24.02.2017
Protest gegen das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zugunsten der neofaschistischen NPD
Der
Kampf geht weiter
Nach der vollzogenen
Legalisierung der auch vom Bundesverfassungsgericht als in der
Nachfolge der NSDAP sich befindenden NPD geht der Kampf gegen
die Neonazis weiter. Dazu beschloss die
Landesdelegiertenkonferenz auf Antrag des
Geschäftsführenden Landesausschusses am 18.
Februar in Düsseldorf:
Kampf gegen
Neofaschismus ist notwendiger denn je
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil
über den Bundesrats-Antrag auf Verbot der NPD die
Wesensverwandtschaft“ der NPD mit dem Hitlerfaschismus
festgestellt, und dass die NPD die Demokratie und die bestehende
Verfassungsordnung beseitigen und einen „autoritären
Nationalstaat“ errichten will, dass sie die
Menschenwürde aller missachtet. Die NPD arbeite
„planvoll und qualifiziert auf die Erreichung ihrer gegen die
freiheit-liche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele
hin“.
Das Gericht hat zwar bestätigt, dass die
NPD eine verfassungsfeindliche und aktive ne-ofaschistische Partei ist.
Gleichzeitig hat sie aber die Wiederbetätigung im Sinne der
NSDAP unter das Parteienprivileg gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat dennoch ein
Verbot der NPD abgelehnt mit der Begründung, es fehle
„an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest
möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg
führt“ (Leitsatz 9 des Urteils vom 17.01.2017).
Die angenommene
„Erfolglosigkeit“ der NPD erübrigt nach
Meinung des Gerichts ein Verbot. Damit stellt sich die Frage, ob erst
ein Erfolg der NPD-Politik abgewartet werden soll, um ein Verbot zu
begründen.
Alle Erfahrungen mit der Entwicklung zur
Naziherrschaft in Deutschland widersprechen einer solchen Politik des
Abwartens und gewähren lassen. Im Erfolgsfall der NPD-Politik
ist es für ein Verbot zu spät. Neofaschistische
Politik gefährdet viele Menschen und ein friedliches
Zusammenleben bereits gestern und heute.
Die vom Gericht behauptete Erfolglosigkeit der NPD
lässt außeracht, dass die Kader und Propaganda der
NPD Einfluss auch auf andere Organisationen und Gruppierungen bis in
die sogenannte Mitte hinein haben und missachtet die Opfer
neofaschistischer Angriffe.
Das Nichtverbot der NPD trotz Wesensverwandtschaft
mit dem Hitlerfaschismus stellt eine Art Freibrief für
neofaschistische Politik, Propaganda und Hetze dar. Neonazis werden
sich bestärkt fühlen, nunmehr erst recht
weiterzumachen. Das Nichtverbotsurteil ist eine Mißachtung der
Opfer des faschistischen Terrors und die behauptete Erfolglosigkeit der
NPD ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer rassistischer Gewalt sein 1990.
Gerade jetzt, wo mit der AfD eine werdende neue
völkisch-faschistische Kraft einen rasanten Aufstieg feiert,
fragen wir: Wann soll der Antrag auf Verbot gestellt werden? Wenn sie
zu wenig „Wirkkraft“ hat, oder wenn die AfD schon
an der Macht ist?
Dieser Gefahr müssen und werden wir
verstärkt entgegentreten. Der Kampf gegen Neofaschismus und
Rassismus ist notwendiger denn je. Alle demokratischen Kräfte
der Zivilgesellschaft müssen diesen Kampf führen.
Das sind wir auch den Verfolgten und Opfern des Faschismus schuldig.
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