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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

11.10.2017

Zur Klageabweisung im Verfahren Silvia Gingold gegen Landesamt für Verfassungsschutz Hessen

Stellungnahme der VVN-BdA Kreisvereinigung Kassel

Mit Enttäuschung und Empörung hat die VVN-BdA Kreisvereinigung Kassel das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichts im Verfahren Silvia Gingold gegen das Landesamt für Verfassungsschutz (LVS) Hessen zur Kenntnis nehmen müssen.

Weiter heißt es:

Silvia GingoldEin Verwaltungsgericht hat die Aufgabe, den einzelnen Bürger gegen unrechtmäßiges Verwaltungshandeln zu schützen. Dazu muss das Gericht nicht nur prüfen, ob die jeweiligen Behörden alle Rechtsvorschriften eingehalten haben, sondern auch, ob das Handeln und die Entscheidungen der Verwaltung unzulässig in die Grundrechte des Einzelnen eingreifen.

Dieser Verantwortung hat sich das Kasseler Verwaltungsgericht im Verfahren von Silvia Gingold erkennbar nicht gestellt. Statt die Einlassungen der Klägerin angemessen zu prüfen und die von ihr beanstandeten Eingriffe in ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung als Rechtsgut gegenüber dem LVS zu verteidigen, folgt es – ohne erkennbare inhaltliche Auseinandersetzung – den schriftlich vorgetragenen Behauptungen des Inlandsgeheimdienstes für seine Bespitzelung und Denunziation der Klägerin. Zudem verweigert das Gericht selbst jegliche Prüfung, ob das Verhalten und die Aussagen der Klägerin für eine solche Bewertung irgendeinen Anlass geboten haben.

Allein die Tatsache, dass sie sich zusammen mit – vom hessischen LVS als „Linksextremisten“ bezeichneten – Persönlichkeiten und Organisationen in politischen Zusammenhängen befunden habe, reicht dem Gericht aus, um diese Form der Bespitzelung zu legitimieren. Dass es sich bei diesen Persönlichkeiten u.a. um den gegenwärtigen thüringischen Ministerpräsident handelt, ficht weder das LVS, noch das Verwaltungsgericht an. Mit diesem Urteil erteilt das VG Kassel dem VS einen Freibrief für seine Sammelwut gegenüber allen Formen demokratischen Engagements.

Unhinterfragt wird im Urteil die Behauptung des LVS nachgebetet, die Politik der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) sei linksextremistisch beeinflusst und gegen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ gerichtet. Haben etwa die Stadt und der Landkreis Kassel, als sie während der documenta14 das Projekt „Bewahrung der Erinnerung“ gemeinsam mit der VVN-BdA umsetzten, den „Linksextremismus“ gefördert?

Das Verwaltungsgericht wurde seiner Verantwortung der Kontrolle dieser Behörde nicht gerecht. Dabei wäre eine solche Kontrolle dringend geboten. Machen doch die Vorgänge um den Mord an Halit Yozgat und die Eingebundenheit des VS-Mitarbeiter Andreas Temme deutlich, wie eng dieses Landesamt für Verfassungsschutz mit dem neofaschistischen Mordterror des NSU-Netzwerkes verwoben ist.

Der Kreisausschuss der VVN-BdA Kassel - https://kassel.vvn-bda.de/