10.05.2017
Zur Kampagne Spurensuche
"Verbrechen der Wirtschaft" und zum Unwesen des Verfassungsschutzes
Anträge
aus NRW wurden vom 6. Bundeskongress beschlossen
Zwei Anträge aus
Nordrhein-Westfalen wurden zu Beschlüssen des 6.
Bundeskongress der VVN-BdA am 2. April 2017 in Frankfurt/Main. Der
Inhalt besteht aus Texte der Anträge der
Landesdelegiertenkonferenz von Nordrhein-Westfalen.
Wortlaut der Beschlüsse, beantragt von
der VVN-BdA NRW:
Antrag 4 -
Kennzeichnung der Tatorte der Industrie 1933
Landesvereinigung NRW
Die VVN-BdA unterstützt den Vorschlag der
Kreisvereinigung Dortmund, am ehemaligen Standort der Springorum-Villa
und anderen Tatorten der ökonomischen Eliten Tafeln
anzubringen oder zu betreuen, mit denen auf Treffen der Industriellen
der Ruhrlade vom 7. Januar 1933 und auf andere Treffen hingewiesen
wird, um so dem Vergessen der Mittäterschaft der
Schwerindustrie an der Machtübertragung an die Nazis und der
Machtausübung entgegenzuwirken.
Antrag 5 -
VVN-BdA weist Angriffe des Verfassungsschutzes
zurück (ursprünglich beantragt allein von der
Landesvereinigung
Hessen/NRW
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten weist mit Nachdruck die
verleumderischen Darstellungen und Verfälschungen des
hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz über die
VVN-BdA zurück. Diese fußen auf dem gemeinsamen
Dokument des Bundes- und der meisten
Landes-Verfassungsschutz-Ämter.
Diese behaupten tatsachenwidrig, die VVN-BdA sei
eine „linksextremistisch beeinflusste
Organisation“, deren Bestrebungen „gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung“ gerichtet seien.
Die VVN-BdA sei „dem orthodox-kommunistischen Antifaschismus
verpflichtet“ und trete demzufolge
„für eine sozialistisch/kommunistische
Diktatur“ als „einzig konsequente Alternative zu
'faschistischen' Gefahren“ ein. Die VVN-BdA verfolge
„als Ziel die Errichtung einer sozialistischen
Gesellschaft“. *) Besonders empörend ist die
Behauptung, der Schwur von Buchenwald sei eine verfassungsfeindliche
kommunistische Hervorbringung.
Für alle diese Behauptungen existiert
nicht ein einziger Beleg.
Tatsache ist: Die VVN-BdA ist eine
überparteiliche, generationenübergreifende
Organisation von Antifaschistinnen und Antifaschisten,
gegründet vor 70 Jahren von Widerstandskämpferinnen
und -kämpfern gegen den Faschismus, von Verfolgten und Opfern
des Naziregimes, - was man von bundesdeutschen Geheimdiensten nicht
behaupten kann.
Tatsache ist: Gründungsmitglieder der
VVN-BdA aus nahezu allen demokratischen Parteien haben die Hessische
Verfassung und die anderen Landesverfassungen mit erarbeitet.
Antifaschisten sind nach wie vor Verteidiger dieser Verfassungen und
des Grundgesetzes.
In der Mitgliedschaft der VVN-BdA gibt es
unterschiedliche Weltanschauungen und Faschismusdefinitionen. Keine ist
für alle Mitglieder verpflichtend.
Die VVN-BdA ist keine sozialistische Organisation
und hat deshalb auch nicht einen Sozialismus zum Ziel. Das hindert uns
allerdings nicht daran, auf Anfälligkeiten im Kapitalismus
gegenüber autoritären, antidemokratischen,
kriegstreiberischen und faschistischen Strömungen hinzuweisen.
Überdies ist festzuhalten: Im Gegensatz
zur Darstellung des Inlandsgeheimdieses
„Verfassungsschutz“, in der Demokratie mit
Kapitalismus gleichgesetzt und damit ein wesentlicher
Verfassungsgrundsatz verfälscht wird, ist das Eintreten
für einen Sozialismus keinesfalls verfassungsfeindlich,
vielmehr eine Option der Landesverfassungen und des Grundgesetzes.
Wir wenden uns entschieden gegen die
verleumderischen Behauptungen des Landesamtes für
Verfassungsschutz.
