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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

27.11.2015

Islamfeindlichkeit klar benennen

„Notwendig sind endlich einheitliche bundesweit geltende Kriterien zur Erfassung islamfeindlicher Aufmärsche. Denn all diese Aufmärsche tragen zu einem gesellschaftlichen Klima bei, in dem Muslime zunehmend ausgegrenzt und unter pauschalen Terrorverdacht gestellt werden.“, fordert die innenpolitische Sprecherin der Partei Die Linke und VVN-BdA-Mitglied Ulla Jelpke, auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im dritten Quartal 2015“ (Drs. 18/6595).

Die Abgeordnete weiter:

„Der Bundesregierung sind im abgefragten Zeitraum nur 27 Demonstrationen mit islamfeindlicher Ausrichtung bekannt. Ob ein Pegida-Ableger in der Auflistung registriert wird, hängt offenbar vom Zufall oder der Laune der jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz ab. So fehlen die Pegida-Aufmärsche in Dresden ebenso in der Liste wie die eindeutig aus der rechten Ecke gesteuerten Legida-Aufmärsche in Leipzig. Offenbar will der sächsische Verfassungsschutz hier keine Islamfeindlichkeit erkennen, obwohl Pegida und Legida die Wahnvorstellung einer angeblich drohenden Islamisierung des Abendlandes schon im Namen führen. Dafür taucht erstmals die Berliner Bärgida in der Liste auf, obwohl diese Truppe bereits seit rund einem Jahr jeden Montag auf die Straße geht. Eine solche Willkür der Einstufung muss beendet werden.“

Anfrage und Antwort unter http://www.ulla-jelpke.de/2015/11/islamfeindlichkeit-klar-benennen