07.07.2015
Zu den Ursachen der Nazihochburg Dortmund: Vor der Borussenfront gab es die Nazis in den Ämtern
Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA,
beleuchtet die Gründe für das Anwachsen einer
gefährlichen Naziszene in Dortmund. Sein Fazit: Nazis bekamen seit
den fünfziger Jahren Hilfe von den Behörden und saßen
in den Behörden. „Oft wird Erstaunen über den
Nazieinfluss auf die traditionell antifaschistische Stadt Dortmund
geäußert. Die Neonazihochburg im Revier nahm ihren Anfang
nicht allein mit der Borussenfront in den 80er Jahren. Seite
Jahrzehnten gab es starken Nazieinfluss auf die Polizei und die Justiz.
Ende der 60er Jahre erfolgte dann ein Übergang vom Einfluss der
Altnazis in den Institutionen – sie gingen nach und nach in
Pension – zum Einfluss der Neonazis in der Gesellschaft.“
Zum typischen Personal der Dortmunder Nachkriegspolizei
gehörte ein Kriminaloberrat Dr. Josef Menke, ein Mann mit
krimineller Nazivergangenheit. Über ihn liegt ein Zeitungsbericht
vom 22.9.1959 vor. Darin wird eine Stellungnahme der Gewerkschaft
Öffentliche Dienste Transport und Verkehr (ÖTV) zitiert:
„Unverantwortlich erscheint es uns, den ehemaligen
SS-Sturmbannführer Kriminalrat Dr. Menke, als Leiter der
Kriminalpolizei in Dortmund einzusetzen, obwohl den verantwortlichen
Herren im Innenministerium die SS-Akte des Herrn Dr. Menke bekannt war
und er auf Einspruch der Gewerkschaft ÖTV eben wegen seiner
SS-Vergangenheit für eine Ernennung als Leiter des
Landeskriminalamtes auch vom Innenministerium als nicht würdig
befunden wurde. ..." Aus den Akten der parteistatistischen Erhebung
gehe hervor, daß Dr. Menke am 1. Mai 1933 in die NSDAP
eingetreten sei. Am 1.7.1933 wurde er Mitglied der SA, am 17.12.1939
Mitglied der SS. Er wurde am 20.4.1943 zum Sturmbannführer
befördert. Der Polizei gehört Dr. Menke seit Juli 1934 an
(laut Westfälische Rundschau).
Nachdem die Menkes weg waren setzte eine andere Form des
Einflusses der Nazis ein. Die 1964 gegründete NPD stand 1969 kurz
vor dem Einzug in den Bundestag, nachdem sie bereits in vielen
Landtagen saß. Sie betrieb einen aggressiven Wahlkampf –
der Widerstand dagegen war jedoch beträchtlich. Nur knapp
verfehlte die NPD den Bundestag, - aber sie verfehlte ihn. Besonders
eine Protestaktion der Demokraten in Dortmund vom 14. September 1969
wird immer wieder als entscheidend für die Niederlage der Nazis
genannt. Doch diese war nicht nur ein Erfolg – die
öffentliche Stimmung gegen die Nazis wuchs zwar. Es war
andererseits auch ein Mißerfolg; denn der Polizeipräsident
Fritz Riwotzki (seit 1957 auf dem SPD-Ticket als Polizeipräsident
tätig) setzte ein großes Polizeiaufgebot und
Stacheldrahtverhaue gegen die Demonstranten ein. Er weigerte sich, ein
Verbot der NPD-Veranstaltung auszusprechen. Die NPD durfte ihren
Auftritt mit ihrem Chef Adolf von Thadden haben, wenn auch
eingeschränkt. Riwotzki (1910 – 1978, selbst Naziverfolgter
und KZ-Häftling) berief sich auf Anordnungen der
SPD-Landesregierung unter Heinz Kühn. Demonstranten, darunter hohe
SPD-Kommunalpolitiker, drohte er Strafverfolgung an, wenn sie nicht vom
Protest abließen oder wenn sie gar ihn in seinen Räumen
bedrängten.
Bündnis von Polizei und Neonazis
Es setzte die Zeit ein, da der Neonaziszene durch die
Polizei viel Hilfe zuteil wurde. Erinnert sei an das Deutschlandtreffen
der NPD, das 1979 und 1980 in Frankfurt stattfand und in deren Verlauf
sich "Rock gegen Rechts" gründete. Der Protest führte dazu,
dass die NPD aus Frankfurt weichen musste. Nach geheimen Absprachen mit
Polizeipräsident Wolfgang Manner erhielten die Neonazis für
den 17. Juni 1981 in Dortmund den Nordmarkt zugesprochen.
