21.11.07
VVN BdA NRW: Protest gegen die Straffreiheit für
kriminelle V-Mann-Führer und V-Leute
Verbot der NPD ist anzustreben
und die V-Leute-Szene zu beseitigen
Die VVN-BdA NRW hat an alle Landtagsabgeordneten von NRW
geschrieben und sie dringend aufgefordert, gegen die neonazistische
Szene vorzugehen, insbesondere ein Verbot der NPD anzustreben und
die V-Leute-Szene zu beseitigen. Der NRW-Innenminister sei es
gewesen, der "mit dem Festhalten am V-Leute-Konzept gewollt
oder nicht der NPD half und diese nun sogar noch teilweise mit
Waffen versorgt", erklärte die VVN-BdA auf die entsprechenden
Berichte verweisend. "Dem wirksamen Vorgehen gegen die rechten
'Kameradschaften' und gegen die NPD verweigert sich diese
CDU-FDP-Regierung. Woche für Woche dürfen Neonazis in unseren
Städten aufmarschieren."
Jetzt hat der Innenminister von NRW die kriminelle V-Mann-Szene
vor Strafverfahren bewahrt. Die VVN-BdA ruft die
Landtagsabgeordneten auf, dies nicht hinzunehmen.
Süddeutsche Zeitung, 17./18. November 2007-11-21
V-Mann-Führer bleibt unbehelligt
NRW-Innenminister Wolf schützt
Verfassungsschutz
Düsseldorf - In der V-Mann-Affäre wird der
nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) der
Staatsanwaltschaft Bielefeld keine Ermächtigung für
Strafermittlungen gegen einen leitenden V-Mann-Führer erteilen.
Nach einer Sitzung des streng vertraulich tagenden Parlamentarischen
Kontrollgremiums (PKG) teilte die Pressestelle des Düsseldorfer
Landtags am Freitag mit, der Innenminister habe seine Entscheidung
mit einer "Gefährdung des öffentlichen Wohls"
begründet. Dazu stehe der Verdacht der Staatsanwaltschaft
Bielefeld, unbekannte Mitarbeiter des NRW-Verfassungsschutzes
hätten Dienstgeheimnisse verletzt, in keinem Verhältnis.
Das Innenministerium befürchtet. dass bei den Strafermittlungen
V-Leute in der ostwestfälischen Neo-Nazi-Szene auffliegen könnten
und damit "an Leib und Leben bedroht" wären. Nach
Informationen der Süddeutschen Zeitung wurde die Einschätzung des
Innenministers von allen Fraktionen im PKG geteilt. Die von den
Strafermittlern vorgetragenen Verdachtsmomente wären für die
Abgeordneten offenbar nicht überzeugend. Die Staatsanwaltschaft
Bielefeld hatte Ende August Strafermittlungen gegen einen leitenden
V-Mann-Führer des NRW-Verfassungsschutzes wegen des Verdachts des
Geheimnisverrats und der Strafvereitelung im Amt eingeleitet. Der
den Staatsanwälten unter seinem Klarnamen bislang nicht bekannte
V-Mann-Führer soll einen kriminellen Spitzel in der
ostwestfälischen Neo-Nazi-Szene mehrmals vor polizeilichen
Fahndungsmaßnahmen gewarnt haben. Dies soll den Ermittlern bei
einer Telefonüberwachung des dubiosen V-Mannes bekannt geworden
sein, dem Beihilfe zu einem bewaffneten Raubüberfall und der Handel
mit Kokain "in geringen Mengen" vorgeworfen werden.
Nach dem Geheimnisverrats-Paragraphen 353b dürfen
Strafermittlungen gegen Behördenmitarbeiter nur mit Ermächtigung
der obersten Landesbehörde, in diesem Falle des Innenministeriums,
geführt werden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld sagte
der SZ, es werde geprüft, ob das Verfahren gegen Mitarbeiter des
NRW-Verfassungsschutzes vollständig eingestellt werde oder ob
Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt
weitergeführt würden. Für dieses Delikt ist keine Ermächtigung
des Innenministers erforderlich. Johannes Nitschmann
Siehe auch Verfassungsschutz als NS-Waffenlieferant http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0353_indy.htm
Die VVN-BdA-NRW bekräftigt angesichts dieser Meldung ihre
Forderung nach Aufklärung des nordrhein-westfälischen
V-Mann-Skandals. Schon im September 07 hatte sie entsprechendes
verlangt.
Erklärung der VVN-BdA NRW vom 13.09.07
Der VS hilft dem NS mit Waffen aus -
Verantwortlicher Minister nicht mehr tragbar
Auf die Verbindungen der Dortmund-Hamm-Witten-Szene der
faschistischen Kameradschaften zu dem Mörder der drei Polizisten im
Jahr 2000 in Brackel und Walsum hat die VVN-BdA Nordrhein-Westfalen
wiederholt hingewiesen, ebenso wie auf die Verbindungen zu dem
Mörder von Thomas "Schmuddel" Schulz in Dortmund am
letzten Tag des Ostermarsches im Jahre 2005. Veröffentlicht haben
wir auch die mutmaßliche V-Mann-Tätigkeit des Polizistenmörders
Michael Berger. Das Vorgehen gegen die V-Leute-Unterstützung für
die Naziszene von NRW haben wir seit langem als die Schlüsselfrage
in der Auseinandersetzung mit der NPD und ihrem Umfeld angesehen.
