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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

11.05.2016

Als die Globkes die Republik prägten

Wird das Bundeskanzleramt wirklich durchleuchtet?

Vorigen Samstag zogen mal wieder Nazis durchs Regierungsviertel in Berlin. Sie zogen auch vors Bundeskanzleramt. Nicht nur draußen waren sie präsent. Auch darin: So hängt zum Beispiel im 4. Stock ohne jeden weiteren Kommentar das Porträt von Hans Maria Globke, Staatssekretär im Bundeskanzleramt von 1953 bis 1963. Er war vom ersten bis zum letzten Tag des NS-Regimes auch hoher Beamter im Reichsinnenministerium mit dem Schwerpunkt der Teilnahme an der Judenverfolgung. Dazu schreibt VVN-BdA-Bundessprecher Ulrich Sander in einem Zeitungsbeitrag:

Jetzt wurde bekannt, dass auch das Bundeskanzleramt auf seine NS-Vergangenheit untersucht werden soll. Um die besondere Rolle Globkes nicht allzu auffällig werden zu lassen, haben die mit der Untersuchung beauftragten Institute angekündigt, sie wollten auch sämtliche weiteren Staatssekretäre aller Ressorts der Adenauerzeit mit durchleuchten – um so Globke als einen von vielen erscheinen zu lassen. Das dürfe schwierig  werden, denn Globke war der oberste Personalchef der Bundesregierung und sorgte für seine Leute.

Schon vor 1953 war er als hoher Ministerialbeamter die rechte Hand des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer. Die USA wollten die Bundesrepublik als Bollwerk gegen den Kommunismus und sahen in Konrad Adenauer den Kanzler mit naziunverdächtigem, konservativem Image. Dieser fand nichts dabei, den Kommentator der Nürnberger Rassengesetze und Verfasser der Durchführungsbestimmungen zur Ausbürgerung und Deportation der Juden Globke zum höchsten politischen Beamten der Bundesrepublik zu machen. Er war Schreibtischtäter wie Adolf Eichmann, aber anders als dieser nie verurteilt. Als Eichmann Globke als Entlastungszeugen forderte, kaufte ihn Adenauer mit geheimen Waffenlieferungen an Israel frei.

Denn Globke war kein NSDAP-Mitglied, jedoch parteiloser katholischer Antisemit. Viele katholische Persönlichkeiten schwiegen zu den Judenverfolgungen, jedoch wehrten sie sich gegen die Euthanasie, weshalb Adolf Hitler die Vernichtung der geistig Behinderten nicht dem Innenministerium und auch nicht der Gestapo übertrug, sondern diese Aktion unter eigener Regie durchführte. Sogar Gestapochef und Judenmörder Heinrich Müller bewahrte seine behinderte Tochter vor dem langen Arm des Führers.

Als amtlich bestellter Judenhasser war Globke schon vor der NS-Zeit im Innenministerium tätig. Im November 1932 entstanden unter Globkes Federführung Verordnungen und Erlasse zum Namensrecht. Sie sollten es Juden unmöglich machen, einen als jüdisch geltenden Familiennamen abzulegen: „Jede Namensänderung beeinträchtigt die Erkennbarkeit der Herkunft aus einer Familie, erleichtert die Verdunkelung des Personenstandes und verschleiert die blutsmäßige Abstammung.“ Das Gesetz half mit, zehn Jahre später die Listen der zu deportierenden Juden zusammenzustellen.

Bei den Recherchen zu Globke machte der Fernsehautor Jürgen Bevers vor fünf Jahren einen sensationellen Fund: Die verschollen geglaubten 40 Seiten Aufzeichnungen Adolf Eichmanns in der Gefängniszelle. Sie belasten Globke, den Mitverfasser und Kommentator von Gesetzen gegen die Juden. Er war führend beteiligt an der Vorbereitung der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, dem Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes vom 18. Oktober 1935 und dem Personenstandsgesetz (3. November 1937). Das „J“, das in Pässe von Juden eingeprägt wurde und das Tragen des Judensterns hat Globke mit konzipiert. Juden hatten als zweiten Vornamen Sara bzw. Israel ihrem Namen hinzuzufügen.

