Logo VVN/BdA NRW

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

 

 

 

 

 

 

Nazis raus aus dem Internet

 

21.04.04

Lauschangriff gegen Antifaschisten verurteilt

VVN-BdA fordert Beendigung der Ermittlungen gegen Ulrich Sander und die VVN-BdA

Die Hausdurchsuchung vom 3. 12. 03 in der Wohnung von Ulrich Sander (VVN-BdA-Landessprecher) und in dem Büro der VVN-BdA in Wuppertal wurde vom Landgericht Dortmund <Az. 14 (VI)QS 7/04> am 6. April 2004 als rechtmäßig bestätigt, die Beschwerde dagegen verworfen. Sander sei hinreichend einer "Amtsanmaßung" und - so fügte das Landgericht noch hinzu - der "Beleidigung" zum Nachteil der Empfänger gefälschter Briefe verdächtig gewesen. Die Voraussetzungen für Hausdurchsuchungen bei Verdächtigen seien weit gefasst. Belastendes wurde allerdings nicht gefunden. Es soll wohl noch gefunden werden: Die VVN-BdA fand heraus, dass sie seit der Hausdurchsuchung verstärkt abgehört wird.

Dazu ist festzustellen: Sander wurde das Zeugnisverweigerungsrecht als Journalist genommen, indem er nicht als Zeuge befragt, sondern als Verdächtiger behandelt wurde, dem unsinnige Vorwürfe der "Amtsanmaßung" und "Beleidigung" gemacht werden. Wie aus der Begründung des Landgerichts hervorgeht, hat es gegen die Hausdurchsuchung auch von Seiten eines Kriminalhauptkommissars erhebliche Bedenken gegeben. Diese Bedenken haben das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der Vorbereitung und Durchführung der Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen jedoch nicht beachtet. Zu sehr waren sie bestrebt, gegen Ulrich Sander und die VVN-BdA vorzugehen.

Das Landgericht stellte fest, die Hausdurchsuchungen seien verhältnismäßig gewesen. Es habe ein erhebliches öffentliches Interesse an der Aufklärung der Tat gegeben. Damit ist wohl die angebliche Tat des Ulrich Sander gemeint; an der Aufklärung der Taten der mutmaßlichen Kriegsverbrecher war die Justiz wohl weniger interessiert.

Dazu erklärt die VVN-BdA: Die Hausdurchsuchungen von Dortmund und Wuppertal stellten einen Vorwand dar, um an die Daten der VVN-BdA zu gelangen und die antifaschistische Aufklärungsarbeit der Organisation und Ulrich Sanders zu behindern. Zudem ist von EDV-Experten festgestellt worden, dass der Computer von Ulrich Sander während der Kontrolle im Polizeipräsidium Dortmund abkopiert worden ist, offenbar um Staats- und Verfassungsschutz die Daten der Organisation und des Archivs Ulrich Sanders zugänglich zu machen. Außerdem konnten ein Vierteljahr lang Ulrich Sander und andere Mitglieder des Geschäftsführenden Landesausschusses der VVN-BdA NRW von ihnen zugänglichen Telefonanschlüssen nicht mit dem Büro telefonieren, - die Leitung war durch eine Fax-Verbindung blockiert. Es musste von einer verstärkten Abhörtätigkeit des Verfassungsschutzes ausgegangen werden. Erst bei einer Wartungsarbeit Mitte April 04 konnte die Störung behoben werden, indem eine offenbar während der Hausdurchsuchung im Büro in Wuppertal heimlich zusätzlich geschaltete fremde Telefonleitung abgeknipst wurde.

Aus "ermittlungstechnischen Gründen" habe eine richterliche Anhörung Sanders vor der Hausdurchsuchung unterbleiben müssen, heißt es im Beschluß des Landgerichtes. Ein Grundrecht wurde ausgehebelt, damit die VVN-BdA und Sander besser überwacht werden können. Das ist die einzige Schlussfolgerung, die daraus zu ziehen ist.

Die VVN-BdA fordert die unverzügliche Beendigung der Bespitzelung und Behinderung ihrer Organisation. Sie fordert die Einstellung der Ermittlungen gegen Ulrich Sander, nachdem die Hausdurchsuchungen keine Anhaltspunkte für eine Straftat ergaben. Sie fordert hingegen die Strafverfolgung der tatverdächtigen ehemaligen Wehrmachtsangehörigen der Gebirgstruppe. Sie kündigt an, auch in diesem Jahr zu Pfingsten wieder gegen das Traditionstreffen der Gebirgstruppe in Mittenwald/Oberbayern mit Protestaktionen vorzugehen.

gez. Jupp Angenfort und Ulrich Sander, Landessprecher der VVN-BdA NRW

Wer auf dem laufenden bleiben möchte: Bitte auf dieser Web Site nachlesen: http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/0024_mittenwald_2004.htm. Es sind zu Pfingsten 2004 neue Aktionen gegen die Straffreiheit für Mörder aus der Wehrmachts-Gebirgstruppe geplant. Bitte um Unterstützung durch Spenden für VVN-BdA NRW: Postbank Essen BLZ 360 100 43, Konto Nr. 282 12-435. Stichwort: Mittenwald04.