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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

24.02.2017

„Die Rechte“ auflösen und Nazipropaganda unterbinden

Auf Antrag der Jahreshauptversammlung der VVN-BdA Dortmund beschloss die Landesdelegiertenkonferenz einen Antrag, der sich gegen Begünstigung der Nazis wendet, deren angebliche „Partei Die Rechte“ das Parteienprivileg bekam, ob wohl sie eine illegale Nachfolgeorganisation verbotener Naziformationen ist. Zudem wurde gegen den Schutz der Nazipropaganda durch den Landesinnenminister protestiert, der die Losung „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ als verfassungsfeindlich darstellt.

Der Beschluss lautet:

Auflösung der angeblichen Partei „Die Rechte“

  1. Die VVN BdA begrüßt das 2012 endlich ausgesprochene Verbot sog. „freier“ und „nationaler“ Kameradschaften in Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig fordert die VVN-BdA, die Partei „Die Rechte“ als Nachfolgeorganisation der verbotenen Kameradschaften ebenfalls zu verbieten. Zudem verlangen wir, dass die Zulassung faschistischer Propaganda als „Meinungsfreiheit“ aufgehoben wird.
  2. Die folgende Forderung, die bereits in der Landesverfassung, Artikel 32, verankert ist, soll verwirklicht werden: „Vereinigungen und Personen, die es unternehmen, die staatsbürgerlichen Freiheiten zu unterdrücken oder gegen Volk, Land oder Verfassung Gewalt anzuwenden, dürfen sich an Wahlen und Abstimmungen nicht beteiligen“.

Begründung

Sehr zutreffend wird gegenwärtig in den Niederlanden argumentiert: „Die Meinungsfreiheit (so die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Geert Wilders) werde eingeschränkt durch das Verbot von Diskriminierung und Rassismus, wie es in Gesetzen, internationalen Konventionen und der Rechtsprechung etwa des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte festgehalten sei.“ (Südd.Ztg., 18. November 2016) Hingegen stellen wir fest, dass der Landesinnenministers von NORDRHEIN-WESTFALEN in Bildungsmaterialien für die Schulen, die Losung „Der Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ als Behinderung der Meinungsfreiheit und verfassungsfeindlich darstellt. Faschistische Propaganda darf niemals als Meinungsfreiheit durchgehen!

Die VVN BdA fordert bekanntlich entsprechend dem Artikel 139 Grundgesetz das Verbot der neofaschistischen NPD sowie aller anderen faschistischen und rassistischen Parteien. (Dabei bleibt es auch nach dem Karlsruher Spruch zugunsten der NPD.) Es fand kürzlich eine bundesweite Salafisten-Razzia stand, vor allem in NORDRHEIN-WESTFALEN. Die Organisation „Die wahre Religion!“ wurde verboten. Der oberste Verfassungsschützer in NORDRHEIN-WESTFALEN, Burkhard Freier, kündigte an zu verhindern, dass die Szene einen Weg findet, das Vereinsverbot zu umgehen. Sogar Koran-Verteilaktionen (Aktion „Lies!“) hält Freier für verbotswürdig und einen Ausdruck für das Umgehen des Verbots. Frage: Warum wird so nicht auch die „Rechte“ bekämpft?