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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

16.05.2017

Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte wurde 25

VVN-BdA gratuliert und spricht sich für weitere enge Zusammenarbeit aus

Zum 25-jährigen Jubiläum des Bundesverbands Information & Beratung für NS-Verfolgte e.V. fanden am 15. Mai in Köln Feierlichkeiten statt. Es wurde ein Rückblick auf 25 Jahre Engagement für die Interessen aller NS-Verfolgten geworfen und aktuelle Angebote für die Überlebenden sowie Zeitzeugenprojekte vorgestellt, ferner ein Ausblick in die Zukunft des Vereins gegeben. Verbandsvorsitzender Prof. Dr. Felix Kolmer (Prag) hatte auch eine Vertretung der VVN-BdA eingeladen, die an der Gründung beteiligt war. Diese richtete das folgende Grußwort an die Teilnehmer der Feierlichkeit:

Liebe Freundinnen und Freunde des Bundesverbandes!

Wir überbringen zum 25jährigen Bestehen des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte e.V. die herzlichsten Glückwünsche. Wir hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit.

Dass dieser Verband und unsere enge solidarische Zusammenarbeit noch immer erforderlich sind, unterstreicht ein Vorkommnis, das uns in diesen Tagen bekannt wurde:

Die Bundesgeschäftsstelle der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) hatte eine Stelle für einen Bundesfreiwilligen (Bufdi) beantragt. Als Antwort traf ein Schreiben des Bundesfamilienministeriums ein, mit dem der Antrag „aufgrund von Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden“ abgelehnt wird, denn es sollten das Rechtssystem der Bundesrepublik und die Verfassung geachtet und eingehalten werden. Und das sei mit der VVN-BdA nicht zu machen. Die Vereinigung der Antifaschisten, so wird in einem Dokument dieser „Sicherheitsbehörden“, also des Verfassungsschutzverbundes des Bundes und der Länder festgestellt, sei linksextremistisch und antikapitalistisch und damit gegen die FdGo orientiert, was auch daran zu erkennen sei, dass sie dem Schwur der Häftlinge von Buchenwald vom 19. April 1945 verbunden ist.

Dieser Schwur, den wir tatsächlich sehr hoch halten, hat den Wortlaut: „Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“ Jene, die dies schworen, gehörten zu den Überlebenden der Verfolgung durch die Nazis. Sie organisierten sich in der VVN und rangen darum, ihre schrecklichen Erfahrungen in der Zeit der Verfolgung in die Gründung dieses neuen Deutschlands einzubringen.

Kürzlich wurde ein Fernsehfilm „Landgericht“ gezeigt, der das Thema Entschädigung zum Gegenstand hat, also das Thema, das uns die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und den Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte verbindet. Es war die Zeit der Bemühungen um Entschädigung, die nur dann erfolgreich waren, wenn die Überlebenden und Hinterbliebenen wirkungsvoll gegen den Staat vor den Gerichten kämpften. Diese Gerichte waren jedoch vielfach von ehemaligen NS-Juristen beherrscht und damit gegen die Opfer eingestellt. Eine Verbesserung der Situation brachte das Bundesentschädigungsgesetz nur teilweise, denn es schloss große Verfolgtengruppen aus und führte nach § 6 dazu, dass ehemalige Angehörige des Arbeiterwiderstandes vielfach von Entschädigung ausgeschlossen wurden – und dies bei einem Anteil der Kommunisten von 75 Prozent am politischen Widerstand.

Die Gründung des Bundesverbandes vor 25 Jahren erwies sich dann als segensreich für die „vergessenen“ Opfer. Wir erinnern uns gern an die Zeit, da wir von der VVN-BdA an dieser Gründung mitwirkten.

Kürzlich stellte der Bundesverband in einem Schreiben an die VVN-BdA fest: „Siebzig Jahre nach der Gründung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, zu einem Zeitpunkt, an dem die allermeisten Zeitzeuginnen und Zeitzeugen schon nicht mehr unter uns sind, ist noch immer nicht für umfassende Gerechtigkeit gesorgt.“ Wir sind heute froh, dass es dem Bundesverband gelungen ist, vielen der so genannten „vergessenen“ Opfer des NS-Regimes zu ihrem Recht zu verhelfen – Opfern, die natürlich keineswegs „vergessen“, sondern tatsächlich aktiv ausgeschlossen worden waren. Besonders die Mitwirkung des Verbandes an den sogenannten „Härtefallregelungen“ und dann – ganz großer Erfolg – an der Entschädigung für die Zwangsarbeiter/innen ist hier zu nennen. Entschädigungen für Kriegsgefangene, italienische Militärinternierte und Ghetto-Arbeiter/innen harren jedoch noch immer der umfassenden Lösung. Die Verweigerung von Asyl für die Angehörigen der Roma, einer großen Verfolgtengruppe, ist nach wie vor ein Skandal.

Wir sind mit dem Bundesverband gemeinsam froh und dankbar, dass sich eine neue fruchtbare Zusammenarbeit mit den „Kindern des Widerstands - Antifaschismus als Aufgabe“ und allen Angehörigen der 2. und 3. Generation ergeben hat.

Wir stimmen mit Ihnen überein: Es kann und es darf kein Vergessen der Verbrechen der Nazis geben, wenn wir verhindern wollen, dass Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit  wieder erstarken.

In herzlicher Verbundenheit und im Auftrag der gesamten VVN-BdA grüßen Sie Silvia Rölle und Jochen Vogler Landessprecher der VVN-BdA in NRW und in Vertretung des Bundesausschusses