Wir bleiben der feierlich abgelegten Verpflichtung
unserer Gründer, den Faschismus mit seinen Wurzeln zu
vernichten, verbunden. Wir verwahren uns gegen eine Verunglimpfung und
bewusste Falschinterpretation des Schwurs von Buchenwald, wie dies der
hessische Verfassungsschutz – wie vorher auch andere
VS-Ämter - getan hat.
Die VVN-BdA wird in geeigneter demonstrativer Form
den Schwur von Buchenwald bekräftigen:
„Wir schwören deshalb vor aller
Welt auf diesem Appellplatz, an dieser Stätte des
faschistischen Grauens: Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der
letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die
Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der
Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.
Das sind wir unseren gemordeten Kameraden, ihren Angehörigen
schuldig.“
Wir sind entschlossen, dafür zu sorgen,
dass die Angriffe des Verfassungsschutzes unseren Kampf gegen
Neofaschismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit nicht
beeinträchtigen.
Wir fordern die Bundesregierung und die
Landesregierungen auf, dafür Sorge zu tragen, dass die VVN-BdA
nicht weiter „Beobachtungsobjekt“ des
Verfassungsschutzes ist.
Wir bitten alle demokratischen Kräfte,
uns in diesem Kampf weiterhin zu unterstützen.
*) alle Zitate stammen aus der Klageerwiderung des
Landesamts für Verfassungsschutz in Sachen Silvia Gingold ./.
Land Hessen
Antrag 8 - Kampf gegen Neofaschismus ist notwendiger denn je
Landesvereinigung Hessen/NRW
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil
über den Bundesrats-Antrag auf Verbot der NPD die
Wesensverwandtschaft“ der NPD mit dem Hitlerfaschismus
festgestellt, und dass die NPD die Demokratie und die bestehende
Verfassungsordnung beseitigen und einen „autoritären
Nationalstaat“ errichten will, dass sie die Menschenwürde
aller missachtet. Die NPD arbeite „planvoll und qualifiziert auf
die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
gerichteten Ziele hin“.
Das Gericht hat zwar bestätigt, dass die NPD eine
verfassungsfeindliche und aktive neofaschistische Partei ist.
Gleichzeitig hat sie aber die Wiederbetätigung im Sinne der NSDAP
unter das Parteienprivileg gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat dennoch ein Verbot der
NPD abgelehnt mit der Begründung, es fehle „an konkreten
Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen
lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt“ (Leitsatz 9
des Urteils vom 17.01.2017).
Die angenommene „Erfolglosigkeit“ der NPD
erübrigt nach Meinung des Gerichts ein Verbot. Damit stellt sich
die Frage, ob erst ein Erfolg der NPD-Politik abgewartet werden soll,
um ein Verbot zu begründen.
Alle Erfahrungen mit der Entwicklung zur Naziherrschaft
in Deutschland widersprechen einer solchen Politik des Abwartens und
gewähren lassen. Im Erfolgsfall der NPD-Politik ist es für
ein Verbot zu spät. Neofaschistische Politik gefährdet viele
Menschen und ein friedliches Zusammenleben bereits gestern und heute.
Die vom Gericht behauptete Erfolglosigkeit der NPD
lässt außeracht, dass die Kader und Propaganda der NPD
Einfluss auch auf andere Organisationen und Gruppierungen bis in die
sogenannte Mitte hinein haben und missachtet die Opfer
neofaschistischer Angriffe.
Das Nichtverbot der NPD trotz Wesensverwandtschaft mit
dem Hitlerfaschismus stellt eine Art Freibrief für
neofaschistische Politik, Propaganda und Hetze dar. Neonazis werden
sich bestärkt fühlen, nunmehr erst recht weiterzumachen. Das
Nichtverbotsurteil ist eine Missachtung der Opfer des faschistischen
Terrors und die behauptete Erfolgslosigkeit der NPD ist ein Schlag ins
Gesicht der Opfer rassistischer Gewalt seit 1990.
Dieser Gefahr müssen und werden wir verstärkt
entgegentreten. Der Kampf gegen Neofaschismus und Rassismus ist
notwendiger denn je. Alle demokratischen Kräfte der
Zivilgesellschaft müssen diesen Kampf führen. Das sind wir
auch den Verfolgten und Opfern des Faschismus schuldig.
Die weiteren
Beschlüsse und Dokumente des Bundeskongresses siehe:
http://www.vvn-bda.de/beschluesse-des-6-bundeskongresses/
http://www.vvn-bda.de/politischer-bericht-an-den-6-bundeskongress/
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