24.02.2017
„Die Rechte“ auflösen und Nazipropaganda unterbinden
Auf Antrag der Jahreshauptversammlung der
VVN-BdA Dortmund beschloss die Landesdelegiertenkonferenz einen Antrag,
der sich gegen Begünstigung der Nazis wendet, deren angebliche
„Partei Die Rechte“ das Parteienprivileg bekam, ob wohl sie
eine illegale Nachfolgeorganisation verbotener Naziformationen ist.
Zudem wurde gegen den Schutz der Nazipropaganda durch den
Landesinnenminister protestiert, der die Losung „Faschismus ist
keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ als verfassungsfeindlich
darstellt.
Der Beschluss lautet:
Auflösung der angeblichen Partei „Die Rechte“
- Die VVN BdA begrüßt das 2012 endlich
ausgesprochene Verbot sog. „freier“ und
„nationaler“ Kameradschaften in Nordrhein-Westfalen.
Gleichzeitig fordert die VVN-BdA, die Partei „Die Rechte“
als Nachfolgeorganisation der verbotenen Kameradschaften ebenfalls zu
verbieten. Zudem verlangen wir, dass die Zulassung faschistischer
Propaganda als „Meinungsfreiheit“ aufgehoben wird.
- Die folgende Forderung, die bereits in der
Landesverfassung, Artikel 32, verankert ist, soll verwirklicht werden:
„Vereinigungen und Personen, die es unternehmen, die
staatsbürgerlichen Freiheiten zu unterdrücken oder gegen
Volk, Land oder Verfassung Gewalt anzuwenden, dürfen sich an
Wahlen und Abstimmungen nicht beteiligen“.
Begründung
Sehr zutreffend wird gegenwärtig in den
Niederlanden argumentiert: „Die Meinungsfreiheit (so die
Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Geert Wilders) werde
eingeschränkt durch das Verbot von Diskriminierung und Rassismus,
wie es in Gesetzen, internationalen Konventionen und der Rechtsprechung
etwa des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
festgehalten sei.“ (Südd.Ztg., 18. November 2016) Hingegen
stellen wir fest, dass der Landesinnenministers von NORDRHEIN-WESTFALEN
in Bildungsmaterialien für die Schulen, die Losung „Der
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ als
Behinderung der Meinungsfreiheit und verfassungsfeindlich darstellt.
Faschistische Propaganda darf niemals als Meinungsfreiheit durchgehen!
Die VVN BdA fordert bekanntlich entsprechend dem Artikel
139 Grundgesetz das Verbot der neofaschistischen NPD sowie aller
anderen faschistischen und rassistischen Parteien. (Dabei bleibt es
auch nach dem Karlsruher Spruch zugunsten der NPD.) Es fand
kürzlich eine bundesweite Salafisten-Razzia stand, vor allem in
NORDRHEIN-WESTFALEN. Die Organisation „Die wahre Religion!“
wurde verboten. Der oberste Verfassungsschützer in
NORDRHEIN-WESTFALEN, Burkhard Freier, kündigte an zu verhindern,
dass die Szene einen Weg findet, das Vereinsverbot zu umgehen. Sogar
Koran-Verteilaktionen (Aktion „Lies!“) hält Freier
für verbotswürdig und einen Ausdruck für das Umgehen des
Verbots. Frage: Warum wird so nicht auch die „Rechte“
bekämpft?
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