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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
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Nazis raus aus dem Internet

 

12.03.03

Dokumentation der Strafanzeige

"Josef Angenfort
[...]
Landessprecher der VVN/BdA NRW
- per Einschreiben -

An die
Staatsanwaltschaft Dortmund
Gerichtsplatz 1
44135 Dortmund

05.03.2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen alle Mitglieder der RechtsRock Bands "Oidoxie" aus Dortmund (Marko Gottschalk, Dennis Linsenbarth u.a.) sowie der teilweise in Personalunion betriebenen Arnsberger Band "Weisse Wölfe" (Stjepan Jus, Marko Gottschalk, Dennis Linsenbarth u.a.) wegen 

  1. des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), begangen durch das Zeigen der Fahne der am 24.02.1995 durch das Bundesinnenministerium verbotenen "Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP) auf dem Cover bzw. Booklet CD "Weisse Wut" der Band "Weisse Wölfe" sowie der Hakenkreuzfahne. 

  2. einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), begangen durch Zeigen eindeutiger Motive (FAP und Hakenkreuz-Fahnen, bewaffnete vermummte Gestalten) auf dem Cover bzw. Booklet der unter 1. genannten CD, durch Singen von Liedern, u.a. "Und am Tage der Rache wolln wir euch bluten sehn" - ("euch", das sind die "Bullenschweine").

  3. Volksverhetzung (§ 130 StGB), begangen durch Liedtexte auf der unter 1. genannten CD, die zu Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsteile aufrufen und geeignet sind, den öffentlichen Frieden nicht nur unerheblich zu stören.

  4. des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), begangen von "Oidoxie" durch das Singen des "Hakenkreuzliedes" auf dem Video "Kriegsberichter Volume V".

  5. einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), begangen durch die auf dem Cover des Videos "Kriegsberichter Volume V" aufgedruckte Aufforderung "LOOK, LEARN AND LET THE HATRED BURN!!!" in Verbindung mit dem Singen des "Hakenkreuzliedes". 

und allen anderen in Betracht kommenden Straftatbeständen.

zu 1.: Vermummte Gestalten zeigen auf Cover der CD bzw. Booklet (das Booklet besteht aus einem zweimal gefalteten und zusammengeklappten
Blatt mit vier Motiven, wovon eines das Cover bildet) die Fahne der durch das Bundesinnenministerium am 24.02.1995 unanfechtbar verbotenen FAP sowie die Hakenkreuzfahne. Sie haben damit den Tatbestand des § 86 a Abs. 1 StGB verwirklicht. Diese CD wurde seit ihrem Erscheinen im Jahre 2002 (nicht etwa wie auf der CD vermerkt am 20.4.1997, also Hitlers 108. Geburtstag) vom Label "Celtic Moon" und den einschlägigen RechtsRock-Vertreiben beworben. Der Band "Weisse Wölfe" um Stjepan Jus gehören u.a. als Schlagzeuger der "Oidoxie"-Sänger Marko Gottschalk und der "Oidoxie"-Bassist Dennis Linsenbarth an. Dieses geht nicht zuletzt aus diversen Fotos und Einträgen zu Auftritten der "Weisse Wölfe" im Internet hervor.

zu 2.: Neben den abgebildeten Symbolen der FAP und NSDAP sind auf Cover bzw. Booklet mehrere vermummte Personen mit Schußwaffe in der Hand abgebildet - teilweise gesenkt, teilweise auf den Betrachter angelegt. Andere halten einen Baseballschläger in der Hand. Allein für sich betrachtet mag dieses noch keine Aufforderung zu einer Straftat darstellen. Jedoch ergibt sich aus der gesamten Aufmachung der CD, das heißt den Liedtexten, den Bildern auf Cover und Booklet sowie der Geschichte und Praxis der FAP, dass eine konkrete Aufforderung zu Körperverletzungsdelikten (§§ 223 ff. StGB) vorliegt, wenn nicht gar zum Mord (§ 211 StGB). Die Mitglieder der FAP, deren Fahne ja mehrfach gezeigt wird, haben sich vor dem Verbot durch den Bundesinnenminister durch ihre Gewaltbereitschaft und ihre Angriffe auf Andersdenkende ausgezeichnet. Durch das Zeigen der Waffen in Verbindung mit den Symbolen der FAP sollen die Hörer der CD aufgefordert werden, es den Mitgliedern der FAP nachzutun. Dazu wird dann noch eine Musik gespielt, die geradezu zu solchen Taten aufstachelt. Als Beispiel sei der Text des Liedes "Kein Vergeben, kein vergessen" genannt:

"Ihr gottverdammten Bullenschweine
Ihr kotzt uns so an
Doch eines schönen Tages
Ja da seit ihr dran" [...]

