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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

08.08.07

Zum Aufruf der Nazis zu einem Aufmarsch auf dem Friedensplatz am Antikriegstag 1. September:

VVN-BdA Dortmund bekräftigt Verbotsforderung

„Am 1.9. findet in Dortmund der 3. nationale Antikriegstag statt,“ so wirbt der Neonaziszene der „Parteifreien Nationalisten“ im Internet für eine Zusammenrottung auf dem Dortmunder Friedensplatz am 1. September, dem 68. Jahrestags des deutschen Überfalls auf Polen. In einem erneuten Brief an Polizeipräsident Hans Schulze schreibt dazu die VVN-BdA Dortmund: „Der veröffentlichte Aufruf der Veranstalter – unter ihnen sind Fortsetzer der in den 90er Jahren von den Innenministern verbotenen NS-Gruppen – weist auf den verbotswürdigen Charakter der neuen Provokation hin.“ Auf den beiden letzten "nationalen Antikriegstagen" der Nazis und Neonazis haben diese kriegshetzerisch betont: "Nie wieder Krieg - nach unserem Sieg." Geplant ist offenbar wieder eine Veranstaltung, mit der die Neonaziszene „die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt, “ was nach § 130 Absatz 4 STGB verboten ist. Nach allem was wir seit den letzten NS-Aufmärschen wissen, ist am 1. September in Dortmund mit Straftaten nach dem Volksverhetzungsparagraphen zu rechnen.

Volksverhetzung ist es, wenn im Aufruf der Neonazis und Nazis die demokratische Ordnung unseres Landes als „Besatzung“ und Beseitigung „vom Recht auf Selbstbestimmung und Wahrheit“ bezeichnet wird. Es wird die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht, die Beseitigung des NS-Regimes jedoch wird als „Einführung“ des Kapitalismus beschimpft. Die VVN-BdA erinnert daran: „Der Hitlerfaschismus hat uns und Europa über 50 Millionen Tote beschert, darunter 6 Millionen tote Juden, eine halbe Million tote Sinti und Roma und 25 Millionen Slawen. Krieg und Besatzung durch die Nazis brachte den Völkern grausamste Willkür, machte aus Europa ein Völkergefängnis und setzte es dem raubgierigsten Kapitalismus aus – dem des NS-Regimes.“ Die antikapitalistischen Phrasen und die Freiheitsdemagogie der Nazis stellen Volksverhetzung dar und sollen Antisemitismus assoziieren.

Weiter erklärt die VVN-BdA: „Die Nachfolger der Nazis, die in ihren Programmen die Beseitigung der polnischen Nachkriegsgrenzen und das Annektieren polnischen Gebietes fordern, sie blasen erneut zum Feldzug gen Osten. So wie es am 27. Januar, dem Tag der Befreiung des KZ Auschwitz, nicht erlaubt ist, Naziaufmärsche durchzuführen, so soll es auch nicht gestattet sein, solche Märsche am 1. September durchzuführen. Es wurde bereits wiederholt der Antikriegstag 1. September von NS-Leuten missbraucht, indem sie der Losung „Nie wieder Krieg...“ die Worte hinzufügten „... nach unserem Sieg, dem Sieg des nationalen Sozialismus.“ Anstelle der Globalisierung verlangen die heutigen Nazis den weltweiten Sieg des Nationalsozialismus, den sie „nationalen Sozialismus“ nennen; auf die Frage, was dann aus dem jüdischen, dem „auserwählten“ Volk werde; wird geantwortet, ihm gehöre dann doch „das Himmelreich“.

Die VVN-BdA gehört zu den Organisationen, die den Neonazis und den an Krieg und Rüstung interessierten Kräften am 1. September in Dortmunds Innenstadt eine eindrucksvolle Antikriegskundgebung entgegensetzen wollen.

Mit freundlichen Grüßen Ulrich Sander – Sprecher der VVN-BdA In zwei Briefen hat sich die VVN-BdA NRW an den Dortmunder Polizeipräsidenten gewandt und das Verbot des Nazi-Aufmarschs am 1. September 2007 gefordert.

