08.08.07
Zum Aufruf der Nazis zu einem
Aufmarsch auf dem Friedensplatz am Antikriegstag 1. September:
VVN-BdA Dortmund bekräftigt Verbotsforderung
„Am 1.9. findet in Dortmund der 3. nationale Antikriegstag
statt,“ so wirbt der Neonaziszene der „Parteifreien
Nationalisten“ im Internet für eine Zusammenrottung auf dem
Dortmunder Friedensplatz am 1. September, dem 68. Jahrestags des
deutschen Überfalls auf Polen. In einem erneuten Brief an
Polizeipräsident Hans Schulze schreibt dazu die VVN-BdA Dortmund:
„Der veröffentlichte Aufruf der Veranstalter – unter ihnen sind
Fortsetzer der in den 90er Jahren von den Innenministern verbotenen
NS-Gruppen – weist auf den verbotswürdigen Charakter der neuen
Provokation hin.“ Auf den beiden letzten "nationalen
Antikriegstagen" der Nazis und Neonazis haben diese
kriegshetzerisch betont: "Nie wieder Krieg - nach unserem
Sieg." Geplant ist offenbar wieder eine Veranstaltung, mit der
die Neonaziszene „die nationalsozialistische Gewalt- und
Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt, “ was
nach § 130 Absatz 4 STGB verboten ist. Nach allem was wir seit den
letzten NS-Aufmärschen wissen, ist am 1. September in Dortmund mit
Straftaten nach dem Volksverhetzungsparagraphen zu rechnen.
Volksverhetzung ist es, wenn im Aufruf der Neonazis und Nazis die
demokratische Ordnung unseres Landes als „Besatzung“ und
Beseitigung „vom Recht auf Selbstbestimmung und Wahrheit“
bezeichnet wird. Es wird die nationalsozialistische Gewalt- und
Willkürherrschaft verherrlicht, die Beseitigung des NS-Regimes
jedoch wird als „Einführung“ des Kapitalismus beschimpft. Die
VVN-BdA erinnert daran: „Der Hitlerfaschismus hat uns und Europa
über 50 Millionen Tote beschert, darunter 6 Millionen tote Juden,
eine halbe Million tote Sinti und Roma und 25 Millionen Slawen.
Krieg und Besatzung durch die Nazis brachte den Völkern grausamste
Willkür, machte aus Europa ein Völkergefängnis und setzte es dem
raubgierigsten Kapitalismus aus – dem des NS-Regimes.“ Die
antikapitalistischen Phrasen und die Freiheitsdemagogie der Nazis
stellen Volksverhetzung dar und sollen Antisemitismus assoziieren.
Weiter erklärt die VVN-BdA: „Die Nachfolger der Nazis, die in
ihren Programmen die Beseitigung der polnischen Nachkriegsgrenzen
und das Annektieren polnischen Gebietes fordern, sie blasen erneut
zum Feldzug gen Osten. So wie es am 27. Januar, dem Tag der
Befreiung des KZ Auschwitz, nicht erlaubt ist, Naziaufmärsche
durchzuführen, so soll es auch nicht gestattet sein, solche
Märsche am 1. September durchzuführen. Es wurde bereits wiederholt
der Antikriegstag 1. September von NS-Leuten missbraucht, indem sie
der Losung „Nie wieder Krieg...“ die Worte hinzufügten „...
nach unserem Sieg, dem Sieg des nationalen Sozialismus.“ Anstelle
der Globalisierung verlangen die heutigen Nazis den weltweiten Sieg
des Nationalsozialismus, den sie „nationalen Sozialismus“
nennen; auf die Frage, was dann aus dem jüdischen, dem „auserwählten“
Volk werde; wird geantwortet, ihm gehöre dann doch „das
Himmelreich“.
Die VVN-BdA gehört zu den Organisationen, die den Neonazis und
den an Krieg und Rüstung interessierten Kräften am 1. September in
Dortmunds Innenstadt eine eindrucksvolle Antikriegskundgebung
entgegensetzen wollen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Sander – Sprecher der VVN-BdA
In zwei Briefen hat sich die VVN-BdA NRW an den Dortmunder
Polizeipräsidenten gewandt und das Verbot des Nazi-Aufmarschs am 1.
September 2007 gefordert.
