12.10.2017
Klassenjustiz gegen
Antifaschismus
Ulla
Jelpke (MdB) zum Kasseler Urteil gegen Silvia Gingold
„Das Skandalurteil
des Verwaltungsgerichts Kassel über die
Rechtmäßigkeit der weiteren Beobachtung von Silvia
Gingold durch den Verfassungsschutz sagt weniger etwas über
die Gesinnung der Friedensaktivistin und Antifaschistin aus, als
über die Verfasstheit des bundesdeutschen und insbesondere des
hessischen Staatsapparates. Überraschen kann das nicht. Haben
doch maßgebliche Initiatoren der
völkisch-nationalistischen AfD ihre Wurzeln im
Stahlhelmflügel der Hessen-CDU“, erklärt
die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke nach
einem Urteil des Verwaltungsgerichts.
Das Gericht sah objektive Anhaltspunkte
dafür, die „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf
die Entfaltung verfassungsfeindlicher Aktivitäten“
durch Silvia Gingold hindeuten. So habe die pensionierte Lehrerin mit
Lesungen bei vermeintlich linksextremistischen Organisationen diese
„nachhaltig unterstützt“ und sich
für die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA)
engagiert. Die VVN-BdA-Aktivistin Ulla Jelpke wörtlich weiter:
„Weil sie auf einer von der Linkspartei
durchgeführten Lesenacht in einem linken Zentrum aus der
Autobiographie ihres Vaters, eines jüdischen
Widerstandskämpfers gegen die Nazis, gelesen hat, nimmt das
Gericht Silvia Gingold kurzerhand in Mithaftung für die Ziele
der insgesamt 15 mitveranstaltenden Gruppierungen. Das ist nichts
anderes als das Konstrukt von Kontaktschuld.
Es ist nicht verfehlt, dieses Urteil als Inbegriff
der Klassenjustiz zu bezeichnen. Denn hier sichert sich die herrschende
Klasse gegen Kritik von links ab. Der hessische Verfassungsschutz, dem
das Gericht hier beipflichtet, stört sich insbesondere am
`orthodox-kommunistischen Antifaschismus´ der Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA). Wer als Antifaschistin Faschismus
und Neofaschismus nicht losgelöst von den Wurzeln im
Kapitalismus sehen will und in der Konsequenz für eine
sozialistische Gesellschaftsordnung eintritt, ist nach dieser
Auffassung bereits verfassungsfeindlich.
Dass es in dem Urteil an einer Stelle
fälschlicherweise heißt, Silvia Gingold werde vom
Verfassungsschutz im Bereich `Linksterrorismus´ (gemeint ist
`Linksextremismus´) gespeichert, zeigt nur, wie die hessische
Justiz bei allem, was links ist, ohne weitere Differenzierung rot
sieht. Nicht Silvia Gingold und die VVN-BdA sind eine Gefahr
für die demokratische Grundordnung, sondern der hessische
Verfassungsschutz!
Aktuell bleibt damit das Motto einer Demonstration
aus dem Jahr 2012, deren Unterstützung Silvia Gingold als
Beweis ihrer Verfassungsfeindlichkeit angekreidet wird: `Staatliche
Unterstützung für Nazis beenden –
Verfassungsschutz auflösen!´“
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