Logo VVN/BdA NRW

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

18.06.2017

Anatomie eines Lügenkomplotts: Über den Tod Philipp Müllers

Bericht eines Augenzeugen - Von Conrad Taler

Am 2. Juni 1967 wurde der Student Benno Ohnesorg in Berlin während einer Demonstration gegen das Regime des Schahs von Persien von einem Polizisten erschossen. Die Medien nahmen den 50. Jahrestag des Ereignisses zum Anlass einer ausführlichen Darstellung des damaligen Geschehens. Benno Ohnesorg gilt den meisten als erstes Todesopfer polizeilicher Gewalt in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik. Tatsächlich wurde bereits 15 Jahre davor, am 11. Mai 1952, ein Demonstrant in Essen bei einer Kundgebung gegen die deutsche Wiederbewaffnung von einer Polizeikugel tödlich getroffen.

Namhafte Blätter wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ und die Wochenzeitung „Die Zeit“ veröffentlichten darüber keine einzige Zeile, wahrscheinlich weil das Opfer, ein junger Kommunist, der verbotenen Freien Deutschen Jugend“ angehört hatte. Sein Name: Philipp Müller. Conrad Taler war als Journalist Augenzeuge des Geschehens. In seinen soeben unter dem Titel „Gegen den Wind“ erschienenen Lebenserinnerungen beschreibt er die daraus erwachsene große Propagandaschlacht zwischen Ost und West. Der Wortlaut seines Berichtes:

»Wissen wir auch nur von einer einzigen Schlacht, wie sie sich wirklich abgespielt hat«, fragt Gustave Le Bon in »Psychologie der Massen«, und er antwortet darauf in einer Fußnote zum Kapitel »Beeinflussbarkeit und Leichtgläubigkeit der Massen«: »Ich zweifle sehr daran. Wir kennen nur Sieger und Besiegte, aber wahrscheinlich weiter nichts.“ Das las ich zu Beginn meiner Suche nach der Wahrheit über ein Ereignis, das als Lehrstück der Desinformation bleibendes Interesse verdient: Das verbotene Essener Jugendtreffen gegen die deutsche Wiederbewaffnung vom 11. Mai 1952, bei dem erstmals nach Kriegsende ein Demonstrant von der Polizei erschossen wurde. Anders als der Name des Studenten Benno Ohnesorg, der 15 Jahre später, am 2. Juni 1967, in Berlin bei einer Demonstration gegen den Schah von Persien von einer Polizeikugel getötet wurde, ist der Name dieses Toten weitgehend unbekannt. Als Polizisten den leblosen Körper Philipp Müllers vor den Kruppschen Krankenanstalten in Essen aus einem Lautsprecherwagen luden, will eine Augen- und Ohrenzeugin gehört haben, dass einer der Beamten sagte: »Das Schwein ist schon tot«.

In Zeiten wie diesen von einem einzigen Toten zu sprechen, mag unangemessen erscheinen, aber mitunter gerinnt ein Stück Zeitgeschichte zum Namen eines Einzelnen. Der 21jährige Eisenbahnarbeiter Philipp Müller aus München-Neuaubing gehörte der Freien Deutschen Jugend (FDJ) an, die im Jahr davor als verfassungswidrige Organisation verboten worden war. Ihr wurde unter anderem vorgeworfen, sich an einer von den Kommunisten organisierten Volksbefragung gegen die Remilitarisierung beteiligt zu haben. Wie tief damals das Unbehagen über die Pläne zur Aufstellung deutscher Streitkräfte saß, offenbarte der Wunsch des Bundespräsidenten Theodor Heuß, das Bundesverfassungsgericht möge ein Rechtsgutachten über die Vereinbarkeit der Gesetze zur Einführung der Wehrpflicht mit dem Grundgesetz erstatten. Als die Karlsruher Richter mit taktischen Winkelzügen reagierten, zog Heuß seinen Antrag – sichtlich verärgert – zurück. Die SPD verlangte 1952 vom Bundesverfassungsgericht die »vorbeugende Feststellung«, dass ein Gesetz über die Wiederbewaffnung »ohne vorangegangene Ergänzung und Abänderung des Grundgesetzes weder förmlich noch rechtlich“ mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei. Das Gericht wies den Antrag als unzulässig zurück, »da die gesetzgebenden Körperschaften ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen« hätten.

In der öffentlichen Diskussion firmierten die vertraglichen Abmachungen über die Wiederbewaffnung unter der Bezeichnung Generalvertrag. Mit der Parole »Friedensvertrag statt Generalvertrag« bewegten sich die Initiatoren der Essener Veranstaltung nicht auf abseitigem Gelände. Die Idee einer Jugendkarawane für den Frieden, die in den »Darmstädter Aktionsgruppen« um den Studentenpfarrer Herbert Mochalski entstanden war, fand großen Anklang. Der Bundesfeldmeister der deutschen Pfadfinder, Werner Plaschke, wollte ebenso sprechen wie der hessische Landesvorsitzende der »Falken«, Rudi Arndt, und der aus Protest gegen Adenauers Eigenmächtigkeit in Sachen Wiederbewaffnung zurückgetretene CDU-Innenminister und spätere Bundespräsident Gustav Heinemann. Als Leiter der Kundgebung auf dem Essener Gerlingplatz sollte der Theologiestudent Arnold Haumann fungieren. Die Dortmunder Staatsanwaltschaft sprach später von einem »zunächst parteipolitisch farblosen Unternehmen«, das von gut ausgebildeten Funktionären in eine Demonstration der FDJ umgefälscht worden sei. Bei der Anmeldung des Treffens am 8. Mai gab es gleichwohl keine Probleme. Haumann informierte das Essener Ordnungsamt, dass etwa 20.000 Teilnehmer erwartet würden und bat »höflichst« um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Veranstaltung.