Die beiden Briefe. Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN-BdA

VVN-Bund der Antifaschisten Kreisvereinigung Dortmund Postfach 321 / Sander, 44388 Dortmund

Dortmund, den 3. August 2007

Zum Aufruf der Nazis zu einem Aufmarsch auf dem Friedensplatz am Antikriegstag 1. September: VVN-BdA bekräftigt Verbotsforderung – Zweiter Brief an den Herrn Polizeipräsidenten

An den Herrn

Polizeipräsidenten von Dortmund, Hans Schulze

 

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident!

Justiz und Polizei haben die Nazis mit ihrer bisherigen Praxis eingeladen, weiterhin antifaschistische und friedenspolitische Gedenktage zu ihren widerlichen Aufmärschen zu missbrauchen. Das schrieben wir Ihnen Ende Juni, und Sie reagierten verstimmt. In einer Zeitung nannten Sie diese Feststellung unerhört. Dazu dies: Die Feststellung war unvollständig, auch die Stadtwerke und die Stadtverwaltung haben die Nazis eingeladen.

Wenn gewalttätige Nazis vornehm mittels Stadtwerke-Bussen zu einem von der Stadt bereitgestellten und von Protestmülle (Gülle) gereinigten Platz kutschiert werden durch Straßen, die seitens der Polizei von allen die Nazis kritisierenden Plakaten befreit worden waren – wie soll man es denn nun nennen? Einladung oder Abweisung? Doch wohl Einladung.

Einladung auch seitens der Justiz. Sie war von uns über die Aussagen der Nazis vom „Antikriegstag“ 2005 und 2006 informiert worden. Doch obgleich verbotene Nazipropaganda nachweisbar war, sah mein keinen Anlass einzuschreiben. Einladung oder Zurückweisung? Doch wohl Einladung.

„Am 1.9. findet in Dortmund der 3. nationale Antikriegstag statt,“ so wirbt der Neonaziszene der „Parteifreien Nationalisten“ im Internet für eine Zusammenrottung auf dem Dortmunder Friedensplatz am 1. September, dem 68. Jahrestags des deutschen Überfalls auf Polen. Wir stellten dazu fest: „Der veröffentlichte Aufruf der Veranstalter – unter ihnen sind Fortsetzer der in den 90er Jahren von den Innenministern verbotenen NS-Gruppen – weist auf den verbotswürdigen Charakter der neuen Provokation hin.“ Geplant ist offenbar eine Veranstaltung, mit der die Neonaziszene „die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt, “ was nach § 130 Absatz 4 STGB verboten ist. Nach allem was wir seit den letzten NS-Aufmärschen wissen, ist am 1. September in Dortmund mit Straftaten nach dem Volksverhetzungsparagraphen zu rechnen.

Volksverhetzung ist es, wenn im Aufruf der Neonazis und Nazis die demokratische Ordnung unseres Landes als „Besatzung“ und Beseitigung „vom Recht auf Selbstbestimmung und Wahrheit“ bezeichnet wird. Es wird die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht, die Beseitigung des NS-Regimes jedoch wird als „Einführung“ des Kapitalismus bewertet. Die VVN-BdA erinnert daran: Der Hitlerfaschismus hat uns und Europa über 50 Millionen Tote darunter 6 Millionen tote Juden, beschert; Krieg und Besatzung durch die Nazis brachte den Völkern grausamste Willkür, machte aus Europa ein Völkergefängnis und setzte es dem raubgierigsten Kapitalismus aus – dem des NS-Regimes. Die antikapitalistischen Phrasen und die Freiheitsdemagogie der Nazis stellen Volksverhetzung dar und sollen Antisemitismus assoziieren.

Die Nachfolger der Nazis, die in ihren Programmen die Beseitigung der polnischen Nachkriegsgrenzen und das Annektieren polnischen Gebietes fordern, sie blasen erneut zum Feldzug gen Osten. So wie es am 27. Januar, dem Tag der Befreiung des KZ Auschwitz, nicht erlaubt ist, Naziaufmärsche durchzuführen, so soll es auch nicht gestattet sein, solche Märsche am 1. September durchzuführen. Es wurde bereits wiederholt der Antikriegstag 1. September von NS-Leuten missbraucht, in dem sie der Losung „Nie wieder Krieg...“ die Worte hinzufügten „... nach unserem Sieg, dem Sieg des nationalen Sozialismus.“ Anstelle der Globalisierung verlangen die heutigen Nazis den weltweiten Sieg des Nationalsozialismus, den sie „nationalen Sozialismus“ nennen; auf die Frage, was dann aus dem jüdischen, dem „auserwählten“ Volk werde; wird geantwortet, ihm gehöre dann doch „das Himmelreich“.

