19.03.2016
Rechtsextreme Soldaten dürfen keinen Zugang zu Waffen haben
VVN-BdA erinnert an Aufruf der Neonazis, zur Bundeswehr zu gehen
„Es kann nicht angehen, dass die
Bundeswehr ihre Nachwuchsprobleme dadurch löst, dass sie Nazis in
ihren Reihen duldet. Absolut unverantwortlich ist es zudem, Soldaten,
die in der Kompanie `Gedankenspiele´ über das `Jagen´
und `Abschlachten von Negern´ anstellen, weiterhin Zugriff auf
Schusswaffen im Rahmen von Ausbildungen zu ermöglichen“,
erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.,
Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Rechtsextreme Vorkommnisse in der Bundeswehr im Jahr
2015“. Die Abgeordnete weiter:
„Im vergangenen Jahr notierte der
Militärische Abschirmdienst (MAD) 230 rechtsextremistische
Verdachtsfälle in der Truppe, darunter rassistische Beleidigungen,
das Zeigen des Hitlergrußes, oder das Verschicken von
volksverhetzenden Äußerungen oder Fotos mit neonazistischem
Inhalt über soziale Netzwerke. Allerdings mussten nur 19 Soldaten
aufgrund rechtsextremer Vorkommnisse vorzeitig aus dem Bundeswehrdienst
ausscheiden, in den übrigen Fällen konnten sie nach
Disziplinarstrafen und Bußgeldzahlungen in der Truppe verbleiben.
Strafrechtlich gilt die Unschuldsvermutung. Aber wenn
die Dienstvorgesetzten den dringenden Verdacht haben, dass ein Soldat
rechtsextremes Gedankengut pflegt, muss ihm bis auf weiteres der Zugang
zu Waffen verwehrt bleiben. Wenn die bestehenden Rechtsgrundlagen
dafür nicht ausreichen, muss man sie eben ändern. Bei der
Bekämpfung von Rechtsextremen in der Truppe darf es keinerlei
Abstriche geben.“
Soweit Ulla Jelpkes Presseerklärung. Ergänzend
möchte ich einen Kommentar zu einem Kommentar der
Süddeutschen Zeitung (18.03.16, Seite 4 unten) anfügen:
Man berichtet von der Justiz und der Polizei, die
Naziverbrecher vor der Strafe beschützten. Manchmal half auch die
Bundeswehr. Ich möchte an Pjotr Kania erinnern. Der
18jährige Pole ist am 6. November 1994 im hessischen Rotenburg von
einem Bundeswehrsoldaten, der mit Reichskriegsflaggen-T-Shirt bekleidet
und so als Neonazi erkennbar war, erstochen worden. Die
Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Soldaten ein, der
nach „politischer Belästigung“ durch das unbewaffnete
Opfer in Notwehr gehandelt habe. Man beachte auch, wozu die Braunen im
Jahr 1995 aufriefen: „Junge Kameraden und Kameradinnen, die vor
der Berufswahl stehen, unbelastet, intelligent und sportlich
sind“, sollten sich unauffällig zu „einer Ausbildung
bei Bundeswehr und Polizei“ melden, „mit dem Ziel, sich in
besonders qualifizierten Spezialeinheiten das nötige Wissen und
Können anzueignen“ (aus: „Umbruch“ von S. Hupka,
1995). Der Aufruf schließt mit den Worten: „Widerstand, der
auf die Beseitigung eines volksfeindlichen Systems zielt, muss
professionell geplant sein."
Ulrich Sander, Dortmund
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