Die Öffentlichkeit hatte bis dahin – abgesehen von den Lesern der kommunistischen Presse – von der geplanten Kundgebung keinerlei Kenntnis. Das änderte sich, als der Nordwestdeutsche Rundfunk am 9. Mai, zwei Tage vor der Veranstaltung, in den Abendnachrichten um 19 Uhr meldete, der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl Arnold (CDU), der zugleich Ministerpräsident war, habe das offiziell so bezeichnete Westdeutsche Treffen der Jungen Generation und die damit verbundene Jugendkarawane verboten. Bei dem Treffen, so wurde verlautbart, handle es sich um ein von Kreisen der KPD und der FDJ gesteuertes Unternehmen. Da am 11. Mai in Essen mehrere größere Veranstaltungen stattfänden, bestehe die Gefahr eines unfriedlichen Verlaufs, so dass vor einer Teilnahme an der Jugendkarawane gewarnt werden müsse. Was war geschehen? Dass die Stadt Essen ihr 1100jähriges Jubiläum beging, dass die Gartenbauausstellung ›Gruga‹ am selben Tag ihre Pforten öffnen und die Christliche Arbeiterjugend einen »Europakongress« abhalten würde, war seit langem bekannt. Niemand hatte daraus Einwände hergeleitet. Aufgescheucht von der Rundfunkmeldung eilte der Theologiestudent Haumann am Morgen des 10. Mai in das Essener Ordnungsamt. Dort stieß er auf einen Beamten, der auch nur die Rundfunkmeldung kannte. Erst ein zweiter stellte klar, dass tatsächlich aus sicherheitspolizeilichen Gründen ein Verbot verhängt worden sei; die schriftliche Verfügung könne gegen Mittag abgeholt werden.

SCHLACHFELD DES KALTEN KRIEGES

Was hatte den Innenminister bewogen, die Jugendkarawane zu verbieten? Plagte ihn die Sorge, nicht genug Polizeikräfte zur Verfügung zu haben, um einen friedlichen Verlauf zu gewährleisten? Sollte verhindert werden, dass die verbotene FDJ sich – wieder einmal – in Szene setzte? War die Autorität des Staates in Gefahr? Oder spielten am Ende hochpolitische Erwägungen eine Rolle? Am 26. Mai sollte der Generalvertrag unterzeichnet werden. Wollte Karl Arnold seinem Parteifreund Adenauer die peinliche Begleitmusik ersparen? Wie auch immer – zuständig für das Verbot war der Rat der Stadt Essen. Im »Einvernehmen mit dem Herrn Innenminister« teilte er den Veranstaltern mit, die vorhandenen polizeilichen Kräfte reichten nicht aus, um einen reibungslosen Verlauf der angemeldeten Veranstaltung zu gewährleisten; deshalb werde sie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß § 14 des Polizeiverordnungsgesetzes verboten.

Wie kam es dazu, dass der Rundfunk früher als die Veranstalter von dem Verbot wusste, und wie verschaffte sich der Regierungschef eines Bundeslandes Zugriff auf die Mikrofone? Rechtsgrundlage des Nordwestdeutschen Rundfunks war seinerzeit die Verordnung Nr. 118 der britischen Militärregierung von 1949. Sie enthielt keine ausdrückliche Regelung über ein Verlautbarungsrecht für amtliche Mitteilungen. Folglich hatte der Ministerpräsident keine rechtliche Handhabe, das Verbot einer Kundgebung über den Rundfunk bekannt zu machen. Ein Gespräch mit dem Intendanten des NWDR genügte, um alle Hindernisse zu beseitigen.

Dem politischen Zugriff auf die Massenmedien seien in einer Demokratie Grenzen gesetzt, meinte zu Beginn der siebziger Jahre der Publizistikwissenschaftler Harry Pross in seinem Buch „Mitteilung und Herrschaft“. Eine euphemistische Einschätzung. Die Unabhängigkeit des Rundfunks vom Staat war immer ein Trugbild. Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen bekannte später: »Die Rundfunkwarnung ist im Einvernehmen mit dem Ordnungsamt Essen von mir persönlich veranlasst worden.« Was die beteiligten Journalisten betrifft, so waren sie offensichtlich weit davon entfernt, den Vorgang kritisch zu hinterfragen. Niemanden interessierte es, ob das Verbot gerechtfertigt war oder nicht. Erst sehr viel später, als Teilnehmer des Treffens strafrechtlich belangt werden sollten, wurde die Frage relevant.

Die Verteidiger hielten das Verbot für einen »willkürlichen Verwaltungsakt«, der wegen Verstoßes gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit unzulässig und daher nichtig gewesen sei. Der Bundesgerichtshof entschied abschließend, dass das Verbot rechtens gewesen sei, da die Demonstration »friedensfeindlichen Zwecken« gedient habe.

Das Geschehen nahm seinen Lauf. Noch ehe ein Teilnehmer der Jugendkarawane seinen Fuß auf Essener Boden gesetzt hatte, machten sich Polizeihundertschaften aus Köln, Düsseldorf und Wuppertal auf den Weg, Anreisende abzufangen und die Stadt zu besetzen. Spitzel hatte die Polizei davon unterrichtet, dass die FDJ trotz des Verbots um 13.30 Uhr vor dem Ausstellungsgelände der Gruga demonstrieren wolle. Wie die Dortmunder Staatsanwaltschaft später bekannt gab, waren etwa 30.000 Personen nach Essen gekommen, von denen sich etwa 2.000 vor dem Haupteingang der Gartenbauausstellung versammelt hätten. Die Polizei hatte rund 2.000 Beamte im Einsatz. Was sich am 11. Mai 1952 abspielte, beschrieb tags darauf die Essener »Neue Ruhr-Zeitung« mit folgenden Worten: »Zu schweren Zusammenstößen zwischen Hunderten von demonstrierenden Angehörigen der verbotenen FDJ und der Polizei kam es gestern Nachmittag in Essen vor den Toren der Gartenbauausstellung ›Gruga‹. Der 21-jährige Demonstrant Philipp Müller aus München-Neuaubing wurde durch einen Brustschuss getötet, während drei weitere Jugendliche aus Kassel, Münster und Pinneberg zum Teil schwere Schussverletzungen erhielten. Acht Polizeibeamte wurden mehr oder minder schwer verletzt. Wie die Polizei erklärte, wurde die Aufforderung an die Ordnungsstörer, auseinander zu gehen, mit Pfeifen, Johlen, Steinwürfen und Schüssen beantwortet. Die Polizei habe diese Angriffe daraufhin abgewehrt. Der Besucherstrom zur ›Gruga‹ wurde durch die Unruhen in keiner Weise beeinträchtigt.

