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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

07.03.2018

Extremismus – Ein Konzept zur Lähmung des Kampfes gegen rechts

Ein Beitrag aus hagalil geschrieben von Igor Netz

Ein Strategiepapier der Bundesregierung zur »Extremismusprävention und Demokratieförderung«, das Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und (die damalige)  Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) im Juli 2016, lt. junge welt 20. 7. 16, vorstellten, wird gegenwärtig in den Bundesländern umgesetzt. Ministerin Schwesig hatte sich einst von der Linksextremismusbekämpfung ihrer Vorgängerin Kristina Schröder (CDU/CSU) verbal abgesetzt: »Linksextremismus ist ein aufgebauschtes Phänomen«. Damit ist nun wieder Schluss. Das Strategiepapier bezieht sich ausdrücklich auf die Definitionsmacht des Verfassungsschutzes, der Antikapitalismus als linksextremistisch und damit verfassungsfeindlich definiert. Die Bundesregierung zeige sich laut jw-Autor Markus Mohr einig, »dass die Extremismen starke Gemeinsamkeiten aufwiesen«. Die Bundesregierung förderte nun »die Präventionsarbeit gegen Linksextremismus“, und zwar mit erheblichen Mitteln. De Maiziére:  „Insofern ist diese neue Extremismusklausel sogar noch schärfer als die alte“.  Schärfer, weil sie inzwischen Formen annimmt, die an Berufsverbote o. ä. erinnern. Das zeigt die Entwicklung in Hessen. Dazu nahm die jüdische Bloggzeitung hagalil in einem Beitrag von Igor Netz Stellung, und zwar am 22. Februar 2018. Es wurde uns gestattet, den Beitrag zu veröffentlichen:

Beratungsangebote der Bildungsstätte Anne FrankMit Jahresbeginn 2018 sollten Projektträger, die Mittel aus Programmen wie „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ erhalten, einer »sicherheitsbehördlichen Überprüfung« ihrer Mitarbeiter_innen bei Neueinstellung oder »begründeten Zweifeln« zustimmen. So jedenfalls sah eine Initiative des CDU-geführten hessischen Innenministeriums vor. Ein konkreter Anlass für eine solche Überprüfung, die das Landesamt für Verfassungsschutz – auch treffend als Inlandsgeheimdienst bezeichnet – vornehmen soll, muss nicht gegeben sein…

Der Plan ist in dieser Form vorerst vom Tisch. Nach seinem Bekanntwerden protestierten Fachverbände wie der Bundesverband Mobile Beratung und die Deutsche Vereinigung politische Bildung. Erstere sprach von einer Aufkündigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit, sollten Projektträger durch eine Regelüberprüfung ihrer Mitarbeiter_innen seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz unterzogen werden. In der Erklärung des Bundesverbandes Mobile Beratung heißt es: »Diesen massiven – bisher nur in sicherheitsrelevanten Bereichen nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) üblichen – Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte der Mitarbeiter/innen und die Trägerautonomie sowie das offenkundige Misstrauen halten wir weder für verhältnismäßig, noch für verständlich. Wir halten einen solchen Passus für rechtlich nicht tragbar.« (Bundesverband Mobile Beratung 2017)

In Hessen ließ sich Innenminister Peter Beuth auf einen Kompromiss ein, der nur ein scheinbarer Fortschritt ist: Bisher geförderte Träger sollen von der Überprüfung ausgeschlossen sein. Für Projektträger, die neu in den Landesprogrammen beantragen, gilt dieser Kompromiss nicht. Das hessische Innenministerium als Teil der Schwarz-Grünen Landesregierung handelt eher nach der Devise Teile und Herrsche.