"Refrain: Bullen haben namen und Adressen
Kein vergeben und kein vergessen"

"Ihr miesen kleinen Pisser
Ihr dient diesem Staat
Ihr seit der letzte Dreck
Ja des Teufels Saat
Wir hassen euch schon ewig
Und das wird auch nie vergehn
Und am Tage der Rache
Wolln wir euch bluten sehn"

[Zitiert aus dem der CD "Weisse Wut" der Band "Weisse Wölfe" beiliegenden Liedtext-Blatt, Rechtschreibfehler im Original]

Dieser Liedtext zeigt anschaulich, dass hier konkret und unverblümt zu Straftaten an Polizisten ("Und am Tage der Rache, Wolln wir euch bluten sehn") aufgefordert wird.

Als weiteres Beispiel läßt sich der Text des Liedes "Weiße Wut" anführen:

"Aggresiv und provoziert
Wird nicht länger diskutiert
Ich frag mich, was die Scheiße soll
Wir ham jetzt die Schnautze voll" [...]

"Das Land ertrinkt in fremder Flut
Und überall die rote Brut
Stolze Deutsche siehst du keine
Nur linke dreckige Schweine
Lumpenpack sei auf der Hut
Denn in uns kocht die weiße Wut
Hass im Bauch und Stolz im Herzen
Und wir sind nicht hier zum scherzen"

[Zitiert aus dem der CD "Weisse Wut" der Band "Weisse Wölfe" beiliegenden Liedtext-Blatt, Rechtschreibfehler im Original]

Auch hier ist in der Zeile "Wird nicht länger diskutiert" oder "Und wir sind nicht hier zum scherzen" die konkrete Aufforderung an die Hörer enthalten, dass man nun nicht mehr länger diskutieren, sondern nun endlich handeln solle. Was die Band unter Handeln versteht bzw. die Hörer der Lieder unter Handeln zu verstehen haben, läßt sich der Aufmachung der CD eindeutig entnehmen: nehmt Baseballschläger oder gar Schußwaffen und verletzt die "Bullen" oder die "rote Brut". Ziel all dieser "Bemühungen" soll wohl die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sein, und die Errichtung eine Diktatur nach dem Vorbild des NS Staates. In dem Booklet wird nämlich die Hakenkreuzfahne mit einem deutschen Wehrmachtssoldaten gezeigt. Darunter heißt es "Der Sieg wird unser sein".

Diese Liedtexte in Verbindung mit den gezeigten Waffen und den Fahnen der unanfechtbar verbotenen FAP lassen also nur den Schluß zu, daß die Mitglieder der Band "Weisse Wölfe" hier durch die CD zu rechtswidrigen Taten auffordern. Mithin liegt der Straftatbestand des § 111 StGB vor.

zu 3.: Durch die unter 2. zitierten Liedtexte fordern die Sänger in einer Weise zu Gewalt unter anderem gegen Polizisten, Andersdenkende und jüdische Mitbürger auf, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (Volksverhetzung § 130 StGB). Dieses trifft auch auf mehrere andere Liedtexte auf der CD zu, z.B. auf den Text des Liedes "Unsere Antwort": 

"Die miesesten Gammler, dreckigsten Schuschen
Wollen nicht ackern, wollen nicht kuschen
Es gibt nur,ne Lösung für diese Figuren
Ins Arbeitslager da müssen sie spuren

Refrain: Ihr tut unserer Ehre weh...

Schau Dich nur um in diesem Land
Kommunisten reichen sich die Hand
Deutsche die auf der Straße krepieren
Und Kanacken frei in Solingen marschieren
Wartet Ihr Brüder wie kommen wieder
Schlagen das rote Gesindel hernieder
Wartet Ihr Brüder jetzt kommt die Rache
Juda verrecke und Deutschland erwache
Und haben wir die alleinige Führung
Dann weinen viele doch nicht vor Rührung
Für unser Fest ist nichts zu teuer
10.000 Juden für ein Freudenfeuer.
Unsere Antwort C.-B 3 x"

[Zitiert aus dem der CD "Weisse Wut" der Band "Weisse Wölfe" beiliegenden Liedtext-Blatt, Rechtschreibfehler im Original]

Einzelne Liedtextstellen bei diesem Lied wurden auf dem der CD beiliegenden Textblatt übrigens ausgelassen bzw. nur angedeutet.