Der von der VVN-BdA durch eine Strafanzeige ausgelöste Prozeß
gegen die Band Oydoxie/Weiße Wölfe aus Dortmund-Brechten wurde
bisher dreimal vertagt, u.a. weil die V-Leute nicht aussagen
durften. (Das Verfahren endete nunmehr mit einem Freispruch für die
Mordhetzer! - US) Die Mitschuld des Innenministers von NRW an der
rechtsterroristischen Entwicklung im Ruhrgebiet liegt auf der Hand.
Wer sich den Nazis als "Störer" in den Weg stellte, wurde
von Minister Ingo Wolf (FDP) und von NRW-Staatsanwaltschaften
kriminalisiert und mit Haft bedroht. Jetzt wird die Bewaffnung der
Naziszene durch V-Leute bekannt.
Wenn endlich Polizisten sich gegen die Machenschaften ihres
Ministers wehren und Strafanzeige gegen diejenigen im
Innenministerium stellen, die an Strafvereitelungen für Nazis und
an Waffenbeschaffungen für sie beteiligt sind, so wurde es höchste
Zeit. Wir begrüßen diese Haltung von Juristen und Polizisten aus
Bielefeld, die eigentlich selbstverständlich ist, aber hierzulande
Mut erfordert. Wir fordern die volle Aufklärung der Vorgänge, für
die das Wort Skandal viel zu milde ist. Notwendig ist die Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses des Landtages. Notwendig ist es, den
Minister Wolf abzuberufen, der sich auch mit seinem Widerstand gegen
ein NPD-Verbotsverfahren als Helfershelfer den äußersten rechten
Kräfte andiente. Notwendig ist es, alle Ermittlungsverfahren gegen
antifaschistische Demonstrantinnen und Demonstranten einzustellen.
Wir fordern das Verbot der NPD und aller ihrer
Hilfsorganisationen wie "Kameradschaften" und
V-Leute-Systeme. Daß V-Leute jetzt geoutet werden, ist gut für die
Demokratie und den Antifaschismus und trägt zur Auflösung der
Verfassungsschutzämter bei, die dringend erforderlich ist.
Ulrich Sander, Bundes- und Landessprecher NRW der VVN-BdA
Die VVN-BdA schreibt an alle
Landtagsabgeordneten
Die VVN-BdA NRW hat Ende Oktober 2007 an alle
Landtagsabgeordneten von NRW geschrieben und sie dringend
aufgefordert, gegen die neonazistische Szene vorzugehen,
insbesondere ein Verbot der NPD anzustreben. Der NRW-Innenminister
sei es gewesen, der "mit dem Festhalten am V-Leute-Konzept
gewollt oder nicht der NPD half und diese nun sogar noch teilweise
mit Waffen versorgt", erklärte die VVN-BdA auf die
entsprechenden Berichte verweisend. "Dem wirksamen Vorgehen
gegen die rechten 'Kameradschaften' und gegen die NPD verweigert
sich diese CDU-FDP-Regierung. Woche für Woche dürfen Neonazis in
unseren Städten aufmarschieren." Der Brief hat diesen
Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete, Sehr geehrter Herr
Landtagsabgeordneter,
die ständigen gewalttätigen Umtriebe der Neonazis und die sich
steigernden Provokationen mittels NS-Aufmärschen in unseren
Städten haben einen Verbotsantrag gegen die NPD erneut auf die
Tagesordnung gesetzt. Die VVN-BdA war richtig beraten, als sie sich
entschloss, mit einer Unterschriften-Kampagne zum Verbot dieser
Partei den entsprechenden Antrag des Bundestages wieder zu beleben.
Inzwischen haben mehr als 140.000 Unterzeichner ihre Zustimmung
gegeben. Die Verfolgten-Organisation stimmt in ihrem Bestreben
überein mit zahlreichen MandatsträgerInnen aus Parlamenten aller
Ebenen, Pfarrern, Rechtsanwälten, Angehörigen aller Berufsgruppen,
prominenten Schauspielerinnen und Schauspielern, Kabarettisten und
Künstlern sowie noch lebenden Verfolgten und Personen, die im
Widerstand gegen das Naziregime standen. Frau Knobloch vom
Zentralrat der Juden in Deutschland hat sich ebenfalls für ein
Verbot ausgesprochen. Ebenso die verdi, die IG Metall, die
Gewerkschaft Nahrung Genuß Gaststätten und andere.