Die beiden Briefe. Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
VVN-BdA
VVN-Bund der Antifaschisten Kreisvereinigung Dortmund Postfach
321 / Sander, 44388 Dortmund
Dortmund, den 3. August 2007
Zum Aufruf der Nazis zu einem
Aufmarsch auf dem Friedensplatz am Antikriegstag 1. September:
VVN-BdA bekräftigt Verbotsforderung – Zweiter Brief an den Herrn
Polizeipräsidenten
An den Herrn
Polizeipräsidenten von Dortmund, Hans Schulze
Sehr geehrter Herr Polizeipräsident!
Justiz und Polizei haben die Nazis mit ihrer bisherigen Praxis
eingeladen, weiterhin antifaschistische und friedenspolitische
Gedenktage zu ihren widerlichen Aufmärschen zu missbrauchen. Das
schrieben wir Ihnen Ende Juni, und Sie reagierten verstimmt. In
einer Zeitung nannten Sie diese Feststellung unerhört. Dazu dies:
Die Feststellung war unvollständig, auch die Stadtwerke und die
Stadtverwaltung haben die Nazis eingeladen.
Wenn gewalttätige Nazis vornehm mittels Stadtwerke-Bussen zu
einem von der Stadt bereitgestellten und von Protestmülle (Gülle)
gereinigten Platz kutschiert werden durch Straßen, die seitens der
Polizei von allen die Nazis kritisierenden Plakaten befreit worden
waren – wie soll man es denn nun nennen? Einladung oder Abweisung?
Doch wohl Einladung.
Einladung auch seitens der Justiz. Sie war von uns über die
Aussagen der Nazis vom „Antikriegstag“ 2005 und 2006 informiert
worden. Doch obgleich verbotene Nazipropaganda nachweisbar war, sah
mein keinen Anlass einzuschreiben. Einladung oder Zurückweisung?
Doch wohl Einladung.
„Am 1.9. findet in Dortmund der 3. nationale Antikriegstag
statt,“ so wirbt der Neonaziszene der „Parteifreien
Nationalisten“ im Internet für eine Zusammenrottung auf dem
Dortmunder Friedensplatz am 1. September, dem 68. Jahrestags des
deutschen Überfalls auf Polen. Wir stellten dazu fest: „Der
veröffentlichte Aufruf der Veranstalter – unter ihnen sind
Fortsetzer der in den 90er Jahren von den Innenministern verbotenen
NS-Gruppen – weist auf den verbotswürdigen Charakter der neuen
Provokation hin.“ Geplant ist offenbar eine Veranstaltung, mit der
die Neonaziszene „die nationalsozialistische Gewalt- und
Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt, “ was
nach § 130 Absatz 4 STGB verboten ist. Nach allem was wir seit den
letzten NS-Aufmärschen wissen, ist am 1. September in Dortmund mit
Straftaten nach dem Volksverhetzungsparagraphen zu rechnen.
Volksverhetzung ist es, wenn im Aufruf der Neonazis und Nazis die
demokratische Ordnung unseres Landes als „Besatzung“ und
Beseitigung „vom Recht auf Selbstbestimmung und Wahrheit“
bezeichnet wird. Es wird die nationalsozialistische Gewalt- und
Willkürherrschaft verherrlicht, die Beseitigung des NS-Regimes
jedoch wird als „Einführung“ des Kapitalismus bewertet. Die
VVN-BdA erinnert daran: Der Hitlerfaschismus hat uns und Europa
über 50 Millionen Tote darunter 6 Millionen tote Juden, beschert;
Krieg und Besatzung durch die Nazis brachte den Völkern grausamste
Willkür, machte aus Europa ein Völkergefängnis und setzte es dem
raubgierigsten Kapitalismus aus – dem des NS-Regimes. Die
antikapitalistischen Phrasen und die Freiheitsdemagogie der Nazis
stellen Volksverhetzung dar und sollen Antisemitismus assoziieren.
