20.02.2017
Der Rechenschaftsbericht:
Aktuelle Einschätzung dessen, was heute vom Antifaschismus
geleistet werden muss
Jochen Vogler (Wuppertal) ist
Landessprecher der VVN-BdA in NRW; er wurde am Ende der Tagung der
Landesdelegiertenkonferenz vom 18.2.17 gemeinsam mit Landessprecher
Falk Mikosch (Düsseldorf) fast einstimmig
wiedergewählt. Silvia Rölle wurde neu gewählt und verstärkt das Team. Er hielt den mündlichen
Rechenschaftsbericht des Geschäftsführenden
Landesausschusses. Hier der Wortlaut:
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
Als wir vor drei Jahren hier versammelt waren,
hielt Alexander Häusler das Hauptreferat:
„Die Alternative für
Deutschland – eine rechtspopulistische Partei?“ war
das Thema.
Damals war der politische Schwerpunkt der Partei
die Kritik am Euro und sie hatte eine radikale wirtschaftsliberale
Programmatik.
Zusammenfassend stellte Alexander Häusler
damals fest: Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) will
weder rechts noch links sein. Die AfD ist zwar rechts von der Union zu
verorten, hat aber keine Übereinstimmung mit offen
rechtsextremen und neonazistisch orientierten Parteien wie der NPD. Die
Tendenz zum Rechtspopulismus bei der AfD ergeben sich unter anderem mit
inhaltlichen und personellen Überschneidungen zum
rechtspopulistischen (ehemaligen) Bund freier Bürger und mit
Mitgliederzulauf aus dem rechten Parteienrand.
Diese Einschätzung stimmt nach drei
Jahren nicht mehr.
In diesen drei Jahren hatten wir es mit
bedeutsamen zahlenmäßigen Zusammenrottungen
–vor allem in Dresden – unter dem Kürzel
Pegida und in der Folge in anderen Städten und Regionen mit
ähnlichen Gida-Kürzeln zu tun, die viel zu lange Zeit
von Politikern als „besorgte Bürger“ viel
zu ernst genommen wurden und denen trotz ihrer Angriffe auf die
„Lügenpresse“ viel zu große
Medien-Aufmerksamkeit gewidmet wurde.
Forderungen dieser Gida-Bewegungen wurden zu
Forderungen der AfD, nachdem sich ihr wirtschaftsliberaler
Flügel abgespalten hatte.
Und inzwischen hat die AfD mit bedeutsamen
Stimmenanteilen bei den Wahlen in mehreren Landtagen starke Fraktionen.
Sie punktet bei den Wahlen mit der Hetze gegen
geflüchtete Menschen und treibt mit diesem Thema und
großer entsprechender medialer Anteilnahme die anderen
Parteien vor sich her.
Wir sind inzwischen Zeitzeugen einer Politik
rigoroser Flüchtlingsabwehr.
Dafür sehen die Regierungspolitik und die
sie unterstützenden Parteien immer weniger Hemmungen,
Grundrechte einzuschränken bzw. außer Kraft zu
setzen.
Mit der „Silvesternacht von
Köln“ war es gelungen, die zunächst
freundliche und hilfsbereite Grundstimmung in der Bevölkerung
gegenüber den geflüchteten Menschen vor allem aus dem
Kriegsgebiet Syrien umschlagen zu lassen.
Flüchtlinge stehen seitdem unter
kriminellen Generalverdacht. Der Islam gilt als das gesellschaftliche
und kulturelle Feindbild der rechten Ideologen.
Unter Fluchtursachen-Bekämpfung versteht
die Politik hauptsächlich den Kampf gegen
„kriminelle Schleußer-Banden“, auf die
die Flüchtlinge angewiesen sind, um ihr Leben zu retten, weil
legale Reisemöglichkeiten verbaut sind.
Es ist kriminell, Menschen in
see-untüchtigen Booten übers Meer zu schicken.
Aber für viele ist es die einzige
Hoffnung. Das Mittelmeer ist inzwischen ein Massengrab – die
Schätzung nennt rd. 10.000 ertrunkene Menschen seit drei
Jahren.
Das ist eine der bisher schrecklichen Bilanzen der
europäischen Abschottungspolitik.
Vor dem Hintergrund unserer Geschichte der 12
Jahre Nazi-Regime, in der Menschen ihre Überlebenschance auch
nur durch Flucht aus Deutschland sahen, ist es eine geradezu kriminelle
Politik, die Möglichkeit der Zuflucht nach Deutschland zu
verbauen.
