03.01.2017
Wir fordern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der NPD
Eine Erklärung der VVN-BdA zur Urteilsverkündung am 17. Januar 2017
„Wer die antifaschistischen und
demokratischen Wurzeln des Grundgesetzes ernst nimmt, kann nur ein
Verbot der neofaschistischen NPD aussprechen.“ So lautet der
Kernsatz in einer VVN-BdA-Erklärung zum bevorstehenden Ende des
NPD-Verbotsprozesses. Unter der Überschrift „NPD-Verbot muss
kommen“ scheibt der Bundessprecher der VVN-BdA Dr. Ulrich Schneider:
Für den 17. Januar 2017 hat das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Urteil für das vom Bundesrat
beantragte Verbot der neofaschistischen NPD angekündigt. Als die
Bundesländer erneut den Verbotsantrag stellten, nachdem das erste
Verfahren wegen formaler Fehler abgewiesen wurde, hatten sie mit vielen
guten Gründen auf den verfassungswidrigen Charakter von
Programmatik und Praxis der NPD hinweisen können. Auch wenn sich
die Bundesregierung und der Bundestag dem Verfahren formell nicht
anschlossen, gab es keinen Zweifel, dass diese Partei nicht auf dem
Boden des Grundgesetzes steht.
Seit einigen Tagen geistern nun Spekulationen durch die
Medien über ein mögliches Urteil, die uns als
antifaschistische Organisation alarmieren müssen.
„Juristische Experten“ spekulieren angesichts der
unterschiedlichen politischen Präsenz der NPD ganz offen über
ein regionales Teilverbot der Partei. Sie leiten das aus der
inhaltlichen Tendenz der mündlichen Beweisaufnahme ab. Dabei kennt
das deutsche Parteiengesetz eine solche Möglichkeit überhaupt
nicht. Andere begründen bereits ein negatives Urteil damit, dass
europäisches Recht ein Parteienverbot nicht kenne, wobei die NPD
doch für sich das deutsche Parteienprivileg in Anspruch nimmt.
Die VVN-BdA, die 2007 die Kampagne „nonpd“
initiiert hat, bei der sich über 175.000 Menschen ein NPD-Verbot
eingesetzt haben, ist in Sorge, dass mit diesen medialen Spekulationen
ein negatives Urteil des BVerfG publizistisch vorbereitet werden soll.
Wir sagen dazu in aller Klarheit:
- Wer die antifaschistischen und demokratischen Wurzeln
des Grundgesetzes ernst nimmt, kann nur ein Verbot der
neofaschistischen NPD aussprechen.
- Wer der NPD bescheinigt, sie sei Teil des
„demokratischen Parteienspektrums“, der legitimiert damit
deren Ideologie des Rassismus, Antisemitismus und der
gesellschaftlichen Ausgrenzung von Minderheiten.
- Wer die NPD legitimiert, der akzeptiert damit auch
die zunehmenden gewalttätigen Ausschreitungen gegen
Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund, wie wir sie
verstärkt in den vergangenen Monaten erleben mussten.
Wir erwarten daher vom Bundesverfassungsgericht ein
klares Signal gegen die NPD, das dem Grundgesetz – insbesondere
Artikel 2,1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“
– Rechnung trägt.
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