Die Nachfolger der Nazis, die in ihren Programmen die Beseitigung
der polnischen Nachkriegsgrenzen und das Annektieren polnischen
Gebietes fordern, sie blasen erneut zum Feldzug gen Osten. So wie es
am 27. Januar, dem Tag der Befreiung des KZ Auschwitz, nicht erlaubt
ist, Naziaufmärsche durchzuführen, so soll es auch nicht gestattet
sein, solche Märsche am 1. September durchzuführen. Es wurde
bereits wiederholt der Antikriegstag 1. September von NS-Leuten
missbraucht, in dem sie der Losung „Nie wieder Krieg...“ die
Worte hinzufügten „... nach unserem Sieg, dem Sieg des nationalen
Sozialismus.“ Anstelle der Globalisierung verlangen die heutigen
Nazis den weltweiten Sieg des Nationalsozialismus, den sie „nationalen
Sozialismus“ nennen; auf die Frage, was dann aus dem jüdischen,
dem „auserwählten“ Volk werde; wird geantwortet, ihm gehöre
dann doch „das Himmelreich“.
Die VVN-BdA gehört zu den Organisationen, die den Neonazis und
den an Krieg und Rüstung interessierten Kräften am 1. September in
Dortmunds Innenstadt eine eindrucksvolle Antikriegskundgebung
entgegensetzen wollen. Wir fänden es äußerst alarmierend, wenn
gleichzeitig in der Innenstadt Neonazis aufmarschieren dürften –
bitte verhindern Sie dies.
Wir weisen erneut die Behauptung zurück, solche Aufmärsche
könnten nicht verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht ist an
das Gesetz gebunden.
Volksverhetzung ist es, wenn im Aufruf der Neonazis und Nazis
ausgesagt wird:
Für Demokratie und Frieden zu streiten, das bedeute „Krieg
für den Einfluss des Kapitals“. Der Kampf der Völker gegen
Hitlerdeutschland, der mit dem 1. September 1939 begann und dem 8.
Mai 1945 endete, war ein Kampf gegen den brutalsten denkbaren
Kapitalismus, der sogar die industriemäßige Beseitigung von
Menschenmassen in Vernichtungslagern und ihre Ausbeutung vorsah.
Alle demokratischen Parten haben nach 1945 den faschistischen
Kapitalismus verurteilt.
Weiter heißt es: „Es ist die Aufgabe unserer Generation mit
den Lügen der Vergangenheit abzurechnen“. Die Aufklärung über
die Verbrechen der Faschisten wird als Lüge dargestellt.
Volksverhetzung!
Weiter: „Daher ist für jeden nationalen Sozialisten klar“,
dass der Kampf für ihre Ziele „ein Akt der Selbstverteidigung
ist!“ Die Nationalsozialisten – sich nur leicht verändert „nationale
Sozialisten“ nennend - rufen zum Kampf für die Wiederherstellung
des Faschismus „als Akt der Selbstverteidigung auf“.
Volksverhetzung! Nazipropaganda!
Diese Volksverhetzung zuzulassen, bedeutet, die Nazis zu weiterem
Vorgehen gegen unsere Demokratie einzuladen.
Wir fordern das Verbot des Nazi-Aufmarsches vom 1. September und
bitten Sie um entsprechende Schritte. Wir verweisen auf unsere
Begründung vom Juni 2007. Wir verweisen besonders darauf, dass die
Ankündigung des weltweiten Sieges des „nationalen Sozialismus“
durch die heutigen Nazis die Drohung mit Krieg, Faschismus,
Völkermord und Massenmord an den Juden darstellt. Das ist
Volksverhetzung. Doch der NS ist seit 1945 völkerrechtlich
verboten! Mit ihm zu drohen, ist nach § 130 Absatz 4 STGB, in dem
die Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft unter Strafe gestellt
ist, strikt untersagt. Beizupflichten ist dem höchsten
Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen, wenn es zu einem
Verbotsurteil gegen einen neofaschistischen Aufmarsch (Az.: 5B
585/01) am 30.4.2001 feststellte: "...lässt sich eine
rechtsextremistische Ideologie wie der Nationalsozialismus unter dem
Grundgesetz nicht - auch nicht mit den Mitteln des
Demonstrationsrechts - legitimieren" und die
"verfassungsimmanente Beschränkung" dieses Grundrechts
mit dem Hinweis auf Art. 9.2, 18 und 21.2 GG begründet.
Bitte verfügen Sie ein Verbot des NS-Aufmarsches vom 1.
September.
Mit freundlichen Grüßen
- Ulrich Sander -
Landessprecher der VVN-BdA NRW
Der erste Brief an den Polizeipräsidenten:
Zur Ankündigung
eines Neonaziaufmarsches in Dortmund am Antikriegstag 1. September
Offener
Brief an den Polizeipräsidenten von Dortmund, Herrn Hans Schulze
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