Gegenüber dem Kompromiss in Hessen herrscht Skepsis bei den Projektträgern. Deren Berechtigung zeigt das Beispiel der Bildungsstätte Anne Frank. Der Direktor der Bildungsstätte, Meron Mendel, gehörte zu jenen die sich vehement gegen die Regelbespitzelung durch den Inlandsgeheimdienst positioniert hatten. Nun wird ausgerechnet die Institution überprüft, die er leitet, weil eine Mitarbeiterin Gründungsmitglied einer Initiative ist, die das Klapperfeld, ein ehemaliges Frankfurter Polizeigefängnis, seit 2009 als selbstverwaltetes Zentrum nutzt. Zu den Aktivitäten im Klapperfeld gehört eine Ausstellung zur Geschichte des Polizeigefängnisses, die sich kritisch mit Kriminalität und Kriminalisierung auseinandersetzt. Zudem wird das Klapperfeld als Ort linker Subkultur genutzt. Allein dieser Umstand rückt Menschen, die sich dort engagieren, in die Nähe des Linksextremismus, so die Perspektive des Landesverfassungsschutzes. Übernommen wird die geheimdienstliche Sichtweise durch das Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE), das seine Aufgabe darin sieht, »die landesweiten präventiven Aktivitäten für Demokratie und Toleranz und gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen« zu vernetzen. Dementsprechend wird zur Erklärung dessen, was „verfassungsfeindlich“ und „extremistisch“ sein soll, von der Webseite des Kompetenzzentrums auf die Onlinepräsenz des Inlandsgeheimdienstes verlinkt. Kein Wunder, ist doch das Kompetenzzentrum dem hessischen Innenministerium zugeordnet. Den Verdacht »bezüglich einer möglicherweise bestehenden Nähe einzelner Mitarbeiter (der Bildungsstätte, d. Autor)) zur linksextremistischen Szene« nehme man im Kompetenzzentrum sehr ernst. Allerdings beruht dieser Verdacht ausschließlich auf einem Artikel von Daniel Gräber in der Frankfurter Neuen Presse.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, wenn ein etablierter und fachlich anerkannter Projektträger wie die Bildungsstätte Anne Frank in das Visier des Geheimdienstes gerät, kurz nachdem dessen Direktor Meron Mendel vehement Kritik an der geplanten Regelbespitzelung äußerte. Das Beispiel zeigt, dass es beim Konzept des „Linksextremismus“ nicht allein um vermeintliche Gewalttaten geht, die sich gegen die parlamentarische Demokratie richten, sondern um die Denunziation linker Denk- und Handlungsweisen insgesamt, so sie sich nicht in einen engen und normativen Begriff von Demokratie einfügen. Anders gesagt geht es beim Extremismus-Konzept um die politische Delegitimierung einer nicht genehmen Gesinnung.

Was hat es mit Totalitarismus und dem Extremismus- Konzept auf sich?

Die erste amtliche Erwähnung des Extremismusbegriffs findet sich 1974 im Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums unter Führung von Werner Maihofer (FDP). Er ersetzt das bis dahin gängige Wort „radikal“, welches noch im „Radikalenerlass“ von 1972 Anwendung findet und mit dem eine Regelanfrage beim Inlandsgeheimdienst für Bewerber_innen in den öffentlichen Dienst verankert wurde.

Das Extremismus-Konzept stellt eine politikwissenschaftliche Erweiterung der Totalitarismusformel dar: »Totalitarismus bezeichnet eine politische Herrschaft, die die uneingeschränkte Verfügung über die Beherrschten und ihre völlige Unterwerfung unter ein (diktatorisch vorgegebenes) politisches Ziel verlangt. Totalitäre Herrschaft, erzwungene Gleichschaltung und unerbittliche Härte werden oft mit existenzbedrohenden (inneren oder äußeren) Gefahren begründet, wie sie zunächst vom Faschismus und vom Nationalsozialismus, nicht zuletzt auch im Sowjetkommunismus Stalins von den Herrschenden behauptet wurden. Insofern stellt der Totalitarismus das krasse Gegenteil des modernen freiheitlichen Verfassungsstaates und des Prinzips einer offenen, pluralen Gesellschaft dar.« (Kompetenzzentrum Hessen)

