19.11.2015
Völkerrecht, Frieden
und Menschenrechte heute verteidigen! Vor 70 Jahren schuf der
Nürnberger Prozess Völkerrecht
Erklärung
der FIR zum 70. Jahrestag der Eröffnung des
Nürnberger Prozesses
Heute erleben wir auf den
verschiedenen Ebenen der internationalen Politik, dass die Prinzipien
des Völkerrechts immer wieder in Frage gestellt werden.
Anlässlich des 70. Jahrestags des Beginns der
Nürnberger Prozesse erinnert die FIR an diesen Prozess und die
dort - im Namen der Völker - gesprochenen Urteile. Sie
verurteilt alle Versuche der Verfälschung und Relativierung.
Am 20. November 1945 begann mit der
Eröffnungssitzung der Nürnberger Prozess gegen die
Hauptkriegsverbrecher. Angeklagt waren führende
Repräsentanten der faschistischen Herrschaft als
Einzelpersonen und als Repräsentanten der faschistischen
Reichsregierung, der NSDAP und aller ihrer Untergliederungen, der SA,
der SS, des SD und der Gestapo, als Vertreter der Wehrmacht, der
Wirtschaft und des Propagandaapparates.
Die vier alliierten Ankläger zeigten
damit, dass für die schweren Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, die Kriegsverbrechen und Vorbereitung zum Krieg
Personen und Institutionen des faschistischen Apparates
gleichermaßen Verantwortung trugen. Und in den
Nachfolgeprozessen und OMGUS - Berichten wurde bewiesen, welche
Verantwortung die Großindustrie wie z.B. Krupp, IG Farben und
andere Rüstungsbetriebe sowie die Banken für den
faschistischen Eroberungskrieg trugen.
Den Prozessen lagen Hunderte von Zeugenaussagen
und Tausende von Belastungsdokumenten der faschistischen Administration
selber zugrunde. In der Urteilsbegründung heißt es
dazu:
„Das auf Kriegsverbrechen
bezügliche Beweismaterial ist überwältigend
gewesen, sowohl was den Umfang betrifft, als auch in seinen
Einzelheiten.“ Es folgen mehrere Seiten
Erläuterungen, um welche Kriegsverbrechen in den okkupierten
Ländern, gegenüber der Zivilbevölkerung und
den Kriegsgefangenen es sich gehandelt hatte. In gleicher Form wurden
alle anderen Anklagepunkte belegt und verurteilt.
In diesen Prozessen ging es nicht um
„Siegerjustiz“, wie nazistische Kräfte bis
heute behaupten, sondern um die Durchsetzung der Normen des
Völkerrechts. Dazu hieß es im Urteil des Prozesses:
„Das Statut ist keine
willkürliche Ausübung der Macht seitens der
siegreichen Nationen, sondern ist nach Ansicht des Gerichts ... der
Ausdruck des zur Zeit der Schaffung des Status bestehenden
Völkerrechts und insoweit ist das Statut selbst ein Beitrag
zum Völkerrecht.“
Die Vereinten Nationen bestätigten
bereits Anfang 1946, die im Statut des Internationalen
Militärgerichtshofes in Nürnberg festgesetzten
Definitionen der Kriegsverbrechen, der Verbrechen gegen den Frieden und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, als verbindlich. Bis heute wurde
diese Gültigkeit in Resolutionen der UN-Generalversammlung
bestätigt.
Schon vor vielen Jahren hat die Internationale
Föderation der Widerstandskämpfer erklärt:
„Die strikte Einhaltung der in Nürnberg
aufgestellten Rechtsnormen ist die unabdingbare Voraussetzung
für den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten: denn
„Verkennung und Missachtung der Menschenrechte
(führten) zu Akten der Barbarei, die das Gewissen der
Menschheit tief verletzt haben“, wie es in der am 10.
Dezember 1948 von den Vereinten Nationen angenommenen
Erklärung der Menschenrechte heißt.
Der Kampf um die Wahrung der Menschenrechte ist
Anliegen und Pflicht aller Demokraten und Antifaschisten, ob alt oder
jung.“ Diese Aussage hat bis heute nichts an
Gültigkeit verloren.
Vilmos Hanti, Präsident
Dr. Ulrich Schneider, Generalsekretär
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