In der Zeit des Bundeskanzlers Konrad Adenauer war Hans Globke

als „graue Eminenz“ verantwortlich für die Koordination der Kabinettsarbeit, der Einrichtung und Kontrolle von BND und Verfassungsschutz sowie für Fragen der CDU-Parteiführung. Dass Reinhold Gehlen, ehemals Geheimdienstchef unter Hitler, erster Chef des Bundesnachrichtendienstes werden konnte, ist Globke ebenso mit zu verdanken wie die Einsetzung Felix von Eckardts, Drehbuchautor faschistischer Hetzfilme unter Goebbels, der oberster Chef des Bundespresseamtes werden konnte. Globke verwaltete maßgeblich die Wirtschaftsspenden der CDU, die über die „Staatsbürgerliche Vereinigung“ flossen.

Im Jahr 1961 erschien im zu Bertelsmann gehörenden Rütten & Loening-Verlag Reinhard-M. Streckers Buch „Dr. Hans Globke – Aktenauszüge, Dokumente“, das auf Recherchen Streckers in polnischen und tschechischen Archiven beruhte. Globke versuchte, die weitere Veröffentlichung gerichtlich zu verhindern oder die Bücher durch den BND aufzukaufen. Auch manche seiner Nachfolger im Bundeskanzleramt waren Anhänger der Nazis gewesen: So Ex-Wehrwirtschaftsführer Ludger Westrick und Karl Carstens (Ex-NSDAP). Im Bundeskanzleramt wurden die Fäden gezogen, um die antifaschistische, der VVN nahestehende Wochenzeitung „Die Tat“ zu vernichten, die immer wieder Globke und andere entlarvte.

Das Präsidium der VVN hatte am 31. Juli 1959 bei der im Herbst 1958 geschaffenen Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg eine Anzeige gegen Bundesminister Theodor Oberländer, einst Teilnehmer am Hitlerputsch in München, eingereicht, der in der Ukraine an Judenverfolgungen beteiligt war. „Die Tat“ kündigte auf der ersten Seite neben einem Foto von Oberländer an: »Dieser Mann ist heute eine ›hochgestellte Persönlichkeit‹. Wir bringen in der nächsten Ausgabe Enthüllungen über seine Vergangenheit.“ Die Ankündigung löste bei Oberländer Panik aus. Er wusste im Unterschied zu den offiziellen Lügen um seine Teilnahme an der faschistischen Besatzungs- und Vernichtungspolitik im Osten und konnte die Brisanz wahrheitsgemäßer Mitteilungen absehen. Am 22. September erörterte er die Situation mit Adenauer und Globke. Der Minister begab sich in den Abendstunden des 22. September nach Fulda, wo die Wochenzeitung gedruckt wurde. Er erreichte die Beschlagnahme der Ausgabe Nr. 39. »Bereits Anfang Oktober 1959 wurden zwischen dem Bundeskanzleramt, dem Innenministerium und Oberländers Haus Möglichkeiten diskutiert, wie man gegen die VVN vorgehen kann. Oberländers Verdruss über die Machenschaften der VVN traf sich mit dem von Bundesinnenminister Gerhard Schröder, der auf Grund seiner SA-Vergangenheit das jüngste Ziel einschlägiger VVN-Veröffentlichungen geworden war. Er favorisierte ein VVN-Verbot. Dies Verbot kam nicht zustande, weil die Bundesverwaltungsrichter, die es verfügen sollten, sich als alte Nazis erwiesen.

Nicht in jedem Fall setzten sich die Globkes durch. Doch sie schafften es viel zu oft. Ob die angekündigten Untersuchungen im Bundeskanzleramt dies aufdecken werden?