Fraglos gibt es an dem hier angeführten autoritären Sozialismus stalinistischer Prägung anführt nichts zu verteidigen. Allerdings zielt der Totalitarismusbegriff nicht alleine darauf, sondern auf eine Gleichsetzung von Nationalsozialismus und Faschismus mit dem Kommunismus bzw. Sozialismus ab. Wesentliche Unterschiede in der historischen Entstehung und im Menschenbild werden eingeebnet. So ist für den liberalkonservativen Politikwissenschaftler und Historiker Karl Friedrich Bracher »der Totalitarismus (…) ein Gegenschlag gegen die demokratische Bewegung der Menschen- und Bürgerrechte – ob er diese nun ausdrücklich ablehnt (wie Faschismus und Nationalsozialismus) oder ob er sie manipulatorisch verfälscht (wie der Kommunismus leninistischer und zumal stalinistischer Prägung). (Bracher 1984: 38) Es ist mehr als erstaunlich, wenn ein Autor wie Bracher den eklatanten Unterschied zwischen rechts und links derart verwischt. Während die Ideen von Kommunismus und Anarchismus sich aus dem aufklärerischen Denken in all seiner Zwiespältigkeit ableiten, beruht gerade der Nationalsozialismus auf einer völkisch-nationalistischen Gegenbewegung zur Aufklärung, während er sich gleichzeitig aus deren gebrochenen Versprechungen auf eine Welt, in der alle »ohne Angst verschieden sein« (Adorno) können, speist. In Deutschland hat die Gleichsetzung von Faschismus/Nationalsozialismus auf der einen Seite und Sozialismus/Kommunismus auf der anderen eine nicht zu unterschätzende Entlastungsfunktion im Umgang mit den deutschen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg. Nach 1989 wandelte sich diese Gleichsetzung in die Formel von den „beiden deutschen Diktaturen“.

Ein wesentliches Element ist im vorliegendem Zusammenhang der Antikommunismus als Grundkonsens der frühen Bundesrepublik. Nach der militärischen Zerschlagung des Nationalsozialismus durch die Alliierten und der Ermordung von sechs Millionen Jüdinnen und Juden war der Antisemitismus zuerst einmal desavouiert. Sein Vorhandensein wurde zeitweilig ebenso verdrängt wie die Verstrickung der deutschen Bevölkerung in die NS-Verbrechen. Anders verhielt es sich mit dem Antikommunismus. Es wird heute gerne vergessen, dass die Nazis ihren Krieg gegen die Sowjetunion als Vernichtungskrieg gegen das Phantasma eines jüdischen Bolschewismus führten. Im Zuge des Kalten Krieges galt der Antikommunismus als ausgesprochen hoffähig in der parlamentarischen Demokratie, in der Teile der NS-Elite als Juristen, Ärzte, Parlamentarier usw. unterkamen. Es ist nicht übertrieben festzustellen, dass in der Nachkriegsära der Antikommunismus ein Integrationsangebot für alte Nazis darstellte.

Gleichwohl muss betont werden, dass die Ursprünge der Totalitarismusforschung sich in kritischer Absicht mit dem Nationalsozialismus auseinandergesetzt haben und nach einem Erklärungsmodell gesucht haben, der dessen spezifischen Charakter vom Faschismus abhebt. Für diesen Forschungszweit stehen prominente Namen wie Hannah Arendt, Ernst Fraenkel und Franz L. Neumann. Im Unterschied zur heute dominanten Form der Totalitarismusforschung sah Arendt in der DDR keinen totalitären Staat und konstatierte diesen selbst für die Sowjetunion nur für einen relativ kurzen Zeitraum innerhalb der Herrschaft von Stalin. Arendt könnte mit ihrer politischen Zuneigung zu einem Rätesystem heute leicht selbst in den Fokus von Inlandsgeheimdiensten geraten.

