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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

19.03.2016

Rechtsextreme Soldaten dürfen keinen Zugang zu Waffen haben

VVN-BdA erinnert an Aufruf der Neonazis, zur Bundeswehr zu gehen

„Es kann nicht angehen, dass die Bundeswehr ihre Nachwuchsprobleme dadurch löst, dass sie Nazis in ihren Reihen duldet. Absolut unverantwortlich ist es zudem, Soldaten, die in der Kompanie `Gedankenspiele´ über das `Jagen´ und `Abschlachten von Negern´ anstellen, weiterhin Zugriff auf Schusswaffen im Rahmen von Ausbildungen zu ermöglichen“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Rechtsextreme Vorkommnisse in der Bundeswehr im Jahr 2015“. Die Abgeordnete weiter:

„Im vergangenen Jahr notierte der Militärische Abschirmdienst (MAD) 230 rechtsextremistische Verdachtsfälle in der Truppe, darunter rassistische Beleidigungen, das Zeigen des Hitlergrußes, oder das Verschicken von volksverhetzenden Äußerungen oder Fotos mit neonazistischem Inhalt über soziale Netzwerke. Allerdings mussten nur 19 Soldaten aufgrund rechtsextremer Vorkommnisse vorzeitig aus dem Bundeswehrdienst ausscheiden, in den übrigen Fällen konnten sie nach Disziplinarstrafen und Bußgeldzahlungen in der Truppe verbleiben.

Strafrechtlich gilt die Unschuldsvermutung. Aber wenn die Dienstvorgesetzten den dringenden Verdacht haben, dass ein Soldat rechtsextremes Gedankengut pflegt, muss ihm bis auf weiteres der Zugang zu Waffen verwehrt bleiben. Wenn die bestehenden Rechtsgrundlagen dafür nicht ausreichen, muss man sie eben ändern. Bei der Bekämpfung von Rechtsextremen in der Truppe darf es keinerlei Abstriche geben.“

Soweit Ulla Jelpkes Presseerklärung. Ergänzend möchte ich einen Kommentar zu einem Kommentar der Süddeutschen Zeitung (18.03.16, Seite 4 unten) anfügen:

Man berichtet von der Justiz und der Polizei, die Naziverbrecher vor der Strafe beschützten. Manchmal half auch die Bundeswehr. Ich  möchte an Pjotr Kania erinnern. Der 18jährige Pole ist am 6. November 1994 im hessischen Rotenburg von einem Bundeswehrsoldaten, der mit Reichskriegsflaggen-T-Shirt bekleidet und so als Neonazi erkennbar war, erstochen worden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Soldaten ein, der nach „politischer Belästigung“ durch das unbewaffnete Opfer in Notwehr gehandelt habe. Man beachte auch, wozu die Braunen im Jahr 1995 aufriefen: „Junge Kameraden und Kameradinnen, die vor der Berufswahl stehen, unbelastet, intelligent und sportlich sind“, sollten sich unauffällig zu „einer Ausbildung bei Bundeswehr und Polizei“ melden, „mit dem Ziel, sich in besonders qualifizierten Spezialeinheiten das nötige Wissen und Können anzueignen“ (aus: „Umbruch“ von S. Hupka, 1995). Der Aufruf schließt mit den Worten: „Widerstand, der auf die Beseitigung eines volksfeindlichen Systems zielt, muss professionell geplant sein."

Ulrich Sander, Dortmund