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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

12.10.2017

Klassenjustiz gegen Antifaschismus

Ulla Jelpke (MdB) zum Kasseler Urteil gegen Silvia Gingold

„Das Skandalurteil des Verwaltungsgerichts Kassel über die Rechtmäßigkeit der weiteren Beobachtung von Silvia Gingold durch den Verfassungsschutz sagt weniger etwas über die Gesinnung der Friedensaktivistin und Antifaschistin aus, als über die Verfasstheit des bundesdeutschen und insbesondere des hessischen Staatsapparates. Überraschen kann das nicht. Haben doch maßgebliche Initiatoren der völkisch-nationalistischen AfD ihre Wurzeln im Stahlhelmflügel der Hessen-CDU“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts.

Das Gericht sah objektive Anhaltspunkte dafür, die „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Entfaltung verfassungsfeindlicher Aktivitäten“ durch Silvia Gingold hindeuten. So habe die pensionierte Lehrerin mit Lesungen bei vermeintlich linksextremistischen Organisationen diese „nachhaltig unterstützt“ und sich für die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) engagiert. Die VVN-BdA-Aktivistin Ulla Jelpke wörtlich weiter:

„Weil sie auf einer von der Linkspartei durchgeführten Lesenacht in einem linken Zentrum aus der Autobiographie ihres Vaters, eines jüdischen Widerstandskämpfers gegen die Nazis, gelesen hat, nimmt das Gericht Silvia Gingold kurzerhand in Mithaftung für die Ziele der insgesamt 15 mitveranstaltenden Gruppierungen. Das ist nichts anderes als das Konstrukt von Kontaktschuld.

Es ist nicht verfehlt, dieses Urteil als Inbegriff der Klassenjustiz zu bezeichnen. Denn hier sichert sich die herrschende Klasse gegen Kritik von links ab. Der hessische Verfassungsschutz, dem das Gericht hier beipflichtet, stört sich insbesondere am `orthodox-kommunistischen Antifaschismus´ der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA). Wer als Antifaschistin Faschismus und Neofaschismus nicht losgelöst von den Wurzeln im Kapitalismus sehen will und in der Konsequenz für eine sozialistische Gesellschaftsordnung eintritt, ist nach dieser Auffassung bereits verfassungsfeindlich.

Dass es in dem Urteil an einer Stelle fälschlicherweise heißt, Silvia Gingold werde vom Verfassungsschutz im Bereich `Linksterrorismus´ (gemeint ist `Linksextremismus´) gespeichert, zeigt nur, wie die hessische Justiz bei allem, was links ist, ohne weitere Differenzierung rot sieht. Nicht Silvia Gingold und die VVN-BdA sind eine Gefahr für die demokratische Grundordnung, sondern der hessische Verfassungsschutz!

Aktuell bleibt damit das Motto einer Demonstration aus dem Jahr 2012, deren Unterstützung Silvia Gingold als Beweis ihrer Verfassungsfeindlichkeit angekreidet wird: `Staatliche Unterstützung für Nazis beenden – Verfassungsschutz auflösen!´“