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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

10.05.2017

Zur Kampagne Spurensuche "Verbrechen der Wirtschaft" und zum Unwesen des Verfassungsschutzes

Anträge aus NRW wurden vom 6. Bundeskongress beschlossen

Zwei Anträge aus Nordrhein-Westfalen wurden zu Beschlüssen des 6. Bundeskongress der VVN-BdA am 2. April 2017 in Frankfurt/Main. Der Inhalt besteht aus Texte der Anträge der Landesdelegiertenkonferenz von Nordrhein-Westfalen. 

Wortlaut der Beschlüsse, beantragt von der VVN-BdA NRW:

Antrag 4 - Kennzeichnung der Tatorte der Industrie 1933

Landesvereinigung NRW

Die VVN-BdA unterstützt den Vorschlag der Kreisvereinigung Dortmund, am ehemaligen Standort der Springorum-Villa und anderen Tatorten der ökonomischen Eliten Tafeln anzubringen oder zu betreuen, mit denen auf Treffen der Industriellen der Ruhrlade vom 7. Januar 1933 und auf andere Treffen hingewiesen wird, um so dem Vergessen der Mittäterschaft der Schwerindustrie an der Machtübertragung an die Nazis und der Machtausübung entgegenzuwirken.  

Antrag 5 - VVN-BdA weist Angriffe  des Verfassungsschutzes zurück (ursprünglich beantragt allein von der

Landesvereinigung Hessen/NRW

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten weist mit Nachdruck die verleumderischen Darstellungen und Verfälschungen des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz über die VVN-BdA zurück. Diese fußen auf dem gemeinsamen Dokument des Bundes- und der meisten Landes-Verfassungsschutz-Ämter.

Diese behaupten tatsachenwidrig, die VVN-BdA sei eine „linksextremistisch beeinflusste Organisation“, deren Bestrebungen „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ gerichtet seien. Die VVN-BdA sei „dem orthodox-kommunistischen Antifaschismus verpflichtet“ und trete demzufolge  „für eine sozialistisch/kommunistische Diktatur“ als „einzig konsequente Alternative zu 'faschistischen' Gefahren“ ein. Die VVN-BdA verfolge „als Ziel die Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft“. *) Besonders empörend ist die Behauptung, der Schwur von Buchenwald sei eine verfassungsfeindliche kommunistische Hervorbringung.

Für alle diese Behauptungen existiert nicht ein einziger Beleg.

Tatsache ist: Die VVN-BdA ist eine überparteiliche, generationenübergreifende Organisation von Antifaschistinnen und Antifaschisten, gegründet vor 70 Jahren von Widerstandskämpferinnen und -kämpfern gegen den Faschismus, von Verfolgten und Opfern des Naziregimes, - was man von bundesdeutschen Geheimdiensten nicht behaupten kann.

Tatsache ist: Gründungsmitglieder der VVN-BdA aus nahezu allen demokratischen Parteien haben die Hessische Verfassung und die anderen Landesverfassungen mit erarbeitet. Antifaschisten sind nach wie vor Verteidiger dieser Verfassungen und des Grundgesetzes.

In der Mitgliedschaft der VVN-BdA gibt es unterschiedliche Weltanschauungen und Faschismusdefinitionen. Keine ist für alle Mitglieder verpflichtend.

Die VVN-BdA ist keine sozialistische Organisation und hat deshalb auch nicht einen Sozialismus zum Ziel. Das hindert uns allerdings nicht daran, auf Anfälligkeiten im Kapitalismus gegenüber autoritären, antidemokratischen, kriegstreiberischen und faschistischen Strömungen hinzuweisen.

Überdies ist festzuhalten: Im Gegensatz zur Darstellung des Inlandsgeheimdieses „Verfassungsschutz“, in der Demokratie mit Kapitalismus gleichgesetzt und damit ein wesentlicher Verfassungsgrundsatz verfälscht wird, ist das Eintreten für einen Sozialismus keinesfalls verfassungsfeindlich, vielmehr eine Option der Landesverfassungen und des Grundgesetzes.

Wir wenden uns entschieden gegen die verleumderischen Behauptungen des Landesamtes für Verfassungsschutz.