Die AfD hat sich zu einer gefährlichen
politischen Kraft in diesem Land entwickelt. Sie gibt den Ton an, die
gesellschaftliche Stimmung nach rechts zu verschieben. Es ist dringend
notwendig, ihren Vormarsch zu stoppen und ihren gesellschaftlichen und
parlamentarischen Einfluß zu verhindern. Aufstehen gegen
Rassismus heißt die Kampagne, die unter
maßgeblicher Initiative der VVN/BdA angelaufen ist. Das Ziel
dieser Kampagne ist die Ausbildung von 10.000
Stammtisch-Kämpfer*innen bis zum Bundestagswahlkampf.
Es geht dabei darum, sich den Parolen und
Strategien der AfD wirksam entgegen stellen zu können.
Dazu finden regionale und überregionale
Konferenzen und Schulungen statt.
Am Wochenende 10./11.3.
wird eine
Aktiven-Konferenz der Kampagne in Bochum stattfinden.
Erfreulicherweise findet diese Kampagne Zuspruch
bei vielen jungen Leuten, auch solchen, die keiner Organisation
angehören. Um den Einzug der AfD in den Landtag von NRW und in
den Bundestag zu verhindern, bedarf es für die
Wahlkämpfe noch vieler Stammtischkämpfer*innen.
Die können sich auch am 22. April zum
Protest in Köln
treffen. Dort soll im Maritim-Hotel der
AfD-Parteitag
stattfinden.
Die VVN/BdA wird den Kampf gegen die AfD noch mit
einer Ausstellung unterstützen. Zum Bundeskongreß
– vom 31.3. bis 2.4.2017 – in Frankfurt
wird diese
Ausstellung zum ersten Mal vorgestellt.
Bitte informiert euch über alle
verfügbaren Medien, wie ihr euch bei dieser Kampagne
beteiligen könnt.
Protest gegen ihre Politik nimmt die Partei
übel. Das mußte persönlich unser Kamerad
Günter Bischoff erfahren, gegen den von Aktivisten der AfD
eine Beleidigungsklage angestrengt wurde und die vom Richter zugunsten
des Klägers – eines AfD-Aktivisten –
entschieden wurde. Der Kläger fühlte sich
persönlich als Rassist beleidigt. Den Einwand von
Günter, daß er bei der der Klage zugrunde liegenden
Auseinandersetzung niemanden persönlich beleidigt habe,
sondern die AfD in ihrer Programmatik als
„rassistisch“ gekennzeichnet habe, wies der Richter
als unglaubwürdig zurück und verurteilte
Günter zu 15 Tagesätzen à 25,- €
plus Gerichtskosten.
Bei unserer LDK 2014 konnten wir „mit
Befriedigung zur Kenntnis nehmen“, daß endlich
–auch als Erfolg unserer nonpd-Kampagne – der
Verbotsantrag der NPD des Bundesrates beim Bundesverfassungsgericht
eingegangen war. Drei Jahre hat sich das Gericht mit der Verhandlung zu
diesem Antrag Zeit gelassen.
Das Urteil fiel einstimmig aus und ist euch
bekannt.
Die Urteilsbegründung ist aber auch
widersprüchlich und dementsprechend ist das Urteil
inkonsequent. Denn es wird festgestellt, daß Programmatik und
Handeln der NPD verfassungswidrig ist und ihr wird
„Wesensverwandtheit“ mit der NSDAP bescheinigt.
Aufgrund dieser Begründung wäre die Anwendung des
Artikels 139 des Grundgesetzes zwingend gewesen.
Zwei Auszüge von Kommentaren zu diesem
Urteil zitiere ich dazu – zunächst von unserem
Bundesgeschäftsführer Thomas Willms:
- „Eine Partei, die
„wesensverwandt“ mit dem Nationalsozialismus ist,
ist in Deutschland erlaubt.
- Sollte
diese in der Lage sein, mehr als nur wenige Andersdenkende
‚einzuschüchtern‘ und an der
‚Ausübung ihrer demokratischen Rechte‘ zu
hindern (sprich: wenn es nicht mehr möglich ist, sie zu
verbieten), darf sie verboten werden. - Dann ist es allerdings zu
spät.“
Die NPD kann daraus folgern: Noch vorhandene
taktische Einschränkungen in der NS-Propaganda darf man
getrost aufgeben und man kann stärker als bisher darauf
drängen, Andersdenkende durch Gewalt einschüchtern
– es ist ja noch Luft nach oben.
Und von Herbert Prantl in der
Süddeutschen Zeitung:
„Es
ist keine Kleinigkeit, wenn die
Hetze gegen Menschen Parteiprogramm ist. Wenn dies unter dem Schutz des
Parteienprivilegs geschehen kann, nährt das Gewalt. Gewiss:
Die staatlichen Institutionen in Deutschland sind gefestigt und stark
genug, um eine verfassungsfeindliche Partei auszuhalten. Aber die
Menschen, gegen die Neonazis hetzen, sind es nicht; sie sind
verletzlicher als der Staat. Ein Verbot der NPD wäre
vorbeugender Opferschutz gewesen.
