20.07.09
Erneuter Versuch der völkisch-nationalistischen
Gebirgstruppe zur Unterdrückung der Wahrheit
Prozess am 23. Juli in Nürnberg
gegen die VVN-BdA
Das nunmehr dritte Verfahren strengt der Herr Oberst a.D. Manfred
Benkel gegen Ulrich Sander und die von ihm vertretene Vereinigung
der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten an. Es soll
untersagt werden, die Wahrheit über die Verbrechen der
Gebirgstruppe im Kriege und die Auseinandersetzung mit ihr in der
Nachkriegszeit zu verbreiten.
Es wird dazu aufgerufen, mit der VVN-BdA anlässlich des
Verfahrens am 23. Juli 2009 (14.30 Uhr, Justizgebäude Fürther Str.
110, Sitzungssaal 272/II) Solidarität zu üben. Da der
Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. bemüht ist, die VVN-BdA
finanziell so schwer zu schädigen, dass sie mundtot gemacht wird,
sei auf das Spendenkonto "Nürnberger Prozess" VVN-BdA NRW
Postbank Nr. 282 12 - 435 bei Postbank Essen (BLZ 360 100 43)
verwiesen.
Bisher wurde durch den Widerspruch der VVN-BdA in zwei Verfahren
erreicht, dass über den Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. gesagt
werden darf:
- "Es wird darauf hingewiesen, dass der Kameradenkreis
nicht nur die Kriegsverbrechen der NS-Gebirgstruppe verharmlost
und die Täter schützt; er ist nun auch dazu übergegangen, die
Nichtverfolgung der Untaten als erforderlich für die heutige
Kriegsführung der Bundeswehr und der NATO-Alliierten zu
bewerten."
- "Zudem klärten wir über das Wirken des
Kameradenkreises der Gebirgstruppe e.V. auf, der aus dem Kreis
der NS-Wehrmachtsangehörigen heraus gegründet wurde und
zahlreiche Kriegsverbrecher in seinen Reihen hatte."
- "Dass der Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. aus den
Reihen der Gebirgsdivisionen aus der Zeit bis 1945 heraus im
Jahre 1952 gegründet wurde."
- "Richtig bleibt weiterhin, dass regelmäßig am
Treffen in Mittenwald Kriegsverbrecher teilnehmen.
Kriegsverbrecher sind (...) Personen, die an Kriegsverbrechen
beteiligt waren, unabhängig davon, ob sie für diese Taten je
verurteilt wurden oder nicht."
Nunmehr möchte Manfred Benkel durchsetzen, dass allenfalls
formuliert werden dürfe, dass Benkel gesagt habe: "Kein
Mitglied unseres Kameradenkreises ist wegen Kriegsverbrechen
angeklagt oder verurteilt", aber nicht "...angeklagt oder
verurteilt worden." Was wie absurde Wortklauberei anmutet, hat
den Sinn, dass Benkel vermeiden will, als Lügner dazustehen, denn
im Mai 2005, als er den Satz aussprach, da waren ja Kriegsverbrecher
aus der Gebirgstruppe angeklagt und verurteilt worden. Er meinte
aber angeblich, zur Stunde seiner Rede sei niemand angeklagt oder
verurteilt, was auch niemand behauptet hatte. Neue Anklagen vor
Gerichten in Italien und Deutschland standen jedoch kurz bevor. Aber
auch wenn man die wörtliche Rede nimmt, die er gesprochen haben
will und in der nichts von Gerichten stand, dann hat er ebenfalls
gelogen. Den zu jeder Zeit waren Kriegsverbrecher aus der
Gebirgstruppe angeklagt und verurteilt, wenn nicht vor Gericht, so
doch in der Öffentlichkeit, vor allem der Öffentlichkeit jener
Länder, in denen die Gebirgstruppe hauste, in der ehemaligen
Sowjetunion, in Italien, Frankreich und Griechenland.
Doch nicht nur die VVN-BdA hatte in ihrer Dokumentation von
"worden" gesprochen. Hier die Wahrnehmungen von Reportern,
die Benkel hörten: "Allerdings, so Benkel, sei bisher kein
Mitglied des Kameradenkreises wegen Kriegsverbrechen angeklagt oder
verurteilt worden." (Süddeutsche Zeitung, 17. Mai 2005). Und
"es gebe im ‚Kameradenkreis' keinen einzigen, versichert
dessen Präsident Manfred Benkel, der wegen eines Kriegsverbrechens
angeklagt worden sei." (Münchner Merkur, 12. Mai
2005).Ähnliches könnte aus weiteren Blättern zitiert werden.
Benkel bezieht sich in seiner Klage auf die Dokumentation der
VVN-BdA über den Kameradenkreis der Gebirgstruppe, herausgegeben
anlässlich des Prozesses des Kameradenkreises gegen die VVN-BdA am
20. Mai in Nürnberg. Sie trägt den Titel: "Zum Schutz für
Kriegsverbrecher und zur Verharmlosung ihrer Taten durch den
Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. - Antworten zur
geschichtsrevisionistischen Tätigkeit des Kameradenkreises
Gebirgstruppe".
(Siehe www.nrw.vvn-bda.de,
speziell:
http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0531_dokumentation.htm,
http://www.nrw.vvn-bda.de/bilder/Dokumentation_Kameradenkreis_Gebirgstruppe.pdf)
VVN-BdA NRW, i.A. Jürgen Schuh
Die verurteilte SS als
Bestandteil des Ex-Kameradenkreises
Die jüdische Netzzeitung haGalil, berichtete am 29. 07.
2005 über Benkels Rede und wies auf die Tatsache hin,
dass Angehörige der völkerrechtlich angeklagten und
verurteilten SS dem Kameradenkreis zum Zeitpunkt der
Benkel-Rede angehörten:
"In dem höchstgelegenen Ferienort Deutschlands hatten
Sprecher der Wehrmachtsveteranen und der Bundeswehr behauptet:
‚Kein Mitglied unseres Kameradenkreises ist wegen
Kriegsverbrechen angeklagt oder verurteilt.' Dabei
verschwiegen sie, dass gegen Hunderte von ihnen
staatsanwaltschaftlich ermittelt wird, dass es verstorbene
Mitglieder, auch hohe Funktionäre gab, die als
Kriegsverbrecher angeklagt und verurteilt wurden, dass dem
Kameradenkreis auch Gemeinschaften angehörten, die Verbrechen
begangen haben und als verbrecherische Organisationen
eingestuft worden sind.
Daher hat - wie jetzt bekannt wurde - der
völkisch-nationalistische Kameradenkreis nur wenige Tage nach
Pfingsten beschlossen, die Traditionskameradschaft ‚Polizeigebirgsjägerregiment
18' aufzulösen, denn diese sei der SS unterstellt gewesen,
was der Kameradenkreis angeblich nicht gewusst hätte. Der
Vorsitzende des SS-Polizeiregiments war noch im April von der
Bundeswehr und dem Kameradenkreis zu seinem 95. Geburtstag
geehrt worden.
Örtliche Medien, die Bundeswehr und der Kameradenkreis
hatten die Kritiker des alljährlichen Treffens heftig
befehdet und verunglimpft. Doch nun wurde ein Teil der
Forderungen der als ‚polizeibekannte Randalierer' und ‚Terroristen'
beschimpften Leute aus der VVN-BdA und dem
Historikerarbeitskreis ‚Angreifbare Traditionspflege'
plötzlich verwirklicht: Der Ausschluss des
SS-Polizeiregiments, das an der Ermordung von mindestens 1.700
Athener Juden mitschuldig war." |
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