26.05.09
Antworten zur geschichtsrevisionistischen Tätigkeit
des Kameradenkreises Gebirgstruppe
Dokumentation zum Verfahren
VVN-BdA vs. Gebirgstruppe
"Zum Schutz für Kriegsverbrecher und zur Verharmlosung
ihrer Taten durch den Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V." heißt
eine Dokumentation zu den Verfahren des VVN-BdA-Sprechers Ulrich
Sander vs. Gebirgstruppe. Jetzt erschienen.
Ulrich Sander hat am 20. Mai 09 einen schwierigen Erfolg in einem
Nürnberger Prozess erzielt. Darüber gab die VVN-BdA NRW diese
Meldung heraus:
Der Bundes- und Landessprecher NRW der VVN-BdA, der Journalist
Ulrich Sander wurde in zwei vom Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V.
angestrengten Gerichtsverfahren in der Zeit vom Juli 2008 bis Mai
2009 verpflichtet, bestimmte Äußerungen zu unterlassen: „(NS)-Gebirgstruppe“
als Bezeichnung für den Kameradenkreis, „größtes
Kriegsverbrechertreffen“ als Bewertung des
Gebirgsjäger-Jahrestreffens bei Mittenwald und die Formulierung „zum
Teil noch heute“ seien Kriegsverbrecher Kameradenkreismitglieder.
Jedoch: Erstmals räumte der Kameradenkreis ein, Kriegsverbrecher in
seinen Reihen gehabt zu haben. In ersten Verfahren wurden Sander die
Prozesskosten auferlegt, im anderen die Hälfte der Kosten. Ein
Widerruf war mit diesen Unterlassungen nicht verbunden. Eine
Anfechtung der Kostenentscheidung war nicht zugelassen.
Wichtig ist: Sander hat ohne Widerspruch der Gegenseite
klargestellt, dass er folgende Feststellungen weiterhin treffen
wird:
- „dass der Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. aus den Reihen
der Gebirgsdivisionen aus der Zeit bis 1945 heraus im Jahre 1952
gegründet wurde“;
- „richtig bleibt weiterhin, dass regelmäßig am Treffen in
Mittenwald Kriegsverbrecher teilnehmen. Kriegsverbrecher sind
für mich Personen, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren,
unabhängig davon, ob sie für diese Taten je verurteilt wurden
oder nicht“.
- „Es wird darauf hingewiesen, dass der Kameradenkreis nicht
nur die Kriegsverbrechen der NS-Gebirgstruppe verharmlost und
die Täter schützt, er ist nun auch dazu übergegangen, die
Nichtverfolgung der Untaten als erforderlich für die heutige
Kriegsführung der Bundeswehr und der NATO-Alliierten zu
bewerten“.
- „Zudem klärten wir über das Wirken des Kameradenkreises
der Gebirgstruppe e.V. auf, der aus dem Kreis der
NS-Wehrmachtsangehörigen heraus gegründet wurde und zahlreiche
Kriegsverbrecher in seinen Reihen hatte.“
Mit den Verfahren haben die VVN-BdA und ihr Bundessprecher Ulrich
Sander wichtige Erfolge errungen, die für die antifaschistische
Aufklärungsarbeit und für die Presse- und Meinungsfreiheit von
immensem Wert sind.
Denn es sollte nicht mehr und nicht weniger vom Kameradenkreis
und der hinter ihr stehenden Bundeswehr erreicht werden als der
Widerruf der mit der Ausstellung „Verbrechen der Wehrmacht im
Vernichtungskrieg 1941 - 1945“ erreichten allgemein gültigen
Bewertung von Faschismus und Krieg.
Leider ist es nicht mehr eine Selbstverständlichkeit, seine
Meinung über rechte und militaristische Tendenzen ungestört sagen
zu dürfen. Gerichte sind dazu übergegangen, unter Missachtung der
verfassungsmäßigen Grundrechte einzelne Textpassagen aus
Kommentaren und Meinungsäußerungen herauszupicken, sie zu
Tatsachenbehauptungen umzudeklarieren und eine „Beweisführung“
zu verlangen. So verlangten die Richter im Verfahren am 20. Mai in
Nürnberg eidesstattliche Erklärungen, die belegen, dass bestimmte
Kriegsverbrecher noch immer Mitglied im Kameradenkreis sind.
Fotokopien von Auszügen aus der Zeitschrift „Gebirgstruppe“,
die den gleichen Beweis erbringen könnten, wurden vom Gericht nicht
angenommen. Ausführungen zur Erläuterung seiner Faktendarstellung
wurden Sander nicht genehmigt. Deshalb veröffentlichte er seine
vollständige Rede, die er im Gerichtssaal 272 nicht halten durfte.
(Rede kann bei vvn-bdanrw@freenet.de
angefordert werden.)
Das Resultat der Verfahren für die VVN-BdA und den Journalisten
Ulrich Sander ist nicht gering zu schätzen. Allerdings sind nun
beachtliche Kosten entstanden, so dass sich die VVN-BdA NRW erlaubt,
auf ihr Solidaritätskonto zu verweisen und zu bitten, davon
Gebrauch zu machen: Konto VVN-BdA NRW mit Stichwort „Nürnberger
Prozess“ Nr. 282 12 - 435 bei Postbank Essen (BLZ 360 100 43).
Über die Verwendung des Geldes wird öffentlich abgerechnet.
"Zum Schutz für Kriegsverbrecher und zur Verharmlosung
ihrer Taten durch den Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V." heißt
eine Dokumentation zu den Verfahren, die bei der VVN-BdA NRW, Gathe
55, 42107 Wuppertal gegen Einsendung von 5,-- Euro in Briefmarken
erhältlich ist oder hier nachzulesen ist:
Dokumentation:
Zum Schutz für Kriegsverbrecher
und zur Verharmlosung ihrer Taten durch den Kameradenkreis
Gebirgstruppe e.V.
Antworten
zur geschichtsrevisionistischen Tätigkeit des
Kameradenkreises Gebirgstruppe
(3,4 MB, )
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