Insgesamt wurden über 100.000 Besucher gezählt.«

Unter der Überschrift »Getarnte FDJ schießt auf Polizei in Essen« war am 12. Mai in der Tageszeitung »Die Welt« zu lesen: »Zum ersten Male seit Kriegsende wurde am Sonntag bei einer Demonstration von Kommunisten auf die Polizei scharf geschossen. Angehörige der Generation‹, die gegen den Generalvertrag protestieren wollten, eröffneten vor den Toren der Essener Gartenbauausstellung aus Pistolen des Musters ›08‹ das Feuer, das von der Polizei erwidert wurde. Bei diesem Schusswechsel wurde der 21-jährige Philipp Müller aus München getötet. Drei weitere Demonstranten aus Münster, Pinneberg und Kassel liegen mit Lendensteck- und Knieschüssen im Krankenhaus. Ein Polizeibeamter wurde schwer, acht wurden leicht verletzt. 248 Personen sind vorübergehend festgenommen worden, 20 andere, als Rädelsführer erkannt, bleiben in Haft.« In einem Kommentar des Blattes hieß es: »Die neue Phase der kommunistischen Deutschland-Politik – der ›Kampf gegen den Generalvertrag unter Einsatz aller Kampfmittel‹ erlebte am Sonntag in Essen einen blutigen Auftakt ... Die Tatsache, dass die Kommunisten dazu übergehen, Jugendliche mit Schusswaffen auszurüsten, ohne Rücksicht auf Menschenleben, beweist erneut die Skrupellosigkeit eines Systems, das zur gleichen Zeit wagt, von Frieden und Einheit zu sprechen. Was die Polizei betrifft, so scheinen die Ereignisse in Essen bestätigt zu haben, dass eine gründlichere Vorbereitung auf derartige Demonstrationen notwendig ist. Nervosität, die dazu führt, dass auch Unbeteiligte mit dem Gummiknüppel Bekanntschaft machen, dient nur den Absichten der Demonstranten. Die Bürgerkriegstaktik der Kommunisten zwingt zu Gegenmaßnahmen. Um so mehr müssen die Hüter der öffentlichen Ordnung einen kühlen Kopf behalten.«

WONACH MOSKAU SICH ANGEBLICH SEHNTE

Die in München erscheinende »Neue Zeitung«, die sich im Untertitel »Die amerikanische Zeitung in Deutschland« nannte, schrieb am 13. Mai, mit der Taktik illegaler Demonstrationen und des Straßenkampfes vertraute FDJ-Angehörige hätten sich zusammengerottet, um unter allen Umständen schwere Zusammenstöße herbeizuführen und die Bevölkerung aufzuwiegeln. Ministerpräsident Arnold habe seine Bewunderung darüber geäußert, mit welcher »inneren Selbstbeherrschung« die Polizeibeamten ans Werk gegangen seien. Am 14. Mai 1952 zitierte die Zeitung einen Sprecher der – wie es hieß – dem US-Außenministerium nahe stehenden »Stimme Amerikas«, der in einer Sondersendung für die Sowjetzone zu den Zwischenfällen in Essen erklärt habe, die Kommunisten in Ost- und Westdeutschland hätten sich nach einem derartigen Vorfall geradezu gesehnt. »Sie wollten einen Märtyrer und nun haben sie einen.« Unter Berufung auf maßgebende Kreise der britischen Hochkommission hieß es in derselben Ausgabe, die kommunistische Aktion in Essen sei Teil eines Erpressungsprogramms, mit dem Moskau seinen Vorschlägen für eine Lösung des deutschen Problems Nachdruck verleihen wolle. Die Vorkommnisse hätten »einen Begriff davon gegeben, in welcher Art und Weise die Kommunisten ihren Wahlkampf bei gesamtdeutschen Wahlen führen werden und wie notwendig es sei, ausreichende Sicherungen gegen diesen Straßenterror zu schaffen.«

Anders als nach der Mutmaßung über den ersehnten Märtyrer erwartet werden konnte, nahm die Nachricht vom Tode Philipp Müllers bei der kommunistischen »Neuen Volks-Zeitung« , für die ich am 11. Mai in Essen als Reporter im Redaktions-VW unterwegs war, am nächsten Tag nicht den ersten Platz ein. Sie stellte den Protest gegen den Generalvertrag und den Kampf für einen Friedensvertrag, wie er von Moskau vorgeschlagen worden war, in den Vordergrund und wählte dafür die fünfspaltige Schlagzeile: „30.000 Jugendliche gaben das Beispiel“. Sie übernahm damit eine Zahl, die von der Polizei in Umlauf gesetzt worden war. Die Veranstalter selbst hatten – wie erwähnt – nur 20.000 Teilnehmer erwartet. Den Lesern wurde das Geschehen aufgrund meiner Beobachtungen so geschildert: Als hunderte von bewaffneten Polizisten versucht hätten, die Jugendlichen auseinander zu knüppeln, hätten sich die tapferen Friedenskämpfer, unter ihnen Pfadfinder, Falken, christliche Jugendliche, junge Gewerkschafter und FDJler in unmittelbarer Nähe der Gruga spontan zu einem mehrere hundert Meter langen Demonstrationszug formiert. „Transparente wurden entrollt, auf denen zu lesen stand: ›Wir fordern Viermächteverhandlungen! Friedensvertrag statt Generalvertrag!‹ Dabei kam es zu einem der ungeheuerlichsten Ereignisse seit Kriegsende: Etwa 20 Polizeibeamte eröffneten das Feuer auf die friedlich demonstrierende Jugend. Es gab mehrere Verletzte. Dieses Massaker ist ein Alarmruf. Was sich gestern in Essen ereignete, die Eröffnung des Feuers auf die deutsche Jugend, mahnt zur Tat: Das sind die Vorboten des Generalvertrages, mit dem über Westdeutschland ein Terror-Regime verhängt werden soll.“ Das Wortgedröhn zeigt, wie verbissen die politische Auseinandersetzung damals geführt wurde. Als der Artikel in Satz ging, wusste die Redaktion noch nichts von dem eigentlich wichtigen Ereignis, dem Tod Philipp Müllers. In einem kleinen Kasten auf der ersten Seite hieß es: „Kurz vor Redaktionsschluss erreicht uns die Nachricht, dass der bei dem feigen Feuerüberfall der Adenauerpolizei auf die Teilnehmer der Jugendkarawane in Essen durch einen Schuss in den Rücken schwer verwundete 21-jährige junge Freiheitskämpfer Philipp Müller aus München-Neuaubing im Krankenhaus an den Folgen der Schussverletzung gestorben ist.“

