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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

06.02.2017

Prof. Frei: Warum werden gefährlichen Nazis nie die Grundrechte aberkannt?

Scharfe Historikerkritik am Bundesverfassungsgericht

Der Historiker und Faschismusexperte Prof. Norbert Frei (Jena) gibt in der „Süddeutschen Zeitung“ zu bedenken: Die Gegenwart lehrt, wie rasch vermeintlich stabile politische Verhältnisse ins Rutschen geraten können. Mit Blick auf den Freispruch für die NPD durch das Bundesverfassungsgericht wird mehr Entschlossenheit gegenüber denjenigen, die unsere Demokratie bekämpfen, eingefordert.

Die Gewissheit erstaune, mit der die Verfassungsrichter die NPD als quantité négligeable abtaten, als zu vernachlässigende Größe. Nach wie vor erreiche die NPD knapp den Einzug in Parlamente und ihr außerparlamentarisches gewalttätiges Wirken wird in Freis Beitrag erschreckend deutlich. Anders gegen links; von einem „maßlosen Feldzug gegen Mitglieder und Sympathisanten der KPD“ berichtet der Experte. Es gelinge kaum einmal ein Verbot von Naziaufmärschen, und der Artikel 18 Grundgesetz gegen den Missbrauch der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit werde ebenso wenig angewendet wie gegen Volksverhetzung, deren Urheber, durch das Verfassungsgericht Grundrechte aberkannt werden könnten, was aber unterbleibt. Der ganze Artikel im Wortlaut hier:

http://www.sueddeutsche.de/politik/kolumne-verfassungsfeinde-1.3362484