Die Totalitarismusforschung widmet sich der historischen Ebene, während das Extremismus-Konzept versucht, jegliche grundsätzliche Gegnerschaft zum bundesdeutschen Verfassungsstaat als extremistisch zu fassen. Dazu gehört auch die Kritik an der kapitalistischen Eigentumsordnung, obwohl diese im Grundgesetz mit Bedacht nicht festgeschrieben wurde.

Vor allem Uwe Backes und Eckhardt Jesse haben das sogenannte Hufeisenmodell populär gemacht. Dieses Modell soll die parlamentarische Demokratie veranschaulichen. Dabei sind die „extremen Enden“ des Hufeisens gleich weit von der angenommenen Mitte entfernt und berühren sich beinahe. So wird eine angebliche Strukturgleichheit von „Rechts“ und „Links“ unterstellt. Demokratie und sogenannter Extremismus werden bei Backes und Jesse als Gegensatzpaar dargestellt, das miteinander nichts zu tun haben soll: »Die ‚Mitte’, in ihrer dualistischen Betrachtungsweises ‚des’ Extremismus verklärt, verorten die Forscher vor allem dort, wo sie selber sitzen und wo ihr nationales Weltbild wurzelt. Gefahren für die Demokratie kommen demnach immer von ‚außen’. Die Mitte, das Volk, die Nation werden per definitionem exkulpiert. Die Bestimmung, wer ‚außen’ am Rand steht, entspringt subjektiven Vorlieben und dient der Stigmatisierung politisch missliebiger Personen.« (Kopke/Rensmann zit. n. Salzborn 2015: 103) Betrachtet man sich die politischen Positionierungen von Extremismusforscher_innen, so ist es kein Zufall, dass in deren Fokus weit mehr die Linke steht als die (extreme) Rechte. Schließlich sind wesentliche Akteure im konservativen bis rechtskonservativen Milieu verankert und/oder verfügen über einen beruflichen Lebenslauf, der unterschiedliche Berührungspunkte mit dem Verfassungsschutz aufweist.

Akteure der „Extremismusforschung“

Einer dieser Akteure ist, neben anderen, Hans-Helmut Knütter, der dem konservativen Bund Freiheit der Wissenschaft angehörte und in verschiedenen Funktionen für die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) sowie als Gastdozent an der Schule für Verfassungsschutz tätig war. Der von Knütter initiierte und betreute Ost-West-Arbeitskreis an der Universität Bonn lud in den frühen 1990er-Jahren unter anderem den Holocaust-Leugner David Irving und den neonazistischen Liedermacher Frank Rennicke zu Veranstaltungen an der Hochschule ein. Knütter kann durchaus als ein Impulsgeber einer akademischen Anti-Antifa bezeichnet werden. 1996 initiierte Knütter eine Kampagne gegen den Rechtsextremismusforscher Anton Maegerle, die auch durch das NPD-Blatt Deutsche Stimme aufgegriffen wurde.

Knütter steht an dieser Stelle exemplarisch für einen »undefinierbaren Graubereich zwischen Publizistik, Geheimdienst, Bildung und Forschung tauchen auch in den einschlägigen Zitierkartellen einer rechtskonservativen, bisweilen gar neurechten „Extremismus“-Community auf, wo die Übergänge zwischen Amt, Wissenschaft und Medien fließend sind und wo es infolgedessen verbeamteten Geheimdienstmitarbeiter_innen ermöglicht wird, ohne ihre aktuelle oder zurückliegende sinistre Agent_innen- und Ermittler_innentätigkeit zu erwähnen, unter den Deckmantel der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit zu schlüpfen«

