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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Landesvereinigung NRW

 

19.11.2015

Völkerrecht, Frieden und Menschenrechte heute verteidigen! Vor 70 Jahren schuf der Nürnberger Prozess Völkerrecht

Erklärung der FIR zum 70. Jahrestag der Eröffnung des Nürnberger Prozesses

Heute erleben wir auf den verschiedenen Ebenen der internationalen Politik, dass die Prinzipien des Völkerrechts immer wieder in Frage gestellt werden. Anlässlich des 70. Jahrestags des Beginns der Nürnberger Prozesse erinnert die FIR an diesen Prozess und die dort - im Namen der Völker - gesprochenen Urteile. Sie verurteilt alle Versuche der Verfälschung und Relativierung.

Am 20. November 1945 begann mit der Eröffnungssitzung der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Angeklagt waren führende Repräsentanten der faschistischen Herrschaft als Einzelpersonen und als Repräsentanten der faschistischen Reichsregierung, der NSDAP und aller ihrer Untergliederungen, der SA, der SS, des SD und der Gestapo, als Vertreter der Wehrmacht, der Wirtschaft und des Propagandaapparates.

Die vier alliierten Ankläger zeigten damit, dass für die schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Kriegsverbrechen und Vorbereitung zum Krieg Personen und Institutionen des faschistischen Apparates gleichermaßen Verantwortung trugen. Und in den Nachfolgeprozessen und OMGUS - Berichten wurde bewiesen, welche Verantwortung die Großindustrie wie z.B. Krupp, IG Farben und andere Rüstungsbetriebe sowie die Banken für den faschistischen Eroberungskrieg trugen.

Den Prozessen lagen Hunderte von Zeugenaussagen und Tausende von Belastungsdokumenten der faschistischen Administration selber zugrunde. In der Urteilsbegründung heißt es dazu:

„Das auf Kriegsverbrechen bezügliche Beweismaterial ist überwältigend gewesen, sowohl was den Umfang betrifft, als auch in seinen Einzelheiten.“ Es folgen mehrere Seiten Erläuterungen, um welche Kriegsverbrechen in den okkupierten Ländern, gegenüber der Zivilbevölkerung und den Kriegsgefangenen es sich gehandelt hatte. In gleicher Form wurden alle anderen Anklagepunkte belegt und verurteilt.

In diesen Prozessen ging es nicht um „Siegerjustiz“, wie nazistische Kräfte bis heute behaupten, sondern um die Durchsetzung der Normen des Völkerrechts. Dazu hieß es im Urteil des Prozesses:

„Das Statut ist keine willkürliche Ausübung der Macht seitens der siegreichen Nationen, sondern ist nach Ansicht des Gerichts ... der Ausdruck des zur Zeit der Schaffung des Status bestehenden Völkerrechts und insoweit ist das Statut selbst ein Beitrag zum Völkerrecht.“

Die Vereinten Nationen bestätigten bereits Anfang 1946, die im Statut des Internationalen Militärgerichtshofes in Nürnberg festgesetzten Definitionen der Kriegsverbrechen, der Verbrechen gegen den Frieden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, als verbindlich. Bis heute wurde diese Gültigkeit in Resolutionen der UN-Generalversammlung bestätigt.

Schon vor vielen Jahren hat die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer erklärt: „Die strikte Einhaltung der in Nürnberg aufgestellten Rechtsnormen ist die unabdingbare Voraussetzung für den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten: denn „Verkennung und Missachtung der Menschenrechte (führten) zu Akten der Barbarei, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben“, wie es in der am 10. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen angenommenen Erklärung der Menschenrechte heißt.

Der Kampf um die Wahrung der Menschenrechte ist Anliegen und Pflicht aller Demokraten und Antifaschisten, ob alt oder jung.“ Diese Aussage hat bis heute nichts an Gültigkeit verloren.

Vilmos Hanti, Präsident

Dr. Ulrich Schneider, Generalsekretär