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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

03.07.07

Zur Ankündigung eines Neonaziaufmarsches in Dortmund am Antikriegstag 1. September

Offener Brief an den Polizeipräsidenten von Dortmund, Herrn Hans Schulze

Dortmund, 29. Juni 2007

An den Herrn

Polizeipräsidenten von Dortmund, Herrn Hans Schulze

 

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident!

Justiz und Polizei haben die Nazis mit ihrer bisherigen Praxis eingeladen, weiterhin antifaschistische und friedenspolitische Gedenktage zu ihren widerlichen Aufmärschen zu missbrauchen. Nach dem 27. Januar (sie nahmen einen Tag darauf, und es klappte) und dem 1. Mai ist nun wieder der Antikriegstag 1. September an der Reihe.

Die Stätte der großen Friedenskundgebungen der Dortmunder Bevölkerung ist als Aufmarschplatz ausgesucht worden: Der Friedensplatz.

Route und Losungen wie auch die Veranstalter – unter ihnen sind Fortsetzer der in den 90er Jahren von den Innenministern verbotenen NS-Gruppen – weisen auf den verbotswürdigen Charakter der neuen Provokation hin.

Wir weisen die Behauptung zurück, solche Aufmärsche könnten nicht verboten werden. Das Bundesverfassungsgericht ist an das Gesetz gebunden. Der neue Volksverhetzungsparagraph des StGB vom 1. April 2005 lautet u. a. „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“ (§ 130 Absatz 4 STGB)

Nach allem was wir seit den letzten NS-Aufmärschen wissen, ist am 1. September in Dortmund mit Straftaten nach dem Volksverhetzungsparagraphen zu rechnen. Sind aber solche Straftaten zu erwarten, kann auch ein Verbot durchgesetzt werden; auch das Bundesverfassungsgericht hat schon entsprechend entschieden.

Wir fordern das Verbot des Nazi-Aufmarsches vom 1. September und bitten Sie um entsprechende Schritte.

Begründung:

1. Auf Bundesebene wurde ein Gesetz erlassen, das Naziversammlungen an Gedenkstätten verbietet. Sollen die Nazis nun in Dortmund auf dem Friedensplatz aufmarschieren dürfen? Wir sagen nein.

2. Am 1. September beabsichtigen die Nazis und Neonazis nun, den symbolträchtigen Tag zu schänden. Am 1. September 1939 überfiel Nazideutschland Polen. Die Nachfolger der Nazis, die in ihren Programmen die Beseitigung der polnischen Nachkriegsgrenzen und das Annektieren polnischen Gebietes fordern, sie blasen erneut zum Feldzug gen Osten. So wie es am 27. Januar, dem Tag der Befreiung des KZ Auschwitz, nicht erlaubt ist, Naziaufmärsche durchzuführen, so soll es auch nicht gestattet sein, solche Märsche am 1. September durchzuführen. Es wurde bereits wiederholt der Antikriegstag 1. September von NS-Leuten missbraucht, in dem sie der Losung „Nie wieder Krieg...“ die Worte hinzufügten „... nach unserem Sieg, dem Sieg des nationalen Sozialismus.“ (So geschehen im September 2005) Anstelle der Globalisierung verlangen die heutigen Nazis den weltweiten Sieg des Nationalsozialismus, den sie „nationalen Sozialismus“ nennen; auf die Frage, was dann aus dem jüdischen, dem „auserwählten“ Volk werde; wird geantwortet, ihm gehöre dann doch „das Himmelreich“. (Die Staatsanwaltschaft Dortmund verfügt über Unterlagen, dass solche Äußerungen im September 2005 in Dortmund gefallen sind.) 3. Wir verweisen besonders darauf, dass die Ankündigung des weltweiten Sieges des „nationalen Sozialismus“ durch die heutigen Nazis die Drohung mit Krieg, Faschismus, Völkermord und Massenmord an den Juden darstellt. Das ist Volksverhetzung. Doch der NS ist seit 1945 völkerrechtlich verboten! Mit ihm zu drohen, ist nach § 130 Absatz 4 STGB, in dem die Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft unter Strafe gestellt ist, strikt untersagt. 4. Die höchsten Gerichte von NRW immer haben immer wieder betont: „Eine rechtsextremistische Ideologie lässt sich auch nicht mit den Mitteln des Demonstrationsrechts legitimieren.“ (Beschluss des höchsten Gerichts von Nordrhein-Westfalen, OVG NRW, Az 5 B B 585/01).

Bitte verfügen Sie ein Verbot des NS-Aufmarsches vom 1. September.

Mit freundlichen Grüßen

- Ulrich Sander -

Landessprecher der VVN-BdA NRW