Am 23. August 1985 verbündeten sich Nazis und
Polizisten. Die nazistische Freiheitliche Arbeiterpartei (FAP)
versuchte, in der Schlosserstraße, Nähe
Westfalenhütte, mit Hilfe der neonazistischen
„Borussenfrontkader“ ein Zentrum in einer Wohnung zu
etablieren. Dies schlug aber fehl. Denn Hunderte Arbeiter besetzen die
Straße. Am Eingang zur Westfalenhütte wurde am selben Tag
eine Gedenktafel für die von den Faschisten ermordeten
Belegschaftsmitglieder enthüllt. Die Polizei hatte die
Eröffnung des Zentrums gründlich vorbereitet! Offenkundige
Sympathie-Äußerungen des Leiters des Schutzbereich Nord,
Hartmut Reikow, der das Verhalten der Polizei gegenüber der FAP
laut Frankfurter Rundschau rechtfertigte, sind verbürgt: Dass
FAP-Anhänger "recht bestrebt sind, der Polizei die Wahrheit zu
sagen, weil sie so eingestellt sind, für Recht und Ordnung zu
kämpfen".
Bereits einige Monate vorher war dies geschehen: Am 11.
Mai 1985 wollte die FAP eine NRW-weite Wahlkampfkundgebung auf dem
Stahlwerkplatz abhalten. Mehrere hundert Antifaschisten konnten dies
tatkräftig verhindern. Die Nazis konnten ihr damaliges Zentrum
infolge von Protesten nicht verlassen. Daraufhin orderte die Polizei
einen Schulbus, mit dem sie die Nazis zum CEAG-Gebäude (Ecke
Münsterstr./Eberstr.) brachten, wo sie dann ihre Veranstaltung
abhalten konnten. Die Kosten für den Bus wurde einem
Antifaschisten auferlegt. In der Zeitschrift
„Klüngelkerl“ vom Oktober 1985 ist das Schreiben in
Auszügen wiedergegeben:
"Dortmund, den 23. Aug. 1985
Betr.: Erstattung von Auslagen des Landes Nordrhein-Westfalen
hier:
Kosten der Busgestellung durch die Firma OLYMPIA-Busbetriebe
anläßlich der Kundgebung der FAP am 11.5.1985 Sehr geehrter
Herr ...!
Am
11.5.1985 wollte die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) eine
ordnungsgemäß angemeldete und genehmigte Kundgebung in 4600
Dortmund...
abhalten.
Eine Personengruppe, zu der auch Sie zählten ... versuchte, die FAP-Kundgebung gewalttätig zu stören. ...
Zur
Vermeidung weiterer Ausschreitungen zwischen Ihrem bewaffneten
Personenkreis und den Veranstaltungsteilnehmern, war es notwendig, die
Kundgebungsteilnehmer und Sympathisanten der FAP, sofern sie nicht
selbst motorisiert waren, mit deren Zustimmung im Wege der
Ersatzvornahme mit einem Bus ... zu einem anderen Gebäude zu
bringen. ...
Da Sie
sich bei den gewalttätigen Ausschreitungen besonders hervortaten,
erlasse ich hiermit gem. §§ 1, 4, 8, 28 und 30 des
Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen gegen Sie einen
Leistungsbescheid über die Zahlung von 150,- DM
Busgestellungskosten
21,- DM MWST
insgesamt:
171,- DM
..."
Kommentar überflüssig.
Parallel zur Polizei: Rechtslastiges in der Justiz
Ich habe bisher nur die Polizeiskandale behandelt. Auch
die Dortmunder Justiz hat in der Geschichte der der
Auseinandersetzungen mit Nazis ihre Merkwürdigkeiten aufzuweisen.
Nazis überfielen am 25. Mai 2014 das Rathaus, um den
Kommunalwahlabend nach der Wahl zu stören. Demokraten stellten
sich ihnen entgegen – und wurden dann als die eigentlichen
Gesetzesbrecher mit Strafverfahren überzogen. (Urteile stehen noch
aus.)
Bereits im Prozess gegen die Täter der Rombergpark-
und Bittermarkmorde wurde die zweideutige Rolle der Justiz deutlich. In
der Urteilsbegründung des Schwurgerichts in Dortmund, die am
Freitag, dem 4.April 1952 gegeben wurde, spiegelt sich das entschiedene
Plädoyer des Staatsanwalts kaum wider. Im Urteil sind den
Angeklagten viele „mildernde“ Umstände für ihren
Massenmord zugute gehalten worden. Nicht mit Beifall, sondern mit
„Unerhört“ und „Pfui“ wurde das Urteil
aufgenommen. Niemand wurde als Mörder verurteilt. Es gab nur
Gefängnisstrafen bis zu 6 Jahren. Und die wurden nicht einmal voll
abgesessen. Das höchste Strafmaß galt einem ehemaligen
KZler, der wegen angeblicher Denunziationen der Opfer zu zehn Jahren
verurteilt wurde, die er voll absaß.