Gesungen wird nämlich im Refrain:

"Ihr tut unserer Ehre weh
Unsere Antwort Zyklon B"

Sowohl bei Polizisten als auch bei der "roten Brut" und der "fremden Flut" (womit unzweifelhaft Menschen nicht deutscher Herkunft gemeint sind) sowie Juden handelt es sich um 'von der Allgemeinheit klar abgrenzbare Gruppen'. Die Sänger rufen in ihren Liedern zu Gewalt gegen eben jene 'Gruppen' auf, was noch einmal durch die Aufschrift "Gas hat Zukunft" auf dem CD-Inlay-Rücken untermauert wird. Dadurch tritt eine Beunruhigung bei diesen Teilen der Bevölkerung ein. Insbesondere Menschen, die den Holocaust überlebt haben und/oder sich noch immer gegen (Neo)-Nazismus engagieren, reagieren bei solchen Androhungen mit Angst. Diese Aufforderung zu Gewalt ist also auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Mithin ist der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) zu bejahen.

zu 4.: Auf dem Video "Kriegsberichter Volume V" wird das "Hakenkreuzlied" der Band "Radikahl" gesungen. Bei dem Hakenkreuz handelt es sich um das Symbol einer verfassungswidrigen Organisation im Sinne des § 86 a StGB.

"Hakenkreuz
Hängt dem Adolf Hitler, hängt dem Adolf Hitler,
hängt dem Adolf Hitler den Nobelpreis um!
Hißt die rote Fahne, hißt die rote Fahne,
hißt die rote Fahne mit dem Hakenkreuz!

Jahahaha

Schon als kleiner Junge, da war es mir klar,
daß dieses Symbol leitend für mich war.
Und heut', da stehe ich noch voll dazu,
es gibt nur eines, und das bist du.
Wie es auf alten deutschen Fahnen,
so führt es mich auf rechte Bahnen:
Für mich gilt es auch noch heut':
Rasse, Stolz und Hakenkreuz!

Ref.: Hakenkreuz, Hakenkreuz ...
Überall kannst du es bei mir sehen.
Wer nicht so ist, der kann das nicht verstehen.
Es gibt kein anderes Zeichen, das mir so gefällt.
Erhalten soll es bleiben der ganzen Welt.

Ref.: Hakenkreuz ...

Schon als kleiner ...

Ref.: Hakenkreuz ...

Rache für Hess, Rache für Hess, Rache für Hess!"

Dieses Lied stellt einen eindeutigen Bezug zum Nationalsozialismus mit seinen Symbolen und führenden Personen dar. Einzelne Personen, wie Adolf Hitler und Rudolf Heß, werden darin glorifiziert. Die Mitglieder der Band "Oidoxie" verwenden in ihrem Video das Symbol des Hakenkreuzes. Folglich liegt der Tatbestand des § 86 a StGB vor.

zu 5.: In der auf dem Cover des Videos "Kriegsberichter Volume V" aufgedruckten Aufforderung "LOOK, LEARN AND LET THE HATRED BURN!!!" in Verbindung mit dem Singen des Hakenkreuzliedes liegt eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB). Die Mitglieder der Band "Oidoxie" fordern in ihrem Lied zur Rache für Rudolf Heß auf. Man soll "sich das Video ansehen, lernen und es dann aus Hass brennen lassen". In dieser Zusammenschau kann sich nur der Schluß ergeben, dass Straftaten - wie zum Beispiel Brandstiftungsdelikte (§§ 306 ff. StGB) - verübt werden sollen, um z.B. Rudolf Heß zu rächen.

Ich bitte Sie aus den oben genannten Gründen, die Verfolgung dieser Straftaten voranzutreiben. Dass auch ein erhebliches öffentliches Interesse an einer solchen Verfolgung besteht, haben in den letzten Wochen erschienene - auch überregionale - Presseberichte deutlich gemacht, wie zum Beispiel mehrfach in der "Westfälischen Rundschau Dortmund" (z.B. am 11.02.03, 21.02.03 und 01.03.2003) und auch in der "Jungen Welt" (07.02.03) sowie in der Fachzeitschrift "LOTTA" (Nr. 11, Winter 2002/2003). Weiterhin gab es TV-Berichte des WDR über die Band "Oidoxie" und über das Video "Kriegsberichter Volume V" (z.B. WDR Dortmund vom 24.02.03).

Mit freundlichen Grüßen

Anlage:

  • Kopie der CD "Weisse Wut" der Band "Weisse Wölfe". Sämtliche CD-Beilagen und auch der Aufdruck auf der CD selbst liegen in schwarz-weiss-Kopie (im Original in farbig) bei.

  • Cover des Video "Kriegsberichter Volume V" in schwarz-weiß-Kopie (im Original in farbig; das Video selbst befindet sich laut Aussagen des Leiters des Polizeilichen Staatschutzes Dortmund gegenüber dem WDR Dortmund (TV-Bericht vom 24.02.03) bereits zur Auswertung bei der Dortmunder Polizei, kann also dort angefordert werden."

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