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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

17.12.2016


Für die Auflösung der angeblichen Partei „Die Rechte“

VVN-BdA Dortmund sieht Zulassung faschistischer Propaganda als Verstoß gegen das internationale Recht an

Die Jahreshauptversammlung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten hat ein entschlossenes Vorgehen der NRW-Landesregierung gegen die angebliche Partei "Die Rechte" verlangt. Die VVN BdA Dortmund begrüßte das 2012 endlich ausgesprochene Verbot sog. „freier“ und „nationaler“ Kameradschaften. Gleichzeitig fordert die VVN-BdA Dortmund, die Partei „Die Rechte“ als Nachfolgeorganisation der verbotenen Kameradschaften ebenfalls zu verbieten. Zudem wird verlangt, dass die Zulassung faschistischer Propaganda als „Meinungsfreiheit“ aufgehoben wird.

Ein Sprecher der VVN-BdA verwies auf die in den Niederlanden praktizierte Auseinandersetzung mit rechts: „Die Meinungsfreiheit (so die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Geert Wilders) werde eingeschränkt durch das Verbot von Diskriminierung und Rassismus, wie es in Gesetzen, internationalen Konventionen und der Rechtsprechung etwa des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte festgehalten sei.“ (Südd.Ztg., 18. November 2016) Hingegen stellen wir fest dass der Landesinnenminister von NRW in Bildungsmaterialien für die Schulen, die Losung 'Der Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen' als Behinderung der Meinungsfreiheit darstellt." Faschistische Propaganda dürfe jedoch niemals als Meinungsfreiheit durchgehen!

Die VVN BdA fordert bekanntlich entsprechend dem Artikel 139 Grundgesetz das Verbot der neofaschistischen NPD sowie aller anderen faschistischen und rassistischen Parteien. Erinnert wird auch an folgendes: Es fand kürzlich eine bundesweite Salafisten-Razzia stand, vor allem in NRW. Die Organisation „Die wahre Religion!“ wurde verboten. Der oberste Verfassungsschützer in NRW, Burkhard Freier, kündigte an zu verhindern, dass die Szene einen Weg findet, das Vereinsverbot zu umgehen. Sogar Koran-Verteilaktionen (Aktion „Lies!“) hält Freier für verbotswürdig und einen Ausdruck für das Umgehen des Verbots. Frage des Sprechers der VVN-BdA: "Warum wird so nicht auch die 'Rechte' bekämpft?"

Ulrich Sander