Propagandistisch waren die Fronten damit abgesteckt. Die einen behaupteten, als erste hätten Demonstranten geschossen, die anderen erklärten, Polizisten hätten das Feuer eröffnet. Was war wirklich geschehen? Die Antwort auf diese Frage entschied nicht nur über Schuld oder Unschuld, sondern auch über Sieg oder Niederlage in einer Schlacht des Kalten Krieges. Aber es standen noch andere Fragen im Raum. Von einem »Schusswechsel“ vor den Toren der »Gruga«“, bei dem Philipp Müller getötet worden sei, war die Rede. Bei einem Schusswechsel werden in rascher Folge von beiden Seiten Schüsse abgegeben. Hat es einen solchen Feuerwechsel überhaupt gegeben und wo hat er stattgefunden? Und schließlich: Wie starb Philipp Müller wirklich? Von einem „Brustschuss“ sprach die „Neue Ruhrzeitung“, von einem „Schuss in den Rücken“ die „Neue Volks-Zeitung“. „Werden wir richtig informiert“ fragte Karl Jaspers 1964. Obwohl keine staatliche Zensur existiere, gebe es eine Ungewissheit und Unruhe bei Lesern, Redakteuren und Schriftstellern, ob die Öffentlichkeit erfahre, „was wir wissen sollten, nämlich die zur Orientierung in unserer Situation und die für unsere Willensbildung entscheidenden Tatsachen, Vorstellungen und Gedanken“. Große Journalisten, fuhr Jaspers fort, erzeugten die öffentliche Wahrhaftigkeit. „Wir schmeicheln ihnen nicht, wenn wir ihren hohen Beruf preisen.“ Der Journalist habe auch über „ihm unerwünschte Tatsachen“ zu berichten.

BANKROTT DES JOURNALISTISCHEN ETHOS

Selten gab es mehr Grund zu »Ungewissheit und Unruhe« als in den Tagen nach dem 11. Mai 1952, doch keiner der von Jaspers so bezeichneten großen Journalisten hielt es damals für notwendig, die von ihm angemahnte öffentliche Wahrhaftigkeit zu erzeugen. Die Wahrheit »auch gegen die eigenen Interessen und Vorurteile zu ermitteln und zu äußern«, erfordere Mut, schrieb Walter Dirks Mitte der sechziger Jahre. Wie verhielt es sich damit in den Tagen nach den dramatischen Ereignissen in Essen am Muttertag des Jahres 1952? Das Nachrichtenmagazin »Der Spiegel« erwähnte die Zusammenstöße mit keiner Zeile. Drei Wochen später tauchte der Name Philipp Müller zum ersten Mal in dem sonst so akribisch recherchierenden Wochenblatt auf, und zwar in einem Bericht über den III. Deutschen Schriftstellerkongress in Ostberlin, auf dem Johannes R. Becher wegen eines missglückten Gedichtes auf den Getöteten kritisiert worden war. (Nr. 23/1952) Auch in der liberalen Wochenzeitung »Die Zeit« kein einziges Wort. Im Archiv der »Frankfurter Rundschau« wohl Meldungen, aber keine kommentierende Zeile. Und bei der FAZ? „Es gab keinen Kommentar“, ließ mich das Archiv wissen. Die „Süddeutsche Zeitung“ biss sich am 14. Mai an einem Beileidstelegramm des „Sowjetzonenpräsidenten“ Wilhelm Pieck fest, das dieser an den Zentralrat der FDJ geschickt hatte, und fragte, ob es sich dabei um ein politisches Beileid gehandelt habe. Weiter hieß es dann in einem „Streiflicht“ auf der ersten Seite:

„In den kommunistischen Zeitungen findet man das Bild eines jungen Menschen, der in Essen sein Leben auf der Straße ließ: das Bild eines Einundzwanzigjährigen, jung, verheiratet und Vater eines Kindes von fünf Monaten. Wir zweifeln genau so wenig wie Herr Pieck daran, dass dieser junge Mensch ein bedauernswertes Opfer unserer Zeit ist. Eine Frage drängt sich uns freilich auf: die Frage nach der Urheberschaft: Hier beginnen unsere Zweifel. Waren vielleicht jene ‚Friedenskarawanen’, die plötzlich mit Steinen und Schüssen ‚demonstrierten’, waren sie vielleicht doch nicht ganz so friedlich wie ihr Name, und vor allem – diese Frage geht Herrn Pieck persönlich an: pflegen sich kommunistische Karawanen in Westdeutschland so spontan zusammenzufinden, wie der Text des Beileidstelegramms vermuten lassen könnte?

Es gibt, wie gesagt ein menschliches Mitleid und es gibt ein politisches Beileid, das diesen Namen kaum mehr verdient. Der Himmel allein mag entscheiden, ob das Beileid des Sowjetzonenpräsidenten noch einer dritten Kategorie angehört, ob es das Beileid des großen Funktionärs ist, der mit Tränen in den Augen die Opfer der von ihm ferngelenkten ‚Friedenskarawane’ bedauert. Wir wissen es nicht. Dafür scheint Herr Pieck als Funktionär eines totalitären Systems umso genauer zu wissen, an wen er sich mit seinen Beileidsbekundungen jeweils zu wenden hat. Das unterscheidet seine Lage abgrundtief von der eines Politikers und überhaupt jedes menschlichen fühlenden Wesens in der freien Welt. Hier weiß nämlich niemand zu sagen, wem jenseits des Eisernen Vorhangs wir unser Mitleid zuerst aussprechen sollten. An wen müssten wir wohl die vielen Hunderte von Briefen adressieren, die wir täglich als Ausdruck unserer Verbundenheit und unseres Mitleids mit den namenlosen Opfern eines grausamen Regimes absenden möchten? Und selbst wenn wir’s wüssten, würden wir uns doch zurückhalten müssen – wohl wissend, dass den Angehörigen, eben unseres Mitleids wegen, neues, noch größeres Übel geschähe.“

