06.02.2017
Prof. Frei: Warum werden
gefährlichen Nazis nie die Grundrechte aberkannt?
Scharfe
Historikerkritik am Bundesverfassungsgericht
Der Historiker und
Faschismusexperte Prof. Norbert Frei (Jena) gibt in der
„Süddeutschen Zeitung“ zu bedenken: Die
Gegenwart lehrt, wie rasch vermeintlich stabile politische
Verhältnisse ins Rutschen geraten können. Mit Blick
auf den Freispruch für die NPD durch das
Bundesverfassungsgericht wird mehr Entschlossenheit gegenüber
denjenigen, die unsere Demokratie bekämpfen, eingefordert.
Die Gewissheit erstaune, mit der die
Verfassungsrichter die NPD als quantité
négligeable abtaten, als zu vernachlässigende
Größe. Nach wie vor erreiche die NPD knapp den
Einzug in Parlamente und ihr außerparlamentarisches
gewalttätiges Wirken wird in Freis Beitrag erschreckend
deutlich. Anders gegen links; von einem „maßlosen
Feldzug gegen Mitglieder und Sympathisanten der KPD“
berichtet der Experte. Es gelinge kaum einmal ein Verbot von
Naziaufmärschen, und der Artikel 18 Grundgesetz gegen den
Missbrauch der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit werde
ebenso wenig angewendet wie gegen Volksverhetzung, deren Urheber, durch
das Verfassungsgericht Grundrechte aberkannt werden könnten,
was aber unterbleibt. Der ganze Artikel im Wortlaut hier:
http://www.sueddeutsche.de/politik/kolumne-verfassungsfeinde-1.3362484
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