Rudolf van Hüllen, Politologe und aktuell als freiberuflicher „Extremismusforscher“ im Umfeld der CDU-nahen Konrad Adenauer Stiftung tätig, kann eine nahezu 20-jährige Tätigkeit für das Bundesamt für Verfassungsschutz vorweisen. Bis zum Jahr 2006 arbeitete er dort in den Abteilungen „Linksextremismus und Linksterrorismus“. Van Hüllen studierte an der Bonner Universität, dort wo auch Hans-Helmut Knütter lehrte. Sein Doktorvater war der bereits oben angeführte Karl Friedrich Bracher (Burschel 2013). Auch van Hüllen schrieb bereits mehrfach für die Bundeszentrale für politische Bildung, unter anderem über „’Antiimperialistische’ und ‚antideutsche’ Strömungen im deutschen Linksextremismus“ und „Linksextreme Medien“. Sein Lieblingsfeind jedoch scheint die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) zu sein. So unterstellt er dem Verband in dem Artikel „Die VVN-BdA: ein trojanisches Pferd für das Engagement gegen Rechtextremismus“ (van Hüllen) auf der Webseite des bayerischen Bundes für Widerstand und Verfolgung eine angeblich ungebrochene stalinistische Tradition – Belege für diese Behauptung bleibt der Politikwissenschaftler jedoch schuldig. Vielmehr führt van Hüllen als Beleg dafür, dass für Mitglieder der Organisation »Menschenrechte nicht universell gültig sind« an, es gehe dem »VVN-BdA ausdrücklich um den Kampf gegen einen „rechten Rand“, der aus der „Mitte der Gesellschaft“ komme. Aufgezählt werden die Vertriebenenverbände, „staatlicher Rassismus“, Antisemitismus und „Militarismus“« (Ebda.).

Es braucht schon einen gehörigen Teil an Zynismus, will man angesichts der staatlichen Verstrickung in die Morde des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) und vor dem Hintergrund der jahrelangen Suche nach dessen Täter_innen ausschließlich in Kreisen der vom rechten Terror Betroffenen, dem VVN-BdA aus der Feststellung von staatlichem Rassismus und der Verstrickung der gesellschaftlichen „Mitte“ in die derzeitige Rechtsentwicklung einen Strick drehen. Vielmehr geht es van Hüllen um die Verfolgung einer antifaschistischen Gesinnung und um die normative Festlegung dessen, was in der parlamentarischen Demokratie als Engagement gegen Rechts als erwünscht gilt. Solche Diffamierungen haben Folgen. So stellte der AfD-Abgeordnete Bernd Gögel am 8. März 2017 im Landtag von Baden-Württemberg einen Antrag auf Prüfung der Gemeinnützigkeit des VVN-BdA (Landtag Baden-Württemberg 2017). Begründet wird diese Prüfung unter anderem mit einem Verweis auf den bayerischen Verfassungsschutzbericht. Dort nämlich, und nur in diesem Bundesland, wird der antifaschistische Verband als »bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus« (Bayer. Landesamt für Verfassungsschutz :224) aufgeführt. Auch hier ist die Begründung mehr als dünn. Angeführt werden im Bericht des Inlandsgeheimdienstes Bündnisse mit autonomen Gruppierungen und die falsche Behauptung, der VVN-BdA sehe alle »nicht-marxistischen Systeme – also auch die parlamentarische Demokratie – als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus […], die es zu bekämpfen gilt.« (Ebda.) Der Weg von politischer Denunziation durch einen ehemaligen Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes qua „Linksextremismus“-Verdacht bis hin zur staatlichen Repression und deren Indienststellung durch eine in weiten Teilen völkisch-nationalistische Partei kann also sehr kurz sein.