Wir bleiben der feierlich abgelegten Verpflichtung unserer Gründer, den Faschismus mit seinen Wurzeln zu vernichten, verbunden. Wir verwahren uns gegen eine Verunglimpfung und bewusste Falschinterpretation des Schwurs von Buchenwald, wie dies der hessische Verfassungsschutz – wie vorher auch andere VS-Ämter -  getan hat.

Die VVN-BdA wird in geeigneter demonstrativer Form den Schwur von Buchenwald bekräftigen:

„Wir schwören deshalb vor aller Welt auf diesem Appellplatz, an dieser Stätte des faschistischen Grauens: Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel. Das sind wir unseren gemordeten Kameraden, ihren Angehörigen schuldig.“

Wir sind entschlossen, dafür zu sorgen, dass die Angriffe des Verfassungsschutzes unseren Kampf gegen Neofaschismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit nicht beeinträchtigen.

Wir fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, dafür Sorge zu tragen, dass die VVN-BdA nicht weiter „Beobachtungsobjekt“ des Verfassungsschutzes ist.

Wir bitten alle demokratischen Kräfte, uns in diesem Kampf weiterhin zu unterstützen.

*) alle Zitate stammen aus der Klageerwiderung des Landesamts für Verfassungsschutz in Sachen Silvia Gingold ./. Land Hessen

Antrag 8 - Kampf gegen Neofaschismus ist notwendiger denn je

Landesvereinigung Hessen/NRW

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil über den Bundesrats-Antrag auf Verbot der NPD die Wesensverwandtschaft“ der NPD mit dem Hitlerfaschismus festgestellt, und dass die NPD die Demokratie und die bestehende Verfassungsordnung beseitigen und einen „autoritären Nationalstaat“ errichten will, dass sie die Menschenwürde aller missachtet. Die NPD arbeite „planvoll und qualifiziert auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin“.

Das Gericht hat zwar bestätigt, dass die NPD eine verfassungsfeindliche und aktive neofaschistische Partei ist. Gleichzeitig hat sie aber die Wiederbetätigung im Sinne der NSDAP unter das Parteienprivileg gestellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat dennoch ein Verbot der NPD abgelehnt mit der Begründung, es fehle „an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt“ (Leitsatz 9 des Urteils vom 17.01.2017).

Die angenommene „Erfolglosigkeit“ der NPD erübrigt nach Meinung des Gerichts ein Verbot. Damit stellt sich die Frage, ob erst ein Erfolg der NPD-Politik abgewartet werden soll, um ein Verbot zu begründen.

Alle Erfahrungen mit der Entwicklung zur Naziherrschaft in Deutschland widersprechen einer solchen Politik des Abwartens und gewähren lassen. Im Erfolgsfall der NPD-Politik ist es für ein Verbot zu spät. Neofaschistische Politik gefährdet viele Menschen und ein friedliches Zusammenleben bereits gestern und heute.

Die vom Gericht behauptete Erfolglosigkeit der NPD lässt außeracht, dass die Kader und Propaganda der NPD Einfluss auch auf andere Organisationen und Gruppierungen bis in die sogenannte Mitte hinein haben und missachtet die Opfer neofaschistischer Angriffe.

Das Nichtverbot der NPD trotz Wesensverwandtschaft mit dem Hitlerfaschismus stellt eine Art Freibrief für neofaschistische Politik, Propaganda und Hetze dar. Neonazis werden sich bestärkt fühlen, nunmehr erst recht weiterzumachen. Das Nichtverbotsurteil ist eine Missachtung der Opfer des faschistischen Terrors und die behauptete Erfolgslosigkeit der NPD ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer rassistischer Gewalt seit 1990.

Dieser Gefahr müssen und werden wir verstärkt entgegentreten. Der Kampf gegen Neofaschismus und Rassismus ist notwendiger denn je. Alle demokratischen Kräfte der Zivilgesellschaft müssen diesen Kampf führen. Das sind wir auch den Verfolgten und Opfern des Faschismus schuldig.

Die weiteren Beschlüsse und Dokumente des Bundeskongresses siehe:

http://www.vvn-bda.de/beschluesse-des-6-bundeskongresses/

http://www.vvn-bda.de/politischer-bericht-an-den-6-bundeskongress/