Eine legale NPD legalisiert auch weitgehend ihre Handlungen und
ihre geistige Verwandtschaft mit dem Naziregime. Dies widerspricht
dem Grundgesetz (Art. 139) und stellt ein Hindernis für die immer
wieder geforderte politische Auseinandersetzung mit Rassismus,
Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit dar. Ein Verbot dagegen
würde die NPD und das rechte Spektrum empfindlich treffen, da damit
das politische rechte Zentrum ausgeschaltet wäre. Es wäre ein
Gewinn für die Demokratie, wenn man ihren Totengräbern keine
Chancen einräumte. Die NPD bekäme keine öffentlichen Gelder mehr,
sie könnte keine Versammlungen einberufen und keine Demonstrationen
ihrer Gliederungen anmelden. Man würde ihr die Möglichkeit nehmen,
sich als Oppositionspartei zu gebärden und in den Parlamenten ihre
demagogischen Hasstiraden zu verbreiten. Wir empfinden es als
Widerspruch, wenn einerseits Äußerlichkeiten wie Nazisymbole nicht
gezeigt werden dürfen, aber die geistigen Urheber sich mit ihrer
Partei legal bewegen können.
Von führenden Politikern wird einerseits eine politische
Auseinandersetzung gefordert, andererseits werden den Neonazis die
Stichworte, wie "Kinder statt Inder" geliefert, auf die
sie sich bei ihren Ausschreitungen berufen. Was soll man davon
halten, wenn Georg Milbradt erst untersuchen will, ob sich hinter
dem Verprügeln von acht Indern durch 50 Deutsche rassistische
Motive verbergen. Für uns gibt es keinen Zweifel: der Ruf
"Ausländer raus!" ist genauso ausländerfeindlich und
rassistisch wie "Juden raus!" judenfeindlich ist.
Die Gegnerschaft des Innenminister Schäubles und
NRW-Innenministers Dr. Wolf zum Verbot und die Warnung der
Bundeskanzlerin, ein Verbot könnte scheitern, haben uns nicht
überzeugt. Der erste Anlauf für ein Verbot ist ja nicht wegen des
Mangels an belastendem und belastbarem Material gescheitert,
sondern, weil der damalige Innen-minister Otto Schily wie auch seine
Länderkollegen seine staatlich bezahlten V-Männer in der NPD nicht
preisgeben wollten. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes,
Jürgen Papier, und sein Stellvertreter, Winfried Hassemer, halten
ein NPD-Verbot jedenfalls für möglich.
Wir möchten Sie als Landespolitikerin und Landespolitiker
ebenfalls bitten, die Initiative NoNPD zu unterstützen.
Die Gegner der Nazis tragen in unserem Bundesland eine besondere
Verantwortung, um Bürgerrechte zu sichern, Neonazis zu bekämpfen
und der antidemokratischen Militarisierung im Innern -
Zivil-Militärische Zusammenarbeit a la Heiligendamm - zu begegnen.
Es war unsere Landesregierung,
- die ein Verfassungsschutzgesetz für die Onlinedurchsuchung
durchsetzte,
- die mit dem Festhalten am V-Leute-Konzept gewollt oder nicht
der NPD half und diese nun sogar noch teilweise mit Waffen
versorgt und
- die mit dem Paragraphen 21 des Versammlungsgesetzes die
antifaschistischen "Störer" von extremrechten
Aktivitäten bekämpfte.
- Dem wirksamen Vorgehen gegen die rechten
"Kameradschaften" und gegen die NPD verweigert sich
diese CDU-FDP-Regierung. Woche für Woche dürfen Neonazis in
unseren Städten aufmarschieren.
- NRW wurde schließlich zum Vorreiter im Abbau der
gewerkschaftlichen Mitbestimmungsrechte in den Verwaltungen und
der demokratischen Gepflogenheiten in den Gemeinden.
Es liegen ausreichende plausible Gründe vor, um in NRW gegen die
Nazis und Neonazis, aber auch gegen andere antidemokratische
Erscheinung vorzugehen. Auch die Landesparlamente müssen eine
Antwort geben auf die Frage, die am 13. 10. 07 die Süddeutsche
Zeitung in ihrem Leitartikel stellte: "Will der Staat seine
Spitzel in der NPD schützen, oder will er die Gesellschaft vor der
NPD schützen? Beides zusammengeht nicht." Weiter heißt es
dort. "Ein Staat, der seine selbst erklärten Feinde einfach in
Ruhe lässt, ist deshalb auch nicht besonders demokratisch, sondern
besonders töricht."
Wir geben Ihnen - sofern er Ihnen noch nicht bekannt ist - den
Text der Unterschriftensammlung "NoNPD" zur Kenntnis. Und
wir bieten ihnen zugleich an, in Ihre Sprechstunde im Wahlkreis zu
kommen, um mit Ihnen unser Anliegen näher zu erörtern.
Wir hoffen auf Ihre positive Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Angenfort, Landessprecher der VVN-BdA NRW,
Bundessprecherkreis der VVN-BdA
Ulrich Sander, Landessprecher der VVN-BdA NRW
|