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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

26.05.09

Antworten zur geschichtsrevisionistischen Tätigkeit des Kameradenkreises Gebirgstruppe

Dokumentation zum Verfahren VVN-BdA vs. Gebirgstruppe

"Zum Schutz für Kriegsverbrecher und zur Verharmlosung ihrer Taten durch den Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V." heißt eine Dokumentation zu den Verfahren des VVN-BdA-Sprechers Ulrich Sander vs. Gebirgstruppe. Jetzt erschienen.

Ulrich Sander hat am 20. Mai 09 einen schwierigen Erfolg in einem Nürnberger Prozess erzielt. Darüber gab die VVN-BdA NRW diese Meldung heraus:

Der Bundes- und Landessprecher NRW der VVN-BdA, der Journalist Ulrich Sander wurde in zwei vom Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. angestrengten Gerichtsverfahren in der Zeit vom Juli 2008 bis Mai 2009 verpflichtet, bestimmte Äußerungen zu unterlassen: „(NS)-Gebirgstruppe“ als Bezeichnung für den Kameradenkreis, „größtes Kriegsverbrechertreffen“ als Bewertung des Gebirgsjäger-Jahrestreffens bei Mittenwald und die Formulierung „zum Teil noch heute“ seien Kriegsverbrecher Kameradenkreismitglieder. Jedoch: Erstmals räumte der Kameradenkreis ein, Kriegsverbrecher in seinen Reihen gehabt zu haben. In ersten Verfahren wurden Sander die Prozesskosten auferlegt, im anderen die Hälfte der Kosten. Ein Widerruf war mit diesen Unterlassungen nicht verbunden. Eine Anfechtung der Kostenentscheidung war nicht zugelassen.

Wichtig ist: Sander hat ohne Widerspruch der Gegenseite klargestellt, dass er folgende Feststellungen weiterhin treffen wird:

  • „dass der Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V. aus den Reihen der Gebirgsdivisionen aus der Zeit bis 1945 heraus im Jahre 1952 gegründet wurde“;
  • „richtig bleibt weiterhin, dass regelmäßig am Treffen in Mittenwald Kriegsverbrecher teilnehmen. Kriegsverbrecher sind für mich Personen, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren, unabhängig davon, ob sie für diese Taten je verurteilt wurden oder nicht“.
  • „Es wird darauf hingewiesen, dass der Kameradenkreis nicht nur die Kriegsverbrechen der NS-Gebirgstruppe verharmlost und die Täter schützt, er ist nun auch dazu übergegangen, die Nichtverfolgung der Untaten als erforderlich für die heutige Kriegsführung der Bundeswehr und der NATO-Alliierten zu bewerten“.
  • „Zudem klärten wir über das Wirken des Kameradenkreises der Gebirgstruppe e.V. auf, der aus dem Kreis der NS-Wehrmachtsangehörigen heraus gegründet wurde und zahlreiche Kriegsverbrecher in seinen Reihen hatte.“

Mit den Verfahren haben die VVN-BdA und ihr Bundessprecher Ulrich Sander wichtige Erfolge errungen, die für die antifaschistische Aufklärungsarbeit und für die Presse- und Meinungsfreiheit von immensem Wert sind.

Denn es sollte nicht mehr und nicht weniger vom Kameradenkreis und der hinter ihr stehenden Bundeswehr erreicht werden als der Widerruf der mit der Ausstellung „Verbrechen der Wehrmacht im Vernichtungskrieg 1941 - 1945“ erreichten allgemein gültigen Bewertung von Faschismus und Krieg.

Leider ist es nicht mehr eine Selbstverständlichkeit, seine Meinung über rechte und militaristische Tendenzen ungestört sagen zu dürfen. Gerichte sind dazu übergegangen, unter Missachtung der verfassungsmäßigen Grundrechte einzelne Textpassagen aus Kommentaren und Meinungsäußerungen herauszupicken, sie zu Tatsachenbehauptungen umzudeklarieren und eine „Beweisführung“ zu verlangen. So verlangten die Richter im Verfahren am 20. Mai in Nürnberg eidesstattliche Erklärungen, die belegen, dass bestimmte Kriegsverbrecher noch immer Mitglied im Kameradenkreis sind. Fotokopien von Auszügen aus der Zeitschrift „Gebirgstruppe“, die den gleichen Beweis erbringen könnten, wurden vom Gericht nicht angenommen. Ausführungen zur Erläuterung seiner Faktendarstellung wurden Sander nicht genehmigt. Deshalb veröffentlichte er seine vollständige Rede, die er im Gerichtssaal 272 nicht halten durfte. (Rede kann bei vvn-bdanrw@freenet.de angefordert werden.)

Das Resultat der Verfahren für die VVN-BdA und den Journalisten Ulrich Sander ist nicht gering zu schätzen. Allerdings sind nun beachtliche Kosten entstanden, so dass sich die VVN-BdA NRW erlaubt, auf ihr Solidaritätskonto zu verweisen und zu bitten, davon Gebrauch zu machen: Konto VVN-BdA NRW mit Stichwort „Nürnberger Prozess“ Nr. 282 12 - 435 bei Postbank Essen (BLZ 360 100 43). Über die Verwendung des Geldes wird öffentlich abgerechnet.

"Zum Schutz für Kriegsverbrecher und zur Verharmlosung ihrer Taten durch den Kameradenkreis Gebirgstruppe e.V." heißt eine Dokumentation zu den Verfahren, die bei der VVN-BdA NRW, Gathe 55, 42107 Wuppertal gegen Einsendung von 5,-- Euro in Briefmarken erhältlich ist oder hier nachzulesen ist: 

Dokumentation:

(3,4 MB, )