17.12.2016
„Ich lasse mich nicht mundtot machen“
Solidarität mit Günter Bischoff
„Rassist“ sei für
Parteigänger und Aktivisten der rassistischen AfD eine
Beleidigung. Ein entsprechendes Klageverfahren hat leider gute
Erfolgsaussichten. So jedenfalls muß das Urteil vom Amtsgericht
Leverkusen verstanden werden. Der Hintergrund: Gegen einen Infostand
der AfD in Leichlingen/Rheinland im April 2016 organisierte sich
sehr schnell eine Protestversammlung; es kam zu lautstarken
Auseinandersetzungen in deren Verlauf von Seiten der Gegendemonstranten
das rassistische und fremdenfeindliche Programm der AfD attackiert
wurde.
Es wurde festgestellt, daß es Rassisten sind, die
dieses Programm vertreten. Unter den Gegendemonstranten war auch
Günter Bischoff, Vorstandsmitglied der VVN/BdA in Solingen.
Konkret von ihm fühlte sich ein AfD-Aktivist persönlich
beleidigt und erstattete Anzeige gegen Günter Bischoff. Das
Programm der AfD als rassistisch zu kennzeichnen, ist nach dem nun
erfolgten Richterspruch eine zulässige Meinung. AfD-Aktivisten
dürfen sich mit einer solchen Zuschreibung aber beleidigt
fühlen. Bischoff machte in dem Verfahren deutlich, daß er in
den Auseinandersetzungen niemanden persönlich angesprochen habe,
seine Bemerkungen über Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und
geistige Brandstiftung immer mit konkreten Belegen auf das AfD-Programm
bezogen waren.
Gleichwohl folgte der Richter den Aussagen des als
Zeugen geladenen Klageführers trotz seiner widersprüchlichen
Hinweise als glaubwürdig. Das Urteil: 15 Tagessätze à
€ 25,-- plus Gerichtskosten für den angeklagten
Antifaschisten.
Die VVN-BdA Solingen erklärte: „Sollen, wie
im Falle von Günter Bischoff, Gegner der AfD auf diese Weise
mundtot gemacht und Demokraten eingeschüchtert werden?“
Während Anzeigen wegen Volksverhetzung gegen einen
anwesenden CDU-Ratsherren („die Syrer zünden ihre Heime doch
selbst an“) von der Kölner Staatsanwaltschaft nicht
weiterverfolgt wurden, hat man jetzt gegen den Sprecher der VVN-BdA
verhandelt. Ein Jugendlicher AfD-Gegner wurde bereits mit einem
Bußgeld belegt.
Günter Bischoff: „Es ist ein Skandal, dass
Gegner dieser Rechtspopulisten jetzt durch Gerichte
eingeschüchtert werden sollen, während die AfD weiterhin
gegen Flüchtlinge und Asylsuchende hetzen darf. Ich habe niemanden
persönlich beleidigt, sondern die Politik der AfD als in weiten
Teilen rassistisch und völkisch national dargestellt. Mit ihrer
Hetze ist diese Partei Stichwortgeber für die Nazis und
Brandstifter in Deutschland. Das habe ich während des Infostandes
der AfD deutlich gemacht und dabei bleibe ich. Ich lasse mich nicht
mundtot machen“.
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