Wie sah es wohl um den Wissensstand des Verfassers aus, der den Lesern suggerierte, die Teilnehmer der Friedenskarawane hätten „mit Steinen und Schüssen“ demonstriert? Offensichtlich nahm er für bare Münze, was andere hinausposaunt hatten. Die eigene Zeitung hatte er anscheinend nicht gelesen. Am 12. Mai veröffentlichte die „Süddeutsche Zeitung“ auf der zweiten Seite eine Meldung der Nachrichtenagentur AP, in der es am Schluss hieß: „Die Polizei machte dabei rücksichtslos von Gummiknüppel und Schlagstock und, durch Steinwürfe herausgefordert, schließlich auch von der Schusswaffe Gebrauch.“ Damit stellte die Agentur den Sachverhalt so dar, wie Polizeibeamte ihn als Zeugen später vor Gericht beschrieben, als das Lügengebäude über den Hergang des Geschehens wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrach. Hätte das den Verfasser des „Streiflichts“ nicht nachdenklich stimmen müssen? Offensichtlich war er sich seiner Voreingenommenheit gar nicht bewusst. Gegen Kommunisten musste nun mal hart durchgegriffen werden. Deshalb funktionierte das Kartell des Schweigens und der Desinformation wie von selbst.

SCHARFE SCHÜSSE ALS ANTWORT AUF STEINE

So wie einst Karl Kraus als einziger seine Stimme erhob, als überforderte Polizisten in Wien ein Blutbad unter demonstrierenden Arbeitern anrichteten, so durchbrach auch jetzt wieder nur ein einziger mit Namen das Tabu, Ralph Giordano, der als Demonstrant in Essen dabei war. In seinem Buch »Die Partei hat immer recht« schilderte er in packenden Worten den Ausbruch der Gewalt vor der Gruga: „Der Eingang war schwer bewacht. Die Berittenen trugen lange Stahlruten und die zum Zerreißen gespannte Atmosphäre teilte sich den Tieren mit – sie tänzelten, warfen die Köpfe hoch, schnaubten. Und dann, als, kurz angeleint, Hunde erschienen, explodierte die Menge in furchtbarer Erregung – Sprechchöre, Schreie, herabsausende Gummiknüppel, stürzende Körper, durch die Luft geschleuderte Tschakos. Der Kampf war, von einer Sekunde auf die andere, in vollem Gange. Nach einiger Zeit wichen wir, noch zusammengeballt, vor der bewaffneten Übermacht zurück. An ein allmähliches Auslaufen des Zusammenstoßes war bei der ungeheuren Erbitterung, die sich beider Seiten bemächtigt hatte, nicht mehr zu denken. Auf einem freien Platz lockerte sich die Masse der Demonstranten etwas auf. Es lag jetzt eine größere Strecke zwischen der Polizeikette und uns. Steine flogen. Und plötzlich knallte es, mehrere Male, trocken, nicht anders, als wäre ein Tesching mit Platzpatronen abgefeuert worden. Mit etlichen anderen lief ich auf ein Gestrüpp zu, das einen tiefer liegenden Bahnkörper säumte. Wir hockten da und warteten, dass die Polizisten kommen würden, Aber sie kamen nicht. Nach einiger Zeit erhoben wir uns. Der Platz war leer. Auf der Rückfahrt hieß es, einer der Unseren sei bei der Schießerei getroffen und getötet worden.«

Am nächsten Tag beantragten die kommunistischen Abgeordneten im Düsseldorfer Landtag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Auch der Bundestag lehnte es ab, sich mit den Vorgängen in Essen zu beschäftigen. Das nordrhein-westfälische Landesparlament beauftragte immerhin seinen Hauptausschuss, die für die Klärung der Tatsachen »eventuell erforderlichen weiteren Schritte« zu beschließen. Der Ministerpräsident äußerte sich laut Kurzprotokoll am 13. Mai wie folgt: »Trotz mehrmaliger Aufforderung der Polizei, sich zu zerstreuen, kamen die Demonstranten der Aufforderung nicht nach, sondern gingen mit Steinen – Straßenpflastersteinen und Schottersteinen –, Flaschen und anderen Schlagwerkzeugen gegen die eingesetzten Polizeikräfte vor. Da der Widerstand durch den Gebrauch des Polizeischlagstockes nicht gebrochen werden konnte, mehrere Beamte bereits erheblich verletzt waren und sich demnach in einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben befanden, musste von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden. Vor dem Schusswaffengebrauch wurde die Menge dreimal durch Lautsprecherwagen und durch den Einheitsführer aufgefordert, das Werfen einzustellen, widrigenfalls von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden würde. Da die Demonstranten dieser Aufforderung nicht entsprachen, sondern sie im Gegenteil mit verstärktem Steinhagel beantworteten, ordnete der Zugführer nach Abgabe von drei Warnschüssen den Schusswaffengebrauch an.«

Der Schusswaffengebrauch sei »durch Notwehr begründet und auch nach den Waffengebrauchsbestimmungen berechtigt gewesen«.

Wie denn? Hatte es anfangs nicht geheißen, die Polizei habe das Feuer eröffnen müssen, weil sie von den Demonstranten beschossen worden sei? War nicht von einem »Schusswechsel« die Rede gewesen? Und nun dies? Die Behauptung von den schießenden Demonstranten ließ sich nicht aufrechterhalten. Kleinlaut bemerkte die konservative »Rheinische Post« am 15. Mai zu dem Bericht des Ministerpräsidenten: »Nach dieser Darstellung ist die Frage, wer zuerst geschossen hat – die Demonstranten oder die Polizei – nur noch von untergeordneter Bedeutung.« Alles geklärt? Mitnichten. Unvermittelt kam der Ministerpräsident auf die Ereignisse vor der ›Gruga‹ zurück und sagte: »Nach dem Ergebnis der bisher in sehr ernster und gewissenhafter Weise durchgeführten Ermittlung ist von den Demonstranten zuerst geschossen worden. Nach der Meldung von zwei Polizeibeamten, die zum Schutz des Aussichtsturms der Gruga eingesetzt waren, wurden sie bei der Vorführung eines Festgenommen beschossen. Sie hörten den Abschussknall, und das Geschoss flog in drei Meter Entfernung in Kopfhöhe an ihnen vorbei. Sie beobachteten den Einschlag dieses Geschosses in der zweiten Halle der Gruga.« – Weh dem, der schlecht dabei denkt.

