Protesten aufruft, weiter mobilisieren.
Allerdings teilten Sprecher der Free-Mumia-Bündnisse bei
jW-Redaktionsschluß mit, die weiteren Aktivitäten würden
zunächst neu beraten.
Nach Danielle Mitterand und Günter Grass haben in den letzten
Tagen gut 8000 Menschen aus vielen Ländern eine Petition
unterschrieben, die US-Präsident Obama auffordert, sich gegen das
Todesurteil von Abu-Jamal und die weltweite Todesstrafe
auszusprechen (siehe jW vom 15. Januar: »Der Todestrakt ist ein
einsamer Ort«).
Infos: www.freedom-now.de
Quelle: http://www.jungewelt.de/2010/01-20/060.php
Aktuelle Stellungnahme von Rechtsanwalt Robert R. Bryan, San
Francisco, zur Situation seines Mandanten Mumia Abu-Jamal 17. Januar
2010
Wir veröffentlichen die aktuelle Erklärung vom 17.01.2010 von
Robert R. Bryan, Hauptverteidiger von Mumia Abu-Jamal, aus San
Francisco: »Das Leben Mumia Abu-Jamals ist seit seiner Verhaftung
1981 noch nie so sehr in Gefahr gewesen wie jetzt. Unabhängig
davon, wie der Oberste Gerichtshof jetzt entscheiden wird, hat die
Staatsanwaltschaft geschworen, weiterhin auf seine Hinrichtung
hinzuarbeiten.«
Liebe Freundinnen und Freunde,
es gibt im Fall meines Mandanten Mumia Abu-Jamal, der sich seit
fast drei Jahrzehnten in den Todestrakten Pennsylvanias befindet,
entscheidende Entwicklungen:
1.) U.S. Supreme Court - Oberster Gerichtshof der USA
Seit 15 Monaten führen wir im Namen von Mumia die juristische
Auseinandersetzung vor dem Obersten Gerichtshof. Zur Entscheidung
steht die Frage, ob das Todesurteil gegen ihn aufrechterhalten wird.
Es sieht so aus, daß das Gericht seine Entscheidung in der
kommenden Woche [ab Dienstag, 19. Jan. 2010; Montag begehen die USA
den Feiertag »Martin Luther King Jr. Day«] bekannt geben wird,
nachdem es den Fall am 15. Januar 2010 in einer Gerichtskonferenz
erörtert hat.
Der Supreme Court hat bislang noch keine Entscheidung treffen
wollen, da in einem anderen Verfahren, dem Fall Smith v. Spisak in
Ohio, eine Entscheidung anhängig war. In diesem Fall ging es um
ähnliche Rechtsfehler in der Phase der Strafzumessung, auch wenn
sich die Fakten des Falls Spisak von denen meines Mandanten
unterscheiden. Am 12. Januar hat der Oberste Gerichtshof die
Gerichtsentscheidung der Vorinstanz aufgehoben, durch die die
Todesstrafe für nichtig erklärt worden war. In seiner umfassenden
Entscheidung hatte der Oberste Gerichtshof im wesentlichen geltend
gemacht, daß die Belehrung der Geschworenen im Fall Spisak und die
entsprechenden Formulare ihrem Inhalt nach keinen Verstoß gegen die
Verfassung darstellen. Damit waren die Voraussetzungen für eine
Entscheidung in Mumias Fall geschaffen.
Mumia und ich sehen der anstehenden Entscheidung mit großer
Sorge entgegen. Wir bekommen entweder grünes Licht für eine neue
Verhandlung vor einer neu zu wählenden Jury über die Frage
Beibehaltung des Todesurteils oder Umwandlung in lebenslange Haft,
wie es schon das Bundesberufungsgericht [am 28. März 2008 in einer
nicht rechtskräftig gewordenen Entscheidung] beschlossen hatte,
oder wir sind der Hinrichtung einen Schritt näher.
Auch wenn ich das immer wieder gefragt werde, ist es mir nicht
möglich vorherzusagen, wie der Supreme Court jetzt entscheiden
wird. Das ist kompliziert, und es gibt für das, was passieren wird,
verschiedene Szenarien.