Die VVN-BdA gehört zu den Organisationen, die den Neonazis und den an Krieg und Rüstung interessierten Kräften am 1. September in Dortmunds Innenstadt eine eindrucksvolle Antikriegskundgebung entgegensetzen wollen. Wir fänden es äußerst alarmierend, wenn gleichzeitig in der Innenstadt Neonazis aufmarschieren dürften – bitte verhindern Sie dies.

Wir weisen erneut die Behauptung zurück, solche Aufmärsche könnten nicht verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht ist an das Gesetz gebunden.

Volksverhetzung ist es, wenn im Aufruf der Neonazis und Nazis ausgesagt wird:

Für Demokratie und Frieden zu streiten, das bedeute „Krieg für den Einfluss des Kapitals“. Der Kampf der Völker gegen Hitlerdeutschland, der mit dem 1. September 1939 begann und dem 8. Mai 1945 endete, war ein Kampf gegen den brutalsten denkbaren Kapitalismus, der sogar die industriemäßige Beseitigung von Menschenmassen in Vernichtungslagern und ihre Ausbeutung vorsah. Alle demokratischen Parten haben nach 1945 den faschistischen Kapitalismus verurteilt.

Weiter heißt es: „Es ist die Aufgabe unserer Generation mit den Lügen der Vergangenheit abzurechnen“. Die Aufklärung über die Verbrechen der Faschisten wird als Lüge dargestellt. Volksverhetzung!

Weiter: „Daher ist für jeden nationalen Sozialisten klar“, dass der Kampf für ihre Ziele „ein Akt der Selbstverteidigung ist!“ Die Nationalsozialisten – sich nur leicht verändert „nationale Sozialisten“ nennend - rufen zum Kampf für die Wiederherstellung des Faschismus „als Akt der Selbstverteidigung auf“. Volksverhetzung! Nazipropaganda!

Diese Volksverhetzung zuzulassen, bedeutet, die Nazis zu weiterem Vorgehen gegen unsere Demokratie einzuladen.

Wir fordern das Verbot des Nazi-Aufmarsches vom 1. September und bitten Sie um entsprechende Schritte. Wir verweisen auf unsere Begründung vom Juni 2007. Wir verweisen besonders darauf, dass die Ankündigung des weltweiten Sieges des „nationalen Sozialismus“ durch die heutigen Nazis die Drohung mit Krieg, Faschismus, Völkermord und Massenmord an den Juden darstellt. Das ist Volksverhetzung. Doch der NS ist seit 1945 völkerrechtlich verboten! Mit ihm zu drohen, ist nach § 130 Absatz 4 STGB, in dem die Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft unter Strafe gestellt ist, strikt untersagt. Beizupflichten ist dem höchsten Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen, wenn es zu einem Verbotsurteil gegen einen neofaschistischen Aufmarsch (Az.: 5B 585/01) am 30.4.2001 feststellte: "...lässt sich eine rechtsextremistische Ideologie wie der Nationalsozialismus unter dem Grundgesetz nicht - auch nicht mit den Mitteln des Demonstrationsrechts - legitimieren" und die "verfassungsimmanente Beschränkung" dieses Grundrechts mit dem Hinweis auf Art. 9.2, 18 und 21.2 GG begründet.

Bitte verfügen Sie ein Verbot des NS-Aufmarsches vom 1. September.

Mit freundlichen Grüßen

- Ulrich Sander -

Landessprecher der VVN-BdA NRW

Siehe auch:Siehe auch:

Der erste Brief an den Polizeipräsidenten:

Zur Ankündigung eines Neonaziaufmarsches in Dortmund am Antikriegstag 1. September

Offener Brief an den Polizeipräsidenten von Dortmund, Herrn Hans Schulze