11.10.2017
Zur Klageabweisung im
Verfahren Silvia Gingold gegen Landesamt für Verfassungsschutz
Hessen
Stellungnahme
der VVN-BdA Kreisvereinigung Kassel
Mit Enttäuschung und
Empörung hat die VVN-BdA Kreisvereinigung Kassel das Urteil
des Kasseler Verwaltungsgerichts im Verfahren Silvia Gingold gegen das
Landesamt für Verfassungsschutz (LVS) Hessen zur Kenntnis
nehmen müssen.
Weiter heißt es:
Ein Verwaltungsgericht hat die Aufgabe, den
einzelnen Bürger gegen unrechtmäßiges
Verwaltungshandeln zu schützen. Dazu muss das Gericht nicht
nur prüfen, ob die jeweiligen Behörden alle
Rechtsvorschriften eingehalten haben, sondern auch, ob das Handeln und
die Entscheidungen der Verwaltung unzulässig in die
Grundrechte des Einzelnen eingreifen.
Dieser Verantwortung hat sich das Kasseler
Verwaltungsgericht im Verfahren von Silvia Gingold erkennbar nicht
gestellt. Statt die Einlassungen der Klägerin angemessen zu
prüfen und die von ihr beanstandeten Eingriffe in ihr
grundgesetzlich verbrieftes Recht auf freie
Meinungsäußerung als Rechtsgut gegenüber
dem LVS zu verteidigen, folgt es – ohne erkennbare
inhaltliche Auseinandersetzung – den schriftlich
vorgetragenen Behauptungen des Inlandsgeheimdienstes für seine
Bespitzelung und Denunziation der Klägerin. Zudem verweigert
das Gericht selbst jegliche Prüfung, ob das Verhalten und die
Aussagen der Klägerin für eine solche Bewertung
irgendeinen Anlass geboten haben.
Allein die Tatsache, dass sie sich zusammen mit
– vom hessischen LVS als
„Linksextremisten“ bezeichneten –
Persönlichkeiten und Organisationen in politischen
Zusammenhängen befunden habe, reicht dem Gericht aus, um diese
Form der Bespitzelung zu legitimieren. Dass es sich bei diesen
Persönlichkeiten u.a. um den gegenwärtigen
thüringischen Ministerpräsident handelt, ficht weder
das LVS, noch das Verwaltungsgericht an. Mit diesem Urteil erteilt das
VG Kassel dem VS einen Freibrief für seine Sammelwut
gegenüber allen Formen demokratischen Engagements.
Unhinterfragt wird im Urteil die Behauptung des
LVS nachgebetet, die Politik der Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes (VVN) sei linksextremistisch beeinflusst und gegen die
„freiheitlich-demokratische Grundordnung“
gerichtet. Haben etwa die Stadt und der Landkreis Kassel, als sie
während der documenta14 das Projekt „Bewahrung der
Erinnerung“ gemeinsam mit der VVN-BdA umsetzten, den
„Linksextremismus“ gefördert?
Das Verwaltungsgericht wurde seiner Verantwortung
der Kontrolle dieser Behörde nicht gerecht. Dabei
wäre eine solche Kontrolle dringend geboten. Machen doch die
Vorgänge um den Mord an Halit Yozgat und die Eingebundenheit
des VS-Mitarbeiter Andreas Temme deutlich, wie eng dieses Landesamt
für Verfassungsschutz mit dem neofaschistischen Mordterror des
NSU-Netzwerkes verwoben ist.
Der Kreisausschuss der VVN-BdA Kassel - https://kassel.vvn-bda.de/
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