In der letzten Zeit haben Leute, die den Fall nicht begriffen
haben, im Internet einige falsche Erklärungen abgegeben. Am
unverantwortlichsten fand ich die Aussage, nach der Entscheidung des
Obersten Gerichtshofs »könnte Mumia innerhalb von 48 Stunden tot
sein«. Andere sprechen davon, die Todesstrafe könnte
»wiedereingesetzt« werden, obwohl es nichts gibt, was
wiedereinzusetzen wäre. Denn Mumia befindet sich nach wie vor im
Todestrakt und ist zum Tode verurteilt. Solche irreführenden
Informationen wie die genannten schaden nur meinem Mandanten und
unseren Bemühungen, sein Leben zu retten. Wir bitten alle, sich die
Tatsachen auf unserer Website www.mumialegal.org
genau anzusehen.
2.) Petition an US-Präsident Barack Obama
Am 14. Januar 2010 (BRD-Zeit: 15.01.) habe ich unter dem Titel
»Mumia Abu-Jamal und die weltweite Abschaffung der Todesstrafe«
eine Petition an Präsident Barack Obama online geschaltet. Sie ist
dort in zehn Sprachen veröffentlicht: Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch (zwei
Dialekte), Urdu und Arabisch. Diese Petition sollten so viele
Menschen wie möglich unterzeichnen. Der Link zur Petition:
www.PetitionOnline.com/Mumialaw/petition.html
(anklicken!)
In den ersten Tagen gab es bereits weit über 5.000
Unterschriften [aktueller Stand 18.01.2010 um 22:30 Uhr: 6.965]
zumeist aus Europa.
Erstunterzeichnerin war Madame Danielle Mitterand (die frühere
First Lady Frankreichs), gefolgt von Günter Grass
(Literaturnobelpreisträger, BRD), Fatima Bhutto (Schriftstellerin,
Pakistan), Noam Chomsky (Philosoph & Autor, USA), Ed Asner
(Schauspieler, USA), Mike Farrell (Schauspieler, USA) und Michael
Radford (britischer Regisseur des mit dem Oscar ausgezeichneten
Films »Il Postino - Der Postmann«).
3.) Website www.mumialegal.org
und FaceBook
Als Antwort auf die massenhafte Aufforderung, die Öffentlichkeit
über dieses komplizierte Verfahren auf dem laufenden zu halten,
haben wir eine neue Website der Verteidigung geschaffen: www.mumialegal.org.
Auch bei FaceBook gibt es eine Mumia-Seite:
www.facebook.com/group.php?gid=407654295516&ref=mf.
4.) Spendensammlung für Mumias Verteidigung in und um
Deutschland
Wie auch auf unserer neuen Website unter dem Button »Donate«
angegeben, sollten Spenden aus Deutschland und den europäischen
Nachbarländern bitte auf folgendes Spendenkonto des Internationalen
Verteidigungskomitees (IVK) Bremen überwiesen werden:
Archiv 92/Sonderkonto Jamal
S.E.B. Bank Bremen
Konto-Nr. 100 8738 701 (BLZ 290 101 11)
Stichwort »Verteidigung«
(Überweisungen aus EU-Ländern: IBAN DE78 2901 0111 1008 7387 01 -
BIC: ESSEDE5F290)
5.) Fazit
Das Leben Mumia Abu-Jamals ist seit seiner Verhaftung 1981 noch
nie so sehr in Gefahr gewesen wie jetzt. Unabhängig davon, wie der
Oberste Gerichtshof jetzt entscheiden wird, hat die
Staatsanwaltschaft geschworen, weiterhin auf seine Hinrichtung
hinzuarbeiten. Während meiner Laufbahn als Anwalt habe ich
Menschen, die ihrem Todesurteil entgegensahen, erfolgreich davor
bewahrt, und ich werde nicht zulassen, daß sie Mumia umbringen.
Mit besten Wünschen und Grüßen,
Robert R. Bryan
Hauptverteidiger von Mumia Abu-Jamal
[Übersetzung: IVK
Bremen]
Weitere Infos:
Solidarität gefordert
Mumia Abu-Jamal in
gefährlichster Lage seit seiner Festnahme 1981
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