Für die weiteren Beratungen im Hauptausschuss des Düsseldorfer Landtags verlangte der SPD-Abgeordnete Menzel »einwandfreie Zeugenaussagen«. Der KPD-Abgeordnete Karl Schabrod wies darauf hin, dass bei den 283 Festgenommenen »nicht ein einziger Revolver« gefunden worden sei. Am Schluss vermerkt das Protokoll: »Der Polizeidirektor beantwortet noch einige an ihn gerichtete Fragen.« Was das für Fragen waren und wie sie beantwortet wurden, unterschlägt das Protokoll. Der Abgeordnete Menzel beanstandete das in einem geharnischten Brief an den Ausschussvorsitzenden, den Essener Oberbürgermeister Hans Toussaint: »Das Kurzprotokoll der 26. Sitzung des Hauptausschusses enthält auf Seite 13 leider nicht die Erklärung des Polizeidirektors Herrn Knoche auf meine in der Sitzung an ihn gestellte Frage. Zunächst habe ich Herrn Knoche gefragt, aus welcher Entfernung der angeblich zuerst von den Demonstranten abgegebene Schuss gefallen sei. Herr Knoche gab diese Entfernung mit 6o m an. Meine weitere Frage ergab, dass die Kugel nicht gefunden wurde, sondern trotz der Entfernung von 60 m noch durch eine Holzwand hindurch gegangen sei. Die weitere Frage, aus welcher Entfernung der getötete Demonstrant beschossen worden wäre, beantwortete Herr Knoche mit ›etwa 25 bis 30 m‹. Ich bitte das Protokoll in soweit zu vervollständigen, denn ich bin der Auffassung, dass diese Feststellungen wesentlich sind.« Ein offensichtlicher Versuch, wichtige Angaben zu unterschlagen, war gescheitert; die Antworten des Essener Polizeichefs führten alle Behauptungen über einen »Schusswechsel« ad absurdum.

DAS SCHWEIGEN DES MINISTERS

Am 10. Juni 1952 kamen die Essener Vorfälle abermals im Landtag zur Sprache. Tags zuvor war der CDU-Politiker Franz Meyers als neuer Innenminister vereidigt worden. Während der Debatte über dessen Etat erklärte der SPD-Abgeordnete Menzel: „Wir sind heute nicht mehr völlig davon überzeugt, dass von der Leitung alles getan worden ist, um den Gebrauch der Schusswaffe zu vermeiden. Daher erwarten wir alsbald den Bericht, der uns im Hauptausschuss zugesagt worden ist. Der kommunistische Abgeordnete Josef (Jupp) Angenfort sagte unter Hinweis auf die verletzten Demonstranten und den tödlich getroffenen Philipp Müller, alle diese Leute »haben die Wunden im Rücken; sie sind von hinten angeschossen worden. Die Untersuchung und Überprüfung der Kleider und die Überprüfung der Betroffenen hat das ergeben“. Am 25. Juni 1952 stand der zugesagte Bericht des Innenministers auf der Tagesordnung einer Sitzung des Hauptausschusses, aber der Innenminister war laut Protokoll „nicht in der Lage, abschließend über die Vorgänge zu berichten, da im Augenblick die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen liefen und in schwebende Verfahren nicht eingegriffen werden könne“. Zur Klärung der Vorwürfe gegen die Polizei sei der Justizminister gebeten worden, »unverzüglich ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Körperverletzung einzuleiten und durchzuführen«. Der SPD-Abgeordnete Menzel war mit der Stellungnahme des Ministers nicht zufrieden. Er formulierte zusammen mit seinem Fraktionskollegen Heinz Kühn, später selbst Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, eine Reihe von Fragen, „auf deren Beantwortung Wert gelegt werden müsse“. Unter anderem wollte er wissen, welche Beweise für die Behauptung vorlägen, „dass von den Demonstranten zuerst geschossen worden sei« und ob sich »die Wunden der Verletzten bzw. die Einschüsse auf der Vorder- oder auf der Rückseite der betreffenden Personen« befänden. Der Ausschuss vertagte die Beratung »bis zur Beantwortung der gestellten Fragen“.

Nachdem sieben Monate vergangen waren, ohne dass der Innenminister die Fragen beantwortet hatte, erinnerte der SPD-Abgeordnete Kühn im Landtag an die Zusage, die Regierung werde über diese Fragen und die ganzen Hintergründe Auskunft erteilen, wenn „die prozessuale Erledigung des Falles gegeben sei. Am 20. Oktober ist das Urteil (gegen elf angeklagte Demonstranten, d.V.) vor dem Landgericht gesprochen worden. Wir glauben“, insistierte Kühn, „dass der Bericht der Landesregierung nunmehr mehr als fällig ist“. Das Protokoll über die Landtagssitzung vom 27. Januar 1953 vermerkt an dieser Stelle den Zwischenruf des Innenministers: „Erst kommt noch die Revisionsinstanz!“ Am nächsten Tag erläuterte Meyers, das Dortmunder Urteil sei noch nicht rechtskräftig geworden, da die Angeklagten Revision eingelegt hätten. „Nach Abschluss der Verhandlungen in dieser Instanz werde ich dem Wunsche des Hohen Hauses entsprechend entweder vor dem Hauptausschuss oder vor dem Plenum Rechenschaft über die Vorgänge ablegen.“

Am 15. Mai 1954 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Dortmunder Urteil, das damit rechtkräftig wurde. (BGH Aktenzeichen 6 StR 19/54). Entgegen seiner Zusage kam der Innenminister von Nordrhein-Westfalen auf die Essener Vorgänge nie mehr zurück.

Meine Anfrage beim Presse- und Informationsamt der Landesregierung rund 50 Jahre später landete bei der Landeszentrale für politische Bildung und schließlich beim Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie, das mein „Anliegen“ an das Archiv des nordrhein-westfälischen Landtages weiterleitete. Am 5. Juli 2001 antwortete der Präsident des Landtags: „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass sich im Archiv des Landtags kein Hinweis über eine abschließende Äußerung der Landesregierung über die Vorgänge in Essen auffinden lässt.“ Das Schweigen hatte seinen Grund. Im Urteil des Dortmunder Landgerichts findet die Behauptung, die Polizei habe das Feuer als Antwort auf Schüsse der Demonstranten eröffnet, keine Stütze.

