27.11.2015
Islamfeindlichkeit klar
benennen
„Notwendig sind
endlich einheitliche bundesweit geltende Kriterien zur Erfassung
islamfeindlicher Aufmärsche. Denn all diese
Aufmärsche tragen zu einem gesellschaftlichen Klima bei, in
dem Muslime zunehmend ausgegrenzt und unter pauschalen Terrorverdacht
gestellt werden.“, fordert die innenpolitische Sprecherin der
Partei Die Linke und VVN-BdA-Mitglied Ulla Jelpke, auf die Antwort der
Bundesregierung zur Kleinen Anfrage „Islamfeindlichkeit und
antimuslimische Straftaten im dritten Quartal 2015“ (Drs.
18/6595).
Die Abgeordnete weiter:
„Der Bundesregierung sind im abgefragten
Zeitraum nur 27 Demonstrationen mit islamfeindlicher Ausrichtung
bekannt. Ob ein Pegida-Ableger in der Auflistung registriert wird,
hängt offenbar vom Zufall oder der Laune der jeweiligen
Landesämter für Verfassungsschutz ab. So fehlen die
Pegida-Aufmärsche in Dresden ebenso in der Liste wie die
eindeutig aus der rechten Ecke gesteuerten Legida-Aufmärsche
in Leipzig. Offenbar will der sächsische Verfassungsschutz
hier keine Islamfeindlichkeit erkennen, obwohl Pegida und Legida die
Wahnvorstellung einer angeblich drohenden Islamisierung des Abendlandes
schon im Namen führen. Dafür taucht erstmals die
Berliner Bärgida in der Liste auf, obwohl diese Truppe bereits
seit rund einem Jahr jeden Montag auf die Straße geht. Eine
solche Willkür der Einstufung muss beendet werden.“
Anfrage und Antwort unter http://www.ulla-jelpke.de/2015/11/islamfeindlichkeit-klar-benennen
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