06.09.09
Unsere Forderung nach Stopp der Nazis war
erfolgreich
Ansprache gegen Faschismus und
Militarismus
Landessprecher Ulrich Sander hielt auf dem Wilhelmplatz in
Dortmund-Dorstfeld bei der Dauermahnwache und Kundgebung der Aktion
65plus gegen den Nazi-Aufmarsch
am 05.09.2009 folgende Rede:
Unsere Forderung nach Stopp der Nazis war erfolgreich –
Ansprache gegen Faschismus und Militarismus
70 Jahre nach dem Überfall Deutschlands auf Polen begehen wir
den Antikriegstag. Es ist ein Tag gegen Faschismus und Militarismus.
Militaristen wollten der VVN-BdA in juristischen Verfahren
verbieten, die Gräuel der faschistischen Wehrmacht im Zweiten
Weltkrieg Kriegsverbrechen zu nennen und die Tradition der
Gebirgstruppe als verbrecherisch zu bezeichnen. Dazu und zu den
Gerichtsverfahren gegen Täter aus der Wehrmacht stellte
Bundeswehrgeneral a.D. Jürgen Reichardt in Publikationen für die
Bundeswehr fest, dass die heutigen Bundeswehrsoldaten „in
Situationen“ geraten könnten, in denen sie wie einst die
Gebirgstruppler „überreagieren“. Sie müssten dann befürchten,
noch nach Jahrzehnten vor Gericht gestellt zu werden. Deshalb sollte
Schluß sein mit der Verurteilung der Wehrmachtsverbrechen und der
Wehrmachtsverbrecher.
Reichardt sprang in seinem in der „Gebirgstruppe“
veröffentlichten Beitrag ausdrücklich dem in München zu
lebenslänglicher Haft verurteilten Leutnant a.D. Joseph
Scheungraber bei, der wegen des Mordes von 14 italienischen
Zivilisten angeklagt war.
Neue Kriegsverbrechen deutscher Soldaten, zu denen sie durch
solche Ermutigungen getrieben wurden, werden gemeldet. Über 100
Afghanen brachte gestern ein Oberst Klein mittels Bombardement in
der Nähe von Kunduz ums Leben. An der Bombardierung serbischer
Städte war die Bundeswehr 1999 beteiligt. Wir hoffen, dass Oberst
Klein ebenfalls vor Gericht kommt und wie Scheungraber verurteilt
wird.
Doch davor stehen die Urteile und Entscheidungen höchster
Gerichte. Sie haben deutsche völkerrechtswidrige Kriegseinsätze
zugelassen, sie haben das Verbot des Angriffskrieges nach Artikel 26
des Grundgesetzes faktisch aufgehoben und auch den Artikel 139, der
den deutschen Faschismus ächtet. Gestern hat nun das
Bundesverfassungsgericht das Verbot des Naziaufmarsches durch
Dortmund aufgehoben. Dieses Gericht ist zu seinem Standpunkt
zurückgekehrt, dass Naziaufmärsche nur das Vortragen einer „missliebigen“
Meinung darstellen. Nazis marschieren unter der Losung „Nie wieder
Krieg – nach unserem Sieg, dem Sieg des NS.“ Trotzdem
bescheinigt das Gericht den Nazis in seinem Spruch von gestern
Gewaltlosigkeit und Gesetzestreue. Es begünstigt Leute, die am 1.
Mai in Dortmund mit dem Überfall auf den DGB-Demonstrationszug eine
Probe ihrer Gewaltlosigkeit gegeben haben. Es begünstigt Leute wie
den Bombenbauer von Weil bei Lörrach, der nur durch die
Aufmerksamkeit von Antifaschisten gehindert wurde, ein Blutbad
anzurichten.
Es ist zu hoffen, dass die kritiklose Hinnahme solcher
Entscheidungen des BVG aufhört. Das BVG bewegt sich nicht im
luftleeren politischen Raum, es wird von etablierten Politikern
bestimmt. Doch wir sagen: Das Grundgesetz steht über dem
Bundesverfassungsgericht, das diese Verfassung oft negativ
uminterpretiert.
Wir haben seit Monaten darauf hingewirkt, die Nazis, wenn sie
sich denn heute hier treffen, zu blockieren. Wir haben es erlebt –
nie wieder! sagten wir mit unserer Aktion 65plus. Die Blockade, die
wir wollten, wird nun stattfinden, wenn auch nicht durch uns. Die
Polizei hat bekannt gegeben, dass man den Nazis nur eine Kundgebung
auf engem Raum am Hafen, keinen Marsch erlaube. Ganz Dortmund ist
gegen die Nazis auf den Beinen und hat ihnen keinen Raum gelassen.
Wir begrüßen die Entscheidung der Polizei. Wir sind ermutigt durch
die Haltung tausender Dortmunderinnen und Dortmunder. Unser Kampf
gegen Krieg und Nazismus geht weiter und wird durch die
erfolgreichen Aktionen in unserer gesamten Stadt Auftrieb erhalten.
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