VERLADEN WIE EIN STÜCK VIEH

Was in jenen Minuten passierte, da Philipp Müller auf dem Rüttenscheider Kirmesplatz von der Kugel aus einer Polizeipistole tödlich getroffen wurde, schildert das Urteil mit dem Aktenzeichen 18 KLs 3/52 so: „In diesem Augenblick wurde der Zeuge Knobloch (Polizeikommissar und Leiter einer Einsatzgruppe der Kölner Polizei, d.V.) von einem Stein an der Schulter getroffen. Hierauf rief dieser nochmals den Demonstranten laut zu, mit dem Werfen der Steine aufzuhören. Gleichzeitig drohte er bei Nichtbefolgung seiner Aufforderung den Gebrauch der Schusswaffe an. Die Demonstranten erwiderten jedoch mit Gejohle und höhnischem Gelächter. Nunmehr gab der Zeuge Knobloch mit seiner Pistole drei Warnschüsse in die Luft ab. Hiervon waren die Demonstranten jedoch in keiner Weise beeindruckt. Vielmehr wurden Rufe laut wie: ›Die schießen ja doch nicht, die schießen ja nur in die Luft!‹ Weiterhin ertönte aus Richtung des zweiten Steinhaufens der Kampfruf: ›Auf zum Kampf gegen die Bluthunde!‹ Als hierauf der Steinhagel noch stärker wurde, erteilte der Zeuge Knobloch seiner Kölner Gruppe den Feuerbefehl, der in beschränktem Umfang auch von der Essener Gruppe befolgt wurde.“

Das Zitat stammt aus einem Brief des Essener Oberstaatsanwalts vom 12. Februar 1953 an den Münchner Rechtsanwalt Dr. Ewald R., der namens der Angehörigen Philipp Müllers Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Mordes erstattet hatte. Dem Anwalt wird darin mitgeteilt, dass nach den richterlichen Feststellungen den beteiligten Polizeibeamten »keinerlei Verschulden an der Tötung des Philipp Müller zur Last« falle und das Verfahren daher eingestellt werde. Ob überhaupt jemals gegen Polizeibeamte ermittelt worden ist, die damals von der Schusswaffe Gebrauch gemacht oder den Gummiknüppel zu Unrecht eingesetzt haben, erscheint zweifelhaft. Am 20. Juli 2001 habe ich beim Düsseldorfer Justizministerium nachgefragt, was aus der Bitte des damaligen Innenministers Meyers an den Justizminister Rudolf Amelunxen geworden sei, unverzüglich ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Körperverletzung einzuleiten. Das Ministerium leitete meinen Brief an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Essen weiter. Der antwortete am 28. August 2001, nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen seien keine Verfahrensregister mehr vorhanden, die konkret Aufschluss geben könnten, aber er gehe aufgrund der landgerichtlichen Feststellungen davon aus, dass eine solche Prüfung tatsächlich stattgefunden haben müsse. Anklage wurde gegen keinen einzigen Polizeibeamten erhoben.

Der Oberstaatsanwalt verwies mich zwecks weiterer Nachforschungen auf „so genannte Festschriften« zum Tode Philipp Müllers, die »über die DKP zu beziehen wären“. Zu den Essener Vorgängen selbst schrieb er – im Widerspruch zu den gerichtlichen Feststellungen über die Feuereröffnung durch die Polizei –, nachdem aus den Reihen der Demonstranten »auch Schüsse in Richtung der Polizeibeamten abgefeuert worden waren, machte die Polizei ihrerseits von der Schusswaffe Gebrauch«. So hartnäckig halten sich Lügen aus Zeiten des Kalten Krieges am Leben. Wenden wir uns deshalb noch einmal dem Geschehen auf dem Rüttenscheider Kirmesplatz zu. Warum enthält das Dortmunder Urteil nicht die Aussage des Essener Polizeichefs, die Polizei habe aus einer Entfernung von 25 bis 30 Metern auf die Demonstranten geschossen? Und was war mit Philipp Müller? Hatte er sich als Gewalttäter so hervorgetan, dass den Polizisten keine andere Wahl blieb, als in Notwehr zur Pistole zu greifen und ihn zur Strecke zu bringen? Nein, laut Urteil war er dadurch aufgefallen, »dass er durch Armbewegungen und Zurufe die anderen Demonstranten einsatzmäßig zu lenken und mitzureißen versuchte«. Deswegen musste er sterben? Merkwürdig mutet auch die Formulierung an: „Der tödliche verletzte Philipp Müller wurde sorgfältig von Polizeibeamten in ein Polizeifahrzeug geladen und in ein Krankenhaus gebracht.“ Warum die Betonung der Sorgfalt beim Einladen des tödlich Verletzten? Gab es da Zweifel? Herr Freud lässt grüßen! Wie ein „Stück Vieh“, berichteten Augenzeugen, hätten Polizisten den Jungen gepackt und in ein Polizeiauto geworfen.