Die NPD bleibt
eine legale Partei und kann
weiterhin dem gesellschaftlichen Frieden empfindlichen Schaden
zufügen. Z.B. werden die Aufmärsche von
Nazi-Zusammenrottungen in den Städten weiterhin erlaubt werden
müssen. Auch wenn aufgrund eines Grundsatzbeschlusses des
Bundesverfassungsgerichtes dazu andere Möglichkeiten
zugelassen sein können.“
Würde die Justiz einen positiven
Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen, dann
dürfte es das Zusammenspiel der Behörden mit den
Nazis z.B. bei dem Schutz für Naziaufmärsche nicht
geben. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4.
November 2009 erklärt: „Angesichts des einzigartigen
Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft
über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat“,
sind das Grundgesetz und die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland
„geradezu als Gegenentwurf“ zum
nationalsozialistischen Regime zu verstehen. „Das bewusste
Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus war
historisch zentrales Anliegen aller an der Entstehung wie
Inkraftsetzung des Grundgesetzes beteiligten
Kräfte.“ (Aus den Leitsätzen zum Beschluss
des Ersten Senats vom 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08).
Aber in der Regel gilt anderes. Im März
2015 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt:
„Auch das öffentliche Auftreten neonazistischer
Gruppen und die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts in
öffentlichen Versammlungen – ‚soweit sie
die Strafbarkeitsschwelle nicht überschreiten‘
– sei durch die Versammlungsfreiheit
geschützt.“ (zitiert nach dpa, Wortlaut des Gerichts
unter Az. 14 L 474/15).
Andere Wertungen finden die Gerichte, wenn es um
die VVN/BdA geht.
Wie ihr wißt, wehrt sich die
Landesvereinigung Bayern gegen ihre Nennung als „links
extremistisch beeinflußt“ im Bericht des bayrischen
Verfassungsschutzes.
Unsere Kameradin Silvia Gingold wehrte sich vor
dem Landesverwaltungsgericht in Wiesbaden gegen ihre weitere
Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Nach der Feststellung,
daß ihre weitere Beobachtung durch den Verfassungsschutz
rechtmäßig sei, wurde das Verfahren
zurückgewiesen an das Verwaltungsgericht in Kassel.
Beleg für die Notwendigkeit ihrer
weiteren Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst ist ihr Engagement
für die VVN/BdA. Im Schriftsatz des VS ist dazu
ausgeführt: „Die VVN präsentiert sich
öffentlich als Kämpfer gegen Rechtsextremismus,
Nazis, Fremdenfeindlichkeit und Militarismus. Letztlich verfolgt sie
allerdings als Ziel die Errichtung einer sozialistischen
Gesellschaft“.
Als Beweis für die verfassungsfeindlichen
Bestrebungen der VVN/BdA wird in der Klagerwiderung des VS auch der
Schwur von Buchenwald angeführt, weil er sich „mit
der Aussage, dass nicht nur der Faschismus, sondern auch dessen Wurzeln
vernichtet werden sollen … auf die kommunistische
Faschismustheorie Georgi Dimitroffs stützt“. Daraus
ist zu folgern, dass die VVN-BdA also die
„‚kapitalistische‘, mithin freiheitliche
demokratische Grundordnung“ ablehne. Fazit: „Damit
erfolgt die Erhebung, aktenmäßige Erfassung sowie
Speicherung von Daten zur Person der Klägerin durch den
Beklagten rechtmäßig.“
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
Unsere Vereinigung ist die älteste
antifaschistische Organisation in diesem Land. Sie ist sogar
älter als die Bundesrepublik.
Schon 1946 und 1947 erfolgten auf
Länderebene und als gesamtdeutscher Verband die
Gründungsversammlungen der VVN. Mit ihren
Gründungsmitgliedern waren in der VVN die lebendigen
Erfahrungen und das lebendige Wissen zu den Verbrechen des Faschismus
an der Macht vertreten. Der Schwur von Buchenwald ist seitdem Leitmotiv
unserer Vereinigung. Mit dem Schwur von Buchenwald verteidigen wir das
Grundgesetz und die Länderverfassungen, insbesondere die in
allen Texten aufgenommenen Bestimmungen auf antifaschistischer
Grundlage.
Wir lassen es nicht zu, daß unsere
antifaschistischen Werte, die in den leidvollen Erfahrungen mit dem
Faschismus an der Macht wurzeln, so stümperhaft kriminalisiert
werden dürfen.
