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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

22.12.2017

Rede zum 79. Jahrestag der Pogromnacht in Bergisch Gladbach: „Es ist geschehen und folglich kann es wieder geschehen“

Jochen Vogler, Landessprecher der VVN-BdA von NRW, führte am 11. 11. 17 in Bergisch-Gladbach aus:

„Vielen Dank für die Einladung zu dieser Gedenkveranstaltung. Es bleibt wichtig und notwendig, von den sehr unterschiedlichen Ereignissen und Wendepunkten, die in der Geschichte des 20. Jahrhunderts mit dem Datum 9. November in Deutschland verbunden sind, den 9. November 1938 niemals zu vergessen. Der 9. November 1938 ist Ausdruck eines furchtbaren Zivilisationsbruchs, dessen schreckliche Fortsetzung als Programm „Endlösung der Judenfrage“ uns allen bekannt ist. ‚Es ist geschehen und folglich kann es wieder geschehen.‘Dieses Zitat von Primo Levi bleibt gültig - das beweist uns auch ein Blick in unsere Gegenwart. Ich bin dankbar für einen Text, den ich zur Vorbereitung für diesen Beitrag erhielt. 
Es ist ein zeitgenössischer Text von 1938 (aus Nr.7/1938 der „Roten Fahne“, illegales KPD-Organ):

Jochen Vogler, Landessprecher der VVN-BdA von NRW

Getreu den stolzen Traditionen der deutschen Arbeiterbewegung erheben wir unsere Stimme gegen die Judenpogrome Hitlers, die vor der gesamten Menschheit die Ehre Deutschlands mit tiefster Schmach bedeckt haben.

Es ist eine elende Lüge, dass die Pogrome ein Ausbruch des Volkszornes gewesen seien. Sie wurden von langer Hand vorbereitet und organisiert von den nationalsozialistischen Führern. Sie sollten in Wirklichkeit dazu dienen, den wachsenden Volkszorn gegen die nationalsozialistische Diktatur, gegen die wahnwitzige Ausplünderung des Volkes zugunsten der Rüstungsmillionäre und der korrupten Nazibonzen abzulenken auf Unschuldige, mit dem Ruf „Der Jude ist schuld!“

Immer in der Vergangenheit hat die Reaktion sich der schmutzigen Mittel der Judenhetze und der Pogrome bedient zum Zwecke der Ablenkung von den wahren Schuldigen am Elend  Wir wenden uns  an alle Kommunisten, Sozialisten, Demokraten, Katholiken und Protestanten, an alle anständigen und ehrbewussten Deutschen mit dem Appell: Helft unseren gequälten jüdischen Mitbürgern mit allen Mitteln! Isoliert mit einem Wall der eisigen Verachtung das Pogromistengesindel!

Klärt die Rückständigen und Irregeführten, besonders die missbrauchten Jugendlichen, die zur Bestialität erzogen werden sollen, über den wahren Sinn der Judenhetze auf!

Die deutsche Arbeiterklasse steht an erster Stelle im Kampf gegen die Judenverfolgungen. Gegen die mittelalterliche barbarische Rasssenhetze bekennt sie sich mit allen aufrechten Deutschen zum Worte Johann Gottlieb Fichtes von der „Gleichheit alles dessen, was Menschenantlitz trägt“.

Die Befreiung Deutschlands von der Schande der Judenpogrome wird zusammenfallen mit der Stunde der Befreiung von der braunen Tyrannei. Deshalb müssen alle, die das Regiment der Unterdrückung ablehnen und es beseitigen wollen, ihren festen Zusammenhalt schaffen. Solidarität im Mitgefühl und in der Hilfe für die jüdischen Volksgenossen, Solidarität mit den gehetzten Kommunisten und Sozialisten, Solidarität mit den bedrohten Katholiken, Solidarität aller untereinander im täglichen Kampf zur Unterhöhlung und zum Sturz des Naziregimes - das ist es, was die Stunde von allen freiheitsliebenden Deutschen verlangt!

Dieser Appell der KPD erschien in der Sonderausgabe Nr. 7  von 1938 der Roten Fahne.

Dieser Text beweist, daß die brutale menschenverachtende Nazipropaganda nicht jeden in ihrem Sinne zu erfassen vermochte.

Er beweist leider aber auch, daß es fast unmöglich war, mit diesem Appell zum Alltagsbewußtsein der Bevölkerung durchdringen zu können.

 In dieser Zeit müssen wir erleben: Die Auflösung der Tabugrenzen des Sagbaren passiert schleichend und wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß mit medialer Unterstützung diese Methode schon erfolgreich im Alltagsbewußtsein in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.

Mediale Aufmerksamkeit bleibt dagegen dezent, wenn das antifaschistische Selbstverständnis angegriffen wird.

Durch die Klage unserer Kameradin Silvia Gingold gegen den Landesverfassungsschutz Hessen auf Löschung ihrer Daten und Einstellung ihrer Beobachtung durch dieses Amt wurde bekannt, daß der Schwur von Buchenwald für den Verfassungsschutz ein Beleg ist, der gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sei. Das Gericht erkannte die Rechtmäßigkeit der weiteren Beobachtung von Silvia an u. a. Mit der Begründung, daß sie bei Veranstaltungen der VVN/BdA mitwirke, die auch wegen ihrer Berufung auf den Schwur von Buchenwald weiterhin als linksextremistische Organisation berechtigterweise vom Verfassungsschutz zu beobachten sei.

Dies ist in mehrfacher Hinsicht ein Skandal.

Die Behörde, deren Verstrickung mit den Morden des sogenannten NSU notorisch ist, hat das Recht zu bestimmen, was verfassungskonform ist und was als linksextremistisch kriminalisiert werden darf.

Fast schon vergessen ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Beginn dieses Jahres. Wegen ihrer politischen „Bedeutungslosigkeit“ kann die NPD weiterhin legal wirken.

Auch wenn bei der NPD programmatisch eine deutliche Nähe zur NSDAP nachweisbar sei, gebe es derzeit wegen ihrer politischen Bedeutungslosigkeit keinen Verbotsgrund.

Die Richter kennen den Artikel 139 des Grundgesetzes...

Auch dieses Urteil ist ein Beitrag zur Auflösung der Tabugrenzen des Sagbaren. - Wir kennen die Wahlergebnisse der AfD.

Hieß es lange Zeit: Wehret den Anfängen -

heute muß es schon heißen: wehret den Zuständen!

Noch können wir es.