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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

24.02.2017

Protest gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der neofaschistischen NPD

Der Kampf geht weiter

Nach der vollzogenen Legalisierung der auch vom Bundesverfassungsgericht als in der Nachfolge der NSDAP sich befindenden NPD geht der Kampf gegen die Neonazis weiter. Dazu beschloss die Landesdelegiertenkonferenz auf Antrag des Geschäftsführenden Landesausschusses  am 18. Februar in Düsseldorf:  

Kampf gegen Neofaschismus ist notwendiger denn je

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil über den Bundesrats-Antrag auf Verbot der NPD die Wesensverwandtschaft“ der NPD mit dem Hitlerfaschismus festgestellt, und dass die NPD die Demokratie und die bestehende Verfassungsordnung beseitigen und einen „autoritären Nationalstaat“ errichten will, dass sie die Menschenwürde aller missachtet. Die NPD arbeite „planvoll und qualifiziert auf die Erreichung ihrer gegen die freiheit-liche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin“.

Das Gericht hat zwar bestätigt, dass die NPD eine verfassungsfeindliche und aktive ne-ofaschistische Partei ist. Gleichzeitig hat sie aber die Wiederbetätigung im Sinne der NSDAP unter das Parteienprivileg gestellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat dennoch ein Verbot der NPD abgelehnt mit der Begründung, es fehle „an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt“ (Leitsatz 9 des Urteils vom 17.01.2017).

Die angenommene „Erfolglosigkeit“ der NPD erübrigt nach Meinung des Gerichts ein Verbot. Damit stellt sich die Frage, ob erst ein Erfolg der NPD-Politik abgewartet werden soll, um ein Verbot zu begründen.

Alle Erfahrungen mit der Entwicklung zur Naziherrschaft in Deutschland widersprechen einer solchen Politik des Abwartens und gewähren lassen. Im Erfolgsfall der NPD-Politik ist es für ein Verbot zu spät. Neofaschistische Politik gefährdet viele Menschen und ein friedliches Zusammenleben bereits gestern und heute.

Die vom Gericht behauptete Erfolglosigkeit der NPD lässt außeracht, dass die Kader und Propaganda der NPD Einfluss auch auf andere Organisationen und Gruppierungen bis in die sogenannte Mitte hinein haben und missachtet die Opfer neofaschistischer Angriffe.

Das Nichtverbot der NPD trotz Wesensverwandtschaft mit dem Hitlerfaschismus stellt eine Art Freibrief für neofaschistische Politik, Propaganda und Hetze dar. Neonazis werden sich bestärkt fühlen, nunmehr erst recht weiterzumachen. Das Nichtverbotsurteil ist eine Mißachtung der Opfer des faschistischen Terrors und die behauptete Erfolglosigkeit der NPD ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer rassistischer Gewalt sein 1990.

Gerade jetzt, wo mit der AfD eine werdende neue völkisch-faschistische Kraft einen rasanten Aufstieg feiert, fragen wir: Wann soll der Antrag auf Verbot gestellt werden? Wenn sie zu wenig „Wirkkraft“ hat, oder wenn die AfD schon an der Macht ist?

Dieser Gefahr müssen und werden wir verstärkt entgegentreten. Der Kampf gegen Neofaschismus und Rassismus ist notwendiger denn je. Alle demokratischen Kräfte der Zivilgesellschaft müssen diesen Kampf führen. Das sind wir auch den Verfolgten und Opfern des Faschismus schuldig.