Faschismus ist keine Meinung sondern ein
Verbrechen. Das gilt auch für die zahlreichen Verbrechen der
neofaschistischen Nazibanden.
Das muß auch unser
nordrhein-westfälischer Innenminister endlich mal zur Kenntnis
nehmen und dafür sorgen, daß die VVN/BdA wegen
dieser Losung nicht mehr in den Materialien des Verfassungsschutzes
diffamiert wird. Denn auch in NRW gibt es leider genügend
Beispiele neofaschistischen Terrors.
17 Jahre hat es gedauert, bis die Ermittlungen
endlich einen Täter für den Bombenanschlag auf die
S-Bahn-Station in Düsseldorf Wehrhahn ausfindig machten. Dem
– oh Überraschung – ein rechtsextremer
politischer Hintergrund nachgewiesen ist.
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
auf die vergangenen 3 Jahre können wir
selbstverständlich mit zahlreichen Aktivitäten
zurückblicken. In den Kreisen ist die VVN/BdA Initiator und
wichtiger Bündnispartner der antifaschistischen Arbeit bei den
unterschiedlichsten Anlässen – insbesondere zu den
Gedenktagen.
Herausragende Ereignisse in der Verantwortung der
Landesorganisation sind
- die Organisation
der 31. Landeskonferenz antifaschistischer Initiativen und
Organisationen in Solingen,
- die 70-Jahr-Feier
in Düsseldorf,
- unsere
regelmäßige Beteiligung mit einem Redebeitrag bei
den Gedenkveranstaltungen Wenzelnberg an der auch immer viele
Mitglieder der VVN/BdA teilnehmen. Dies gilt ähnlich auch bei
der Karfreitagsgedenkveranstaltung in der Dortmunder Bittermark,
- unsere Mitwirkung
bei den Vorbereitungen zum Ostermarsch und natürlich auch
unsere Teilnahme daran,
- die unter unserer
Initiative entstandene Tradition des Protestes gegen die
Nato-Kommando-Zentrale in Kalkar.
Es ist, glaube ich gelungen, den Kontakt zwischen
den Kreisvereinigungen und der Landesvereinigung zu verbessern. Trotz
unserer beschränkten personellen Möglichkeiten im
Landesbüro.
Unseren Mitgliederbestand konnten wir
stabilisieren – aber notwendig bleibt weiterhin die
Mitgliederwerbung. Wir müssen stärker werden.
Antifaschistische Positionen müssen in
dieser Gesellschaft lauter werden.
In unserer Vereinigung sind die lebendigen
historischen Erfahrungen des Faschismus an der Macht und die lebendigen
Erfahrungen der Zeit des Kalten Krieges bewahrt.
Antifaschistische Arbeit muß diese
Erfahrungen berücksichtigen.
Zu zwei Bereichen zu diesen Aspekten folgen gleich
die Berichte zur Archivarbeit und zu der Gruppe der Kinder des
Widerstands.
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
dieser Beitrag ist unvollständig.
Dazu noch drei Bemerkungen:
- Immer wieder wird
die Zeit des Faschismus an der Macht als die Zeit des
Nationalsozialismus bezeichnet. Das war die Selbstbezeichnung der Nazis
und hatte mit Sozialismus überhaupt nichts zu tun.
Unterschwellig wird mit diesem Begriff auch die Diffamierung der
sozialistischen Idee transportiert. Die Nazis waren und sind Verbrecher
und keine Sozialisten!
- Antifaschismus und
Frieden sind die zwei Seiten derselben Medaille. Der Schwur von
Buchenwald bringt diese Aufgaben präzise auf den Punkt.
- An diesem
Wochenende tagt unter zahlreichen Protesten die sogenannte
Münchner Sicherheitskonferenz – dort wird die
weitere Strategie der Nato abgestimmt. Es ist eine Nato-Kriegstagung.
Frieden statt Nato Nein zum Krieg ist das Motto der Proteste.
Denn die Kriegsgefahr nimmt zu. Ihr seid
darüber alle informiert und habt eure Meinung dazu. Mit
unseren Möglichkeiten werden wir uns deshalb
selbstverständlich auch weiterhin gegen Krieg und für
friedliche Zustände engagieren. Wir danken ganz besonders dem
Ulli, der uns zu diesem Bereich immer wieder wertvolle
Beiträge und Aktionsvorschläge liefert!
Der 8. Mai als Tag der Befreiung von Faschismus
und Krieg muß – wie in anderen vom Faschismus
befreiten Ländern in Europa – ein gesetzlicher
Feiertag werden.
Nie wieder Krieg – nie wieder Faschismus
bleibt unser Auftrag.
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