Ein weiteres Beispiel: Im Arbeitserziehungslager
Hunswinkel/Sauerland haben Gestapo-Leute am 4. Februar 1945 14
kriegsgefangene Russen erschossen. Die Russen wurden in eine
Grube geführt und durch Genickschuss getötet. Das
Schwurgericht sprach die Angeklagten frei, die zwar eine Beihilfe zum
Mord begangen hätten, aber ihnen sei nicht nachzuweisen,
„dass sie die Unrechtmäßigkeit auch voll erkannt
hätten“.
Der Vorsitzende Richter in Dortmund,
Landgerichtsdirektor Anton Rheinländer, schreibt am 25. Juni 1953
an die VVN Dortmund und droht ihr ein Strafverfahren an. Was war
geschehen? Rheinländer war 1947 Mitbegründer der VVN Dortmund
und führte nun politische Prozesse gegen VVN-Mitglieder, wogegen
die VVN Dortmund protestiert hatte. Den Protestbrief, in dem
Rheinländer mit antifaschistischen Äußerungen von
früher konfrontiert wurde, empfindet er nun als beleidigend.
Keine kriminellen Vereinigungen auf der Rechten
Im Februar 1994 nahm die VVN-BdA Dortmund Stellung zu
einem Prozess, in dem gegen Neonazis nach Paragraph 129 (Bildung einer
kriminelle Vereinigung) verhandelt werden soll. Die Staatsanwaltschaft
hatte den Prozess beantragt, der nur nach Intervention höherer
Gerichte dann vor einem unwilligen Gericht in Dortmund verhandelt
wird. Die VVN-BdA forderte die Durchführung des
Prozesses. Erfolglos.
Eng verbunden mit den Naziskandalen um die Justiz von
Dortmund ist der Fall Priebke. SS-Hauptsturmführer Erich Priebke
war am 24.3.1944 in Rom beteiligt am Massaker an 335 Geiseln. 1946 floh
er aus alliierter Haft, und zwar mit Hilfe des katholischen Bischofs
Alois Hudal nach Argentinien. Am 7.3.1998 wurde er in Rom zu
lebenslanger Haft verurteilt, er war zurückgekehrt, weil er nicht
wußte, dass seine Akte wieder aufgetaucht war. Diese hatte die
VVN-BdA NRW in einer umfangreichen Regierungsdokumentensammlung
aufgefunden. In der „Westfälischen Rundschau“
berichteten wir, dass die für die Strafverfolgung Priebkes in den
60er Jahren verantwortliche Staatsanwaltschaft Dortmund bis in die 70er
Jahre hinein von früheren Nationalsozialisten geleitet wurde. Das
Verfahren gegen Priebke war 1971 eingestellt worden. Die Zeitung
schrieb unter Berufung auf eine Antwort des früheren
NRW-Justizministers Rolf Krumsiek (SPD) von 1995 auf eine Große
Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion, auch die
Generalstaatsanwälte dieser Jahre in Hamm und Köln, bei denen
die Dienstaufsicht über die beiden Zentralstellen lag, hätten
vor 1945 sämtlich der NSDAP und anderer NS-Organisationen wie SA
und Nationalsozialistischem Richterbund (NSRB) angehört (lt. TAZ
26. August 1996).
Im Dezember 2006: Ein dreiundeinhalbes Jahr zuvor
gestellter Strafantrag der VVN-BdA gegen die Nazibands Oidoxie und
Weiße Wölfe kommt nach Absprachen zwischen Nazianwälten
und Gericht nicht zustande. Der Prozeß droht zu platzen, nachdem
der Innenminister einem V-Mann Aussageverbot erteilte. Das
V-Mann-System zum Nutzen der Nazis!
Persönlichkeiten aus Kirchen und Gewerkschaften sind verbittert
Jutta Reiter (DGB) und Friedrich Stiller (Ev.
