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Nazis raus aus dem Internet

 

23.09.03

"Furchtbare Juristen"?

Geldstrafen wegen Störung eines Nazi-Aufmarsches gegen zwei Antifaschisten

Keine normale Verhandlung ist das am 22. September vor dem Münchener Amtsgericht: "Es ist der Saal so voll wie selten am Amtsgericht, und Richter Max Boxleitner lässt sogar zu, dass Zuhörer stehen. Für niemanden hier ist das eine normale Verhandlung – denn würde bei einer normalen Verhandlung der Angeklagte die Zuhörer draußen mit einer kleinen Ansprache begrüßen? Würde sich bei einer normalen Verhandlung ein Besucher das Buch „Furchtbare Juristen“ solange vor den Bauch halten, bis sich der Richter das verbittet? Und würde bei einer normalen Verhandlung der Angeklagte zu Beginn ein Manifest verlesen, das anhebt mit den Worten „Dies ist ein politischer Prozess“? Den Prozess hat der Angeklagte gewollt, gegen einen Strafbefehl über 1.500 Euro Einspruch eingelegt", schreibt die Süddeutsche Zeitung am 23. September über diesen Prozess.

Die Angeklagten, die hatten am 30.11.2002 gegen den Nazi-Aufmarsch gegen die damals in München gastierende Wehrmachtsausstellung protestiert. Die Nazi-Demo hatten Christian Worch und Martin Wiese angemeldet. Letzterer gehört zu der inzwischen verhafteten Neonazi-Truppe, die mehrere Kilo Sprengstoff gehortet zwecks Durchführung von Anschlägen auf jüdische, griechische und islamische Einrichtungen - darunter auch die feierliche Grundsteinlegung für das Neuen Jüdischen Gemeinde- und Kulturzentrum - hatten.

Hier stehen aber nun Antifaschisten vor Gericht: Der Maschinenschlosser Christiaan B. hat bei der Demonstration gegen den Neonazi-Aufmarsch Stadtpläne verteilt, auf denen die Route der Rechten eingezeichnet war. Das erfülle den Tatbestand der Störung einer genehmigten Versammlung, so die Staatsanwaltschaft München. Später wird gegen den ehemaligen KZ-Häftling Martin Löwenberg, Mitglied im bayerischen VVN-Landesvorstand und aufgrund seines politischen Engagements vom Oberbürgermeister mit der Medaille "München leuchtet" ausgezeichnet, verhandelt: Er soll den Gegendemonstranten zugerufen haben: „Es ist legitim, ja legal, sich den Totengräbern der Demokratie entgegenzustellen.“ Ihm wird derselbe Vorwurf gemacht. In den Augen des Gerichts war dies der Aufruf zu einer strafbaren Blockade des genehmigten Naziaufmarsches.. Martin Löwenberg hatte sein Verhalten so begründetet: „Die Nazi-Diktatur war nicht über Deutschland hereingebrochen, sie war keine unverhinderbare Katastrophe, sie ist von Menschen gemacht worden und kann auch daher von Menschen verhindert werden.“ Diese Lehre aus der Geschichte habe sich im Grundgesetz niedergeschlagen, das weit höher zu bewerten sei, als die Versammlungsfreiheit von Neonazis. 

„Rechtswidrig, wenn auch ohne Erfolg“ nennt der Richter die Taten: Die Blockade des Nazi-Aufmarsches gelang schließlich nicht. Verurteilt wurden beide - wegen Störung einer genehmigten Versammlung und Aufruf zu strafbaren Handlungen: Christiaan B. zu 900 Euro, Martin Löwenberg zu 300 Euro.

"Ich schäme mich für den Rechtsstaat, dass ich hier stehen muss, um diesen Mann zu verteidigen", hatte Rechtsanwältin Angelika Lex in ihrem Schlussplädoyer verkündet. Antifaschistisches Engagement der Bürger sei schließlich notwendig zur Verteidigung der verfassungsmäßigen Ordnung, wenn Polizei wie Justiz hierzu offensichtlich nicht in der Lage seien. Im Polizeiprotokoll über Löwenbergs Rede sei beispielsweise von einer "KZ-Häftlingskleidung" die Rede gewesen. Ebenso habe Löwenberg über die "Reichspogromnacht" am 9. November 1938 geredet. Offensichtlich habe weder der Staatsschutz, noch der Staatsanwalt oder der Richter dies gelesen. "Wie kann ich einem Staat bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus vertrauen, wenn die dafür zuständigen Beamten nicht einmal die geschichtlichen Grundbegriffe aus dem Unterricht der 3. Klasse kennen", so die Verteidigerin.

Mit Rufen wie "Nicht in meinem Namen" protestierten die antifaschistischen Zuschauer gegen dieses Urteil. Mehrere, darunter auch der Fraktionschef der Münchner Grünen, Siegfried Benker, wurden daraufhin vom Richter des Saales verwiesen. Am 6. Oktober steht Stadtrat Benker selber vor Gericht. Auch er hatte im vergangenen Jahr dazu aufgerufen, den Naziaufmarsch zu verhindern. 

Das Buch "Furchtbare Juristen" hatte einer der Angeklagten in der Verhandlung hochgehalten. Ja, man fragt sich wirklich, ob diese Richter, die Antifaschisten verurteilen und gegen Rechte Milde walten lassen, nicht auch unter diesem Titel zu fassen sind???

Jan Große Nobis

VVN/BdA Münster

Siehe dazu auch die Pressemitteilung der Bundesvereinigung der VVN/BdA:

Ehemaliges NS-Opfer wegen Aktivitäten gegen Neonazis verurteilt

Engagement gegen Neonazis gehört belobigt und nicht bestraft