16.05.2017
Bundesverband Information und
Beratung für NS-Verfolgte wurde 25
VVN-BdA
gratuliert und spricht sich für weitere enge Zusammenarbeit aus
Zum 25-jährigen
Jubiläum des Bundesverbands Information & Beratung
für NS-Verfolgte e.V. fanden am 15. Mai in Köln
Feierlichkeiten statt. Es wurde ein Rückblick auf 25 Jahre
Engagement für die Interessen aller NS-Verfolgten geworfen und
aktuelle Angebote für die Überlebenden sowie
Zeitzeugenprojekte vorgestellt, ferner ein Ausblick in die Zukunft des
Vereins gegeben. Verbandsvorsitzender Prof. Dr. Felix Kolmer (Prag)
hatte auch eine Vertretung der VVN-BdA eingeladen, die an der
Gründung beteiligt war. Diese richtete das folgende
Grußwort an die Teilnehmer der Feierlichkeit:
Liebe Freundinnen und Freunde des Bundesverbandes!
Wir überbringen zum 25jährigen
Bestehen des Bundesverbandes Information und Beratung für
NS-Verfolgte e.V. die herzlichsten Glückwünsche. Wir
hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit.
Dass dieser Verband und unsere enge solidarische
Zusammenarbeit noch immer erforderlich sind, unterstreicht ein
Vorkommnis, das uns in diesen Tagen bekannt wurde:
Die Bundesgeschäftsstelle der Vereinigung
der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen
und Antifaschisten (VVN-BdA) hatte eine Stelle für einen
Bundesfreiwilligen (Bufdi) beantragt. Als Antwort traf ein Schreiben
des Bundesfamilienministeriums ein, mit dem der Antrag
„aufgrund von Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden“ abgelehnt wird, denn es sollten
das Rechtssystem der Bundesrepublik und die Verfassung geachtet und
eingehalten werden. Und das sei mit der VVN-BdA nicht zu machen. Die
Vereinigung der Antifaschisten, so wird in einem Dokument dieser
„Sicherheitsbehörden“, also des
Verfassungsschutzverbundes des Bundes und der Länder
festgestellt, sei linksextremistisch und antikapitalistisch und damit
gegen die FdGo orientiert, was auch daran zu erkennen sei, dass sie dem
Schwur der Häftlinge von Buchenwald vom 19. April 1945
verbunden ist.
Dieser Schwur, den wir tatsächlich sehr
hoch halten, hat den Wortlaut: „Wir stellen den Kampf erst
ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der
Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln
ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der
Freiheit ist unser Ziel.“ Jene, die dies schworen,
gehörten zu den Überlebenden der Verfolgung durch die
Nazis. Sie organisierten sich in der VVN und rangen darum, ihre
schrecklichen Erfahrungen in der Zeit der Verfolgung in die
Gründung dieses neuen Deutschlands einzubringen.
Kürzlich wurde ein Fernsehfilm
„Landgericht“ gezeigt, der das Thema
Entschädigung zum Gegenstand hat, also das Thema, das uns die
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und den Bundesverband
Information und Beratung für NS-Verfolgte verbindet. Es war
die Zeit der Bemühungen um Entschädigung, die nur
dann erfolgreich waren, wenn die Überlebenden und
Hinterbliebenen wirkungsvoll gegen den Staat vor den Gerichten
kämpften. Diese Gerichte waren jedoch vielfach von ehemaligen
NS-Juristen beherrscht und damit gegen die Opfer eingestellt. Eine
Verbesserung der Situation brachte das
Bundesentschädigungsgesetz nur teilweise, denn es schloss
große Verfolgtengruppen aus und führte nach
§ 6 dazu, dass ehemalige Angehörige des
Arbeiterwiderstandes vielfach von Entschädigung ausgeschlossen
wurden – und dies bei einem Anteil der Kommunisten von 75
Prozent am politischen Widerstand.
Die Gründung des Bundesverbandes vor 25
Jahren erwies sich dann als segensreich für die
„vergessenen“ Opfer. Wir erinnern uns gern an die
Zeit, da wir von der VVN-BdA an dieser Gründung mitwirkten.
Kürzlich stellte der Bundesverband in
einem Schreiben an die VVN-BdA fest: „Siebzig Jahre nach der
Gründung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, zu
einem Zeitpunkt, an dem die allermeisten Zeitzeuginnen und Zeitzeugen
schon nicht mehr unter uns sind, ist noch immer nicht für
umfassende Gerechtigkeit gesorgt.“ Wir sind heute froh, dass
es dem Bundesverband gelungen ist, vielen der so genannten
„vergessenen“ Opfer des NS-Regimes zu ihrem Recht
zu verhelfen – Opfern, die natürlich keineswegs
„vergessen“, sondern tatsächlich aktiv
ausgeschlossen worden waren. Besonders die Mitwirkung des Verbandes an
den sogenannten „Härtefallregelungen“ und
dann – ganz großer Erfolg – an der
Entschädigung für die Zwangsarbeiter/innen ist hier
zu nennen. Entschädigungen für Kriegsgefangene,
italienische Militärinternierte und Ghetto-Arbeiter/innen
harren jedoch noch immer der umfassenden Lösung. Die
Verweigerung von Asyl für die Angehörigen der Roma,
einer großen Verfolgtengruppe, ist nach wie vor ein Skandal.
Wir sind mit dem Bundesverband gemeinsam froh und
dankbar, dass sich eine neue fruchtbare Zusammenarbeit mit den
„Kindern des Widerstands - Antifaschismus als
Aufgabe“ und allen Angehörigen der 2. und 3.
Generation ergeben hat.
Wir stimmen mit Ihnen überein: Es kann
und es darf kein Vergessen der Verbrechen der Nazis geben, wenn wir
verhindern wollen, dass Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus
und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
wieder erstarken.
In herzlicher Verbundenheit und im Auftrag der
gesamten VVN-BdA grüßen Sie Silvia Rölle
und Jochen Vogler Landessprecher der VVN-BdA in NRW und in Vertretung
des Bundesausschusses
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