Ein anderer „Extremismusforscher“ hat mit einer offenen Verortung rechts außen wenig Probleme: Karsten Dustin Hoffmann, ehemaliger Polizist und ehemaliges AfD-Mitglied. Dieser promovierte bei Eckehardt Jesse an der Universität Chemnitz einschlägig zum Thema „Rote Flora“. Jesse geriet selbst in die Kritik, als er für den aktuellen Antisemitismus den Zentralrat der Juden verantwortlich machte. Außerdem war Hoffmann bereits als Autor für die Webseite „Citizen Times“ tätig, die laut dem Blog AfD Watch Bremen von der Gustav Stresemann Stiftung betrieben wird, einer Gruppierung, die als Vorfeldorganisation der rechten Kleinpartei „Die Freiheit“ gilt (s. AfD Watch Bremen). 2016 kandidierte Hoffmann für die AfD im Landkreis Rotenburg/Wümme wo er als Fraktionsvorsitzender in den Kreistag einzog. Hoffmann erlangte eine gewisse Bekanntheit über die ZDF-Doku „Radikale von Links – Die unterschätzte Gefahr“, die am 6. September 2017 bei ZDFinfo lief. Er wurde in dieser Dokumentation als neutraler Politologe, ohne Nennung seiner Parteimitgliedschaft, angeführt, was zu Protesten führte.

Auch, wenn Hoffmann im Dezember 2017 aus der AfD austrat, bleibt sein Weltbild und seine Fixierung auf den „Linksextremismus“ bestehen. Pikant ist, dass Hoffmann von August 2011 bis August 2013 für die Berliner DDR-Gedenkstätte Hohenschönhausen tätig war, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Erstellung von pädagogischen Begleitmaterialien zum Thema „Linksextremismus“ beteiligt war (Eckelmann 2016). Das Projekt, in dem Hoffmann mitarbeitete, wurde über das Bundesprogramm „Initiative Demokratie stärken“ finanziert.

In einer Evaluation des Programmes stellte das Deutsche Jugendinstitut fest, dass in den geförderten Projekten fachlich eine auf »normativen Grundlagen« beruhende »Form von Auflärungs- und „Vereindeutigungs“-pädagogik« sowie »wertende Einordnungen der Umsetzenden mitgeliefert« (BM FSFJ 2014: 38) würden. Zudem würden Lernprozesse »in den konkreten durch die wissenschaftliche Begleitung teilnehmend beobachteten Fällen stark gesteuert«. Fachlich sollten solche Einstufungen von Projekten das Ende jeglicher Förderung sein, da gesteuerte Modelle aufgrund von Einstellungspädagogik grundlegenden Maßstäben der politischen Bildung widersprechen. Nicht jedoch im Fall der Gedenkstätte Hohenschönhausen, die im Nachfolgeprogramm „Demokratie leben“ erneut ein Projekt durch das Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert bekommen hat.

Fazit

Das Extremismus-Konzept wurde und wird, obwohl sozialwissenschaftlich umstritten, in erster Linie durch den Inlandsgeheimdienst und durch die Bundeszentrale für politische Bildung popularisiert. Es dient zur Diskreditierung nicht allein, aber vor allem, antifaschistischer und antikapitalistischer Initiativen. Letztlich wird mittels dieses Konzepts in obrigkeitsstaatlicher Manier versucht, eine bestimmte Lesart dessen, was Kritik leisten darf, durchzusetzen. Mit den epochalen Veränderungen in den Jahren 1989/90 und dem Zusammenbruch der UdSSR reüssierten bereits verstaubende Extremismus- und Totalitarismusideen. Schließlich galt es die liberalen Demokratien als den Höhe- und Endpunkt politischer Gesellschaftsentwicklung zu setzen und zugleich ein Ende der Geschichte zu proklamieren.

Ein Ziel des Hufeisen-Modells ist es, die bürgerliche „Mitte“ von den angeblich extremen Rändern abzugrenzen. Das funktioniert nicht einmal wie das Beispiel Karsten Dustin Hoffmann zeigt bei relevanten Akteuren, die als „Extremismusforscher“ gelten. Rassistische Bewegungen vom Typ Pegida, die AfD und die Neue Rechte zeigen gerade im Gegenteil, wie sich die angenommene gesellschaftliche „Mitte“ weit nach rechts außen radikalisiert hat.