Der Münchner Rechtsanwalt Ewald R. monierte in seiner Strafanzeige gegen Unbekannt, Polizeibeamte hätten den Schwerverletzten „unsachgemäß“ abtransportiert und sich dadurch der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Statt einen Arzt oder einen Sanitätswagen anzufordern, um dem Schwerverletzten an Ort und Stelle sachgemäß erste Hilfe zu leisten, sei er brutal an Händen und Beinen gepackt und auf ein Polizeifahrzeug geworfen worden. In Abwesenheit eines Vertreters der Angehörigen wurde die von der Polizei beschlagnahmte Leiche Philipp Müllers auf dem Südwest-Friedhof in Essen-Haarzopf geöffnet. Die Ärzte erklärten – übereinstimmend mit den vorausgegangenen polizeilichen Angaben – der 21Jährige sei von vorn getroffen worden. Nach ihren Angaben war der Tod auf der Stelle eingetreten. Beteiligte an dem Geschehen äußerten sich ganz anders. Sie sagten, Philipp Müller habe noch gelebt, als er weggeschafft wurde. So hatte ein Polizeibeamter beobachtet, dass der Verletzte röchelte und bewusstlos gewesen sei. Ein anderer sagte aus, er habe den Lautsprecherwagen rufen lassen, damit der Verletzte schnellstens in ärztliche Behandlung komme. Im Gegensatz zu diesen Angaben behauptete der Chef der Essener Polizei, Philipp Müller sei in einem Krankenwagen der Städtischen Berufsfeuerwehr zu den Kruppschen Krankenanstalten gebracht worden. Auf dem Transport sei er verstorben. Zu diesen Ungereimtheiten passt auch eine Ungereimtheit im Dortmunder Urteil. Dort heißt es an einer Stelle: „Als die beiden Gruppen Wolter und Knobloch gemeinsam den Kirmesplatz zu räumen versuchten, und zwar unter ständigem Steinhagel, fielen aus den Reihen der Demonstranten in Richtung auf die Polizei Schüsse.“ Wie wir wissen, gab Polizeikommissar Knobloch auf dem Kirmesplatz den Feuerbefehl nicht als Antwort auf Schüsse aus den Reihen der Demonstranten, sondern als „der Steinhagel noch stärker“ wurde. An der Gruga, wo nach der Schilderung des Ministerpräsidenten Arnold bereits zuvor auf zwei Polizeibeamte geschossen worden sein soll, hat die Polizei keinen einzigen Schuss abgefeuert. Sie unternahm auch nichts, um etwaige Täter unter den Demonstranten ausfindig zu machen, jedenfalls fehlt darüber jeglicher Nachweis.

„UNHEIMLICHES PHÄNOMEN DER ZEITGESCHICHTE“

Keiner der später festgenommenen Demonstranten hatte eine Schusswaffe bei sich, und es wurde – nach allem, was bekannt ist – auch bei keinem nach Schmauchspuren gesucht.

Handelte es sich bei dem Verweis auf Schüsse aus den Reihen der Demonstranten um eine Schutzbehauptung, um das Verhalten der Polizei zu rechtfertigen? War am Ende ein V-Mann als agent provocateur am Werk, der den Protest gegen die Wiederbewaffnung in Misskredit bringen sollte? Die Antwort wird wohl, wie so vieles andere, für immer im Dunkel bleiben. Alle Verfahrensakten des Dortmunder Prozesses um die Vorgänge in Essen wurden, wie mir die zuständige Staatsanwaltschaft mitteilte, vernichtet. In seinem Buch „Anwalt im Kalten Krieg“ nennt Diether Posser das Ausweichen vor dem Konkreten eines der »unheimlichsten Phänomene der Zeitgeschichte“. In einem Prozess vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dortmund gegen einen ehemaligen FDJ-Angehörigen aus dem Jahr 1956 hätten sich sieben Zeugen als Lockspitzel der Polizei entpuppt. „Diese Lockspitzel blieben als ›agents provocateurs‹ straffrei, während die von ihnen angeleiteten Mitläufer sich verantworten mussten.“ Alexander von Brünneck schreibt in seinem Buch „Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949 -1968“, den Ermittlungsbehörden sei es gelungen, die kommunistischen Organisationen weitgehend durch „Gewährsleute“ zu unterwandern. Bei den V-Leuten habe es sich nicht immer um besonders seriöse Personen gehandelt, aber sie seien ein zentrales Element in den Ermittlungen gegen Kommunisten gewesen. Auch als Zeugen vom Hörensagen hätten sie gedient. Als Angehörige des Verfassungsschutzes oder der Politischen Polizei sagten sie (zuweilen unter einem Decknamen) vor Gericht aus, sie hätten von einer dritten zuverlässigen Person gehört, dass dieses oder jenes geschehen sei. Über den Gewährsmann selbst brauchte dieser Zeuge keine genauere Auskunft geben. Brünneck zitiert Generalbundessanwalt Ludwig Martin mit den Worten, die Nichtzulassung des Zeugen vom Hörensagen hätte „eine Lähmung unseres gesamten Staatsschutzes“ bedeuten müssen.

Elf Teilnehmer der verbotenen Jugendkarawane wurden wegen Aufruhrs in Tateinheit mit Landfriedensbruch zu insgesamt 76 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 36 Belastungszeugen aufgeboten, 26 davon waren Polizeibeamte. Bei der Begründung des Urteils meinte der Vorsitzende Richter Anton Rheinländer, es sei notwendig gewesen, „fühlbare Strafen zu verhängen, um in genügendem Maße abschreckend zu wirken.“ Derselbe Bundesgerichtshof, der dieses Urteil 1954 abgesegnet hat, äußerte 40 Jahre später sein Erstaunen darüber, dass in der Periode des Kalten Krieges auf beiden Seiten „eine ›politische Justiz‹ mit einer aus heutiger Sicht nicht immer nachvollziehbaren Intensität“ betrieben worden sei (Urteil vom 16. November 1994, 5StR 747/94). Zwei Wochen nach dem Desaster vom 11. Mai 1952 genehmigte das Ordnungsamt der Stadt Essen eine Kundgebung der Jugendkarawane mit gleicher Zielsetzung und gleichen Veranstaltern. Sie verlief reibungslos. Allerdings - so zitiert das Kurzprotokoll über die Sitzung des Landtags-Hauptausschusses vom 25. Juni 1952 den Abgeordneten Schabrod – allerdings habe sich die Polizei im Gegensatz zum 11. Mai größter Zurückhaltung befleißigt.

Bin ich der Wahrheit ein Stück näher gekommen oder muss ich mich der These unterwerfen, es sei unmöglich, die Wahrheit selbst über ein „aufs Genaueste beobachtetes Ereignis festzustellen“, wie der französische Diplomat Georges d’Harcourt über die Schlacht von Solferino räsonierte? Wenn es ernst wird, stirbt die Wahrheit zuerst. Das wusste schon Carl von Clausewitz: »Die meisten Nachrichten sind falsch, und die Furchtsamkeit der Menschen wird zu einer neuen Kraft der Lüge und Unwahrheit.“

(Aus: Conrad Taler, Gegen den Wind, Geschichten und Texte zum Zeitgeschehen 1927 – 2017, PapyRossa-Verlag, Köln 2017)