Kirchenkreis) haben in einer Dokumentation über die Ereignisse des
25. Mai 2014 am Dortmunder Rathaus die höchst bedenkliche
Entwicklung so bewertet:
„Dieser Vorgang macht deutlich, dass Provokationen
der Nazis, Reaktionen der Bürgerschaft und das Verhalten der
Polizei sowie die strafrechtliche Bewertung durch die Justiz
nicht mehr zueinander passen. Die Wahlnacht wird aus der Distanz heraus
zu einem besonders eindrucksvollen Beispiel dafür, dass eine
politisch scheinbar neutrale Justiz den eigentlichen Punkt der
Bedrohung gar nicht mehr versteht; dass eine politisch scheinbar
neutrale Polizei - ob in gutem Glauben oder nicht - zu weltfremden
Bewertungen auch konkreter Situationen kommt. (…) Das Ganze ist
ein bedenklicher Vorgang. Zeigt er doch die Entfremdung, die seitens
Polizei und Staatsanwaltschaft gegenüber den
zivilgesellschaftlichen Akteuren eingetreten ist. Eine Entfremdung, die
schwer wiegt. Denn die ‚Kunst‘ der Dortmunder Neonazis
liegt genau darin, sich einerseits scheinbar regelkonform zu verhalten,
andererseits immer deutlich zu machen, dass sie sich in direkter Linie
mit dem NS-Staat sehen und immer wieder zur Gewaltanwendung bereit
sind.“
Ein Grundsatzbeschluss, der nicht ernst genommen wird
Würde die Justiz den Grundsatzbeschluss des
Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen, dann dürfte es das
Zusammenspiel der Behörden mit den Nazis nicht geben. Denn das
Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. November 2009
erklärt: "Angesichts des einzigartigen Unrechts und des
Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa
und weite Teile der Welt gebracht hat", sind das Grundgesetz und die
Entstehung der Bundesrepublik Deutschland "geradezu als Gegenentwurf"
zum nationalsozialistischen Regime zu verstehen.“ "Das bewusste
Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus war
historisch zentrales Anliegen aller an der Entstehung wie
Inkraftsetzung des Grundgesetzes beteiligten Kräfte." (Aus den
Leitsätzen zum Beschluss des Ersten Senats vom 04.11.2009 - 1 BvR
2150/08).
Die Gegnerschaft zur Naziherrschaft ist demnach
Verfassungsgebot und Staatsdoktrin. Die Gegnerschaft zum Nazismus wird
von demselben Bundesverfassungsgericht jedoch immer wieder
ausgeblendet, wenn es um die Bewilligung von Naziaufmärschen in
den Städten unseres Landes geht. So kam es zur ausdrücklichen
Genehmigung von Nazi-Propaganda, die seit dem Potsdamer Abkommen von
1945 völkerrechtlich verboten ist. Laut Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen gilt ab März 2015 dies: „Auch das
öffentliche Auftreten neonazistischer Gruppen und die Verbreitung
nationalsozialistischen Gedankenguts in öffentlichen Versammlungen
– ‚soweit sie die Strafbarkeitsschwelle nicht
überschreiten‘ – sei durch die Versammlungsfreiheit
geschützt.“ (zitiert nach dpa, Wortlaut des Gerichts: http://www.nrw.vvn-bda.de/texte/1393_do_nazis_vg_gelsenkirchen.htm)
Somit durften Dortmunds Neonazis den zehnten Jahrestag
eines Nazimords an einen Punk öffentlich feiern. (Az. 14 L
474/15).
Schon seit 1984 ist den Rassisten genehmigt, ihrer
Ausländerfeindlichkeit freien Lauf zu lassen. Mir wurde auf meine
Anzeige gegen die Neonazis Borchardt und Scholz vom 10. Mai 1988 von
der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass „die Parole
‚Ausländer raus‘ nicht den Tatbestand der
Volksverhetzung“ erfüllt, „so dass trotz des
ausländerfeindlichen Inhalts des Flugblattes eine Straftat nicht
festgestellt werden kann.“ Dies hätte der Bundesgerichtshof
am 14. 03. 1984 so entschieden.
Ungesühnte politische Morde
Solche Morde, wie den an dem Punk Thomas Schulz im
März 2005, gab es mehrere Male in Dortmund. Im Jahre 2000 erschoss
ein Dortmunder Neonazi drei Polizistinnen und Polizisten und sich
selbst. „Er war einer von uns“, schrieben Neonazis
später in anonymen Flugblättern. Trotz dieses Bekenntnisses
wurden die Morde des Berger nie zu Ende recherchiert. Der Mord an
Thomas Schulz 2005 wurde zur unpolitischen Tat eines Einzeltäters
erklärt. Dass dieser fest in der Naziszene verankert war, spielte
keine Rolle. Einer der NSU-Morde von 2006 stand offenbar mit der
Dortmunder Szene im Zusammenhang, was nie aufgeklärt wurde. Und
was nun andernorts für Entsetzen sorgte, die bedrohlichen
Aufmärsche vor Wohnhäusern ihrer Opfer, ist in Dortmund gang
und gäbe. Fast täglich findet vor einer
Flüchtlingsunterkunft derzeit ein Naziaufmarsch statt.
Lang ist es her, dass höchste Gerichte in NRW so
entschieden: „Rechte Aufmärsche, die von einem Bekenntnis
zum Nationalsozialismus geprägt sind, müssen nach Ansicht des
Präsidenten des NRW-Oberverwaltungsgerichtes, Michael Bertrams,
verboten werden. Eine rechtsextremistische Ideologie sei von
Grundgesetz von vornherein ausgeschlossen und lasse sich auch mit
Mitteln des Demonstrationsrechtes nicht legitimieren.“ (DPA
am 26. März 2001)
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