Noch dazu denunziert das Extremismus-Konzept antifaschistischen Protest und somit Positionen, die darauf hinweisen, dass jene gesellschaftlichen Ursachen fortbestehen die den Nationalsozialismus ermöglichten. Genau dies ist der Stachel im Fleisch jener, die die Aufarbeitung der NS-Verbrechen als deutsche Erfolgsgeschichte verkaufen wollen und den gegenwärtigen gesellschaftlichen Rechtsruck mit seinen widerwärtigen Ausbrüchen von Rassismus und Antisemitismus klein reden und verharmlosen.

Dort wo es bei staatlichen Förderprogrammen um die Sicherung fachlicher Qualität geht, sind die entsprechenden fachliche Maßstäbe – zu ihnen gehört der immer wieder zitierte Beutelsbacher Konsens – zur Beurteilung von Projekten und ihren Trägern anzulegen und nicht deren politische Positionierung zu überprüfen. Würden diese fachlichen Kriterien wirklich ernst genommen, müssten wohl zu allererst manche der Projekte, die sich gegen „Linksextremismus“ wenden um ihre staatliche Förderung bangen.

Bild oben: Beratungsangebote der Bildungsstätte Anne Frank

Literatur

Theodor W. Adorno: Minima Moralia. Reflexionen aus dem beschädigten Leben, Gesammelte Schriften, Bd. 4 Frankfurt am Main 2003.

AfD Watch Bremen, Eintrag Karsten Dustin Hoffmann, https://afdwatchbremen.com/karsten-dustin-hoffmann/ (eingesehen 2.1.2018).

Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht Bayern 2016.

Karl Friedrich Bracher: Zeitgeschichtliche Kontroversen – Um Faschismus, Totalitarismus, Demokratie München 1984.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BM FSFJ): Abschlussbericht des Bundesprogramms „Initiative Demokratie stärken“. 2014: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2014/1443_Abschlussbericht_IDS.pdf.

Bundesverband Mobile Beratung: Misstrauen gegen demokratisches Engagement ablegen! Die geplanten Sicherheitsüberprüfungen müssen zurückgenommen werden. 2017: http://www.bundesverband-mobile-beratung.de/wp-content/uploads/2017/11/2017-11-29-BMB-Stellungnahme-zu-Sicherheitsüberprüfungen-Hessen.pdf (eingesehen 25.01.2018).

Friedrich Burschel: Verfassungsschutzwissenschaftsjournalismus. Der ehrbare Karriereweg von der Uni über den Geheimdienst in die Publizistik, Forschung und Bildung. Berlin 2013:  https://nrw.rosalux.de/publikation/id/6973/verfassungsschutzwissenschaftsjournalismus/ (eingesehen 30.12.2017).

Mathis Eckelmann: Vom Geheimdienst zur Demokratieschule in: jungle world 17.11.2016, https://jungle.world/artikel/2016/46/vom-geheimdienst-zur-demokratieschule (eingesehen 2.1.2017).

Kompetenzzentrum Hessen gegen Extremismus: https://innen.hessen.de/sicherheit/hessen-gegen-extremismus

Christoph Kopke/Lars Rensmann: Die Extremismus-Formel. Zur politischen Karriere einer wissenschaftlichen Ideologie, in Blätter für deutsche und internationale Politik, H.12, 2000.

Landtag von Baden-Württemberg. 16. Wahlperiode, Drucksache 16 / 1743, 08. 03. 2017: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1743_D.pdf.

Samuel Salzborn: Rechtsextremismus, Baden-Baden 2015.

Rudolf van Hüllen: „Die VVN-BdA: ein trojanisches Pferd für das Engagement gegen Rechtextremismus“. 2009: http://www.bwv-bayern.org/component/content/article/3-suchergebnis/79-die-vvn-bda-ein-trojanisches-pferd-fuer-das-engagement-gegen-rechtextremismus.html (eingesehen 2.1.2018).

Igor Netz

Quelle: http://www.hagalil.com/2018/02/extremismus-2/